15. Dezember 1954

Regierungserklärung des Bundeskanzlers in der 3. Sitzung des Deutschen Bundestages

Die in Ausführung der Londoner Schlußakte auf der Pariser Konferenz abgeschlossenen Verträge sind dem Hohen Hause mit den entsprechenden Gesetzen zur Beschlußfassung zugegangen. Mit ihrer Begründung werde ich die Beantwortung der von der SPD-Fraktion gestellten, von Herrn Bundestagsabgeordneten Wehner begründeten Anträge verbinden.

 

Die Weltlage bestimmt unser Handeln

 

Bevor ich auf die Verträge selbst eingehe, möchte ich versuchen, die Situation der Bundesrepublik Deutschland und Europas bei der heutigen Weltlage klarzulegen, da es notwendig ist, bei allen wichtigen außenpolitischen Entscheidungen, die wir zu treffen haben, sie zu berücksichtigen.

Aus dem zweiten Weltkrieg sind zwei große Staatengruppen hervorgegangen: Die kommunistisch geführten Länder und die Staaten der freien Welt. Die Demarkationslinie zwischen den beiden Gruppen läuft mitten durch Deutschland und teilt es in zwei Teile. Drei der Besatzungsmächte gehören zur Gemeinschaft der freien Nationen, die Sowjetunion dagegen ist die führende kommunistische Macht. Auch der von den Westmächten besetzte Teil Deutschlands, die Bundesrepublik, ist nicht frei. Das Besatzungsrecht überlagert immer noch unsere Souveränität, ja in einem bestimmten Sinn sind die Vereinbarungen der vier Mächte die Grundlagen für die Existenz des freien Berlins und für das bestehende Minimum von Verbindungen zwischen der Bevölkerung in der Bundesrepublik und in der Sowjetzone.

Die europäischen Völker haben eine bedeutungsvolle Konsequenz aus der Katastrophe des zweiten Weltkrieges gezogen: Sie wollen den Nationalismus überwinden und die lockere Cooperation der Staaten in früherer Zeit durch eine echte Gemeinschaft ersetzen. Deutschland gehört nach seiner Kultur, seiner Anschauung von Menschenwürde und Freiheit zu den freien Staaten und damit zu der in Europa im Entstehen begriffenen Gemeinschaft. Auf dem Wege in diese Gemeinschaft sind die freien Nationen Deutschland entgegengekommen. Die Sowjetpolitik hat aber bisher verhindert, daß ganz Deutschland in diese Gemeinschaft aufgenommen wurde. Sie versucht vielmehr, im klaren Gegensatz zu dem ausgesprochenen Willen des deutschen Volkes, ganz Deutschland in die unfreie, die kommunistische Sphäre einzubeziehen.

Deutschland ist in der großen Auseinandersetzung, die unsere Jahre erfüllt, bisher in hohem Maße ein Objekt der Weltpolitik gewesen. Infolgedessen war es eines der ersten Ziele der Bundesregierung, Freiheit und Selbstbestimmung für die Bundesrepublik zu gewinnen. Damit erlangt die Bundesrepublik auch die Freiheit des Handelns zu Gunsten ganz Deutschlands.

Die Wiedererlangung der deutschen Souveränität und die gleichzeitige Eingliederung Deutschlands in die Gemeinschaft der freien Nationen ist gefördert worden durch die Aggressivität der sowjetischen Politik. Bei der Verfolgung ihrer ideologischen und machtpolitischen Ziele hat die sowjetische Führung alle Mittel der subversiven Propaganda, der Unterminierung durch ihre Agenten und Organisationen, der Drohung und des Druckes eingesetzt, um ihre Nachbarstaaten zu Satellitenstaaten zu machen und um auch die freiheitliche Ordnung in den demokratischen Staaten zu erschüttern und zu beseitigen. Sie ist, wie der Koreakrieg bewies, auch vor dem offenen Angriff nicht zurückgeschreckt. Ihr Ziel ist die Beherrschung der Welt durch den Kommunismus.

