1. März 1963

Aussprache im Bundesrat über die Ratifizierung des Vertrags über die deutsch-französische Zusammenarbeit

Zu Beginn der Aussprache in der 254. Sitzung des Bundesrats am 1. März 1963 über den Entwurf eines Gesetzes zu der Gemeinsamen Erklärung und zu dem Vertrag vom 22. Januar 1963 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutsch-französische Zusammenarbeit erstattete der Regierende Bürgermeister von Berlin, Brandt, den Bericht des Auswärtigen Ausschusses, des Verteidigungsausschusses und des Wirtschaftsausschusses. Er ging zunächst auf den wesentlichen Inhalt der vorgelegten Dokumente ein. Die Gemeinsame Erklärung nehme Bezug auf das geschichtliche Ereignis der Aussöhnung zwischen dem deutschen und französischen Volk, die eine jahrhundertealte Rivalität beende. Die Erklärung stelle fest, daß eine enge Solidarität beider Völker hinsichtlich ihrer Sicherheit und ihrer wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklung miteinander verbinde, daß insbesondere die Jugend sich dieser Solidarität bewußt geworden sei und ihr eine entscheidende Rolle bei der Festigung der deutsch-französischen Freundschaft zukomme. Weiter heiße es, daß die Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern einen unerläßlichen Schritt auf dem Wege zu einem Vereinigten Europa bedeute, welches das Ziel beider Völker sei. Diese Motive und Ziele, stellt der Berichterstatter fest, fänden ganz gewiß auch die Unterstützung des Bundesrats.

 

Der Vertrag

Der Vertrag selbst zerfalle in zwei Hauptteile. Im Hauptteil über die Organisation werde bestimmt, daß die Außenminister der beiden Staaten für die Ausführung des Programms in seiner Gesamtheit Sorge zu tragen hätten. Um dies zu ermöglichen, werde in Paris und in Bonn je eine interministerielle Kommission gebildet, die unter dem Vorsitz eines hohen Beamten des jeweiligen Außenministeriums das Vorgehen der beteiligten Ministerien zu koordinieren und in regelmäßigen Abständen der Regierung einen Bericht über den Stand der Zusammenarbeit zu erstatten habe. Die zweiseitige Zusammenarbeit solle durch häufige Zusammenkünfte zwischen zuständigen Regierungsvertretern gefördert werden, und zwar durch Konferenzen der Staats- und Regierungschefs mindestens zweimal jährlich, der Außenminister mindestens alle drei Monate und der leitenden Beamten der beiden Außenministerien jeweils monatlich. Die Zusammenarbeit erstrecke sich ferner auf die diplomatischen Vertretungen beider Staaten in anderen Ländern, auf die Konsulate und die ständigen Vertretungen bei den internationalen Organisationen; sie hätten die notwendige Verbindung in den Fragen gemeinsamen Interesses aufzunehmen. Regelmäßige Zusammenkünfte fänden auch statt zwischen den zuständigen Behörden beider Staaten auf den Gebieten der Verteidigung sowie der Erziehungs- und Jugendfragen. In dreimonatigen Abständen träten die beiderseitigen Verteidigungsminister zusammen, ebenso der französische Erziehungsminister mit derjenigen Persönlichkeit, die auf deutscher Seite dafür benannt werde, um die Ausführung des Programms auf kulturellem Gebiet zu verfolgen. Die Generalstabschefs beider Staaten oder deren verantwortliche Vertreter sollten sich alle zwei Monate treffen, ebenso der Bundesminister für Familien- und Jugendfragen mit seinem französischen Partner.

