* geboren 22.05.1885
in
Breslau (Niederschlesien)
† gestorben 26.01.1960
in
Freiburg/Breisgau
Dr. jur., Jurist, Oberbürgermeister, Oberpräsident, Bundesminister, rk.
1903 – 1905 | Internatsaufenthalte im schweizerischen Davos wegen eines Lungenleidens |
1906 | Abitur in Patschkau (Oberschlesien) |
1906 – 1909 | Studium der Rechts- und Staatswissenschaften und der Volkswirtschaft in Breslau und Berlin |
1909 | Erste Juristische Staatsprüfung in Breslau |
1910 | Promotion mit der Arbeit: „Die Organisation und die rechtliche Natur der Reichsbank“ |
1911 | Heirat mit Magdalena König aus Breslau |
Jan. 1914 | Juristische Assessorenprüfung; danach Tätigkeit als Verwaltungsdezernent in Breslau |
1916 - Dez. 1918 | Bürgermeister von Rybnik (Oberschlesien) |
Dez. 1918 - Dez. 1919 | Landrat des Kreises Rybnik |
Dez. 1919 | Ernennung zum Leiter der deutschen Propaganda im Abstimmungskampf um Oberschlesien |
1921 - Jan. 1927 | Mitglied der „Gemischten Kommission“, die die Einhaltung des Teilungsvertrages bzgl. Oberschlesiens garantieren soll |
17.03.1927 – 1929 | Oberbürgermeister von Hindenburg (Oberschlesien) |
09.04.1929 | Ernennung zum Oberpräsidenten der preußischen Provinz Oberschlesien und zum Regierungspräsidenten von Oppeln |
19.05.1933 | Von den Nationalsozialisten in den vorzeitigen Ruhestand versetzt |
Frühjahr 1934 | Niederlassung als Rechtsanwalt in Breslau |
Mai 1942 | Teilnahme an der ersten großen Tagung des Kreisauer Kreises |
10.07.1944 | Treffen mit führenden Köpfen des Kreisauer Kreises in Berlin |
20.07.1944 | Attentat auf Hitler. Verhaftung Lukascheks |
19.04.1945 | Freispruch vor dem Volksgerichtshof |
22.04.1945 | Entlassung aus dem Gefängnis Lehrter Straße in Berlin; Niederlassung als Rechtsanwalt und Notar in Berlin |
26.06.1945 | Mitgründer der CDU in Berlin |
27.11.1945 - 10.09.1946 | 3. Vizepräsident der Thüringer Landesverwaltung und zugleich Leiter des Thüringer Landesamtes für Land- und Forstwirtschaft |
10.09.1946 | Entlassung durch die Sowjetische Militäradministration in Thüringen und Flucht nach West-Berlin |
1947 - März 1948 | Amtsrichter in Königstein/Ts. |
März 1948 | Ernennung zum Vizepräsidenten des Obergerichts der Bizone in Köln („Deutsches Obergericht für das Vereinigte Wirtschaftsgebiet“) |
1949 - 26.01.1960 | Vizepräsident des Deutschen Caritasverbandes |
April - Mai 1949 | Präsident des „Zentralverbandes der vertriebenen Deutschen“ |
Mai - Sept. 1949 | Präsident des „Hauptamtes für Soforthilfe“ in Bad Homburg vor der Höh |
20.09.1949 – 20.10.1953 | Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte im ersten Kabinett Adenauer |
Mai 1953 | Verabschiedung des Bundesvertriebenengesetzes („Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge“) |
1953 | Auszeichnung mit dem Großkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland |
Hans Lukaschek ist zu Unrecht in Vergessenheit geraten: Als Bürgermeister, als Landrat und als letzter Oberpräsident der preußischen Provinz Schlesien hat er sich als hervorragender Verwaltungsfachmann hervorgetan, hat kämpferischen Mut und zugleich Besonnenheit in den schweren deutsch-polnischen Auseinandersetzungen in und um Oberschlesien in der Abstimmungszeit 1919-1921 gezeigt und sich dabei als deutscher Schlesier und deutscher Patriot ohne antipolnische Affekte erwiesen. Dazu hat er, immer entlang der Richtschnur eines katholisch geprägten Christentums, als Mitglied des „Kreisauer Kreises", im Widerstand auch gegen die kommunistische Diktatur in der SBZ, als Mitgründer der CDU und als Minister im ersten Kabinett Adenauer tiefe Spuren in der Geschichte der Mitte des 20. Jahrhunderts hinterlassen. Bundeskanzler Helmut Kohl würdigte ihn anlässlich seines 30. Todestages am 26. Januar 1990 mit den Worten: „Dr. Hans Lukaschek gehört zu den Persönlichkeiten, die Gründung und Aufbau der Bundesrepublik Deutschland wesentlich mitgeprägt und die durch ihre moralische Integrität unserem Staat Überzeugungskraft verliehen haben... Seine Politik war zukunftsweisend und zeichnete sich dadurch aus, dass er über Volkswirtschafts- und Solidaritätserwägungen hinaus das Vertriebenen- und Flüchtlingsproblem als eine europäische Schicksalsfrage behandelte."
