13. Mai 1926

Der Kampf gegen die Selbstverwaltung. Die Ausspra­che Dr. Adenauer - Dr. Brüning auf der Tagung der Kommunalpolitischen Ver­einigung der Zentrumspartei in Aachen

In Heft 10 unserer K[ommunalpolitischen] B[lätter] teilten wir die Referate des Kölner Oberbürgermeisters Dr. Adenauer „Der Kampf gegen die Selbstver­waltung" und das Referat des Reichstagsabgeordneten Dr. Brüning „Über die Zukunft der Gemeindefinanzen", die diese auf der Aachener Tagung der K[ommunal]P[olitischen]V[ereinigung] erstatteten, mit. Da die Aussprache bemerkens­werte Ergänzungen zu den Referaten brachte und sich gewisse Klärungen der verschiedenen Auffassungen über das Problem der Selbstverwaltung ergaben, vor allem auch der finanziellen Selbstverwaltung, teilen wir im Folgenden das Wesentliche dieser Aussprache mit.

Zunächst wies der stellvertretende Vorsitzende der KPV, Reichsratsmitglied Lensing (Dortmund), auf den wichtigen Punkt hin, dass wir zuviel Verwaltung und daher Gegeneinanderverwaltung hätten. Vor allem sei dies bei der Reichsfinanz­verwaltung der Fall. Hierbei ergäbe sich denn auch die Unmöglichkeit eines Überblicks über den Haushaltsplan. In diesen würde eine ständige Unsicherheit hineingetragen. Beigeordneter Weinbrenner (Duisburg) wies auf die neuerliche Regelung der Erwerbslosenfürsorge hin, deren Auswirkung den Gemeinden in finanzieller Beziehung die größten Schwierigkeiten bringen werde. An den Ausführungen des Oberbürgermeisters Adenauer über die neue Städteordnung kritisierte Weinbrenner die Auffassung, dass die neue Städteordnung in allem ein Rückschritt sei. Im Gegensatz zu der Auffassung des Referenten bezeichnete Weinbrenner die Bestimmung, dass der Bürgermeister nicht mehr den Vorsitz in der Stadtverordnetensitzung führen solle, als Fortschritt. Von den übrigen Diskussionsrednern bleibt zu erwähnen, dass die Abgeordneten Schüling und Schmelzer die Angriffe des Oberbürgermeisters Adenauer gegen die Abgeord­neten zurückwiesen. Auch die Bürokratie der Stadtverwaltungen könne ein Feind der Selbstverwaltung sein. Abgeordneter Schmelzer wandte sich gegen die Poli­tik des preußischen Finanzministers, der anscheinend noch über genügend Geld verfüge. Er solle dann aber die Gelder nicht in industrielle Unternehmungen (Elektrizitätsversorgung usw.) stecken, sondern nutzbringender in der Land­wirtschaft anlegen. Amtmann Vomfell (Netphen) wies darauf hin, dass gewisse Wirtschaftskreise ein Interesse an der heutigen zentralen Regelung der Finanzen (hinsichtlich der Einschätzung!) hätten. Die Auffassung Dr. Brünings, dass die Lohnsteuer dem geplanten Zuschlagsrecht der Gemeinden im Wege stehe, teile er nicht. Beigeordneter Mehlis (Linz) brachte größte Bedenken vor gegenüber der neuen Städteordnung, die jegliche Selbstverwaltung vernichte, vor allem das Interesse der Bürgerschaft an der Übernahme kommunaler Ämter. Von der künftigen Regelung der Gemeindefinanzen fordert er, dass Reich und Länder, unter Umständen auch die Provinzen, einen höheren Anteil an den finanziellen Lasten der Gemeinden, besonders an den Fürsorgelasten, tragen sollten.

Oberbürgermeister Dr. Adenauer und Abgeordneter Dr. Brüning erwiderten den Referenten wie den Diskussionsrednern Folgendes: Oberbürgermeister Dr. Adenauer (Köln): Ich muss zuerst zurückkommen auf die Kritik, die meine Worte bezüglich der Abgeordneten gefunden haben. Bei meinen diesbezüglichen Aus­führungen habe ich an die Spitze gestellt, dass die anwesenden Abgeordneten ausgeschlossen seien. Das war keine leere Redensart, sondern durchaus ernst gemeint. Wenn ich einzelne Abgeordnete unserer Zentrumspartei namentlich aufgeführt hätte, würde man sich gesagt haben, die nicht genannten Abgeord­neten sind diejenigen, welche. Ich möchte deshalb hier nochmals ausdrück­lich feststellen, die anwesenden Abgeordneten waren ausgenommen. Ich habe persönlich erfahren, dass diese Herren sich für eine erheblich fortschrittlichere Fassung in entschiedener Weise eingesetzt haben.

