Yvonne Blomann
Während der Kanzlerschaft Konrad Adenauers wurden wichtige politische und wirtschaftliche Grundlagen geschaffen sowie persönliche Beziehungen geknüpft, die das Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs maßgeblich prägen sollten. Der Regierungsantritt Charles de Gaulles im Jahr 1958 und der Übergang zur Fünften Republik im Jahr 1959 in Frankreich stellten dabei nicht den allseits befürchteten Bruch in der Beziehung beider Länder dar. Vielmehr gelang es, an die erfolgreichen Beziehungen zur Vierten Republik anzuknüpfen und in den folgenden Jahren das deutsch-französische Verhältnis durch die von de Gaulle und Adenauer praktizierte Symbolik mit einem sinnstiftenden Narrativ zu versehen, auf das bis heute referiert wird.
Mit der bedingungslosen Kapitulation des Deutschen Reichs und dem Ende des Zweiten Weltkriegs standen für die französischen Nachkriegsregierungen einmal mehr die Bemühungen um die künftige Sicherheit vor Deutschland im Vordergrund ihrer Politik. Die Wiederherstellung eines deutschen Nationalstaates lehnten Charles de Gaulle, aber auch dessen Nachfolger daher zunächst ab. In den Jahren nach 1945 wurde jedoch schnell klar, dass sich das künftige deutsch-französische Verhältnis nicht mehr losgelöst von weltpolitischen Entwicklungen denken ließ. Es war vielmehr Teil eines „mehrdimensionalen Koordinatensystems“ geworden, in welchem sich mit dem heraufziehenden Ost-West-Konflikt die Entwicklungen auf weltpolitischer, europäischer und bilateraler Ebene gegenseitig bedingten und jeweils eng miteinander verflochten waren. Vor diesem Hintergrund waren die angloamerikanischen Besatzungsmächte entschlossen, das besetzte Deutschland zu einem westlichen Trumpf in der sich anbahnenden Blockkonfrontation zu machen und forcierten die Gründung eines westdeutschen Teilstaates. Die französische Regierung fügte sich schließlich angesichts der eigenen Abhängigkeit von den USA, gab ihre Politik der Härte gegenüber Deutschland auf und willigte in die Gründung der Bundesrepublik Deutschland im Mai 1949 ein. Auch deren Alleinvertretungsanspruch gegenüber der im Oktober 1949 gegründeten DDR erkannte Frankreich an. Die Verdichtung der Beziehungen zwischen Frankreich und der Bundesrepublik in den beiden ersten Jahrzehnten nach dem Zweiten Weltkrieg ist somit auch stets im Rahmen der Systemkonkurrenz mit der DDR zu verstehen. Im Gegenzug bedeutete aber die Gründung des westdeutschen Teilstaates für Paris, dass das ausgeprägte französische Sicherheitsbedürfnis nur über die Einbindung der jungen Bundesrepublik in einen noch zu schaffenden europäischen Rahmen befriedigt werden konnte.
Konrad Adenauer war sich des Stellenwerts, den das Bedürfnis nach Sicherheit für die französische Politik einnahm, bereits seit der Zwischenkriegszeit bewusst. Vor allem aber nach 1945 nahm die Versöhnung mit dem französischen Nachbarn eine zentrale Stellung in seinen politischen Überlegungen ein, da in seinen Augen eine nachhaltige Westbindung und Rückkehr der jungen Bundesrepublik in die internationale Staatengemeinschaft ohne die Beilegung des deutsch-französischen Gegensatzes nicht zu bewerkstelligen war. Seine zahlreichen und intensiven Bemühungen um eine Annäherung an Frankreich sollten jedoch erst langsam Früchte tragen, zu groß waren die Widerstände und das anhaltende Misstrauen auf beiden Seiten des Rheins. Ansprechpartner und Hoffnungsträger auf diesem Weg war für Adenauer zu Beginn seiner Kanzlerschaft der damalige französische Außenminister Robert Schuman. Mit Blick auf den steigenden Druck von Seiten der USA und Großbritanniens, die Deckelung der deutschen Stahlproduktion endlich aufzugeben, legte Schumann im Mai 1950 einen maßgeblich auf Jean Monnet zurückgehenden Plan vor. Er sah die Unterstellung der gesamten deutschen und französischen Stahlproduktion unter eine Aufsichtsbehörde vor, die auch anderen Staaten offenstand. Ziel war es, gemeinsam mit den Benelux-Staaten und Italien einen europäischen Markt für Kohle und Stahl zu schaffen.
