Hans Ehard

* geboren 10.11.1887 in Bamberg
† gestorben 18.10.1980 in München

Dr. jur., Jurist, Ministerpräsident, CSU-Landesvorsitzender, rk.

Übersicht

1907-1912 Jurastudium in Würzburg und München
1912 Promotion
1914-1918 Kriegsdienst
1919 große juristische Staatsprüfung und Eintritt in das Bayerische Staatsministerium der Justiz
1919 BVP
1923-1924 2. Staatsanwalt im Hitler-Prozeß
1924-1933 Staatsministerium der Justiz (1931 Ministerialrat); zum 31.08.1933 auf eigenen Antrag aus dem Ministerium ausgeschieden
01.09.1933- Mai '45 Senatspräsident am Oberlandesgericht München
1937 Vorsitzender des Erbhofgerichts München
1942 Vorsitzender des Deutschen Ärztegerichtshofs
Mai 1945 von Ministerpräsident Schäffer mit dem Wiederaufbau der bayerischen Justiz betraut
1945 CSU
19.10.1945 Staatsrat im Staatsministerium der Justiz
22.10.1945- 21.12.1946 dort Staatssekretär im Kabinett Hoegner
1946 Mitglied des Vorbereitenden Verfassungsausschusses und des Verfassungsausschusses der Verfassunggebenden Landesversammlung
1946-1966 MdL
21.12.1946-14.12.1954 Bayerischer Ministerpräsident

Biographischer Werdegang

Bei Kriegsende wurde der Spitzenbeamte Ehard Politiker. Dem Kabinett von Ministerpräsident Wilhelm Hoegner (SPD) gehörte er als Staatssekretär im Justizministerium an. 1946 war er auch an der Entstehung der Bayerischen Verfassung maßgeblich beteiligt. Um die Wahl des CSU-Landesvorsitzenden J. Müller zum Ministerpräsidenten zu verhindern, präsentierte der CSU-Fraktionsvorsitzende A. Hundhammer Ende Dezember 1946 mit Ehard einen Kandidaten, der auch für die SPD akzeptabel war. Ehard bildete eine Koalition aus CSU, SPD und WAV. Von 1947-1950 leitete er eine CSU-Regierung. 1950 setzte er gegen den Widerstand von Hundhammer und Schäffer, die eine Verbindung mit der BP favorisierten, eine Neuauflage der Koalition mit der SPD durch. Als bayerischer Beamter geprägt durch den Reich-Länder-Konflikt in der Weimarer Republik, vertrat Ehard auf allen Ebenen eine dezidiert föderalistische Politik. Seine bedeutendste politische Leistung war die Durchsetzung des Bundesrats bei den Beratungen des Parlamentarischen Rates. Ende Mai 1949 übernahm Ehard unter anderem auf Drängen Konrad Adenauers auch den CSU-Vorsitz. Die CSU gelangte unter ihm zwar in ruhigeres Fahrwasser, Impulse für die Entwicklung der Partei gingen von Ehard jedoch nicht aus. Da für Ehard das Grundgesetz nur einen labilen Föderalismus geschaffen hatte, konzentrierte er sich in den 1950er Jahren darauf, die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten des Bundesrats auszuschöpfen. 1954 ging von ihm auch die Initiative aus, die Ministerpräsidenten-Konferenzen als Koordinierungsgremium wiederzubeleben. Das landespolitische Verdienst der von ihm geführten Beamtenkabinette war die Konsolidierung des bayerischen Staates und seiner Verwaltung nach Nationalsozialismus und Krieg. Nach der Bildung der Viererkoalition (SPD/BP/FDP und GB/BHE) im Dezember 1954 und dem Gang der CSU in die Opposition, den man Ehard anlastete, trat er als Landesvorsitzender zurück. Von 1954-1960 war er Landtagspräsident. Nach dem krankheitsbedingten Rücktritt von Hanns Seidel übernahm Ehard 1960 als Kompromißkandidat noch einmal das Ministerpräsidentenamt. Als anschließend seine Wiederwahl zum Landtagspräsidenten scheiterte, berief Ministerpräsident Goppel ihn als Justizminister in sein erstes Kabinett.

  • K.-U. Gelberg: Hans Ehard. Die föderalistische Politik des bayerischen Ministerpräsidenten 1946-1954 (1992); Ders. (Bearb.): Die Protokolle des Bayerischen Ministerrats 1945–1954, 4 Bde. (1995–2000)
  • T. Schlemmer: Aufbruch, Krise und Erneuerung. Die Christlich-Soziale Union 1945–1955 (1998); Das schönste Amt der Welt. Die bayerischen Ministerpräsidenten von 1945–1993 (1999). – Bestand: Bayerisches HStA München.

Karl-Ulrich Gelberg