Dann möchte ich mich den Ausführungen meines Vorredners, des Beigeord­neten Weinbrenner, zuwenden. In der Frage des Vorsitzes der Stadtverordneten­versammlung ist hier schon entschieden worden. Ich muss seinen Ausführungen widersprechen, die ich mir nur so erklären kann, dass er nur die Magistrats­verfassung kennt, nicht aber die Bürgermeistereiverfassung. Unter der Magi­stratsverfassung ist die Stadtverordnetenversammlung nicht allmächtig und nicht ausschlaggebend und jeder Beschluss der Stadtverordnetenversammlung bekommt erst Wirkung durch einen gleichlautenden Beschluss des Magistrats, der hinter verschlossenen Türen gefasst wird. Ganz anders ist es aber bei der hier geltenden Verfassung. Hier ist die Stadtverordnetenversammlung allmächtig. Was sie beschließt, und in der Regel in öffentlicher Sitzung, ist Gesetz und muss ausgeführt werden und der Bürgermeister kann nicht, wie bei der Magistrats­verfassung, durch einen entsprechenden Beschluss des Magistrats den Beschluss der Stadtverordneten konterkarieren. Unter der Magistratsverfassung ist der Bürgermeister viel allmächtiger. Wenn Sie das alles bedenken, werden Sie mir zugeben, dass meine Stellungnahme richtig ist. Wenn man dem Bürgermeister in der Stadtverordnetenversammlung nicht einmal mehr den Vorsitz gibt, läuft man viel mehr Gefahr, dass es nicht mehr so leicht gelingt, die Stadtverordneten vor unüberlegten Schritten zurückzuhalten. Es handelt sich gar nicht um die Frage, als ob unter den Stadtverordneten nicht auch Leute wären, die den Vorsitz führen könnten. Ob es allerdings viele gibt, die sich das Vergnügen wünschen, weiß ich nicht. Es gibt wohl welche; Beigeordneter Weinbrenner hat das ja dargelegt.

Ich komme jetzt zur Hauptsache, zu den Ausführungen des Abgeordneten Dr. Brüning. Seine Ausführungen waren, als eine Rechtfertigung der Reichsfinanz­politik in großen Zügen betrachtet, ausgezeichnet. Insofern war der Beifall, der ihm gespendet wurde, wohl verdient. Aber, nehmen Sie mir das nicht übel, vom Standpunkt seines Themas aus betrachtet waren sie außerordentlich bedau­erlich. So ungern ich es tue, kann ich doch nicht anders als sagen, dass seine Ausführungen für das Problem der Kommunalfinanzen außerordentlich wenig Verständnis erkennen ließen. Ich werde das Wesentliche gleich vorweg nehmen. Zwei kleine Sachen kann ich gleich abtun. Heute morgen habe ich ausgeführt, wie wenig Verständnis im Reichstag für die kommunale Finanzpolitik vorhanden zu sein scheint. Als Beispiel habe ich die Einladung des Oberbürgermeisters Böß (Berlin), der sie als Vorsitzender des Städtetages, nicht etwa als Oberbürgermei­ster von Berlin hatte ergehen lassen, angeführt. Ich nehme dankend Vormerkung von der Erklärung des verehrten Referenten. Ich erlaube mir aber festzustellen, dass man die Sitzung auf nachmittags 4 ½ Uhr festgesetzt hatte, also zu einer Zeit, wo die Abgeordneten wohl aus den Plenarsitzungen und auch aus den Ausschusssitzungen einmal herauskommen können. Wenn der Referent sagt, dass man im Reichstag keinerlei Anregung von Finanzpolitikern unserer Partei erhalte, so muss ich dem entgegenhalten, dass ich mich seit mehreren Jahren in diese Richtung eifrig bemüht habe. Ich habe die Bemühungen aber auf Grund persönlicher Erfahrung als zwecklose Zeitvergeudung eingestellt. Ich nehme aber dankend Kenntnis von der Erklärung des Abg. Dr. Brüning, dass dieses vor seiner Zeit liege. Ich werde deshalb nicht verfehlen, in Zukunft enge Fühlung mit Dr. Brüning zu halten. An mir soll es nicht liegen, wenn nicht eine enge Zusammen­arbeit zustande kommt.