Für Adenauer stellte in der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) eine doppelte Chance dar: Zum einen bestand damit die Möglichkeit, die Bundesrepublik ein Stück weit enger mit dem Westen zu verbinden und sich damit langfristig mehr Handlungsspielraum und Souveränität zu erarbeiten, auch wenn dies zunächst paradoxerweise durch Souveränitätsverzicht geschehen musste. Zum anderen erlaubte dieses Vorgehen, die in eine Sackgasse geratene Politik der Annäherung an Frankreich erneut zu beleben. Schuman hielt diese plötzliche Offensive aus zwei Gründen für geboten: Sie ermöglichte einmal, die für Paris immer noch real existierende Gefahr eines deutsch-sowjetischen Zusammengehens ein Stück weit zu bannen. Deutschland konnte des Weiteren durch diese engere Einbindung in den Westen besser kontrolliert werden, ohne einen neuen Revanchismus zu erzeugen. Handlungsleitend war somit in der Entstehung der EGKS sowohl für die Bundesrepublik als auch für Frankreich die für die kommenden Jahre prägende Mischung aus einem ehrlichen Bemühen um Versöhnung und vitalen Interessen beider Länder.
Doch nicht nur auf wirtschaftlichem, auch auf militärischem Gebiet erwuchsen zu Beginn der 1950er Jahre Bestrebungen, das künftige deutsche Potential nicht nur zu binden, sondern auch für eigene Zwecke zu nutzen. Angesichts der mit dem Beginn des Korea-Krieges sich zunehmend dringender stellende Frage nach einer Wiederbewaffnung der Bundesrepublik ging Frankreich erneut in die Offensive und legte mit dem Pleven-Plan einen Vorschlag zum Aufbau einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) vor. Die Integration deutscher militärischer Einheiten in eine europäische Armee wäre somit gewährleistet gewesen, ohne das Risiko des Aufbaus autonomer bundesrepublikanischer Streitkräfte in Kauf zu nehmen. Entsprechenden Protest rief das in der Bundesrepublik hervor: War die Wiederbewaffnung als solche in der westdeutschen Öffentlichkeit bereits ein hochumstrittenes Politikum, so kam der Protest nunmehr auch von den Stimmen, die zwar für eine deutsche Wiederbewaffnung, aber nur auf gleichberechtigter Basis mit allen anderen westeuropäischen Nationen waren. Trotz der massiven Kritiken und östlicher Agitation unterzeichnete die Bundesregierung mit den drei Westmächten 1952 sowohl den Deutschland-Vertrag als auch den Vertrag über die EVG, wobei ersterer der Bundesrepublik innere und äußere Souveränität bei alliierten Vorbehaltsrechten, die Berlin und Deutschland als Ganzes betrafen, garantierte. Mit Blick auf die eigene nationale Sicherheit bestand Frankreich jedoch darauf, dass das bislang für die Bundesrepublik geltende Besatzungsstatut erst mit der Ratifizierung des EVG-Vertrags an Gültigkeit verlieren sollte. Für große Teile der französischen Öffentlichkeit stellte dieses militärische und politische Erstarken des deutschen Nachbarn wenige Jahre nach dem Ende des Krieges eine Zumutung dar, und auch in der französischen Nationalversammlung bestanden große Bedenken, die schließlich den Vertrag zur EVG durch einen Antrag zur Tagesordnung 1954 zurückwies.
