McCloy: Zunächst einige Bemerkungen über das Treffen mit den Außenministern in Paris. Kann der Bundeskanzler einige Punkte nennen, die er gern mit den Außenministern diskutieren möchte?
Adenauer: Es werden sicherlich ein bis zwei Punkte der heutigen Besprechung übrig bleiben. Weiterhin werden sich einige Punkte im Verlauf der Konferenz über den Pleven-Plan in Paris ergeben. Endlich wird sich empfehlen, die allgemeine Lage Deutschlands insbesondere im Hinblick auf unsere Beziehungen zu Sowjetrussland zu erörtern. Wenn Sie es für ratsam halten, würde ich auch die Frage der Kriegsverbrecher gern diskutieren.
McCloy: Was die Frage der Kriegsverbrecher anlangt, so sind wir selbst noch nicht zu Empfehlungen gelangt. Vielleicht empfiehlt es sich, diese Frage erst unter uns zu diskutieren.
Adenauer: Ich möchte in diesem Punkt auf Ihre Wünsche Rücksicht nehmen.
McCloy: Wie steht es mit der Frage der Sicherheitsgarantie?
Adenauer: Auch in dieser Frage möchte ich mich nach Ihren Wünschen richten.
McCloy: Wir bitten den Kanzler, uns zunächst seine Ansichten über die Kriegsverbrecherfrage und die Frage der Sicherheitsgarantie zu übermitteln. Die Außenminister werden sicher bereit sein, sich über die allgemeine Lage mit Ihnen zu unterhalten. Vielleicht auch über die Frage des Wahlgesetzes. Ebenso käme vielleicht die Frage des Ausmaßes und der Art des deutschen Verteidigungsbeitrages in Frage.
François-Poncet: Wahrscheinlich werden die Außenminister vorziehen, die großen Probleme zu diskutieren und keine Einzelfragen aufzugreifen.
Zu den Fragen des Generalvertrages:
McCloy: Artikel I bleibt unverändert. Artikel II: Wir würden die erste Alternative bevorzugen.
Adenauer: Ich die zweite.
McCloy: Wir nehmen die zweite Alternative an. Zu Artikel III: Der Absatz 3 bereitet uns noch Schwierigkeiten. Solche Konsultationsverpflichtung ist ungewöhnlich. Wir sind jedoch bereit, den Vorschlag unseren Regierungen vorzulegen. Klar muss nur sein, dass sich die Konsultation auf Staaten ohne Beziehungen zur Bundesrepublik beschränkt. Wir hoffen, dass es noch möglich sein wird, vor dem Pariser Zusammentreffen eine endgültige Antwort zu geben.
Adenauer: Ich bitte um eine Aufklärung zu Artikel III Absatz 1 Satz 2: enthält der nicht eine Anerkennung der Sowjetzonenregierung?
Kirkpatrick: Das ist zweifellos ein richtiger Gedanke. Was wir hier zum Ausdruck bringen wollen, ist, dass wir uns gegenseitig verpflichten, keine Verhandlungen mit der Ostzonenregierung hinter dem Rücken des anderen zu führen.
Adenauer: Dieser Gedanke ist darin aber nicht zum Ausdruck gebracht.
Kirkpatrick: Wie wäre es, wenn wir sagen würden „The Federal Republic in its dealings" statt „... in its relations"?
François-Poncet: Der Brief von Herrn Heuss an Herrn Pieck enthielt bereits eine Anwendung dieses Grundsatzes.
McCloy: Wie wäre es mit: „in its policy towards the other parts of Germany"?
Adenauer: Hinweis auf Artikel VII. Die Konsultationsabrede genügt hier. Wir stehen doch schließlich nicht im Verdacht, dass wir die Menschenrechte gegenüber den Einwohnern der Ostzone missachten wollten.
François-Poncet: Der Grundsatz besagt, dass die Bundesrepublik keine kommunistische Politik gegenüber der Ostzone treiben soll.
Kirkpatrick: Ich bin bereit, auf den Satz zu verzichten.
McCloy: Es hat kein großes Gewicht. Ich möchte ihn einstweilen noch überlegen.
Adenauer: Wie wäre es, wenn man einfach sagen würde, dass die Bundesrepublik ihre Politik im Einklang mit den Prinzipien der Charta usw. führen wird - das bezöge sich dann sowohl auf auswärtige Staaten wie auf die anderen Teile Deutschlands.