Hans Lukaschek wurde am 22. Mai 1885 als Sohn eines Schulrektors in Breslau in Niederschlesien geboren und katholisch getauft und erzogen. Nach dem Abitur studierte er in Breslau und Berlin Rechts- und Staatswissenschaften sowie Volkswirtschaft und wurde 1910 zum Dr. iur. promoviert. Im Jahr darauf heiratete er Magdalena König aus Breslau; die Ehe blieb kinderlos.
Nach einigen kurzzeitigen Verwaltungsämtern in Berlin und in Breslau wurde Lukaschek 1916 als Kandidat der katholischen Zentrumspartei zum Bürgermeister der stark industriell geprägten oberschlesischen Kreisstadt Rybnik, 1919 zum Landrat des Kreises Rybnik gewählt. Er bewährte sich in diesen Ämtern vor allem im Ausgleich zwischen der schmalen deutschsprachigen Oberschicht und der breiten, sozial schwachen Polnisch sprechenden Bevölkerung.
Doch schon Ende 1919 gab er sein Landratsamt auf, um nach dem Wunsch der Zentrumspartei auf deutscher Seite den Abstimmungskampf um Oberschlesien zu leiten. Es ging um die Frage, ob gemäß dem ursprünglichen Beschluss der Siegermächte des Ersten Weltkrieges Oberschlesien zur Gänze an Polen fallen oder im Deutschen Reich verbleiben solle. Auf massiven deutschen Druck im gesamten Reich und speziell in Oberschlesien - allein in Oppeln demonstrierten am 10. Mai 1919 15.000 Menschen, die Hälfte der Bevölkerung, für das Selbstbestimmungsrecht - hatten die Alliierten im Versailler Vertrag den Betroffenen schließlich die Möglichkeit zugestanden, „im Wege einer Abstimmung bekanntzugeben, ob sie mit Deutschland oder Polen vereinigt zu werden wünschten" (Art. 88). Sofort setzten im oberschlesischen Abstimmungsgebiet massive Bemühungen sowohl von deutscher als von polnischer Seite ein, die Bevölkerung zum Votum für den Anschluss an Polen bzw. für den Verbleib im preußischen Staat zu bewegen. Eine französisch-englisch-italienische „Interalliierte Regierungs- und Plebiszitkommission" (IK) übernahm am 11.Februar 1920 die Landeshoheit in Oberschlesien, um die Propagandaaktionen im Vorfeld der Abstimmung zu überwachen.
Lukaschek richtete für die „Abstimmungspropaganda" in Breslau einen „Schlesischen Ausschuss" ein, der Vertreter aller Parteien und Gewerkschaften in Schlesien umfasste und eng mit den „Vereinigten Verbänden Heimattreuer Oberschlesier" (VVHO) und anderen deutsch-patriotischen Verbänden zusammenarbeitete, diese auch finanziell unterstützte. Seine Hauptaufgabe war es, für den Verbleib Oberschlesiens beim Reich mit allen erdenklichen Mitteln, vor allem in den Medien, zu werben, Finanzmittel dafür zu beschaffen und die einflussreichen Kräfte in Breslau und Berlin für das deutsche Anliegen zu gewinnen. Lukaschek enthielt sich dabei aller gewalttätigen Aktionen und betonte stattdessen die geschichtliche, wirtschaftliche, nationale, politische, kulturelle und religiöse Verbundenheit Oberschlesiens mit dem Reich. Sein Gegenspieler auf polnischer Seite, der ehemalige Reichstagsabgeordnete Adalbert (Wojciech) Korfanty, bediente sich dagegen auch gewalttätiger Mittel. Mit Hilfe paramilitärischer, von der Regierung in Warschau unterstützter Verbände versuchte er, die Deutschland zugetane Bevölkerung gerade in den grenznahen Gebieten einzuschüchtern. Er war der wesentliche Initiator zweier polnischer Aufstände im August 1919 und 1920; sie sollten die oberschlesische Bevölkerung mit Terror und militantem Druck zu einer Abstimmung für Polen bewegen. Die polnische Seite wusste, dass sie unter normalen Bedingungen in einer Volksabstimmung nicht obsiegen konnte.