Wir haben sehr scharf herausgestellt, was wir vom Reiche wollen. Wir wollen:

1. Keine Aufbürdung von Aufgaben durch das Reich, ohne die erforderlichen Mittel zur Deckung. Dr. Brüning hat die Richtigkeit dieses Satzes, wenn auch in etwas zaghafter Weise, zugegeben. Für die Vergangenheit hat er die Entschul­digung, dass man nicht früher hätte übersehen können, was diese Gesetze den Gemeinden für Belastungen bringen würden.

2. habe ich ausgeführt, dass man sich festlegen sollte, in der Wohlfahrtspflege gewisse Bezüge anzurechnen und andere nicht anzurechnen.

Man hat über eine Sache abstimmen sollen, die überhaupt nicht auf der Tagesordnung gestanden hatte. Ich finde es eines Reichstages unwürdig, dass er ein Gesetz von solcher Tragweite verabschiedet, ohne dass es auf der Tages­ordnung gestanden hat. Es bedeutet für die Kommunen eine Belastung von 280 bis 300 Millionen Mark jährlich. Wenn im Reichstag ein Gesetz vorgelegt wor­den wäre, das die Untertanen mit einer jährlichen Steuer von 300 Millionen belastet, so würde der ganze Reichstag dagegen protestiert haben, ein solches Gesetz, ohne dass es auf der Tagesordnung gestanden habe, zu verabschieden. Das beweist am besten, wie im Reichstag gearbeitet wird. Wenn es sich darum handelt, etwas für die Gemeinden zu bewilligen, so geht das außerordentlich langsam, wenn es sich aber darum handelt, unsere Gemeinden zu belasten, so ist man schnell bei der Hand. Wenn meine Erinnerung mich nicht trügt, ist auch in zweiter Lesung nochmals abgestimmt worden. Wie darüber abgestimmt wurde, hatten schon alle Verbände und Vereine ex professo ihre Stimme dagegen erho­ben. Im Reichstag ist das Gesetz trotzdem beschlossen worden. - Sie ersehen hieraus, dass die Ausführungen, die wir eben gehört haben, und die vielleicht einigen Eindruck bei Ihnen gemacht haben, nicht richtig sind.

Weil auch hervorgehoben worden ist, dass die Realsteuern heruntergesetzt werden sollen, will ich noch eins betonen: Wenn das Gesetz wird, was der Reichs­tag beschlossen hat, kommen für Köln 12 Millionen Mark an Reichszuwendungen aus den Steuern in Fortfall, eine Summe, die nur durch eine glatte Verdoppelung der Gewerbesteuer wieder hereingebracht werden kann. Ich habe eine genaue Rechnung darüber aufmachen lassen, dass die Mehrbelastung der Stadt Köln durch die Reichsgesetzgebung gegenüber 1918 rund 30 Goldmillionen ausmacht. Da ist es natürlich unmöglich, den Gemeinden vorzupredigen, sie müssten aus­kommen. Ich erkenne die Aufgaben des Reiches an, man soll sich dann auch darüber Gedanken machen, was man den Gemeinden aufhalst.

