Adolf Süsterhenn

* geboren 31.05.1905 in Köln
† gestorben 24.11.1974 in Koblenz

Dr. jur., Honorarprofessor, Verfassungsjurist, Landesminister, rk.

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Übersicht

Studium Staats-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften in Freiburg und Köln
1927 1. Staatsexamen
1928 Promotion
1931-1932 Richter in Trier und Köln
seit 1932 Mitglied des Zentrums; Rechtsanwalt in Köln
1946 Vorsitzender der Vorbereitenden Verfassungskommission Rheinland-Pfalz
1947-1965 Mitglied des Landesvorstandes der CDU Rheinland-Pfalz
1946-1951 Justizminister und
1947-1951 Kultusminister
1948-1949 Mitglied des Parlamentarischen Rates
ab 1951 Honorarprofessor an der Verwaltungshochschule Speyer
1951-1961 Präsident des Oberverwaltungsgerichtes und des Verfassungsgerichtshofes von Rheinland-Pfalz
1952-1955 stv. Vorsitzender des Luther-Ausschusses (Neugliederungsfrage)
1961-1969 MdB

Familie und Studium

Adolf Philipp Alexander Süsterhenn wurde am 31. Mai 1905 als Kind des kaufmännischen Angestellten Adolf Süsterhenn und seiner Frau Maria geboren. Er wuchs in kleinbürgerlichen Verhältnissen in Köln auf und wurde im politischen Katholizismus des dortigen Zentrumsmilieus frühzeitig sozialisiert. Von prägender Bedeutung war Süsterhenns feste und ununterbrochene Einbindung und Einbettung in das katholische Milieu, womit zugleich eine (konfessionelle) Abgrenzung nach außen einherging.

Nach dem Besuch des humanistischen Schillergymnasiums führte ihn das Studium der Rechts- und Staatswissenschaften 1923 zunächst nach Freiburg. Nach drei Semestern wechselte Süsterhenn nach Köln, wo er sein Studium fortsetzte und mit einer Promotion abschloss. Nach der Referendarzeit folgten Richterstellen in Köln und Trier, ehe er sich 1932 als Rechtsanwalt in seiner Geburtsstadt niederließ.

Im „Dritten Reich“

In der nach dem 30. Januar 1933 im gesamten demokratischen Lager sichtbaren politischen Ratlosigkeit und Unsicherheit geriet Süsterhenn zunächst in das Umfeld rechtskatholischer Kreise, die sich für eine beschränkte Zusammenarbeit mit den neuen Machthabern aussprachen. Als das Zentrum, Süsterhenns politische Heimat, im Zuge der Gleichschaltung plötzlich ohne Führung dastand, ließ sich auch der 28-jährige Rechtsanwalt Süsterhenn von der nationalen und revolutionären Welle mitreißen. Von seiner bis dahin geradlinigen Haltung abweichend, tat er einen taktisch motivierten Schritt und wurde für mehrere Monate SA-Anwärter. Hierzu mag ihn neben seiner Nähe zu rechtskatholischen Kreisen auch eine drohende wirtschaftliche Existenzkrise bewogen haben. Mit seiner Loyalitätsgeste gegenüber den neuen Machthabern hoffte er, den auf ihm lastenden Druck abmildern zu können. Im Mai 1933 rückte er mit weiteren Jüngeren in die Kölner Stadtverordnetenversammlung nach und versuchte anfangs, sich durch Hospitation in der NSDAP-Fraktion mit den Verhältnissen zu arrangieren. Dieses Verhalten wurde in Zentrumskreisen aufmerksam registriert und nach dem Krieg nicht vergessen.

Als die Nationalsozialisten begannen, auch gegen persönliche Freunde Süsterhenns und katholische Orden, Organisationen und Verbände vorzugehen, merkte er, welchem fatalen Irrtum er aufgesessen war. In zahlreichen Prozessen (Devisenprozesse 1935/36, Sittlichkeitsprozesse 1936/37) verteidigte er fortan einen Großteil der „Liquidationsmasse des politischen Katholizismus“ (Walter Henkels), begab sich so in weltanschaulichen Gegensatz zu den Machthabern und stand in den 1940er Jahren in Kontakt mit dem „Kölner Kreis“, einer zivilen, dem Umfeld des politischen Katholizismus entstammenden Widerstandsgruppe. Sein anwaltlicher Einsatz führte ihn bis Kriegsende häufig ins Ausland, besonders in die Niederlande, wo er in Den Haag eine zweite Rechtsanwaltspraxis führte. Aus gesundheitlichen Gründen und durch einen „Bluff“ dem Kriegs- und Arbeitsdienst entgangen, überstand er – mehrfach ausgebombt, nach Unkel evakuiert, inzwischen verheiratet und Familienvater – die nationalsozialistische Diktatur körperlich unversehrt und in finanziell gesicherten Verhältnissen.