Als diese dann am 20. März 1921 erfolgte, entschieden sich knapp 60 % der von Oberschlesien abgegebenen Stimmen für den Verbleib bei Deutschland - ein bedeutender Erfolg für Lukascheks Öffentlichkeitsarbeit, die er in enger Abstimmung mit dem oberschlesischen Zentrumsvorsitzenden, Reichstagsabgeordneten und katholischen Pfarrer Carl Ulitzka durchgeführt hatte.
Trotzdem wurde die Entscheidung über die staatliche Zugehörigkeit Oberschlesiens schließlich von einer Kommission des Völkerbundes in Genf im Oktober 1921 getroffen: Oberschlesien wurde geteilt. Lukascheks Erfolg als Chef der deutschen Abstimmungspropaganda wurde durch diesen klaren Bruch des Versailler Vertrags praktisch zunichte gemacht. Die wirtschaftlich wertvollsten Gebiete in Ostoberschlesien mit ca. 45 % der Bevölkerung (knapp 1 Million Menschen), ca. 90 % der Steinkohlevorräte und 75 % der Industrieanlagen fielen an Polen. Lukaschek wurde Mitglied der deutsch-polnischen „Gemischten Kommission" mit Sitz in Kattowitz, die die Einhaltung der Bestimmungen des Teilungsvertrags überwachen sollte.
Nicht zuletzt wegen seiner Erfolge als Propagandachef in der Abstimmungszeit wurde Hans Lukaschek im Frühjahr 1929 von der preußischen Staatsregierung zum Oberpräsidenten von Oberschlesien und in Personalunion zum Regierungspräsidenten in Oppeln ernannt, nachdem er zuvor zwei Jahre lang das Amt des Oberbürgermeisters von Hindenburg, damals die größte Stadt Oberschlesiens, innegehabt hatte. Er setzte sich in diesen Ämtern intensiv für die Rechte der polnischen Minderheit - insbesondere im Schulwesen - ein, ließ aber gleichwohl eine deutliche Präferenz für das deutsche Element in dieser schwierigen Grenzregion erkennen.
Im Mai 1933 wurde Lukaschek von den Nationalsozialisten in den vorzeitigen Ruhestand versetzt. Nicht nur, dass er Zentrumsmann war - seine offensiv ablehnende Haltung gegenüber der NSDAP und seine judenfreundliche Gesinnung waren bekannt. Er fand bald den Weg in den Widerstand. Helmuth James Graf v. Moltke, den er aus seiner Zeit als Oberpräsident persönlich kannte, bat ihn um Mitarbeit im „Kreisauer Kreis", der die politische Neuordnung Deutschlands nach der Ausschaltung Hitlers und seiner Clique vorbereitete. Nach den Worten Ger van Roons hat Lukaschek hier „sehr intensiv mitgewirkt". Nach dem gescheiterten Attentat auf Hitler vom 20. Juli 1944 wurde er noch in der Nacht in Breslau verhaftet und zunächst ins Zuchthaus Berlin-Moabit, später ins KZ Ravensbrück verbracht. Sein Verfahren vor dem Volksgerichtshof konnte dank der Hilfe eines einflussreichen Freundes im Umfeld Görings immer wieder verschleppt werden, so dass ein Urteil erst nach dem Tod des bei einem Bombenangriff ums Leben gekommenen Volksgerichtshofspräsidenten Freisler, am 19. April 1945, zustande kam; es lautete auf Freispruch wegen Mangels an Beweisen und weil Lukaschek in der Haft gefoltert worden war.