Mit großem Bedauern habe ich aus dem Munde des Abgeordneten Dr. Brüning gehört, der ja der maßgebende Mann für solche Dinge in unserer Fraktion ist, dass das Zuschlagsrecht der Gemeinden zur Einkommensteuer noch nicht kommen soll. Es ist im höchsten Maße bedauerlich, dass ein Beschluss des Reichs­tages bezüglich gesetzlicher Bestimmungen wieder nicht zum richtigen Termin ausgeführt wird. Das widerspricht der Würde des Reichstages. Ich glaube nicht, dass der Reichstag im nächsten Jahre klüger sein wird, als heute - ich wüsste nicht, woher diese Erleuchtung kommen sollte -, so dass ich der Auffassung bin, wenn man nur das heiße Eisen anfassen wollte, so kann man das heute ebenso gut, wie später. Ich kann da die Einwendungen des Abgeordneten Dr. Brüning nicht als durchschlagend gelten lassen. Er hat dann auch etwas gesagt, was mir ganz unrichtig zu sein scheint. Wenn ich richtig verstanden habe, sagte er, dass der Arbeiter dann nicht mehr auf seiner Lohntüte feststellen könnte, welche Gelder der Gemeinde zufielen, und er dann nicht mehr in der Lage sei, gegen überflüssige Ausgaben der Gemeinden aufzutreten. Umgekehrt ist es richtig. Der Arbeiter - oder aber sicher die Gewerkschaft - errechnet ganz genau, wie hoch der Gemeindezuschlag ist. Ich halte es auch für richtig, dass es so ist, denn ich bin der Auffassung, dass die Gemeindepolitik dann einem viel größeren Interesse der Arbeiterkreise begegnet. Der Arbeiter soll wissen, was die gesetzgeberischen Maßnahmen kosten und mit beitragen. Jeder Staatsbürger muss mit beitragen, damit er das nötige Maß der Verantwortung bekommt. Dann hat Dr. Brüning ausgeführt, dass hier die Verschiedenheiten zwischen Stadt und Land sich wieder stark bemerkbar machen würden. Sind denn nicht die Lebensbedingungen in der einen Stadt anders als in der anderen Stadt? Und in der Stadt nicht anders als auf dem Lande? Allein schon die Preise für Gas, Elektrizität und Wasser sind hier so und dort so. Sie üben auf das Budget des Arbeiters genau denselben Einfluss aus wie die kleinen Verschiedenheiten in den Steuern. Diese Bedenken sind also nicht durchschlagend.

Dr. Brüning hat m.E. verkannt, oder er hat es wenigstens nicht ausgespro­chen, warum ich gerade solchen Wert auf dieses Zuschlagsrecht lege. Ich bin zuerst im Deutschen Städtetag für das Zuschlagsrecht der Gemeinden zur Ein­kommensteuer eingetreten. Nicht aus materiellen, sondern aus ethischen Moti­ven. Ich will die Freiheit der Selbstverwaltung aus hohen ethischen Motiven. Wir bekommen diese Freiheit aber nicht, wenn wir nicht zuerst das freie finanzielle Selbstverwaltungsrecht bekommen. Das Schlimmste ist der Ausgleichsfonds. Mit dem Ausgleichsfonds - ich bitte diesen Ausdruck nicht misszuverstehen - fängt die ganze Korruption wieder an.

(Starker Beifall.)

Ich wiederhole nochmals und bitte wieder, mich nicht misszuverstehen, wenn man seitens der Gemeindevertre­ter buckelnder Weise nach Berlin läuft, und vielleicht wird auch mit den Angaben nicht immer bei der Wahrheit geblieben, dann fängt auf der anderen Seite das Machtgefühl an und man setzt den Gemeinden die Daumen auf die Augen; für ein Linsengericht verkauft man die Freiheit der Selbstverwaltung. Dr. Brüning hat Recht, wenn er sagt, dass das Reich und die Gemeinden zu kurz gekommen seien. Er hat auch Recht, wenn er sagt, dass die Finanzen Preußens doch nicht so schlecht gewesen sein können, wenn Preußen noch so gewaltige Erwerbungen hat machen können, wie in letzter Zeit geschehen. Ich habe heute morgen schon gesagt, dass die Art der Verteilung der Steueranteile ganz unmöglich ist und zu den unangenehmsten Differenzen führt. Ich kenne Städte, die früher einen ganz geringen Anteil hatten und heute 50 Mark pro Kopf der Bevölkerung erhalten. Köln erhält dagegen nur 17 Mark pro Kopf der Bevölkerung. Es ist gesagt worden, Köln, Düsseldorf und Berlin seien die Städte, die am meisten erhielten. Ich will Düsseldorf nicht verteidigen und nicht Berlin. Ich kann Ihnen nur sagen, dass wir in Köln 1911 - das ist ja das Stichjahr - pro Kopf der Bevölkerung [...] Mark erhielten. Wir standen damit hoch, jetzt bekommen wir nur noch 17 Mark. Andere Gemein­den, die früher tief standen, bekommen heute 50 Mark pro Kopf der Bevölkerung. Sie werden mir zugeben, dass das eine unrichtige Verteilung ist.

