* geboren 05.06.1904
in
Lahr/Schwarzwald
† gestorben 29.06.1975
in
Achern
Jurist, Professor, Dr. jur., rk.
1913-1922 | Besuch des Humanistischen Scheffel-Gymnasiums in Lahr |
1922-1925 | Studium der Rechtwissenschaften in Freiburg/Br., Berlin und Heidelberg |
1925 | 1. juristisches Staatsexamen (Note Sehr gut) |
1926-1927 | Gerichtsassessor |
1928 | 2. juristisches Staatsexamen (Note Sehr gut) sowie Promotion an der Universität Heidelberg |
1929-1945 | Tätigkeit als Rechtsanwalt in Pforzheim |
1930 | Aufnahme der Lehrtätigkeit an der Technischen Hochschule Karlsruhe |
1932 | Habilitation an der Technischen Hochschule Karlsruhe |
März 1933 | Erteilung der Venia legendi durch die Technischen Hochschule Karlsruhe |
02.07.1937 | Heirat mit Gretel Koehler, aus der Ehe gehen drei Kinder hervor |
1940 | Ernennung zum außerplanmäßigen Professor |
1941-1945 | Dienstverpflichtung bei der Zivilverwaltung des besetzten Elsass in Straßburg |
1945-1947 | Justiziar der Papierfabrik Koehler in Oberkirch |
1948 | Rechtsanwalt in Freiburg |
1949 | Erteilung der Venia legendi an der rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Freiburg, Tätigkeit als Privatdozent |
1950 | Ernennung zum außerplanmäßigen Professor |
1952 | Eintritt in die CDU |
1953-1972 | MdB |
1955 | Mitglied der Beratenden Versammlung der Montanunion |
1956-1958 | Präsident der Versammlung |
1957-1973 | Mitglied der Beratenden Versammlung der WEU |
1958-1973 | Mitglied der Beratenden Versammlung des Europarates |
1958-1966 | Präsident des Rates der Europäischen Bewegung |
1958-1973 | Mitglied des Europäischen Parlaments |
1960-1962 | Präsident des Europäischen Parlaments |
1963-1973 | Vizepräsident des Europäischen Parlaments |
Hans Furler wurde am 5. Juni 1904 als Sohn des Betriebsleiters einer Zigarrenfabrik im badischen Lahr geboren. Seine und die Erziehung seiner beiden Geschwister erfolgte nach streng katholischen Grundsätzen. 1922, nach dem Abitur am Humanistischen Gymnasium in Lahr, begann er das Studium der Rechtwissenschaften, das ihn an die Universitäten Freiburg/Breisgau, Berlin und Heidelberg führte. In Heidelberg promovierte er bei Professor Gerhard Anschütz mit einer „summa cum laude" ausgezeichneten Arbeit zum Thema „Das polizeiliche Notrecht und die Entschädigungspflicht des Staates". 1929 ließ er sich als Rechtsanwalt in Pforzheim nieder, 1930 nahm er eine Lehrtätigkeit an der Technischen Hochschule in Karlsruhe auf. Hier erfolgte 1932 seine Habilitation zum Thema „Besitz, Verkehrsgeltung, Verwirkung im Wettbewerbsrecht". Von 1933 an war er an der Technische Hochschule als Privatdozent für Zivil-, Handels- und die gewerblichen Schutzrechte tätig. Nach seiner Ernennung zum außerplanmäßigen Professor hielt er dort ab 1940 Lehrveranstaltungen zu den Themen gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht ab. Infolge eines Herzleidens wurde er nicht in die Wehrmacht eingezogen, sondern war von 1941 bis 1945 in der Funktion eines Sachbearbeiters für Rechtsfragen bei der Finanz- und Wirtschaftsabteilung der Elsässischen Zivilverwaltung dienstverpflichtet. Auch lehrte er als Gastdozent von 1942 bis 1944 an der Universität Straßburg in seinem Fachgebiet Gewerbe- und Handelsrecht.
1948 durch die Spruchkammer, vor der er sich für seine Mitgliedschaft in der SA und der NSDAP sowie für seinen Dienst im besetzten Elsass zu rechtfertigen hatte und die ihn als „Mitläufer" einstufte, entlastet, wurde Furler 1949 am Oberlandesgericht Freiburg wieder als Rechtsanwalt zugelassen.
1952 trat Furler der badischen CDU bei, deren Grundidee einer überkonfessionellen Volkspartei ihm zusagte. Politisch hat er sich im Kampf um den Südweststaat nicht öffentlichkeitswirksam engagiert. 1953 wurde der unverbrauchte Quereinsteiger erstmals als Direktkandidat des Wahlkreises Offenburg in den Deutschen Bundestag gewählt. Den Wahlkreis verteidigte er bis zu seinem Ausscheiden aus dem Parlament 1972 immer wieder erfolgreich.
Furler etablierte sich schnell und war in einigen Ausschüssen des Bundestages aktiv. Er wurde Mitglied des Auswärtigen Ausschusses, dessen Vorsitz er 1959/60 innehatte. 1954/55 war er Berichterstatter des Ausschusses für die Pariser Verträge. In der Ratifizierungsdebatte im Deutschen Bundestag befürwortete er die Verträge zu Beginn und zum Ende der Aussprache.
Bedingt durch seine Herkunft lag Furler die deutsch-französische Aussöhnung sehr am Herzen, für dieses Ziel arbeitete er sowohl auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene. Die Unterzeichnung des deutsch-französischen Vertrages am 22. Januar 1963 stellte in seinen Augen einen Meilenstein dar. Für ihn sollte „diese Freundschaft eine der entscheidenden Grundlagen für das vereinigte Europa bilden".