Der zweite Hauptteil enthalte das Programm und zähle die Maßnahmen auf, zu denen sich die Regierungen in den einzelnen Sachgebieten verpflichteten. Vor jeder Entscheidung in allen wichtigen Fragen der Außenpolitik und in erster Linie in Fragen von gemeinsamem Interesse sollen sich beide Regierungen konsultieren, um soweit wie möglich zu einer gleichgerichteten Haltung zu gelangen. Besonders erwähnt würden dabei Fragen der europäischen Gemeinschaften und der europäischen politischen Zusammenarbeit, Ost-West-Beziehungen sowohl im politischen als auch im wirtschaftlichen Bereich, Angelegenheiten der NATO, des Europarats, der Westeuropäischen Union, der OECD, der Vereinten Nationen und ihrer Sonderorganisationen. Auf dem Gebiet des Informationswesens wollen beide Regierungen ihre bereits bestehende Zusammenarbeit ausbauen, auf dem Gebiet der Entwicklungshilfe ihre Programme koordinieren. Von hohem aktuellen Interesse sei, daß die gemeinsame Prüfung der Mittel und Wege festgelegt werde, um die Zusammenarbeit beider Regierungen im Rahmen des Gemeinsamen Markts in den einzelnen wichtigen Bereichen der Wirtschaftspolitik zu verstärken. Auf dem Gebiet der Verteidigung werde darauf abgezielt, daß hinsichtlich Strategie und Taktik sich die zuständigen Stellen beider Länder in ihren Auffassungen einander annäherten, um zu gemeinsamen Konzeptionen zu gelangen. Hierfür würden auch deutsch-französische Institute für operative Forschung errichtet. Der Personalaustausch zwischen den Streitkräften solle verstärkt werden. Auf dem Gebiet der Rüstung solle eine Gemeinschaftsarbeit organisiert werden, die auch die Finanzierungspläne einschließe. Gemischte Kommissionen sollen die in beiden Ländern betriebenen Forschungsvorhaben untersuchen und prüfen. Besonders erwähnt werde die Prüfung der Voraussetzungen für eine Zusammenarbeit auf dem Gebiet des zivilen Bevölkerungsschutzes. Im Bereich der Erziehungs- und Jugendfragen liege das Schwergewicht auf Bemühungen um Förderung des Unterrichts in der Sprache des anderen Landes, Erlaß von Bestimmungen über die Gleichwertigkeit der Schulzeiten, der Prüfungen, der Hochschultitel und -diplome, Zusammenarbeit auf dem Gebiet der wissenschaftlichen Forschung, Verstärkung des Austausches zwischen der Jugend beider Länder und zu diesem Zweck Errichtung eines Austausch- und Förderungswerks mit einem deutsch-französischen Gemeinschaftsfonds.

Aus den Schlußbestimmungen des Vertrags erscheine von besonderem Interesse die Vorschrift, nach der die beiden Regierungen sich verpflichteten, die Regierungen der übrigen Mitgliedstaaten der europäischen Gemeinschaften über die Entwicklung der deutsch-französischen Zusammenarbeit laufend zu unterrichten.

 