Zum Schluss noch folgendes: Das Reich hat die gesamten Finanzen in seine Hand genommen, um seinen ausländischen Verpflichtungen gerecht werden zu können. Aber das Reich und auch der Reichstag dürfen nicht vergessen, dass auch innerpolitische Verpflichtungen bestehen, die erfüllt werden müssen. Wenn diese nicht erfüllt werden, können die Verpflichtungen nach außen auch nicht erfüllt werden. Wenn der Reichstag sich Genüge darin tut, große Summen zu bewilligen, die Lasten den Gemeinden aufzuhalsen, Gelder aber nicht zur Verfügung stellt, muss man sich nicht wundern, wenn es dann in den Gemeinden, die dem Volke am nächsten stehen, zur Katastrophe kommt? Und wenn das geschieht, namentlich in den Zeiten wie den gegenwärtigen, dann wird es drunter und drüber gehen in ganz Deutschland. Das Reich wird dann seine Steuern nicht mehr bekommen und wird dann auch nicht mehr in der Lage sein, seine Verpflichtungen gegenüber dem Auslande zu erfüllen.

Heute ist von verschiedenen preußischen Abgeordneten die Finanzpolitik Preußens in Schutz genommen worden. Ich möchte nur auf einen Punkt hinwei­sen, auf die Stellungnahme des preußischen Staatsministeriums, des Finanzmi­nisteriums und des Kultusministeriums bezüglich der höheren Schulen in den Städten: Die Städte sind heute nicht mehr in der Lage, mit den vorhandenen finanziellen Mitteln das höhere Schulwesen in der Form, wie es gegenwärtig ist, zu erhalten, noch weniger es weiter auszubauen, wie es die Bevölkerungszunah­me und das allgemeine Streben nach Bildung erforderlich macht. Wenden sich nun Städte mit der Bitte an den Staat, neue Schulen zu errichten, die lebensnot­wendig sind, lehnt der Staat es grundsätzlich ab. In einigen Kleinstädten geht der Staat dazu über, Schulen auf eigene Kosten zu gründen. Wie die Städte im Westen mit den Lasten für die Schulen fertig werden, das zu ergründen überlässt er ihnen. Die Städte können die Schullasten nicht mehr meistern. Wenn dann die Dinge sich so entwickeln, wie heute besprochen, in Bezug auf die Verteilung der 20 Prozent und der Sonderbesteuerung von auswärtigen Schülern, so heißt es, die Städte müssen bei den Kulturausgaben sparen. Sie müssen dann wichtige Dinge unterlassen, weil sie finanziell nicht mehr dazu in der Lage sind. Während man auf der einen Seite Schulgründungen - manchmal überflüssiger Art - finanziert, geht der industriereiche Westen leer aus. Hier müssen die Kommunalpolitiker der Zentrumspartei unbedingt nach dem Rechten sehen.

Abgeordneter Dr. Brüning: Gestatten Sie mir einige Worte der Entgegnung. Ich habe eben privatim mit Beigeordneten Weinbrenner über die Frage der Ver­besserung der Erwerbslosenunterstützung gesprochen und ihm meinen Unwil­len darüber ausgedrückt, dass die Beschlüsse des Reichstags und des Reichsarbeitsministers nach fünf Wochen noch nicht in den Händen der Gemeinden sind. Hierauf sind aber die irrigen Ausführungen Weinbrenners zurückzuführen. Sie ersehen daraus, wie Kritiken sehr leicht aufkommen können. Der Reichs­tag hat den Beschluss schon vor einiger Zeit gefasst, in der Zentrumspresse ist auch darüber berichtet worden. Es muss natürlich dafür gesorgt werden, dass die Verordnung baldmöglichst zur Kenntnis der Gemeinden gelangt. Das ist aber das Charakteristische für die Kritik. Es war das ein klassischer Fall: Es werden Beschlüsse gefasst, obwohl die Ausführungsbestimmungen noch gar nicht in den Händen der zuständigen Instanzen sind.