Mitwirken am politisch-geistigen Wiederaufbau nach 1945

Die unübersichtlichen und international noch völlig ungeklärten Verhältnisse am Ende des Zweiten Weltkriegs erforderten auch von Süsterhenn eine gewisse Flexibilität. Eine ursprünglich fest beabsichtigte Rückkehr nach Köln unterließ er, als man sich in dortigen führenden Kreisen seiner anfänglichen Haltung gegenüber dem Nationalsozialismus erinnerte. Hinzu kamen Schwierigkeiten bei der Wiederzulassung als Rechtsanwalt. So wurde der spätere „Verfassungsvater“ mehr zufällig als freiwillig Kind des Landes Rheinland-Pfalz, dessen Gründung die französische Besatzungsmacht im August 1946 anordnete. Da ihm die Generationserfahrungen vieler seiner Zeitgenossen – Kriegsteilnahme, -gefangenschaft oder grundlegender Ortswechsel – erspart geblieben waren, hatte Süsterhenn die Zeit seit Kriegsende zum Selbststudium verfassungsrechtlicher Fragen genutzt. Mit dem seit März 1946 erscheinenden „Rheinischen Merkur“ bot sich ihm die Gelegenheit, seine ausgearbeiteten und auf naturrechtlichem und betont föderalistischem Denken basierenden Aufsätze zu verfassungspolitischen Fragen öffentlichkeitswirksam zu publizieren. Die Franzosen ließen ihn gewähren – auch weil ihnen Süsterhenns antizentralistische, extrem föderalistische Positionen zupass kam. So avancierte Süsterhenn zum führenden Verfassungsexperten in Rheinland-Pfalz.

Den Grundstein für seine beginnende politische Karriere legte Süsterhenn im August 1946 mit einer mehrtägigen Informations- und Studienreise in die süddeutschen Länder. Den Auftrag dazu hatte er von Konrad Adenauer erhalten, den Süsterhenn in dessen innerparteilicher Auseinandersetzung mit Jakob Kaiser unterstützte und den er als treuer Anhänger bis zu dessen Rücktritt vom Amt des Bundeskanzlers 1963 begleitete.

Mitarbeit an der Verfassung für Rheinland-Pfalz (1946/47)

Vorrangiger als die Behebung der materiellen Alltagssorgen erachtete Süsterhenn in der unmittelbaren Nachkriegszeit eine geistige Erneuerung des Staats- und Rechtsdenkens. Seine Berufung zum Vorsitzenden des Vorbereitenden Verfassungsausschusses der mit Gründung des Landes Rheinland-Pfalz vorgesehenen Gemischten Kommission kam nicht überraschend. Süsterhenns Ziel war der Entwurf einer vom christlich-naturrechtlichen Denken geprägten Verfassung, die die staatliche Entwicklung des Gemeinwesens ermöglichen und zugleich den ideellen Kern für die politische Integration vorgeben sollte. Folge seiner eigenen Vorstellungen, die sich im Wesentlichen aus der katholischen Staats- und Gesellschaftslehre und den päpstlichen Sozialenzykliken ableiteten, war, dass er sich bei seinen Arbeiten am Verfassungsentwurf ausschließlich der Unterstützung katholischer Persönlichkeiten bediente. Die Landesverfassung für Rheinland-Pfalz ist zugleich Süsterhenns verfassungspolitisches Erbe. In keiner anderen deutschen Landesverfassung kommen christlich-naturrechtliche Vorstellungen so deutlich zum Ausdruck, am offensichtlichsten im Vorspruch, der Gott als „Urgrund des Rechts und Schöpfer aller menschlichen Gemeinschaft“ bezeichnet.

Staatsminister in Rheinland-Pfalz (1946-1951)