McCloy: Vielleicht sollten sich die Experten die Formulierung noch heute überlegen. Jedenfalls enthält die Bemerkung des Kanzlers einen richtigen Gedanken.
Artikel IV: Absatz 1 enthält eine kleine Veränderung der deutschen Formel. In Absatz 3 haben wir den deutschen Anregungen Rechnung getragen.
Adenauer: Wenn ich recht verstehe, wollen Sie also nicht anfangen, wenn weitere Kontingente von Dänen, Norwegern, Kanadiern hier eintreffen. Trotz der Bedenken von Herrn Hallstein nehme ich Ihre Formulierung an.
Hallstein regt Streichung des ersten Satzes an. Sein Inhalt sei bereits geregelt in Artikel II.
McCloy: Ich persönlich bin für diesen Satz. Zwischen meinen Kollegen und mir bestand darüber eine kleine Meinungsverschiedenheit. Wollen wir ihn nicht aufrechterhalten?
Kirkpatrick: Wir sollten hier dem Bundeskanzler entgegenkommen. Ich bin dazu bereit.
Adenauer: Ich wäre dankbar, wenn der Satz wegfiele.
François-Poncet: Ich bin der Ansicht, dass McCloy recht hat. Eine kleine Wiederholung wird hier ganz gut tun.
Adenauer: Das ist aber keine Wiederholung. Es kommt durch diese Formel ein vertragliches Moment herein, dass Sie gerade nicht wollen.
McCloy: Mir ist der Gegensatz von Vorbehalt und Vertrag gleichgültig. Aber ich möchte das nicht ohne Rückfrage bei meiner Regierung aufgeben.
Adenauer: Wir können nicht das Wort „anerkennen" gebrauchen. Vielleicht „einverstanden" („agrees").
McCloy: Wie wäre es mit „concedes"?
François-Poncet: Ich würde über die Weglassung des Satzes nicht in Trauer verfallen.
McCloy: Ich will mir das noch überlegen.
Zu Artikel V:
McCloy: Hier geht es um den Ausdruck „Umstürzlerische Störung". Wir haben zuletzt im Englischen „subversive action" gesagt. Das ist vielleicht zu breit. Wie wäre es mit „subversion"?
Kirkpatrick: Das ist eine richtige Übersetzung.
McCloy: Also wir einigen uns auf „subversion of ..." und „umstürzlerische Störung" im deutschen Text.
Adenauer: Ihr Entwurf enthält noch zu viele Rückverweisungen auf Artikel II, mindestens viermal.
McCloy: Auch das ist keine substantielle Frage.
Kirkpatrick: Wir müssen hier dem Kanzler helfen.
McCloy: Ich bin bereit, hier das Urteil des Kanzlers anzunehmen.
François-Poncet: Wie wäre es, wenn wir sagen würden: „die oben erwähnten Rechte".
McCloy: Das soll der Kanzler entscheiden.
Kirkpatrick: Es handelt sich hier nur um juristische Pedanterie.
McCloy: Also wir streichen die Bezugnahme auf Artikel II überall mit Ausnahme von Artikel IX.
Zu Artikel V Absatz 6:
McCloy: Hier kann heute noch keine Entscheidung getroffen werden. Meine Regierung legt der Frage größte Bedeutung bei. Auch meine beiden Kollegen sind noch nicht in der Lage, ihre Entscheidung zu treffen.
Adenauer: Wir bestehen nicht auf der Bezeichnung „Schiedsgericht", aber irgendeine Instanz muss vorhanden sein. Sonst sieht die Sache hier zu sehr nach Militärgouverneuren aus. Helfen Sie mir, eine angemessene Lösung zu finden.
McCloy: Hoffentlich kommt uns noch vor Paris ein guter Gedanke. Sonst müsste die Frage dort besprochen werden.
Kirkpatrick: Ich bin dafür, das in Paris zu besprechen, zumal ich Mr. Eden in den nächsten Tagen nicht erreichen kann.
Zu Artikel VI:
François-Poncet: Wir sollten die hier erwähnte Erklärung zusammen abfassen.
Zu Artikel VII:
McCloy: Eine schwierige Frage ist hier aufgetaucht. Nach der Ansicht von Hallstein sind gewisse Anpassungen notwendig. Schwierig, den von ihm vorgeschlagenen Ausdruck sinngemäß anzuwenden. Wir haben eine Neuformulierung versucht.
(Wird überreicht.)
Adenauer: Ich lege gerade Wert darauf, dass Rechte und Pflichten auf das vereinigte Deutschland automatisch übergehen. Die bisherige Formulierung lässt die Freiheit der Entscheidung noch offen.