Die Auffassungen der Bundesratsausschüsse

Bei den Beratungen der zuständigen Ausschüsse habe zwischen den Vertretern aller Länder der Bundesrepublik Übereinstimmung über die Wichtigkeit und Notwendigkeit einer dauerhaften friedlichen und freundschaftlichen Regelung der deutsch-französischen Beziehungen bestanden. Die Ländervertreter hätten jedoch auch übereingestimmt, daß es einer politischen Willenserklärung bedürfe, um bedauerlichen Fehldeutungen dieses Vertrags entgegenzuwirken. Die Besorgnis, die aus Anlaß des Vertragsschlusses innerhalb wie außerhalb Deutschlands aufgetaucht und über die bei den Ausschußberatungen offen gesprochen worden sei, beruhe insbesondere auf den drei Fragen, ob zu diesem Zeitpunkt, da die Aussöhnung zwischen Frankreich und uns einen so beglückenden Stand erreicht habe, zwischen den Regierungen in Bonn und in Paris eine wirkliche Übereinstimmung in entscheidenden Fragen der aktuellen europäischen und internationalen Politik gegeben sei, ob die NATO durch den Vertrag gestärkt werde oder ob sich daraus desintegrierende Entwicklungen ergeben könnten, und ob die EWG und deren Erweiterung gestärkt werde oder ob sich hemmende und belastende Faktoren herausstellen würden. Man sei sich deshalb in den Ausschüssen darüber einig gewesen, daß die großen und übergeordneten Ziele unserer auf die europäische Integration und auf das nordatlantische Bündnis gegründeten Außenpolitik erneut herausgestellt werden sollten. Die Meinungen darüber, wie das geschehen sollte, gingen auseinander. Hessen habe die Ansicht vertreten, eine zusätzliche Bestimmung in das Ratifizierungsgesetz aufzunehmen. Nordrhein-Westfalen habe vorgeschlagen, eine entsprechende Entschließung anzunehmen. Gegen den hessischen Vorschlag habe die Bundesregierung eingewendet, man würde mit einer Ergänzung des Gesetzes zum Ausdruck bringen, daß es eines solchen Vorbehalts oder Hinweises bedürfe, um den Vertrag mit den übrigen Verpflichtungen in Einklang zu bringen, und wir würden dadurch Zweifel in unsere eigenen Überzeugungen setzen. Wir müßten vielmehr den Standpunkt vertreten, der auch mit dem Wortlaut in Einklang stehe, daß dieser Vertrag weder den NATO-Pakt noch die europäischen Verträge in irgendeiner Weise beeinträchtige. Allerdings müßten wir verlangen, daß dieser Grundsatz auch bei der Anwendung des Vertrags beachtet werde. Bei einer Vorwegabstimmung im Auswärtigen Ausschuß sei mit sechs gegen fünf Stimmen die Ergänzung des Gesetzentwurfs abgelehnt worden. In der anschließenden Diskussion sei ein vermittelnder Vorschlag zur Sprache gekommen, durch den die gewünschte Erklärung für die Anwendung und Auslegung des Vertrags in Form einer Präambel zum Ratifizierungsgesetz zum Ausdruck gebracht werden sollte. Dieser Antrag sei dann jedoch nicht mehr weiter verfolgt worden. Vielmehr hätten die politischen Ausschüsse ihre Weiterberatung nunmehr auf die Formulierung einer Entschließung konzentriert, die nach Form und Inhalt so gefaßt worden sei, daß sie möglichst einstimmig angenommen werden konnte. Es sei schließlich gelungen, eine einstimmig gebilligte Formulierung zu finden, die nunmehr dem Plenum zur Annahme empfohlen werde.

In der Entschließung seien auch die Wünsche des Wirtschaftsausschusses berücksichtigt worden. Dieser habe sich insbesondere Gedanken darüber gemacht, daß zu befürchten sei, der Apparat der EWG werde eines Tages nur noch mangelhaft funktionieren, wenn sich die anderen Mitgliedstaaten fortgesetzt einer gemeinsamen Auffassung Deutschlands und Frankreichs gegenübersähen; ferner habe auch der Ausschuß die Ansicht vertreten, daß die Konsultationen zwischen beiden Staaten in einem Sinne gehandhabt werden müßten, der dem Auseinanderklaffen in der Entwicklung der Handelsbeziehungen einerseits zur EWG und andererseits zu den für den Handelsbilanzüberschuß entscheidend wichtigen EFTA-Ländern Einhalt gebiete. Der gesondert vorgelegten Entschließungsempfehlung des Ausschusses für Kulturfragen habe der federführende Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten allerdings widersprochen, weil es insoweit genüge, wenn der Berichterstatter die darin zum Ausdruck kommenden Bedenken mündlich vortrage.

Zur Berlin-Klausel behalte sich das Land Berlin vor, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens einen Antrag zu stellen, daß sie auch im Ratifizierungsgesetz die allgemein übliche Fassung erhalte. Dies sei notwendig, da die Bundesrepublik die außenpolitischen Interessen des Landes Berlin in vollem Umfang wahrnehme und hieran auch nichts geändert werden sollte. Berlin habe den Wunsch, daß die Rechte und Verantwortlichkeiten der drei Schutzmächte, von denen ja Frankreich eine sei, durch den vorliegenden Vertrag in keiner Weise berührt würden. Abschließend bat der Berichterstatter um die Annahme der vorgelegten Entschließung.