Nach dem Kriege gehörte Hans Lukaschek, wie viele ehemalige Zentrumsmitglieder und Feinde des Nationalsozialismus, zu den Mitgründern der CDU; sein Name findet sich unter dem Berliner Gründungsaufruf vom 26. Juni 1945. Im November 1945 ging Lukaschek nach Thüringen, wo er seinen in großer Zahl dorthin geflüchteten schlesischen Landsleuten am besten glaubte helfen zu können. Innerhalb der Thüringer Landesverwaltung übernahm er in dem von den sowjetischen Besatzern ernannten Kabinett unter Präsident Rudolf Paul das Amt des 3. Vizepräsidenten, der zugleich Leiter des Landesamtes für Land- und Forstwirtschaft war; die Landesämter waren Vorläufer der nach den Landtagswahlen vom Oktober 1946 eingerichteten Ministerien. Doch wegen Zerwürfnissen mit der sowjetischen Besatzungsmacht in Fragen der Bodenreform und des Ablieferungssolls für landwirtschaftliche Güter wurde er schon im September 1946 aus allen Ämtern entlassen. Er floh vor weiteren Repressalien, wie sie ‚bürgerliche' Politiker in jenen Jahren von den Kommunisten zu gewärtigen hatten, zunächst in die Westsektoren von Berlin, wo er als Anwalt tätig wurde. Im Frühjahr 1948 übernahm er eine Stelle als Amtsrichter in Königstein im Taunus, ging aber schon im Sommer desselben Jahres als Vizepräsident des wenig effektiven Obergerichts der Bizone nach Köln. Im Mai 1949 übernahm er die Präsidentschaft für das „Hauptamt für Soforthilfe" in Bad Homburg vor der Höh, das den Lastenausgleich für die Vertriebenen und Kriegsgeschädigten in den Westzonen durchführen sollte.
Im September 1949 berief Bundeskanzler Konrad Adenauer Hans Lukaschek als Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte in die von ihm gebildete erste Regierung der Bundesrepublik Deutschland. Er tat sich in diesem Amt schwer, weil er dem Deutschen Bundestag nicht angehörte und wenig Rückhalt in der Fraktion besaß. Auch vermissten seine Gegner, allen voran der Präsident des „Bundes der vertriebenen Deutschen", Dr. Linus Kather, an dem auch in den Verteilungskämpfen zwischen den Ressorts gemäß seiner Natur bescheiden, zurückhaltend und redlich auftretenden Minister Durchsetzungsvermögen und kämpferische Entschlossenheit für die Interessen der Vertriebenen. Verantwortungslosen und unerfüllbaren Forderungen aus Kreisen der Vertriebenen gab er mit Rücksicht auf die Finanzen des Staatsganzen nicht nach und verlor so bald allen Kredit bei den Vertriebenen. Dies missfiel auch dem Bundeskanzler; er beließ ihn aber schließlich trotz aller Bedenken bis zum Ende der Legislaturperiode im September 1953 im Amt.
Ein erfreulicher Markstein in Lukascheks Ministerzeit war das im Mai 1953 verabschiedete Bundesvertriebenengesetz. Dieses „Grundgesetz der Vertriebenen" war, anders als das 1952 verabschiedete Lastenausgleichsgesetz, wesentlich in seinem Ressort entstanden. Beide Gesetze stellen eine erhebliche Leistung der jungen Bundesrepublik in der Vertriebenen-Sozialpolitik dar, gerade auch im vergleichenden Blick auf die SBZ/DDR: Dort durfte sich schon seit Herbst 1945 ein Betroffener nicht mehr als „Flüchtling" oder „Vertriebener" bezeichnen, er galt offiziell als „Umsiedler", später als „Neubürger", der sich, bei nur mäßiger materieller Unterstützung, assimilieren sollte. Ein Recht auf mögliche Rückkehr in die Heimat wurde ihm nach Anerkennung der Oder/Neiße-Linie durch die DDR nicht zugestanden. Ein Lastenausgleich oder ähnliche Entschädigungen, die den materiellen Verlust der Vertriebenen kompensieren helfen sollten, blieben den Landsleuten im Westen vorbehalten. In der DDR hatte der die verbliebenen „Umsiedler" (zwischen 1949 und 1961 verließen ca. 700.000 und damit rund 30% von ihnen das Land) einzubeziehende Umbau von Staat und Gesellschaft Vorrang. Erwähnenswert ist zu Lukascheks Ministerzeit auch die Tatsache, dass Anfang der 1950er Jahre auf seine Initiative hin und durch sein Ministerium unter der wissenschaftlichen Leitung von Theodor Schieder mit der Herausgabe einer mehrbändigen Dokumentation der Vertreibung der Deutschen aus Ost-Mitteleuropa begonnen wurde.
Nach seinem Abschied vom Ministeramt verzog Lukaschek nach Freiburg im Breisgau, wo er sich verstärkt seinem Amt als Vizepräsident des Deutschen Caritasverbandes widmete und auch als Präsident des Katholischen Flüchtlingsrates sowie im Deutschen Rat der Europäischen Bewegung tätig war. Weiter engagierte er sich im Zentralkomitee der Deutschen Katholiken und führte den Vorsitz in der Bundesversammlung der Landsmannschaft der Oberschlesier. 1953 wurde ihm das Großkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Er starb am 26. Januar 1960 nach einjähriger, schwerer Krankheit in Freiburg.