Walter Strauß

* geboren 15.06.1900 in Berlin
† gestorben 01.01.1976 in Unterwösser/Oberbayern

Jurist, Staatssekretär, Dr. jur., ev.

Übersicht

Studium der Geschichte, Volkswirtschaft und Jurisprudenz in Freiburg, Heidelberg, München und Berlin
1924 Promotion
1924-1928 wissenschaftlicher Hilfsarbeiter bei der IHK Berlin
1928-1935 Hilfsreferent im Reichswirtschaftsministerium
1935 Versetzung in den Ruhestand ("Arierparagraph")
1935-1943 privatwirtschaftliche Tätigkeit
1943-1945 Rüstungsarbeiter
1945-1946 Lazarett- bzw. Krankenhausleiter
1946-1947 Staatssekretär im hessischen Staatsministerium
1947-1948 stellvertretender Leiter der bizonalen Verwaltung für Wirtschaft
1948-1949 Leiter des bizonalen Rechtsamtes
1948-1949 Mitglied des Parlamentarischen Rats
1949-1963 Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz
1963-1970 Richter am Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft

Biographischer Werdegang

Strauß zählt zu den christlich-demokratischen Politikern in der Gründungsphase der Bundesrepublik Deutschland, die eher im Hintergrund wirkten. So hat er an der Programmatik der Berliner CDU mitgewirkt. Sein Anteil an der Entstehung des Grundgesetzes ist „sehr hoch einzuschätzen" (Wolfram Werner). Als Staatssekretär im Bundesjustizministerium diente Strauß unter fünf Ministern. In dieser Funktion pflegte er Idee und Form des Berufsbeamtentums und trug zur Kontinuität der unpolitischen, juristisch-sachlichen Arbeit des Justizministeriums bei. Als Richter in Luxemburg nahm er 1963 seine Tätigkeit zu einem Zeitpunkt auf, als erstmals über den Vorrang des Gemeinschaftsrechts zu befinden war. Strauß zählt zu den Richtern, die die Leitlinien für ein verbindliches Gemeinschaftsrecht vorgegeben haben.

  • R. Ley, in: Neue Juristisch Wochenschrift 29 (1976).

Udo Wengst