13. September 1957

Von 1949 bis 1956 über 3,5 Millionen Wohnungen

Höchste Bauleistungen aller europäischen Länder - Schaffung von Eigentum bleibende Aufgabe der Zukunft

Bundeskanzler Dr. Konrad Adenauer

 

In diesen Wochen und Monaten ist die Internationale Bauausstellung Berlin in den Mittelpunkt des Interesses der Bauwelt des In- und Auslands gerückt. Diese Ausstellung sollte ein Anlaß sein, sich der Wohnungsbauleistungen zu erinnern, die dank der Förderung durch Bund, Länder und Gemeinden von Jahr zu Jahr im Bundesgebiet erreicht werden. Die Ergebnisse des deutschen Wohnungsbaus haben in den vergangenen Jahren überall Aufsehen erregt. Die Bundesrepublik hat, gemessen an den Bevölkerungszahlen, die höchsten Bauleistungen aller europäischen Länder zustande gebracht.

Als im Herbst 1949 die erste Bundesregierung ihr Amt antrat, hätte kaum jemand solche Wohnungsbauergebnisse für möglich gehalten. Schon 1950 wirkte sich die Initiative der Regierung günstig aus, so daß 360.000 Wohnungen errichtet werden konnten. 1953 wurde erstmals die Halbmillionengrenze überschritten und seitdem hat die Bauleistung jedes Jahr mehr als eine halbe Million Wohnungen erreicht. Im vergangenen Jahr wurde mit 581.000 Wohnungen (einschließlich Berlin) wieder ein Rekordergebnis erzielt.

Insgesamt sind in der Bundesrepublik in den Jahren 1949 bis 1956 über 3 1/2 Millionen Wohnungen errichtet worden, in denen etwa 14 Millionen Menschen, also ungefähr jeder vierte Einwohner, eine neue Wohnung fand. Hierfür wurde die ungeheure Summe von 55 bis 60 Mrd. DM ausgegeben. Der größere Teil, nämlich 2 1/2 Millionen Wohnungen, hat besonders billige Mieten, die für die sozial schwachen Kreise erträglich sind. Das Programm des Ersten Wohnungsbaugesetzes, von 1951 bis 1956 zwei Millionen Wohnungen für die breiten Schichten des Volkes zu errichten, ist also mehr als erfüllt worden.

Die Bundesregierung hat sich jedoch nicht nur bemüht, die Zahl der fertiggestellten Wohnungen von Jahr zu Jahr zu steigern. Ihr Bestreben war darüber hinaus darauf gerichtet, auch die Qualität der Wohnungen zu heben und in größerem Umfang für den Bau von Eigenheimen zu sorgen. Besonders in der zweiten Legislaturperiode hat die Bundesregierung dieses Problem in den Mittelpunkt ihrer Wohnungspolitik gestellt. Tatsächlich ist im öffentlich geförderten Wohnungsbau der Anteil der Eigenheime und Klein-Siedlungen in den letzten Jahren beträchtlich gestiegen, nämlich von 16 v. H. im Jahre 1952 auf fast 27 v. H. im letzten Jahr. In ähnlicher Weise haben die privaten Bauherren in den letzten Jahren ein Übergewicht über die Wohnungsbauunternehmen gewonnen.

Das Zweite Wohnungsbau- und Familienheimgesetz, das Anfang dieses Jahres in Kraft trat und seine vollen Auswirkungen erst in den nächsten Jahren zeigen kann, wird diese Entwicklung weiter vorantreiben. Das Gesetz hat zum Ziel, mit dem sozialen Wohnungsbau in möglichst großem Umfange die Bildung privaten Eigentums zu verbinden und zugleich das Hauptgewicht der Wohnungspolitik mehr und mehr auf die Errichtung von Familienheimen zu verlagern. Aus diesem Grunde hat das Gesetz die Bauherren solcher Familienheime, insbesondere wenn sie ein geringes Einkommen haben oder andere Wohnungen für Wohnungssuchende mit geringem Einkommen freimachen, bei der Bewilligung der öffentlichen Mittel bevorzugt. Außerdem wurde festgelegt, daß für Familienheime noch mehr öffentliche Mittel gegeben werden als bisher. Die Einführung der Familienzusatzdarlehen soll kinderreichen Familien den Bau eines Heims erleichtern.

Durch Vorschriften über die Mindestausstattung der Wohnungen ist zugleich die Qualität des künftigen sozialen Wohnungsbaus gesichert worden. Insgesamt sollen von 1957 bis 1962 abermals 1,8 Millionen Wohnungen im sozialen Wohnungsbau erstellt werden. Die öffentlichen Mittel zur Förderung dieser Bauten im Jahre 1957 wurden noch einmal gegenüber dem Vorjahre erhöht. Allein aus dem Bundeshaushalt ergibt sich ein Mehrbetrag von rd. 3/4 Mrd. DM. Zu diesen 1,8 Millionen Sozialwohnungen wird noch eine mindestens gleich große Zahl von Neubauten kommen, die frei finanziert werden.

Die Finanzierung des Wohnungsbaus wird eine Hauptaufgabe für die Arbeit der Bundesregierung sein. Hier müssen neue Wege gesucht werden. Auf unserem Kapitalmarkt müssen gesunde Verhältnisse geschaffen werden, damit man auch im Wohnungsbau bei der erststelligen Finanzierung ohne staatliche Eingriffe und Hilfsmaßnahmen auskommen kann. Es ist dies eine der Voraussetzungen für die allmähliche Überleitung der Wohnungswirtschaft in marktwirtschaftliche Verhältnisse. Ich darf aber an dieser Stelle sagen: Vorbedingung für eine Gesundung des Kapitalmarktes ist, daß der Sparwille im deutschen Volk nicht nur erhalten bleibt, sondern noch gestärkt wird. Auch hier sollen es gerade die breiten Schichten sein, denen der Staat helfen muß, wenn sie danach streben, durch einen Konsumverzicht ihren Anteil am Volksvermögen zu gewinnen.

Nach den neuesten statistischen Feststellungen fehlen zur Zeit noch etwa zwei Millionen Wohnungen, davon etwa 700.000, die zur Unterbringung von Familien erforderlich sind. Diese beiden Zahlen zeigen, daß die wohnungspolitische Aufgabe der Bundesregierung noch nicht endgültig gelöst ist, sondern daß auch in der kommenden Legislaturperiode weitere Anstrengungen auf diesem Gebiete nötig sind. Mehr als bisher werden dabei - ich möchte das noch einmal betonen - in der Zukunft Wohnungen errichtet werden, die nach ihrer Größe und Ausstattung einer Familie als Heim dienen können. Schon die ersten Erfahrungen mit dem Familienheimgesetz zeigen, daß im deutschen Volk eine große Nachfrage für Familienheime besteht, und daß viele bereit sind, durch Sparsamkeit zu einem eigenen Haus zu gelangen. Die Schaffung von Eigentum auch im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus wird daher eine bleibende Aufgabe der Zukunft sein.

 

Quelle: Schaufenster der Welt, Sonderheft zur Berliner Industrieausstellung, hg. von Der Tag, Berlin. Zugleich in: Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung, Nr. 170 vom 13. September 1957, S. 1581.