Ich bedaure, dass Oberbürgermeister Adenauer im Augenblick nicht im Saale sein kann. Ich habe noch einige ergänzende Ausführungen zu machen. Was die Tätigkeit des Parlaments angeht, so hat Oberbürgermeister Adenauer in die gleiche Kerbe gehauen, wie der Beigeordnete Weinbrenner, dass er das erste Mal so beschlossen hätte und trotz gegenteiliger Informationen der Gemeinden zum zweiten Male den gleichen Beschluss gefasst habe. Das stimmt nicht. Erst morgen wird der Beschluss gefasst über die Veranlagung, und zwar auf Grund eines Kompromisses, der vorher besprochen worden ist. Bislang ist noch kein Beschluss gefasst worden. So kommen aber die Kritiken zustande. Es ist nur zu bedauern, dass aus so hervorragendem Munde und an solcher Stelle, wie hier, solche Kritiken verbreitet werden. Ich muss von solchen hervorragenden Männern verlangen, dass sie sich die Vorlage erst ansehen, ehe sie Kritik in dieser Form üben. Ich muss aber auch auf eine missverständliche Auffassung des Reichsrats Lensing aufmerksam machen. Es könnte sonst leicht der Eindruck erweckt wer­den, als ob die Parlamente ein Interesse hätten an Krisenbildungen und parla­mentarischen Spielereien. Diesen Vorwurf muss ich - wenigstens soweit er die Zentrumspartei betrifft - entschieden zurückweisen. Wir haben stundenlange Beratungen bezüglich der Fürstenabfindung gepflogen. Wir müssen dieser Regie­rung noch ermöglichen, diese Sache zu erledigen, um dann vielleicht in aller Ruhe an die Neubildung einer Regierung heranzutreten. Das Zentrum umfasst 1/7 aller Stimmen. Dass es da aufopferungsvollster Arbeit bedarf, um eine Sache zu regeln, ist selbstverständlich, da man sie einfach diktatorisch, wie es in manchen Stadtverordnetenversammlungen geschehen soll, nicht regeln kann.

Charakteristisch für die Auffassung über die parlamentarische Lage ist, dass man glaubt, der Einladung des Oberbürgermeister Böß hätten die Abgeordneten unbedingt nachkommen müssen, da es doch allgemein so wäre, dass die Abge­ordneten um 4 1/2 Uhr - für welche Zeit die Einladung galt - von jeder Arbeit frei seien. Kollege Sinn hat an diesem Tage mit mir zusammengearbeitet und er wird sich erinnern, dass ich an diesem Tage um 12 1/2 Uhr nachts erst frei war. Von morgens ab hatten die Kompromissverhandlungen gedauert, die auch während der Plenarsitzung weitergingen. Wir haben manche Nacht durchgearbeitet und keinen Schlaf gefunden. Im Vergleich hierzu herrscht im Staatsrat olympische Ruhe. Wir sind nun einmal die staatliche Einrichtung, bei der die verschiedensten Belange in gesetzgeberischer Hinsicht berücksichtigt werden müssen und wo sie unter den schwierigsten außenpolitischen Verhältnissen durchgeführt werden müssen. Ich kann niemals um 4 1/2 Uhr ohne weiteres zur Verfügung stehen. Der Oberbürgermeister Böß hatte überdies seine Einladung nicht als Vorsitzender des Deutschen Städtetages und als von diesem kommend aufgemacht.

Ich möchte noch einige Worte sagen wegen der Kinderkrankheiten, die sich bei unserem Parlamentarismus gezeigt haben und die hier kritisiert wurden. Man darf nicht vergessen, dass das gesamte Volk sich nicht so schnell auf die Eigenart unserer heutigen Staatsgestaltung umstellen kann. Es ist nicht wie in England, wo bereits eine Tradition von Jahrhunderten gegeben ist. England und Belgien haben aber mindestens ebenso viele Krisen und ebenso schwere durchgemacht wie wir. Das deutsche Volk möge nicht in den Fehler verfallen, dass es heute gegen den Parlamentarismus schimpft, wie es früher gegen den Obrigkeitsstaat geschimpft hat. Alle Kreise sollen vielmehr an der Gesetzgebung mitarbeiten.

Meine Ausführungen bezüglich des Zuschlagsrechts der Gemeinden hat Oberbürgermeister Dr. Adenauer nicht ganz so aufgefasst, wie ich sie gemacht habe. Ich stelle fest:

1. Zum großen Teil ist es unser Verdienst, dass der Gesetz­entwurf, der eingebracht wurde, die Zuschläge ab 1. April 1927 vorsieht. Ob wir es endgültig durchbringen, hängt nicht von uns ab. Wenn wir zu der großen Koalitionsregierung kommen mit den Sozialdemokraten, so wissen Sie, dass diese schärfste Gegner des Zuschlagsrechts sind.

