1. April 1955

Interview mit der Zeitschrift „Politisch-Soziale Korrespondenz"

Sicherheit wechselseitig gewährleisten - Der Bundeskanzler zur Lage nach der Ratifizierung der Pariser Verträge

 

1. Frage: Herr Bundeskanzler, der französische Rat der Republik hat am 27. März die Pariser Verträge, einschließlich des Saarabkommens, gebilligt. Die entscheidende Hürde für die Ratifizierung der Verträge in allen Partnerstaaten ist damit ja wohl genommen. Was sehen Sie, Herr Bundes­kanzler, als die wichtigsten Folgen der Verabschiedung der Verträge in den beteiligten Staaten an?

Antwort: Die Verwirklichung der Verträge beendet das Besatzungsregime in der Bundesrepublik. Gleich­zeitig begründen die Verträge die Mitgliedschaft der Bundesrepublik in der Westeuropäischen Union und im Nordatlantikpakt.

Die Vereinigten Staaten, Kanada, Großbritannien und das kontinentale Westeuropa sowie die übrigen NATO-Staaten bilden jetzt politisch und militärisch eine Einheit, die auch zur Erwartung einer noch verstärkten wirtschaftlichen und kulturellen Zusammenarbeit berechtigt. Mit der Ratifizierung der Pariser Verträge hat das freie Europa sich die Hilfe und den Beistand der Vereinig­ten Staaten, der stärksten Weltmacht, gesichert. Für die Bundesrepublik im besonderen bedeutet die Ratifizierung der Verträge den völkerrechtlich verbrieften Schutz gegen eine etwaige Aggres­sion, die Wiedererlangung der Souveränität und die Unterstützung unseres Strebens nach der Wiedervereinigung Deutschlands in Frieden und Freiheit durch die Gesamtheit der 14 Vertrags­staaten. Nicht zuletzt sehe ich in dem zwischen der Bundesrepublik und Frankreich getroffenen Saarabkommen den hoffnungsvollen Beginn einer Zusammenarbeit der beiden Völker, ohne welche eine Einigung Europas illusorisch bleiben müßte. Es darf uns mit Genugtuung erfüllen, daß da­bei die Saar nicht „preisgegeben" wurde, sondern daß gerade durch das Saarabkommen die Wiederherstellung der freiheitlichen Grundrechte an der Saar gewährleistet und die Entscheidung über das endgültige Schicksal dieses Gebietes bei einem künftigen Friedensvertrag in die Hände der Saarbevölkerung gelegt wurde.

2. Frage: Was werden die nächsten Schritte der Bundesregierung nach der Ratifizierung der Verträge auf außenpolitischem Gebiet sein? Glauben Sie, Herr Bundeskanzler, daß es nach der Ratifizierung eine Möglichkeit zur Zusammenarbeit mit der Opposition wenigstens in den großen nationalen Fragen gibt?

Antwort: Die maßgebenden Staatsmänner unserer Verbündeten stimmen mit der Bundesregierung in der Auffassung überein, daß nach der Ratifizierung der Pariser Verträge vom Westen her gesehen die Bahn für neue Gespräche mit der Sowjetunion frei werden wird. Nach den Erfahrungen der letzten Jahre kann man es verstehen, daß die westlichen Staatsmänner vor dem Eintritt in solche Verhandlungen wenigstens die eine Gewißheit haben wollen, daß auch auf Seiten der Sowjetunion der gute Wille vorhanden ist, ein echtes Gespräch zu führen. Die nicht zuletzt auf unser Drängen hin einberufene Berliner Konferenz hat die Verhandlungsbereitschaft der Sowjetunion in ein we­nig ermutigendes Licht gerückt. Trotzdem würde die Bundesregierung gemeinsam mit den Regierungen der verbündeten Staaten neue Verhandlungsmöglichkeiten mit der Sowjetunion be­grüßen. Soweit es an ihr liegt, wird die Bundesregierung nichts versäumen, was die Herbeiführung eines echten Gesprächs mit der Sowjetunion fördern könnte; im einzelnen werden ihre Schritte der jeweiligen Situation gerecht werden müssen.

Eine Zusammenarbeit mit der Opposition, wenigstens in den großen nationalen Fragen, halte ich, wie bisher, nicht nur für möglich, sondern ich wünsche sie. Die Ratifizierung der Verträge hat den Weg für die Lösung der großen Aufgaben frei gemacht, die der Koalition und der Opposition gleichermaßen am Herzen liegen.

3. Frage: Wie sehen Sie, Herr Bundeskanzler, heute, das heißt nach der Ratifizierung, die Möglichkeit für eine Wiedervereinigung Deutschlands in Frieden und Freiheit? Auf welcher Ebene, glauben Sie, könnte man mit der Sowjetunion zu einer Verständigung kommen?