Das Projekt einer gesamteuropäischen Armee war somit gescheitert. Dieser Vorgang zeigt auf beeindruckende Weise, wie die Furcht bzw. Sorge um Sicherheit vor Deutschland noch Mitte der 1950er Jahre die französische Politik prägte. Eine offene Kritik von Seiten Adenauers, der dem Pleven-Plan aufgrund der Ungleichbehandlung der bundesdeutschen Einheiten ablehnend gegenüberstand, war ihm jedoch bedingt durch die massive Förderung des Projekts durch die Vereinigten Staaten nicht möglich. Die hierdurch verpasste Chance zur politischen Einigung Westeuropas stellte in Adenauers Augen aber einen herben Rückschlag dar. Die Unterzeichnung der Pariser Verträge im Herbst 1954 ermöglichte schließlich nicht nur die Erlangung der fast vollständigen inneren und äußeren Souveränität, die durch die gescheiterte EVG erneut in Frage zu stehen schien, sie öffnete der jungen Bundesrepublik mit dem Aufbau deutscher Streitkräfte ebenfalls den Weg in die NATO und damit die Rückkehr in die westliche Staatengemeinschaft.
Frankreich akzeptierte die fast vollständige politische Souveränität der jungen Bundesrepublik, machte aber durch Ministerpräsident Pierre Mendès-France klar, dass die Unterzeichnung der interalliierten Verträge französischerseits maßgeblich von einer deutsch-französischen Vereinbarung zur Saarfrage abhing. Die Regelungen, die nach Ende des Kriegs für den deutsch-französischen „Zankapfel“ Saar getroffen worden waren, erwiesen sich spätestens mit Gründung der EGKS als problematisch. Das parallel zu den Pariser Verträgen 1954 zwischen der Bundesrepublik und Frankreich vereinbarte europäische Saarstatut, das eine Währungs- und Zollunion mit Frankreich wie auch eine Volksabstimmung über den künftigen Status vorsah, wurde im Oktober 1955 von der Bevölkerung des Saarlandes mit großer Mehrheit verworfen. Paris bot Bonn hierauf Verhandlungen über die Wiedereingliederung des Saarlandes in den westdeutschen Teilstaat an. Durch die Unterzeichnung des Luxemburger Vertrags ein Jahr später im Oktober 1956 wurde das Saarland als nunmehr zehntes der westdeutschen Länder in das Bundesgebiet eingegliedert. Beiden Ländern gelang es durch die erfolgreiche und reibungslose Umsetzung des Vertrags, einen bis dato ungeklärten Konflikt im gegenseitigen Einvernehmen zu lösen und somit einen wichtigen Schritt auf dem Weg der Aussöhnung zu nehmen.
Die erfolgreiche Lösung bilateraler Streitfälle setzte sich in den kommenden Jahren fort: Ähnlich wie in anderen europäischen Ländern wurden mit Blick auf die französischen Opfer der nationalsozialistischen Herrschaft auch in Paris Wiedergutmachungsforderungen laut, da das Bundesentschädigungsgesetz ausländische Opfer von Zahlungen ausschloss. Diese Forderungen mündeten schließlich 1960 in ein deutsch-französisches Abkommen, das die Entschädigung von mehr als 100 000 Menschen ermöglichte. Und auch auf internationalem Parkett unterstützte Adenauer demonstrativ seine Partner an der Seine: Auf dem Höhepunkt der Suez-Krise 1956, die den scheidenden Kolonialmächten Großbritannien und Frankreich schmerzhaft ihren eigenen Niedergang auf der Weltbühne zu Gunsten der Supermächte USA und der Sowjetunion vor Augen führte, fuhr er zum Staatsbesuch nach Paris, wo wesentliche Weichen für den Fortgang der europäischen Integration gestellt werden sollten.
Diese hatte sich seit dem Scheitern der EVG in ihren Schwerpunkten vom militärischen auf den wirtschaftlichen Bereich verlagert und wurde von der Bundesregierung angesichts des sich Mitte der 1950er Jahre wieder zuspitzenden Kalten Kriegs forciert. Trotz diverser Meinungsverschiedenheiten zwischen Paris und Bonn auf den Konferenzen von Messina, Brüssel und Venedig wurden die Römischen Verträge zum Gemeinsamen Markt und EURATOM im März 1957 unterzeichnet und bundesrepublikanische Sorgen mit Blick auf die anstehende Ratifizierung im französischen Parlament durch einen reibungslosen Ablauf im Juli 1957 zerstreut. Diese europäische Idylle schien aber in den Augen der Bundesrepublik im Frühjahr 1958 akut gefährdet, als in Frankreich im Zuge der durch den Algerienkrieg bedingten Regierungskrise General de Gaulle auf die politische Bühne in Paris zurückkehrte.
