* geboren 15.06.1900
in
Berlin
† gestorben 01.01.1976
in
Unterwösser/Oberbayern
Jurist, Staatssekretär, Dr. jur., ev.
Studium der Geschichte, Volkswirtschaft und Jurisprudenz in Freiburg, Heidelberg, München und Berlin | |
1924 | Promotion |
1924-1928 | wissenschaftlicher Hilfsarbeiter bei der IHK Berlin |
1928-1935 | Hilfsreferent im Reichswirtschaftsministerium |
1935 | Versetzung in den Ruhestand ("Arierparagraph") |
1935-1943 | privatwirtschaftliche Tätigkeit |
1943-1945 | Rüstungsarbeiter |
1945-1946 | Lazarett- bzw. Krankenhausleiter |
1946-1947 | Staatssekretär im hessischen Staatsministerium |
1947-1948 | stellvertretender Leiter der bizonalen Verwaltung für Wirtschaft |
1948-1949 | Leiter des bizonalen Rechtsamtes |
1948-1949 | Mitglied des Parlamentarischen Rats |
1949-1963 | Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz |
1963-1970 | Richter am Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft |
Strauß zählt zu den christlich-demokratischen Politikern in der Gründungsphase der Bundesrepublik Deutschland, die eher im Hintergrund wirkten. So hat er an der Programmatik der Berliner CDU mitgewirkt. Sein Anteil an der Entstehung des Grundgesetzes ist „sehr hoch einzuschätzen" (Wolfram Werner). Als Staatssekretär im Bundesjustizministerium diente Strauß unter fünf Ministern. In dieser Funktion pflegte er Idee und Form des Berufsbeamtentums und trug zur Kontinuität der unpolitischen, juristisch-sachlichen Arbeit des Justizministeriums bei. Als Richter in Luxemburg nahm er 1963 seine Tätigkeit zu einem Zeitpunkt auf, als erstmals über den Vorrang des Gemeinschaftsrechts zu befinden war. Strauß zählt zu den Richtern, die die Leitlinien für ein verbindliches Gemeinschaftsrecht vorgegeben haben.