Antwort: Die Möglichkeit für eine Wiedervereinigung kann nur im Rahmen einer Entspannung der Ost-West-Beziehungen gesehen werden. Wenn die Sowjetunion sich - wenn auch zu Unrecht - wirk­lich bedroht fühlen sollte, dann wird man ihr das Gefühl der Sicherheit geben müssen. Selbstverständlich müßte auch die Sicherheit der freien Völker garantiert werden. Man könnte also an ein umfassendes Übereinkommen der beiden Mächteblocks denken, das sich auf militärische, wirtschaftliche und politische Fragen erstrecken würde. Daß wir eine Verständigung über die Wiedervereinigung als wesentlichen Bestandteil einer solchen Verständigung betrachten, rechtfer­tigt sich schon aus der Bedeutung der Deutschlandfrage im Kalten Krieg. Wird die Sicherheit wechselseitig gewährleistet, dann sind alle Gründe weggefallen, die ein Festhalten der Sowjet­zone als Faustpfand vom sowjetischen Standpunkt aus rechtfertigen könnten. Im Gefolge einer solchen Entwicklung bestünde auch für die Sowjetunion keine Veranlassung, die dem Wohle ihrer Bevölkerung dienende friedliche Arbeit weiterhin zurückzustellen. Sie dürfte wohl selbst am besten erkennen, welche Vorteile ein solches Abkommen angesichts der innersowjetischen Ver­hältnisse und der Entwicklung in Asien für ihr eigenes Interesse brächte. Das alles setzt natürlich Geschlossenheit und Stärke der freien Völker wie den ehrlichen Willen der Sowjet­union voraus, zu einer Verständigung zu gelangen. Nach der Ratifizierung der Pariser Ver­träge steht das deutsche Volk im Falle solcher Verhandlungen nicht allein da und wird nicht etwa Objekt der Abmachungen werden; es würde zunächst mittelbar und später auch sicher un­mittelbar gleichberechtigt an den Entscheidungen teilnehmen und dabei der Unterstützung der übrigen freien Völker sicher sein.

4. Frage: Glauben Sie, Herr Bundeskanzler, daß mit der Verabschiedung der Verträge neue Möglichkeiten für einen Zusammenschluß Europas auch auf politischem, wirtschaftlichem und kulturellem Ge­biet gegeben sind?

Antwort: Ich bekenne mich nach wie vor zu der Überzeugung, daß die Vollendung des Zusammenschlus­ses auf politischem, wirtschaftlichem und kulturellem Gebiete eine geschichtliche Notwendigkeit ist. Mit dem Verblassen der nationalstaatlichen Idee muß und wird die Erkenntnis von der Rich­tigkeit des europäischen Gedankens sich immer mehr Bahn brechen. Man wird dabei das Ziel nicht aus den Augen verlieren, aber auch nichts überstürzen dürfen. Mit Klugheit und Beharr­lichkeit wird das Ziel der europäischen Integration erreicht werden, sobald die Zeit hierfür reif geworden ist, und alle Völker erkannt haben, daß im Zeitalter der Großräume und Weltmächte das Festhalten an nationalstaatlichen Ideen im Interesse jedes einzelnen Volkes nicht mehr ver­antwortet werden kann.

5. Frage: Von verschiedenen Seiten, besonders von der Opposition, ist in den vergangenen Jahren wieder­holt der Vorwurf geäußert worden, die Innenpolitik werde vernachlässigt. Was meinen Sie, Herr Bundeskanzler, dazu, und wo liegen für die Bundesregierung in den kommenden Monaten die Schwerpunkte der innenpolitischen Aufgaben?

Antwort: In den vergangenen Jahren mußte die Außenpolitik im Vordergrund unserer Bemühungen stehen. Das mußte so sein, weil die Bundesregierung gemeinsam mit allen verantwortungsbewußten Fak­toren der Auffassung ist, daß zunächst unsere Sicherheit und Gleichberechtigung gewährleistet werden mußten. Trotzdem ist es grundfalsch, die Dinge so darzustellen, als wäre die Innen- und Sozialpolitik bisher überhaupt nicht zum Zuge gekommen. Wer das behauptet, möge sich schon durch die Sitzungsprotokolle des Bundestages eines Besseren belehren lassen. Die nun hinter uns liegende Verabschiedung der Verträge wird es aber möglich machen, daß wir künftig unsere Zeit und Arbeit in noch höherem Maße den inneren Problemen widmen können. In der letzten Zeit sind erfreulicherweise die Große Novelle zum Lastenausgleichsgesetz und das Verkehrsfinanzgesetz vom Bundestag verabschiedet worden. Weitere Verkehrsgesetze werden fol­gen müssen. Das Zweite Wohnungsbaugesetz harrt seiner Verabschiedung, die sogenannte Finanz­reform im Verhältnis von Bund und Ländern muß vollendet, das Gesetz über das Familienrecht sowie das Kartellgesetz müssen endlich verwirklicht werden. Zu diesen aus der Vergangenheit stammenden Problemen treten neue Aufgaben, unter denen die Schaffung eines demokratischen Bundestagswahlgesetzes hervorzuheben ist. Mit besonderem Nachdruck aber möchte ich auf die nun mit allem Ernst in Angriff genommene Sozialreform verweisen, deren erster Teil - die Ordnung der Sozialleistungen - bereits Gegenstand eingehender Beratungen und Vorarbeiten geworden ist.

 

Quelle: Politisch-Soziale Korrespondenz vom 01.04.1955, 4. Jg., Nr. 7, S. 2f.