 

Bedenken zur kulturpolitischen Kompetenz

Senator Dehnkamp (Bremen) erstattete den Bericht für den Ausschuß für kulturelle Fragen. Bei dem Vertrag handele es sich entsprechend dem Lindauer Abkommen um eine Abmachung, die der Zustimmung eines jeden einzelnen Bundeslandes unterliege; die Zustimmung keines Landes werde dabei etwa durch die heutige Stellungnahme des Bundesrats präjudiziert. Auf eine förmliche Annahme seines Entschließungsantrags lege der Kulturausschuß kein Gewicht. Wohl aber müßten die bei den Beratungen aufgetretenen erheblichen Bedenken besonders zu einigen wichtigeren Punkten des Vertragswerks vorgetragen werden. So etwa, daß weder der Bundesregierung noch dem Bundeskanzler ein Weisungsrecht gegenüber den Ländern für die Wahrnehmung der ihnen nach dem Grundgesetz obliegenden Aufgaben zustehe; das im Vertrag festgelegte Weisungsrecht der Staats- und Regierungschefs gelte also in der Bundesrepublik nicht für die kulturellen Bestimmungen des Vertrags. Es gebe auch keinen Bundeskultusminister, so daß auf dem Gebiet der Erziehung die vorgesehenen Maßnahmen nicht mit den anderen Maßnahmen koordiniert werden könnten, wenn nicht ein Vertreter der Länder ständig und von vornherein beteiligt sei. Der Kulturausschuß habe auch Zweifel, ob es notwendig sei, für die von ihm uneingeschränkt bejahte Maßnahme des Austausches und der Förderung von Schülern, Studenten, jungen Handwerkern und Arbeitern eine neue Einrichtung in Form eines Kuratoriums zu schaffen.

Trotz dieser - und einiger weiterer - Einwendungen habe der Kulturausschuß allerdings keine prinzipiellen Bedenken gegen den Vertrag, dem und insbesondere dessen kulturellen Bestimmungen er uneingeschränkt zustimme. Aber an die Bundesregierung richte er die dringende Bitte, bei ihren Maßnahmen zur Durchführung des Vertrags die Rechte und die Wünsche der Länder zu respektieren. Der Vertrag sei gerade in seinem kulturellen Teil nur bei engster Zusammenarbeit des Bundes mit den Ländern durchzuführen, weil wegen der eindeutigen Zuständigkeitsverteilung auf diesem Gebiet die Mitwirkung der Länder nicht zu entbehren sei. Die Länder seien zu dieser Mitwirkung bereit und hofften, daß auch die Bundesregierung sich bei ihren Maßnahmen zur Durchführung des Vertrags von dem gleichen Willen zu guter Zusammenarbeit leiten ließe.

Dann ergriff Bundeskanzler Dr. Adenauer das Wort. Er führte u.a. aus: "Ich möchte im Hinblick auf die beiden Berichte, die vorangegangen sind, zunächst aus meinen Worten den 15. und 16. Dezember ausklammern - an diesen Tagen war der Besuch von Premierminister Macmillan in Rambouillet bei Herrn de Gaulle -, den 18. bis 20. Dezember - an diesen Tagen war die Begegnung zwischen Präsident Kennedy und Premierminister Macmillan in Nassau -, den 14. Januar - an diesem Tage war die Pressekonferenz de Gaulles - und den 29. Januar - an ihm war die Sitzung in Brüssel, die nicht zu einem Abbruch der Verhandlungen mit Großbritannien, sondern zu einer Unterbrechung der Verhandlungen geführt hat. Denn wenn das alles nicht gewesen wäre - und es hängt wahrhaftig mit dem Abschluß des Vertrags zwischen Deutschland und Frankreich nicht zusammen -, dann wäre wahrscheinlich in Deutschland und auch in anderen Ländern viel weniger Verwirrung durch den Abschluß des Vertrags eingetreten, als es jetzt der Fall ist.