François-Poncet: Grund für unsere Formulierung war: wir haben keine Sicherheit, dass auch eine sozialistische oder kommunistische Regierung die betreffenden Pflichten übernimmt
Kirkpatrick: Wir können doch keine künftige deutsche Regierung binden.
Adenauer: Ich habe eine Diskussion mit den Fraktionsführern der drei Parteien über diese Frage gehabt. Sie waren ganz meiner Meinung. Wir müssen in dieser Frage das künftige Deutschland binden.
McCloy: Es handelt sich hier nicht um einen sachlichen Unterschied, sondern nur um eine Formulierungsfrage.
Zu Artikel VII Absatz 1 Satz 1:
McCloy: Hier ist ein Punkt zu klären. Wir können keine Verpflichtung zur Wiedererlangung der Gebiete jenseits der Oder-Neiße übernehmen. Darauf bezieht sich unsere gemeinsame Politik nicht. Das alles muss eine Frage des Friedensvertrages bleiben.
Adenauer: Dann besteht aber keine Möglichkeit, eine gemeinsame Politik zu treiben, wenn wir die Gebiete jenseits der Oder-Neiße in die Wiedervereinigung einbeziehen wollen und Sie diese Frage offen lassen wollen.
McCloy: Unsere Politik ist hier ganz genau festgelegt und wir können davon jetzt nicht abgehen.
Adenauer: Das ist nicht im Einklang mit dem Potsdamer Abkommen. Potsdam hat die ganze Grenzfrage dem Friedensvertrag vorbehalten. Warum wollen Sie eine gemeinsame Politik der Wiedervereinigung zwar in den Gebieten jenseits der Elbe, aber nicht jenseits der Oder-Neiße treiben? Opportunismus.
Kirkpatrick: In gewissem Sinne ja. Aber wir müssen auch in gewissem Maße Opportunisten sein. Auch Sie waren es, als Sie die Oder-Neiße-Grenzfrage erst vor einigen Monaten aufgriffen. Wir müssen doch so vorgehen, dass erst die Ostgrenze einbezogen wird und dann eine gemeinsame Grenze mit Polen besteht, dann können wir die Hoffnung haben, dass sich in Polen eine Art Titoismus ausbreitet. Die beste Lösung wird sein, wenn die Polen ihre Ostprovinzen wiederverlangten und die Deutschen dann in die von den Polen geräumten Provinzen wieder einrücken könnten. So wie die Dinge liegen, dürfen wir aber die Polen und Tschechen nicht den Russen in die Arme treiben.
François-Poncet: McCloy hat die Wiedervereinigung klar definiert. „Unified" hier meint nur die Ost- und die Westzonen, nichts anderes. In diesem Vertrag kann es sich auch gar nicht um etwas anderes handeln.
Adenauer: Zunächst Antwort an Sir Ivone: Es war kein Opportunismus, dass ich die Frage Oder-Neiße-Linie erst neuerdings aufgegriffen habe. Was Sie angeht, so gibt es nach Ihren bisherigen Erklärungen die Oder-Neiße-Linie gar nicht als etwas rechtlich Bedeutsames. Wenn Sie aber jetzt einen Unterschied machen, dann erkennen Sie damit die Oder-Neiße-Linie als Grenze an.
François-Poncet: Es handelt sich nur um eine note interprétative, kein Vertragsartikel ist beabsichtigt.
Adenauer: Sie haben sich in Potsdam auf die deutsche Einheit festgelegt. Sie behalten sich jetzt das Recht vor, im Friedensvertrag eine Regelung zu empfehlen, die für uns nicht annehmbar ist. Sie gewinnen nichts damit.
McCloy: Der Kanzler will unsere künftige Position festlegen. Wir können uns jetzt aber nicht auf bestimmte Grenzen festlegen.
Adenauer: Sie haben sich bisher immer auf die Grenzen nach dem Stande vom 1. Dezember 1937 bezogen.
Kirkpatrick: Ist es opportun, die Grenzfrage jetzt aufzugreifen?
Adenauer: Bei der Antwort müssen Sie auch an das Echo in Deutschland denken.
Kirkpatrick: Sind wir etwa verpflichtet, Ihnen den polnischen Korridor wiederzugeben?
Adenauer: Das hat niemand verlangt. Wir wollen nur die Erwähnung der Oder-Neiße-Linie vermeiden.
