* geboren 10.11.1887
in
Bamberg
† gestorben 18.10.1980
in
München
Dr. jur., Jurist, Ministerpräsident, CSU-Landesvorsitzender, rk.
1907-1912 | Jurastudium in Würzburg und München |
1912 | Promotion |
1914-1918 | Kriegsdienst |
1919 | große juristische Staatsprüfung und Eintritt in das Bayerische Staatsministerium der Justiz |
1919 | BVP |
1923-1924 | 2. Staatsanwalt im Hitler-Prozeß |
1924-1933 | Staatsministerium der Justiz (1931 Ministerialrat); zum 31.08.1933 auf eigenen Antrag aus dem Ministerium ausgeschieden |
01.09.1933- Mai '45 | Senatspräsident am Oberlandesgericht München |
1937 | Vorsitzender des Erbhofgerichts München |
1942 | Vorsitzender des Deutschen Ärztegerichtshofs |
Mai 1945 | von Ministerpräsident Schäffer mit dem Wiederaufbau der bayerischen Justiz betraut |
1945 | CSU |
19.10.1945 | Staatsrat im Staatsministerium der Justiz |
22.10.1945- 21.12.1946 | dort Staatssekretär im Kabinett Hoegner |
1946 | Mitglied des Vorbereitenden Verfassungsausschusses und des Verfassungsausschusses der Verfassunggebenden Landesversammlung |
1946-1966 | MdL |
21.12.1946-14.12.1954 | Bayerischer Ministerpräsident |
Bei Kriegsende wurde der Spitzenbeamte Ehard Politiker. Dem Kabinett von Ministerpräsident Wilhelm Hoegner (SPD) gehörte er als Staatssekretär im Justizministerium an. 1946 war er auch an der Entstehung der Bayerischen Verfassung maßgeblich beteiligt. Um die Wahl des CSU-Landesvorsitzenden J. Müller zum Ministerpräsidenten zu verhindern, präsentierte der CSU-Fraktionsvorsitzende A. Hundhammer Ende Dezember 1946 mit Ehard einen Kandidaten, der auch für die SPD akzeptabel war. Ehard bildete eine Koalition aus CSU, SPD und WAV. Von 1947-1950 leitete er eine CSU-Regierung. 1950 setzte er gegen den Widerstand von Hundhammer und Schäffer, die eine Verbindung mit der BP favorisierten, eine Neuauflage der Koalition mit der SPD durch. Als bayerischer Beamter geprägt durch den Reich-Länder-Konflikt in der Weimarer Republik, vertrat Ehard auf allen Ebenen eine dezidiert föderalistische Politik. Seine bedeutendste politische Leistung war die Durchsetzung des Bundesrats bei den Beratungen des Parlamentarischen Rates. Ende Mai 1949 übernahm Ehard unter anderem auf Drängen Konrad Adenauers auch den CSU-Vorsitz. Die CSU gelangte unter ihm zwar in ruhigeres Fahrwasser, Impulse für die Entwicklung der Partei gingen von Ehard jedoch nicht aus. Da für Ehard das Grundgesetz nur einen labilen Föderalismus geschaffen hatte, konzentrierte er sich in den 1950er Jahren darauf, die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten des Bundesrats auszuschöpfen. 1954 ging von ihm auch die Initiative aus, die Ministerpräsidenten-Konferenzen als Koordinierungsgremium wiederzubeleben. Das landespolitische Verdienst der von ihm geführten Beamtenkabinette war die Konsolidierung des bayerischen Staates und seiner Verwaltung nach Nationalsozialismus und Krieg. Nach der Bildung der Viererkoalition (SPD/BP/FDP und GB/BHE) im Dezember 1954 und dem Gang der CSU in die Opposition, den man Ehard anlastete, trat er als Landesvorsitzender zurück. Von 1954-1960 war er Landtagspräsident. Nach dem krankheitsbedingten Rücktritt von Hanns Seidel übernahm Ehard 1960 als Kompromißkandidat noch einmal das Ministerpräsidentenamt. Als anschließend seine Wiederwahl zum Landtagspräsidenten scheiterte, berief Ministerpräsident Goppel ihn als Justizminister in sein erstes Kabinett.