Ich möchte eingangs auch sagen, daß ja sehr überlegt im Jahre 1961 unser Bundespräsident von Frankreich zu einem Staatsbesuch eingeladen worden ist und daß ich dann im Sommer 1962 zu einem Staatsbesuch nach Frankreich eingeladen worden bin, der mich auch in eine Reihe von Provinzen Frankreichs geführt hat, und daß dann Staatspräsident de Gaulle von der Bundesrepublik zu seinem Besuch in der Bundesrepublik im Herbst des vergangenen Jahres eingeladen worden ist, auf dessen Einzelheiten ich nicht einzugehen brauche. Nachdem durch diese Besuche festgestellt worden war, daß die Stimmung der beiden Völker von besonderer Freundschaftlichkeit getragen war, ist der Vorschlag gemacht worden, diesen Vertrag, der heute auf Ihren Tischen liegt, abzuschließen."

Nachdem die Außenminister Dr. Schröder und Couve de Murville im Dezember 1962 eine Übereinstimmung in allen Punkten hinsichtlich des Vertrags festgestellt hätten, habe er, so sagte der Bundeskanzler, angeregt, im letzten Drittel des Januar in Paris zusammenzukommen, um dem Vertrag die letzte Form zu geben und ihn zu unterschreiben. Als er diese Anregung gegeben habe, habe er noch nicht wissen können, daß aus Rambouillet, aus Nassau, aus der Pressekonferenz und nachher aus der Sitzung in Brüssel "ein solcher Krach" kommen würde. Der Bundeskanzler fuhr fort: "Aber ich glaube, es ist notwendig, daran zu denken, wenn man dieses Werk, das Ihnen vorliegt, gerecht würdigen will, daß das Zusammentreffen rein zufällig ist und daß nach meiner Überzeugung diese Schwierigkeiten, die jetzt in der EWG auch bezüglich des Eintritts Großbritanniens bestehen, im guten erledigt werden."

Deutschland und Frankreich seien Nachbarn besonderer Art. Sie hätten sehr viel gleichgerichtete Interessen. Aus einer solchen Nachbarschaftslage könnten verschiedene Konsequenzen gezogen werden. Zwei Nachbarn könnten sich zusammenfinden, sie könnten sich sogar einigen; oder, da ihre Interessen vielfach gleichgelagert seien, könnten sie zu Gegensätzlichkeiten zwischen ihnen führen. Das letztere sei zwischen Deutschland und Frankreich eingetreten. Die Spannungen zwischen beiden Ländern seien über 400 Jahre alt. Sie hätten bereits unter Karl V. begonnen, stark hervorzutreten. Der Bundeskanzler erklärte dann: "Wir - wenn ich jetzt sage wir, meine ich sowohl die Franzosen wie die Deutschen, die an diesem Vertragswerk mitgearbeitet haben -, sind fest entschlossen, diesen Rivalitäten ein für allemal ein Ende zu bereiten im Interesse der beiden Länder, im Interesse des Friedens in Europa und des Zusammenschlusses von Europa und auch im Interesse des Friedens in der Welt überhaupt."

Es werde niemanden überrascht haben, daß Hitler seinerzeit zuerst Frankreich angegriffen habe. Vom ersten Weltkrieg wolle er nicht sprechen, weil seiner Überzeugung nach alle daran Beteiligten aus purer Dummheit in ihn hineingetorkelt seien; wenn sich überhaupt ein Krieg hätte vermeiden lassen, dann dieser. Aber der zweite große Krieg, der zu diesem Weltchaos geführt habe, sei gewollt und bewußt von Hitler in Frankreich zum Ausbruch gebracht worden. Das namenlose Unglück, das seine Folge gewesen sei, sei allen bekannt. Aber es sei doch notwendig, darauf hinzuweisen, daß ein Mann wie Robert Schuman, den er in diesem Zusammenhang immer zu erwähnen sich verpflichtet fühle, dem ein dauernder Frieden zwischen Deutschland und Frankreich so am Herzen gelegen habe wie nur irgendeinem Menschen in der Welt, im Jahre 1950 in einem Brief ausgeführt habe, das Mißtrauen zwischen Frankreich und Deutschland sei nach wie vor sehr groß, und dem müsse ein Ende gemacht werden. Er habe deshalb den Vorschlag gemacht, einen Vertrag über die Gründung der Montan-Union abzuschließen, da sich Mobilmachungen in den Ländern immer zuerst auf dem Gebiet der Produktion in Eisen, Stahl und Kohle abzeichneten. Wenn ein Vertrag abgeschlossen werde, der es dem französischen Volk ermögliche, auffällige Bewegungen auf dem Gebiet der Stahlproduktion in Deutschland kennenzulernen und umgekehrt den Deutschen die Möglichkeit gebe, ähnliche Bewegungen in Frankreich zu erkennen, dann sei das wohl die sicherste Grundlage, um ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis zwischen diesen beiden Ländern herbeizuführen, ein Verhältnis, das er auch für Europa als absolut notwendig gehalten habe.