 

Scheitern der EVG - größter Erfolg der Sowjetunion

 

Die besonders exponierte Lage Westeuropas und insbesondere Deutschlands hat alle verantwortlichen Politiker des Westens veranlaßt, die notwendigen Entschlüsse zu fassen, um die freiheitliche Ordnung in diesem Teil der Welt zu erhalten und den Völkern Sicherheit gegenüber aggressiven Tendenzen der Sowjetunion zu geben. Dazu war es notwendig, dieser Zielsetzung dienende Organisationen aufzubauen. Als dieser Vorgang mit der Behandlung der EVG in den französischen Gremien kurz vor seiner Vollendung stand, hat die Sowjetunion nach dem Tode Stalins durch eine Änderung ihrer Taktik, indem sie nämlich eine Politik der Entspannung und der sogenannten Koexistenz propagierte, entscheidend dazu beigetragen, daß die Politik des europäischen Zusammenschlusses mit Hilfe der EVG durch die Französische Nationalversammlung nicht genehmigt wurde. Das Scheitern der EVG war der größte Erfolg der Sowjetunion auf dem europäischen Schauplatz des Kalten Krieges.

Entgegen hier und da nach dem Tode Stalins geäußerten Erwartungen einer allgemeinen Entspannung mußten sich die Politiker in der westlichen Welt schon bald davon überzeugen, daß die Sowjets seit Stalins Tod zwar eine Änderung ihrer Taktik und Methode eingeschlagen hatten, daß sie aber in der Verfolgung des Zieles der Weltbeherrschung völlig unnachgiebig geblieben waren. Diese Erkenntnis war nicht zuletzt durch die Genfer Konferenz und die Entwicklung in Ostasien verstärkt worden. Die Einheit des Westens war durch das Ergebnis der Genfer Konferenz und das Scheitern der EVG sehr stark gefährdet. Es war zu befürchten, daß es nach dem Scheitern der EVG den Sowjets gelingen könnte, die Einheit der westlichen Welt für die Dauer aufzusprengen. In dieser schicksalhaften Stunde begriff aber die ganze freie Welt mit einem Schlage, daß sie in eine akute Krise geraten war. Die ersten, die blitzschnell handelten, waren die Engländer und die Amerikaner. Es kam, wie Sie wissen, in dem außerordentlich kurzen Zeitraum von zwei Monaten zu dem Abschluß der neuen Verträge. Die Sowjetunion und ihre Freunde waren hiervon zunächst völlig überrascht. Inzwischen haben sie sich von der Überraschung erholt, sie versuchen offen und versteckt die neue Einigung des Westens zu verhindern, und wir müssen bis zu ihrer Vollendung mit neuen, vielleicht gefährlichen Manövern rechnen. Deutschland kann, eben im Begriff, wieder ein Subjekt der internationalen Politik zu werden, wenn die Entwicklung unglücklich verläuft, sehr schnell wieder zu einem Objekt der internationalen Politik werden. Das politische Klima wandelt sich schnell, und die Welt ist noch immer voller Gefahren. In diese Perspektive möchte ich nun die Darlegung der Geschichte und des Inhalts der Verträge stellen.

 

Die Londoner Konferenz

 

Im einzelnen gestaltete sich der historische Ablauf folgendermaßen. Auf der Londoner Konferenz, zu der die britische Regierung eingeladen hatte und an der außer den Unterzeichnerstaaten der EVG Großbritannien, die Vereinigten Staaten und Kanada teilnahmen, wurden vom 28. September bis 3. Oktober die neuen Lösungen entwickelt, und am 23. Oktober wurden in Paris die Unterschriften unter die neuen Verträge gesetzt.