Als rheinland-pfälzischer Justiz- und Kultusminister der Regierungen Boden und Altmeier war Süsterhenn von 1946-1951 eines der einflussreichsten Kabinettsmitglieder. Er verfolgte als Minister das Ziel, seiner Weltanschauung politisch Ausdruck zu verleihen und sich auf dem Boden der von ihm vertretenen und in der Landesverfassung in großen Teilen verankerten Naturrechtsphilosophie zu bewegen. In kulturpolitischen Angelegenheiten galt sein Interesse vornehmlich allen konfessionsgebunden Fragen, in erster Linie der Schulfrage, in der weltanschauliche Gegensätze und machtpolitische Interessen aufeinanderprallten. Temperamentvoll, aber auch doktrinär stritt er für die Konfessionsschule. Auch in Fragen der Hochschulausbildung setzte er sich vorbehaltlos für die Interessen der Kirche ein und anerkannte als Kultusminister die Errichtung der Trierer Theologischen Fakultät. Überhaupt war Süsterhenn auch als Kultusminister um Einklang mit den Positionen der katholischen Kirche bemüht und versuchte, in kulturpolitischen Fragen die staatliche Ordnung auf die Einhaltung der katholischen Wert- und Ordnungsvorstellungen zu verpflichten. Wesentlich aufgeschlossener dagegen war sein Engagement für die europäische Integration. Sehr früh plädierte Süsterhenn für die Zusammenarbeit der christlichen Parteien und entwickelte visionäre Gedanken über die Abgabe von Souveränitätsrechten an supranationale Organe. Damit machte er sich nicht nur bei seinen französischen Partnern, sondern auch in Bonn einen Namen.

Im Parlamentarischen Rat (1948/49)

Logische Konsequenz seines Wirkens im Verfassungsentstehungsprozess war im Sommer 1948 die Entsendung als Bevollmächtigter des Landes Rheinland-Pfalz in den Verfassungskonvent von Herrenchiemsee. Die Wahl in den Parlamentarischen Rat nach Bonn, sein dortiges Streiten für christlich-naturrechtliches Verfassungsdenken, sein Eintreten für die absolute, in der Ebenbildlichkeit Gottes gründende Menschenwürde und den Schutz der menschlichen Freiheit stellten den Höhepunkt des politischen Wirkens Süsterhenns dar. Es ist nicht übertrieben, ihn als bedeutendsten Vorkämpfer für eine christliche Kultur- und Gesellschaftspolitik im Parlamentarischen Rat zu bezeichnen. Leidenschaftlich, einflussreich, kompromissbereit und schließlich auch erfolgreich warb und stritt er – häufig auch hinter den Kulissen – im Schulterschluss mit dem einflussreichen Kölner Prälaten Wilhelm Böhler im teils skeptischen katholischen Lager für die Annahme des Grundgesetzes, trotz der auch von Süsterhenn vehement geforderten, schließlich jedoch nicht in Gänze erfolgten Aufnahme des Elternrechts in die Verfassung. Nicht noch einmal, so seine aus der jüngeren deutschen Geschichte herrührende Furcht, sollten die Katholiken von der Gestaltung von Staat und Gesellschaft ausgeschlossen sein. Damit trat er zugleich für die Versöhnung zwischen dem modernen Verfassungsstaat freiheitlich-demokratischer Prägung und der Kirche ein.

Ein schwerer Unfall, der eine lebenslange Gehbehinderung zur Folge hatte, verhinderte im Mai 1949 Süsterhenns Teilnahme an der Schlussabstimmung über das Grundgesetz in Bonn und brachte ihn um den verdienten Lohn für seine monatelange Arbeit. Dass Süsterhenn eine reelle Chance besessen hätte, höhere politische oder juristische Ämter, für die er auf dem Gerüchtemarkt gehandelt wurde, tatsächlich auch zu bekleiden, ist eher unwahrscheinlich. Vor allem in kulturpolitischen Fragen (Elternrecht, Konfessionsschule, Ehe und Familie) war seine grundsätzliche Haltung zu einseitig an die kirchliche Lehrmeinung angelehnt.

Präsident des OVG und Vorsitzender des VGH von Rheinland-Pfalz (1951-1961)

Süsterhenns Wechsel von der Politik in ein hohes Richteramt stellte insofern eine Besonderheit dar, als er allgemein für seine betont weltanschauliche Grundsatzhaltung bekannt war. Nun, da der Rahmen der neuen (Rechts-)Staatlichkeit stand, galt es für ihn, auf die bei den Verfassungsberatungen in Rheinland-Pfalz und Bonn strittig gebliebenen Fragen Einfluss zu nehmen. Aus Sorge um die verfassungsrechtlich zu entscheidende Schulpolitik und damit den Gesamtcharakter des christlichen Landes entschied sich Süsterhenn 1951, oberster Verwaltungsrichter und so zugleich – was viel wichtiger war – Vorsitzender des Verfassungsgerichtshofs von Rheinland-Pfalz zu werden. Die weltanschauliche Auseinandersetzung mit dem Sozialismus und dem Liberalismus erfolgte in erster Linie auf dem Feld der Erziehung. Nach seinem – und der katholischen Kirche – Verständnis ging es um die Erhaltung gewisser naturhafter und nicht in Frage gestellter Normen, denen auch durch eine starke Stellung der Kirche Geltung verschafft werden sollte. Dies gelang ihm: Der Streit um die Bekenntnisschule in Rheinland-Pfalz wurde 1953 höchstrichterlich in Süsterhenns Sinne entschieden.