"Wir haben diesen Gedanken sofort aufgegriffen", fuhr der Bundeskanzler fort, "denn auch uns erschien es als eine absolute Notwendigkeit, in Europa, von Frankreich und Deutschland ausgehend, Frieden zu schaffen, und zwar auf die Dauer. Noch ein anderer Gedanke war für meine Mitarbeiter und mich maßgebend. Bei der jahrelang fortgesetzten Politik, die wir gegenüber Frankreich geübt haben, war die drohende Gefahr vom Osten her. Ich denke jetzt nicht an eine Kriegsgefahr, sondern ich denke an die Gefahr der Unterwanderung durch das kommunistische Rußland und seine Satelliten. Die Gefahr des Kalten Krieges wird noch auf lange Jahre hinaus - das ist auch jetzt noch meine Überzeugung - evident bleiben. Wir dachten daran, daß doch jahrzehntelang zwischen dem zaristischen Rußland und dem Deutschen Reich ein Bündnis gegen Frankreich geschlossen war, daß sich ein Jahr nach dem Ausscheiden Bismarcks aus der Politik die Sache wendete und nunmehr ein Bündnis zwischen Frankreich und Rußland gegen Deutschland abgeschlossen wurde. Daher müsse dafür gesorgt werden, daß niemals wieder ein solches Spiel von Rußland getrieben werden dürfe, daß es entweder mit Deutschland gegen Frankreich oder mit Frankreich gegen Deutschland paktiere. Wir waren und sind der Auffassung, daß, wenn es durch einen solchen Vertrag, durch diese enge Gemeinschaft Frankreich-Deutschland, gelänge, gerade gegenüber dem kommunistischen Druck vom Osten her, der ja viel größer geworden ist, als er vor dem Jahre 1914 war, einen Damm zu errichten, wir damit nicht nur unseren beiden Völkern, sondern ganz Europa einen sehr großen Dienst des Friedens erweisen würden."

Anschließend betonte der Bundeskanzler, daß der Vertrag keine Verpflichtung und kein Recht aus irgendeinem anderen Vertrag, den wir geschlossen hätten, weder die EWG noch die NATO beeinträchtige. Der beste Beweis dafür sei, daß er, der Kanzler, als er vor fünf Wochen in Paris gewesen sei, mit de Gaulle sehr freimütig die verschiedenen Auffassungen wegen der multilateralen nuklearen NATO-Macht besprochen und gesagt habe, daß wir entschlossen seien, mit ganzer Kraft dafür einzutreten, während jener sie ablehne. Und ebenso habe er mit dem Präsidenten auch in vollem Freimut über den Beitritt Englands zur EWG gesprochen. "Ich bin eigentlich erstaunt", so fuhr der Kanzler fort, "daß am 29. Januar in Brüssel noch derartige Differenzen gekommen sind; sie sind mir unverständlich und sie hätten nach meiner Meinung gar nicht vorzukommen brauchen, sondern es war da ein guter Weg gezeigt, wie man auch wieder mit England zusammenkam. Ich verstehe es nicht; aber: ich will niemanden von denjenigen, die daran beteiligt waren, zu nahe treten. Es passiert ja oft so, daß, wenn Leute einen ganzen Tag verhandeln, die letzten Dinge schlimmer sind als die ersten. Das hat doch jeder von Ihnen schon erlebt. Aber, wie ich schon eingangs gesagt habe: auch das wird vorübergehen."