Kirkpatrick: Aber auch Sie machen einen Unterschied zwischen der Ostzone und den Gebieten jenseits der Oder-Neiße-Linie, z.B. jetzt in der Frage der gesamtdeutschen Wahlen.
Adenauer: Nein. Die Wahlen sind nur von Grotewohl und dementsprechend für das Gebiet der Ostzone vorgeschlagen worden.
Kirkpatrick: Wo ist die Grenze unserer Verpflichtungen, die Sie von uns fordern?
Adenauer: Bezieht sich die Formel vom frei vereinbarten Friedensvertrag nur auf das Formelle? Das wäre sehr wenig. Ich fasse zusammen: Ihre Zusammenarbeit in Bezug auf die Wiedervereinigung bezieht sich also nach Ihrer Ansicht nur auf die Gebiete westlich der Oder-Neiße-Linie.
McCloy: Ja, im Augenblick ist das unsere Erklärung.
Kirkpatrick: Angenommen, wir nehmen diese Erklärung an und würden uns für die Rückgabe Stettins einsetzen, wäre das dann genug?
Adenauer: Das käme auf die jeweilige Lage an.
McCloy: Wir haben uns aber bereits auf eine bestimmte Politik der Grenzen im Osten festgelegt. Die Byrnes-Rede in Stuttgart hat das deutlich gemacht.
Adenauer: Wenn Byrnes nur beabsichtigt hätte, die Frage des „timing" aufzuwerfen und die vorzeitige Regelung zu rügen, dann wäre sein Protest ziemlich bedeutungslos gewesen. Die Alliierten haben das staatsrechtliche Fortbestehen Deutschlands in den Grenzen vom 1. Dezember 1937 anerkannt.
François-Poncet: Wir haben nun Einigkeit in den meisten Punkten erzielt und sollten den Vertrag nicht an diesem Punkt scheitern lassen. Wir müssen eine Formel finden. Ich schlage diese Formel vor. Wird vorgelesen. Hier ist eine Wiedervereinigung auf die vier Besatzungszonen bezogen.
Adenauer weist auf die Konsequenzen eines etwaigen Scheiterns der Verträge hin. Es wäre dann möglich, dass Deutschland sich vom Westen abwendete und, wenn es sich nicht dem Osten in die Arme würfe, so doch eine Politik der Neutralisierung einschlüge. Ich kann doch den Leuten nicht sagen, dass sich die Alliierten die Hand im Osten frei halten wollen. Natürlich können Sie keine Garantie für jeden einzelnen Quadratkilometer übernehmen. Die Grenzen von 1937 sind vielleicht nicht überall gut und richtig. Hinweis auf die bevorstehende Verständigung mit Berlin.
(Kontroverse zwischen McCloy und Hallstein über die gestrige Unterhaltung.)
Adenauer: Warum können wir keine gemeinsame Politik hinsichtlich der Gebiete jenseits der Oder-Neiße-Linie treiben? Es handelt sich um eine Frage von allergrößter Bedeutung. Ihr Scheitern könnte den Schuman-Plan und den ganzen europäischen Gedanken in Deutschland zu Fall bringen.
Vorschlag Blankenhorn: Im Artikel VII Absatz 2 ein Zusatz, wonach die Grenzen im Friedensvertrag festgelegt werden.
Kirkpatrick: Der Kanzler verlangt, dass wir unsere Politik der letzten sechs Jahre ändern sollen. Wir haben immer einen Unterschied zwischen den Gebieten diesseits und jenseits der Oder-Neiße-Linie gemacht. Wir stehen jetzt vor einer ganz neuen Lage. An welcher Stelle und wann wollen Sie diesen Unterschied gemacht haben?
Kirkpatrick: Immer. Zum Beispiel in Paris.
Adenauer: Die Bundesrepublik soll jetzt 400.000 Mann Truppen stellen. Es ist völlig ausgeschlossen, eine solche Zahl aufzubringen, wenn dieser Vertrag allgemeine Unzufriedenheit erregt.
François-Poncet: Das französische Publikum wird aus den heutigen Erklärungen des Kanzlers den Eindruck gewinnen, dass unsere Bemühungen hier in erster Linie darauf gerichtet seien, mit bewaffneter Hand die deutschen Ostgebiete wiederzugewinnen, und dass dies der eigentliche Sinn der europäischen Integration sei.
Adenauer: Diesen Schluss kann vernünftigerweise niemand aus meinen Erklärungen ziehen. Hinweis auf das Potsdamer Abkommen und auf die Unterschiede zwischen den Bestimmungen über Königsberg und den Bestimmungen über die Gebiete unter polnischer Verwaltung.