2. Die sachlichen Schwierigkeiten sind nicht überwunden. Hals über Kopf aber ein Gesetz zu machen, das diesen Schwierigkeiten nicht Rechnung trägt, halte ich im Interesse der Gemeinden selbst nicht für wünschenswert. In der Praxis muss sich das so gestalten, dass es sich in glücklicher Weise für alle Gemeinden auswirkt.

Der Ausgleichsfonds ist sehr bedenklich. Denken Sie an die Gemeinden, die zu 100 Prozent aus Arbeitern bestehen. Welche Konsequenzen kommen da heraus, wenn die eine Gemeinde mit einem Zuschlag von 450 Prozent, die andere mit einem Zuschlag von 100-120 Prozent auskommt. Gerade aus diesem Grund ist davor gewarnt worden, das Gesetz Hals über Kopf zu machen. Ich glaube, dass ich mit Oberbürgermeister Dr. Adenauer in diesem Punkte gar nicht so weit auseinandergehe. Was ich betont habe, ist das gleichzeitige Zuschlagsrecht der Länder und Gemeinden. Nehmen Sie an, das Reich nimmt 25 Prozent der jetzigen Sätze der Einkommensteuer, die Länder kommen mit 20 bis 25 Prozent hinzu, worüber der Landtag natürlich vorher beschließen muss. Über ein gewisses Maß der Zuschläge kann man aber nicht hinausgehen. Ich habe bei diesem Punkte das Empfinden gehabt, dass er nicht so richtig von Oberbürgermeister Adenauer aufgegriffen worden ist.

Bezüglich der ethischen Seite der Frage, stimme ich mit Dr. Adenauer über­ein. Ich glaube auch nicht, dass er aus meinen Worten etwas entgegengesetztes herausgehört hat. Die finanzielle Selbständigkeit muss das Rückgrat der Selbst­verwaltung sein. Entweder behalten wir die Lohnsteuer, sie erfasst die Lohnsum­me in einem Betrag, und dann fragt es sich, wo soll das steuerfreie Existenzmi­nimum hineingebracht werden? Das sind alles technische Schwierigkeiten, die uns noch Mühe machen werden. Oder man macht die Sache so: Man erhebt die Lohnsummensteuer und gibt den Gemeinden das Recht, Zuschläge zu erheben. Das bedeutet natürlich die Anstellung von mehr Beamten. Dadurch senkt sich das steuerfreie Existenzminimum der Arbeitnehmer ganz automatisch. Dann kommt zur Lohnsteuer noch der Zuschlag. Jede Stadtverordnetenversammlung würde also das Recht haben, das steuerfreie Existenzminimum durch eine ent­sprechende Festsetzung des Zuschlags heraufzusetzen oder umgekehrt. Das sind Gegensätze, über die man sich klar werden muss. Sie müssen sich also mit den Beschlüssen der Parlamente eingehender beschäftigen, dann ist die Kritik fruchtbringender.

Beigeordneter Suth (Köln): Dr. Brüning hat eben erklärt, dass Oberbürgermei­ster Adenauer den Gang der Dinge nicht richtig dargestellt habe. Oberbürger­meister Adenauer hat gesagt, der Reichstag habe in erster, zweiter und dritter Lesung das berüchtigte Gesetz beschlossen. Ob eine Überrumpelung vorlag, lasse er dahin gestellt. Als der Reichstag das Gesetz in erster und zweiter Lesung angenommen habe, habe der Reichsrat Einspruch erhoben. Viele Wochen nach der ersten Beschlussfassung, nachdem sich inzwischen die katastrophalen Aus­wirkungen herausgestellt hatten, musste man feststellen, dass sich das Gesetz auch sachlich mit einer zweckmäßigen Kommunalpolitik nicht vereinbaren lasse. Trotzdem ist der Beschluss aufrecht erhalten und der Einspruch des Reichsrats zurückgewiesen worden. Dass der Entwurf nicht Gesetz geworden ist, ist nicht das Verdienst des Reichstages, sondern der Reichsregierung.

 

Quelle: Kommunalpolitische Blätter 17 (1926), S. 287ff. Abgedruckt in: Konrad Adenauer 1917-1933. Dokumente aus den Kölner Jahren. Hrsg. v. Günther Schulz. Köln 2007, S.138-147.