1955, zwei Jahre nach der Wahl in den Deutschen Bundestag, wurde er - als Nachfolger Heinrich von Brentanos - Mitglied der Gemeinsamen Versammlung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS). Von 1956 bis 1958 hatte er - nach dem Belgier Paul-Henri Spaak und den Italienern Alcide De Gasperi und Giuseppe Pella - die Präsidentschaft dieses sog. Montanparlaments inne. Erstmals wurde damit ein Deutscher Präsident einer europäischen parlamentarischen Versammlung. Als Präsident begleitete er die Verhandlungen über die Römischen Verträge, im Deutschen Bundestag leitete er den Sonderausschuss „Gemeinsamer Markt/Euratom" und half die Ratifizierung der Verträge durch das deutsche Parlament zu erleichtern. Furler engagierte sich auch in zwei weiteren parlamentarischen Gremien Westeuropas: Von 1957 bis 1973 war er Mitglied der Versammlung der Westeuropäischen Union und von 1958 bis 1973 gehörte er der Beratenden Versammlung des Europarates an. Trotz seines starken Engagements auf der europäischen Ebene blieb sein Einsatz für seinen Wahlkreis Offenburg ungebrochen, da sich seine politische Tätigkeit hauptsächlich auf Straßburg - eine Stadt, mit der ihn vielfältige Beziehungen verbanden - konzentrierte.
1958 wurde er Mitglied der aus dem Zusammenschluss der drei Europäischen Gemeinschaften (EWG, EURATOM und EGKS) entstandenen Gemeinsamen Versammlung, die sich auf ihrer ersten Sitzung (19.-21. März 1958) den Namen Europäische Parlamentarische Versammlung gab. Zu ihrem ersten Präsidenten wurde Robert Schuman gewählt. Nach dessen krankheitsbedingtem Ausscheiden aus dem Amt siegte Hans Furler am 28. März 1960 mit 68 von 112 Stimmen über seinen Gegenkandidaten Gaetano Martino und wurde zum Nachfolger Schumans gekürt. Auf einer Sitzung am 13. März 1962 beschlossen die Abgeordneten, der Versammlung den Namen „Europäisches Parlament" zu geben. Diese Bezeichnung wurde durch die Einheitliche Europäische Akte 1986 offiziell bestätigt.
Furlers Hauptinteresse in seiner Amtszeit galt der Schaffung einer Assoziation mit den afrikanischen Staaten und Madagaskar. Vom 19.-24. Juni 1961 trafen sich in Straßburg die 142 Mitglieder des Europäischen Parlamentarischen Versammlung mit 112 Vertretern von 16 afrikanischen Staaten und Madagaskars zu einer wegweisenden Konferenz. 1963 wurde in Yaoundé ein entsprechendes Abkommen zwischen der EWG und 18 unabhängigen afrikanischen Staaten unterzeichnet. Es gelang Furler aus der Kolonialzeit resultierende Ressentiments der afrikanischen Staaten wie auch die skeptische Haltung der ehemaligen Kolonialmächte, die Afrika weiterhin als ihre Einflusssphäre ansahen, zu überwinden und durch die gelungene Kooperation für das Europäische Parlament auch Einfluss und Respekt zu erringen. „Die Gleichberechtigung und die volle Anerkennung der Souveränität bilden die entscheidenden Grundlagen dazu", so Furler in seinen Erinnerungen. Seine Vorarbeit ermöglichte 1975 den Abschluss des ersten Lomé-Abkommens, das die Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und 71 afrikanischen, karibischen und pazifischen (AKP) Staaten regelte.
Nach Ende seiner turnusgemäßen zweijährigen Amtszeit blieb Furler bis zu seinem Ausscheiden 1973 Vizepräsident des Europäischen Parlaments. Auch auf außerparlamentarischer Ebene war er der europäischen Idee verpflichtet, von 1958 bis 1966 hatte er das Amt des Präsidenten des Deutschen Rates der Europäischen Bewegung inne.
Für ihn war, so formulierte er es in einem Beitrag für „Union in Deutschland" am 19. Mai 1972, Europa „ein Stabilisierungsfaktor für Recht und Freiheit, aber auch für den Frieden in der Welt".
Eine bedeutende Rolle in seinem politischen Denken spielte von Anfang an die Durchführung von Direktwahlen zum Europäischen Parlament. In vielen Gesprächen setzte sich Furler für dieses Ziel ein. Schon am 15. Mai 1960 hatte sich das Parlament in einem Resolutionsentwurf für die Direktwahl seiner Mitglieder ausgesprochen. Die ersten Direktwahlen im Juni 1979 durfte Furler nicht mehr erleben.
Hans Furler, für den die Einigung Europas und die deutsche Wiedervereinigung nicht im Widerspruch standen und dessen Ziele die politische Union sowie eine Wirtschafts- und Währungsunion der europäischen Staaten waren, verstarb am 29. Juni 1975 im Alter von 71 Jahren in Achern an den Folgen einer Embolie. Unter großer Anteilnahme der Bevölkerung wurde er am 4. Juli 1975 auf dem Friedhof in seiner Heimatstadt Oberkirch, deren Ehrenbürger er 1962 geworden war, beigesetzt. Ihren Nachruf vom selben Tag betitelte die FAZ „Abschied von einem Europäer".