McCloy: Wollen Sie also auch das Gebiet von Königsberg in die Forderung nach Wiedervereinigung einbeziehen?
Adenauer: Sie sind gewisse vertragliche Bindungen in Bezug auf Königsberg eingegangen, an denen wir nichts ändern können und von denen wir Sie mit diesem Vertrag nicht abbringen wollen. Sie sind aber keine entsprechenden Verpflichtungen in Bezug auf Polen eingegangen.
McCloy: Hinweis auf den vollständigen Text der Bestimmungen des Potsdamer Abkommens über die Gebiete unter polnischer Verwaltung. Auch hier sind wir eine Verpflichtung eingegangen. Sie wollen uns hier auf eine entgegengesetzte Politik vor dem Abschluss des Friedensvertrages verpflichten.
Adenauer: Sie sind keine Verpflichtung gegenüber Polen eingegangen.
McCloy: Aber wir haben doch die Verpflichtung, die polnische Verwaltung bis zum Friedensvertrag bestehen zu lassen.
Adenauer: Gewiss. Aber wir verlangen auch nicht mehr, als dass Sie Ihre Bemühungen darauf richten, die polnische Verwaltung in diesen Gebieten zu beseitigen.
McCloy: Wenn zum Beispiel von deutscher Seite eine Wiedervereinigungspropaganda in Gang kommt, die wir für unangebracht halten, so könnten wir nach Ihrer Interpretation des Generalvertrages nichts unternehmen, da wir auf eine gemeinsame Politik der Wiedervereinigung in Ihrem Sinne verpflichtet sind. Was die 400.000 Mann deutscher Soldaten anlangt, so haben auch wir sehr viele Truppen hier. Der Wert dieses Vertrages kann letztlich nicht von diesem Punkt abhängen. Aber wir werden die Frage heute abend nicht lösen können und sollten sie daher den Außenministern vorlegen.
Die Artikel VII Absatz 3, VIII, IX und X werden durchgegangen und es wird festgestellt, dass sich dazu keine Bemerkungen mehr ergeben. Noch einmal zurück zu Artikel III Absatz 1. Der Vorschlag des Bundeskanzlers wird akzeptiert und der zweite Satz des ersten Absatzes wird gestrichen.
Zu Artikel IV Absatz 1 Satz 1:
McCloy: Wie wäre es, wenn wir sagen würden: „concedes" - „räumt ein"?
Nach kurzer Diskussion über einen angemessenen Ausdruck wird beschlossen, dass der erste Satz gestrichen werden soll. Der zweite Satz soll dann heißen: „The Mission of the armed forces stationed by the Three Powers in the Federal Republic ...".
Zu Artikel VII Absatz 2:
Kirkpatrick: Wir werden mit dieser automatischen Bindung Schwierigkeiten mit unseren Juristen bekommen. Ich bin für eine Formel: „They agree to ensure that ...". Wenn unsere Juristen Bedenken äußern, behalte ich mir vor, auf eine solche Formel zurückzukommen.
McCloy: Ungeklärt bleiben demnach jetzt nur noch die Fragen des Artikel V Absatz 6 (Appellationsinstanz im Notstand) und die Auslegung des Artikel VII Absatz 1 (Ausdehnung der Wiedervereinigungsverpflichtung).
Ich muss hier noch eine schon kürzlich erwähnte Angelegenheit zur Sprache bringen, nämlich gewisse Besorgnisse unserer Militärs im Hinblick auf die notwendige Sicherung der zu treffenden Verteidigungsmaßnahmen. Die Generale wünschen eine Bestimmung im Generalvertrag, die uns die Möglichkeit zu solchen Verteidigungsmaßnahmen gibt.
Adenauer will diese Bestimmung in die Related Conventions aufnehmen. Die Militärs sollen ihre Wünsche genauer definieren (Sprengkammern, Straßensperren usw.).
McCloy: Wie steht es mit einem deutschen Entwurf der Präambel?
Adenauer: Wir werden Ihnen diesen Entwurf bis morgen nachmittag übersenden.
Quelle: Aufzeichnung des Leiters der deutschen Delegation für die Ablösung des Besatzungsstatuts, Wilhelm G. Grewe, in: Akten zur auswärtigen Politik der Bundesrepublik Deutschland. Adenauer und die Hohen Kommissare 1949-1951. Hg. von Hans-Peter Schwarz. München 1989, S. 570-579.