Nachdrücklich wolle er betonen, auch gegenüber dem, was der Regierende Bürgermeister von Berlin als Berichterstatter vorgetragen habe, daß unsere NATO-Rechte und NATO-Pflichten in keiner Weise durch diesen Vertrag irgendwie beeinträchtigt würden. Und ebenso nachdrücklich betonte der Kanzler, bewußt und gewollt habe man nicht etwa einen Vertrag zwischen zwei Regierungen abschließen wollen, oder gar etwa einen Vertrag zwischen den "alten Männern de Gaulle und Adenauer". Man habe vielmehr einen Vertrag von Volk zu Volk abgeschlossen sehen wollen. Daher hätten auch die Bestimmungen über die jüngere Generation, über die Jugend auf den Schulen, in den Werkstätten, eine solch breite Aufnahme in diesem Vertragswerk gefunden, weil den Franzosen wie auch uns daran gelegen habe, daß dieser Vertragsschluß ein Bestandteil der Volksgesinnung in Deutschland und Frankreich werden sollte, damit niemals wieder Rußland etwa mit einem Deutschland gegen Frankreich noch mit einem Frankreich gegen Deutschland einen Vertrag schließen könnte. Wenn man die Gemeinsame Erklärung, die de Gaulle und er bei Abschluß des Vertrags unterschrieben hätten, zur Hand nehme, sehe man, daß an sechs Stellen von den Völkern die Rede sei. Daraus ersehe man, wie es beiden Seiten am Herzen gelegen habe, daß diese Angelegenheit - das Verhältnis der beiden Völker zueinander - wirklich nicht irgendeine Regierungsmaßnahme bleiben, sondern in Wahrheit die beiden Völker ergreifen solle, weil dadurch, daß die Völker davon ergriffen würden, das Ziel erreicht werde: Sicherheit in Europa sowohl für uns wie für Frankreich.

Der Bundeskanzler schloß seine Ausführungen: "Betrachten Sie bitte den Vertrag mit den Augen, mit denen er angesehen werden muß. Betrachten Sie ihn nicht im Zusammenhang mit Rambouillet, mit Bahama und Nassau, mit der Pressekonferenz, mit der Geschichte in Brüssel. Das hängt gar nicht miteinander zusammen. Im Gegenteil, der Abschluß dieses Vertrags gibt für uns Deutsche die Möglichkeit, in den Gegensätzlichkeiten, die nun einmal bestehen, mildernd einzugreifen. Betrachten Sie den Vertrag vielmehr für sich. Betrachten Sie ihn als ein Werk, das den Schlußstein setzt unter eine jahrelange Arbeit, eine Arbeit, an der, wenn auch nicht vom ersten Augenblick an, so doch später alle Fraktionen im Bundestag teilgenommen haben, auch die sozial-demokratische Fraktion. Betrachten Sie das unter dem Gesichtspunkt und betrachten Sie ihn als das, was er sein soll, nämlich als einen Vertrag, der ein Werk des Friedens ist, ein Vertrag des Friedens, des Friedens zwischen Deutschland und Frankreich, des Friedens in Europa.

Wenn der Gegensatz, wie er im Jahre 1945 zwischen Frankreich und Deutschland bestand, geblieben wäre, wäre keine einzige europäische Institution, der wir angehörten, geschaffen worden. Es kann überhaupt nur ein vereinigtes Europa geschaffen werden, wenn keine Gegensätze zwischen diesen beiden Kernländern in Europa bestehen. Betrachten Sie den Vertrag, der dazu bestimmt ist, Frieden und Einigkeit in Europa zu schaffen, auch unter dem Gesichtspunkt, daß, wenn das gelingt - und es wird gelingen, Frieden und Einigkeit in Europa zu schaffen -, auch wir einen ganz wesentlichen Beitrag leisten zu dem Frieden in der Welt, den wir doch alle von Herzen wünschen."

 

Quelle: Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung Nr. 40 vom 5. März 1963, S. 369f., 372f.