Speziell Bundeskanzler Adenauer blickte im Frühsommer 1958 mit Argwohn Richtung Paris, hatte er doch weder die Zerstückelungspläne, die de Gaulle nach 1945 für Deutschland vorgesehen hatte, noch dessen massive Torpedierung des Projekts der EVG vergessen. Weite Teile der bundesdeutschen Politik und Öffentlichkeit teilten die Vorbehalte des Kanzlers, entsprechend viel Arbeit war es für die deutsche und die französische Diplomatie, Vorurteile und Misstrauen aus der Welt zu schaffen. Die Notwendigkeit eines persönlichen Treffens zwischen Adenauer und de Gaulle stand bald außer Frage. Adenauer willigte nach langem Zögern in diese erste Begegnung ein, die jedoch weder in Bonn noch in Paris, sondern auf dem Landsitz de Gaulles in Colombey-les-deux-Églises in der Champagne am 14. und 15. September 1958 stattfand.
Anders als von beiden Seiten befürchtet, wurden die gegenseitigen Vorurteile nicht bestätigt, im Gegenteil: Sowohl Adenauer als auch de Gaulle waren überrascht ob der positiven Erfahrungen und des konstruktiven Austausches während der zwei Tage, so dass beide sehr zuversichtlich in ihre Hauptstädte zurückkehrten. Adenauers Euphorie nach seiner Heimkehr sollte jedoch nur wenige Tage später einen kräftigen Dämpfer erhalten: Zwar war auch das atlantische Bündnis Thema in dem Gespräch mit de Gaulle gewesen. In das von ihm geplante Dreierdirektorium innerhalb der NATO, bestehend aus den westlichen Siegermächten, hatte der General den Bundeskanzler aber nicht eingeweiht. Auch wenn einige Fragen offengeblieben waren, war sich Adenauer nach dem Treffen gewiss, dass man mit de Gaulle arbeiten konnte. Es ging ihm um einen gemeinsamen Weg, den Deutschland und Frankreich beschreiten sollten, und der war von de Gaulle eben nicht in Frage gestellt worden. Dass de Gaulle kein einfacher Partner für die Bundesrepublik und auch für ihn persönlich werden sollte, hatte der Bundeskanzler spätestens mit dem Memorandum zur NATO feststellen müssen. Der von Adenauer so gefürchtete Bruch in den deutsch-französischen Beziehungen durch die Rückkehr des Generals war jedoch ausgeblieben.
UFA-Wochenschau 311/1962, 10.07.1962, Quelle: Bundesarchiv, Bestand Film: F 001711
Adenauers Grundeindruck sollte sich bewahrheiten: In der Zweiten Berlin-Krise, verursacht durch das Berlin-Ultimatum des Generalsekretärs der KPdSU, Nikita Chruschtschow, stand de Gaulle klar an Adenauers Seite und zeigte seine besondere Solidarität mit dem deutschen Partner. Angesichts dieser weltpolitisch extrem angespannten Phase und der in Adenauers Augen damit einhergehenden wachsenden Unzuverlässigkeit der Vereinigten Staaten suchte der deutsche Bundeskanzler immer stärker die Anlehnung an Frankreich. Dies geschah sehr zum Leidwesen derer in seiner Partei, die eine klar atlantische Ausrichtung der Bundesrepublik befürworteten.