Von 1954 an engagierte sich Süsterhenn über viele Jahre in der Europäischen Kommission für Menschenrechte und setzte sich darin vor allem auch für die deutschen Minderheiten ein. Auch außerhalb von Rheinland-Pfalz mischte sich Süsterhenn als Verfassungsrichter in landespolitische Themen ein und begleitete den Konkordatsprozess vor dem Bundesverfassungsgericht als ständiger Berater des Beauftragten der Fuldaer Bischofskonferenz. Seine Wahl zum Bundesverfassungsrichter scheiterte vermutlich hauptsächlich an seiner ihm auch von Adenauer attestierten „politischen Belastung“ sowie seiner naturrechtlichen Ausrichtung. Vielen galt Süsterhenn auf religiösem Gebiet inzwischen „als orthodox, ja als unduldsam“ (FAZ). Mit der Fixierung auf die bona particularia des Katholizismus (Religion, Kirche und Schule) und seiner naturrechtlichen Begründung fiel es Süsterhenn jedoch zunehmend schwerer, Akzeptanz innerhalb der gesamten Union zu gewinnen. Als ein Wortführer des katholischen Lagers begleitete er nach den von existentieller Not geprägten Gründungsjahren aktiv die konfessionellen Irritationen mit den protestantischen Freunden in der Union, als diese nach dem Sieg bei der Bundestagswahl 1953 die ihnen zustehenden personellen Rechte einforderten.

Statt eine Partei mit einer gemeinsamen interkonfessionellen Programmatik war und blieb die CDU für Süsterhenn eine Weltanschauungspartei, vor deren Liberalisierung („Entweltanschaulichung“) er Ende der 1950er Jahre warnte. Als „Ideologiehüter“ argumentierte er mit den kirchengebundenen Katholiken als der Kernwählerschaft der Union. Dass er mit seiner dogmatischen These vom Naturrecht als der für den Christen primären Norm aller Politik längst nicht mehr durchdrang, zeigte sich in den 1950er Jahren an Reaktionen im CDU-Bundesvorstand und wurde beim „Sozialistengespräch“ der Katholischen Akademie in München 1958 offenbar. In einem abermaligen Wechsel in die Politik sah Süsterhenn größere Chancen, Einfluss auf die in seinen Augen fatale weltanschauliche Liberalisierung der Union zu nehmen.

Mitglied des Deutschen Bundestages (1961-1969)

Von 1961-1969 gehörte er als Abgeordneter dem Deutschen Bundestag an und vertrat als Exponent des Katholizismus den mehrheitlich protestantisch geprägten und ihm fremden Wahlkreis Bad Kreuznach/Birkenfeld. In Bonn erlangte Süsterhenn längst nicht mehr die Bedeutung, die er noch Jahre zuvor im Parlamentarischen Rat besessen hatte. Süsterhenns katholisch-konservativem Gesellschaftsbild war in in den 1960er Jahren die Gesellschaft abhandengekommen. Mit dem Rücktritt Adenauers vom Amt des Bundeskanzlers endete im Herbst 1963 nicht nur die Ära Adenauer, damit war zugleich auch die Zeit Süsterhenns abgelaufen. Daher fiel es ihm auch nicht schwer, sich für unpopuläre und unzeitgemäße Aktionen zu engagieren. Sein Grundgesetzänderungsantrag, die Freiheit der Kunst an das Sittengesetz zu binden, entsprach zwar konsequent seinen Moralvorstellungen, schadete jedoch seinem Bild in der Öffentlichkeit, das sich für manche bis heute auf Süsterhenns Agieren in der Debatte um die Aktion „Saubere Leinwand“ beschränkt.

Die letzten Lebensjahre

Nach seinem Ausscheiden aus dem Bundestag zog sich Süsterhenn ins Privatleben zurück. Politisch äußerte er sich bis zu seinem Tod nur noch gelegentlich. Sein Gesundheitszustand hatte sich nach einer Darmkrebsdiagnose inzwischen erheblich verschlechtert. Trotzdem blieb der Vater von vier Söhnen bis zu seinem Lebensende humorvoll. Nach längerer schwerer Krankheit ereilte ihn schließlich am 24. November 1974 im Alter von nur 69 Jahren in Koblenz der Tod. Seine letzte Ruhestätte fand Süsterhenn auf dem Friedhof in Horchheim, dem Koblenzer Stadtteil, in dem er nach dem Krieg eine neue Heimat gefunden hatte.