Die Staatsbesuche der beiden Politiker im Juli und im September 1962 zeigten der Weltöffentlichkeit in einem beeindruckenden Repertoire von inzwischen ikonisch gewordenen Bildern und Gesten (beispielsweise das Hochamt in der Kathedrale in Reims) den engen Schulterschluss zwischen Paris und Bonn und untermauerten den Wille beider Regierungen zur nachhaltigen Aussöhnung und Freundschaft. Im Herbst 1962 verfestigte sich sowohl bei Adenauer als auch de Gaulle der Wille, die gemeinsame Zusammenarbeit durch eine politische Vereinbarung auch für künftige Regierungen festzuschreiben. Das zunächst anvisierte Protokoll wurde maßgeblich auf Betreiben Adenauers im Januar 1963 zu einem Vertrag, der als „Vertrag über die deutsch-französische Zusammenarbeit“ oder schlicht als „Élysée-Vertrag“ in die Geschichtsbücher eingehen sollte. Kooperationen in der Außen- und Verteidigungspolitik, aber auch in der Jugendarbeit wurden damit festgeschrieben und sollten den Austausch auf offizieller wie auch auf zivilgesellschaftlicher Ebene, der seit den späten 1940er Jahren wiederauflebte, intensivieren und fördern.
Das kurz vor Vertragsunterschrift öffentlichkeitswirksam angekündigte Veto de Gaulles gegen britischen EWG-Beitritt und der Zusatz einer Präambel zum Élysée-Vertrag, die für die Bundesrepublik ihre Bindung an die Vereinigten Staaten und die NATO unterstrich und den Vertrag dem von de Gaulle vorgesehenen Zweck eines exklusiven Zweibündnisses beraubte, zeigen aber auch für das Jahr 1963, dass die Beziehungen zwischen Frankreich und der Bundesrepublik keineswegs ein Selbstläufer waren. Sie waren vielmehr stets das Objekt ständiger Aushandlungsprozesse, in denen es jedoch gelang, nationale und gemeinsame Interesse beider Länder miteinander in Einklang zu bringen.
Auch heute beeindruckt der Weg, der nach 1945 in den deutsch-französischen Beziehungen beschritten wurde, war es doch gelungen, einen jahrhundertealten Konflikt nicht nur beizulegen, sondern die Frontstellung in eine tragfähige Kooperation und Freundschaft beider Länder zu verwandeln. Dies als schlichtes „Wunder“ abzutun, hieße jedoch, die Leistungen zahlreicher Akteure auf politischer und zivilgesellschaftlicher Ebene wie auch deren Interdependenz mit den internationalen Rahmenbedingungen dieser Annäherung zu verkennen.
Die sich Ende der 1940er Jahre abzeichnende Konstellation des Ost-West-Konflikts beschleunigte maßgeblich die deutsch-französische Annäherung, die damit auch das Produkt einer sich geänderten Interessenslage war. Die Mischung aus nationaler Interessenspolitik und dem ehrlichen Bemühen um Aussöhnung mit dem Nachbarn am Rhein sollte sich als konstitutiv für die deutsch-französische Annäherung dieser Jahre erweisen. Der in Deutschland befürchtete Bruch der Beziehungen durch de Gaulle blieb jedoch aus, 1958 wurde zum Scharnierjahr in den deutsch-französischen Beziehungen nach 1945, in dem es gelang, die Erfolge der letzten Jahre mit in die Fünfte Republik zu nehmen, diese zu erweitern und zu vertiefen.
Krisen, Dissens und Probleme, die in diesen Jahren ein steter Begleiter der Annäherung waren, mindern jedoch nicht die Leistung der führenden Akteure, erst sie komplettieren das Bild, das von den Beziehungen beider Länder in dieser Phase gezeichnet werden kann und werten sie stärker auf als ein vermeintlich linear anmutendes „Versöhnungs- und Erfolgsnarrativ“. Adenauer und de Gaulle gelang es, die Errungenschaften der letzten Jahre in sinnstiftende Bilder und Gesten zu verwandeln, die symbolisch für die deutsch-französische Aussöhnung stehen und die für alle Nachfolger dieses „ersten“ deutsch-französischen Paars bis heute als Referenzpunkt dienen sollten.
Zusammenstellung von Dokumenten zum Élysée-Vertrag:
Am 22. Januar 1963 unterzeichneten Charles de Gaulle und Konrad Adenauer in Paris den Vertrag über die deutsch-französische Zusammenarbeit.