Würdigung

Adolf Süsterhenn warb in der Trümmerlandschaft des Zweiten Weltkriegs als leidenschaftlicher Demokrat aus christlicher Überzeugung und Verantwortung für eine neue rechtliche Ordnung, in deren Mittelpunkt der Mensch stand. Das Modell des Kollektivismus war ihm mit Blick auf die Erfahrungen mit dem Nationalsozialismus und dem in Mittel- und Osteuropa gegenwärtigen Kommunismus ebenso zuwider wie der sich mit wachsendem Wohlstand entwickelnde normative Individualismus der bundesrepublikanischen Gesellschaft. Die Naturrechtslehre diente ihm als geistesgeschichtliches Fundament, sein Festhalten an ihr erschwerte es ihm jedoch später, mit der gesellschaftlichen Entwicklung Schritt zu halten.

„Staatsmännisch“ war Süsterhenn ganz sicher nicht, nicht nur weil er ein „Mann der zweiten Reihe“ war. Konfessionell zu einseitig und zu eng an die kirchliche Lehrmeinung angelehnt, war seine Ausrichtung kennzeichnend für eine Zeit, in der der Katholizismus – nach dem Krieg und bis in die 1950er Jahre – eine historisch einmalige kulturelle und einflussreiche Stellung einnahm. Süsterhenns gesellschaftliche Vorstellungen resultierten aus den Erfahrungen des vorvergangenen Jahrhunderts und seiner lebenslangen, ununterbrochenen Einbindung in das spezifisch katholische Milieu. Seine Sorge galt stets den geistigen und sittlichen Grundlagen der demokratischen Ordnung.

Und doch legte auch Süsterhenn durch sein Mitwirken an zwei Verfassungen den Grundstein für jene Fundamente, die den Nachgeborenen überhaupt erst ein Leben in Freiheit, Frieden, Rechtssicherheit, politischer Stabilität und immer größerem wachsendem Wohlstand garantiert haben. Auch wenn seine Unterschrift wegen des unfallbedingten Ausscheidens unter dem am 23. Mai 1949 verkündeten Grundgesetz fehlt, atmet das Grundgesetz auch den Geist des katholisch-konservativen Adolf Süsterhenn und verleiht seiner Person durch seine Mitarbeit an Landes- und Bundesverfassung eine über-epochale Bedeutung.

  • Süsterhenn, Adolf: Schriften zum Natur-, Staats- und Verfassungsrecht, hrsg. von Peter Bucher, Mainz 1991.
  • Süsterhenn, Adolf: Der supranationale Schutz der Menschenrechte in Europa, Frankfurt am Main/Bonn 1962.
  • Süsterhenn, Adolf (Hrsg.): Föderalistische Ordnung, Koblenz 1961.
  • Süsterhenn, Adolf: Die geistigen Grundlagen der NATO, Bonn 1960.
  • Süsterhenn, Adolf: Die naturrechtlichen Grundlagen der internationalen Zusammenarbeit, Wiesbaden 1949.
  • Süsterhenn, Adolf/Rüfner, Vinzenz: Wir Christen und die Erneuerung des staatlichen Lebens. Mit Quellentexten zur Naturrechtslehre und Staatsauffassung, Bamberg 1948.
  • Süsterhenn, Adolf/Schäfer, Hans: Kommentar der Verfassung für Rheinland-Pfalz mit Berücksichtigung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, Koblenz 1950.
  • Baumgart, Winfried: Adolf Süsterhenn (1905-1974), in: Zeitgeschichte in Lebensbildern, hrsg. von Jürgen Aretz, Rudolf Morsey und Anton Rauscher, Band 6, Mainz 1984, S. 189-199, S. 276-277.
  • Hehl, Christoph von: Adolf Süsterhenn (1905-1974). Verfassungsvater, Weltanschauungspolitiker, Föderalist, Düsseldorf 2012 (Forschungen und Quellen zur Zeitgeschichte, Band 62).
  • Mathy, Helmut: Adolf Süsterhenn (1905-1974), in: Geschichte im Westen 3 (1988), S. 203-217.
  • Uertz, Rudolf: Adolf Süsterhenn (1905-1974), in: Buchstab, Günter/Kleinmann, Hans-Otto (Hrsg.): In Verantwortung vor Gott und den Menschen. Christliche Demokraten im Parlamentarischen Rat 1948/49, Freiburg im Breisgau u.a. 2008, S. 355-364.

Christoph von Hehl