Ich darf kurz darlegen, daß in London drei Gruppen von Fragen beraten wurden, nämlich

1. die Beendigung des Besatzungsregimes in der Bundesrepublik Deutschland,

2. die Erweiterung und Verstärkung des Brüsseler Paktes durch den Beitritt Italiens und Deutschlands, und

3. die Aufnahme der Bundesrepublik in den Nordatlantikpakt.

In der Londoner Schlußakte vom 3. Oktober sind die einzelnen Lösungen, obwohl sie jeweils einen verschiedenen Kreis von Staaten unmittelbar betrafen, als Teile eines Ganzen aufgefaßt und behandelt worden.

Nach den in der Londoner Akte niedergelegten grundsätzlichen Lösungen haben in der Zeit vom 4. bis zum 16. Oktober drei Gruppen von Experten die Texte der Abkommen entworfen. Die Neufassung des Deutschlandvertrages und der mit ihm zusammenhängenden Abkommen ist in Bonn ausgearbeitet worden. Die notwendigen Änderungen und Ergänzungen am Brüsseler Vertrag wurden in London beraten. Die Aufnahme Deutschlands in die NATO und die Verstärkung der Vollmachten des obersten NATO-Befehlshabers in Europa wurden in Paris verhandelt. An allen diesen Arbeiten hat die Bundesregierung mitgewirkt.

Im allgemeinen konnten die Experten ihre Arbeiten gemäß den Direktiven der Londoner Akte termingerecht abschließen und die Texte fertigstellen. In einigen Punkten war keine Einigung zu erzielen. Diese wurden den Außenministern selbst zur Entscheidung vorgelegt.

 

Die Pariser Konferenzen

 

Inzwischen hatten sich aber die Gegenstände für die Pariser Konferenz um einen weiteren Fragenkomplex vermehrt. Bei einem Meinungsaustausch zwischen der französischen und der deutschen Regierung über die noch ausstehende Behandlung der Saarfrage war deutlich geworden, daß auf beiden Seiten der Wunsch nach einer Neugestaltung der deutsch-französischen Beziehungen in ihrer Gesamtheit bestand. Im Rahmen dieser Aussprache sollte versucht werden, Probleme, die dafür bereits jetzt reif waren, unverzüglich und konkret zu lösen, andere einer Lösung näherzubringen. Tatsächlich haben in Paris infolgedessen in der Zeit vom 19. bis 23. Oktober vier Konferenzen stattgefunden:

Eine deutsch-französische Konferenz (über das deutsch-französische Verhältnis);

eine Viererkonferenz (über die Beendigung des Besatzungsregimes);

eine Sieben-Mächte-Konferenz (über die Erweiterung des Brüsseler Pakts);

eine 15-Mächte-Konferenz (über die Aufnahme der Bundesrepublik in die NATO).

Ich möchte dem Hohen Hause zunächst über die Verwirklichung der Londoner Schlußakte berichten und dann auf die deutsch-französischen Verhandlungen eingehen.

 

Die Wiederherstellung der deutschen Souveränität

 

Eines der bedeutsamsten Ergebnisse der Pariser Konferenz, das auch die Grundlage für alle weiteren Beschlüsse über die deutsche Beteiligung an der gemeinsamen Verteidigung Europas und der atlantischen Staatengruppe bildet, ist die Wiederherstellung der deutschen Souveränität im Bereiche der Bundesrepublik.

Diese Souveränität wird der Bundesrepublik nicht von den drei westlichen Besatzungsmächten "verliehen" oder "gewährt". Sie ist keine von fremden Mächten übertragene, sondern sie ist eigenständige deutsche Souveränität, die nur von der Besatzungsgewalt zeitweilig verdrängt und überlagert war und jetzt überall dort wieder wirksam wird, wo die Besatzungsgewalt erlischt. Sie ist deutsche Souveränität, die wieder effektiv wurde, sie ist nicht eine neue, der Bundesrepublik verliehene Souveränität. Die Bundesregierung weist nachdrücklich die Behauptung zurück, daß die Spaltung Deutschlands durch die Wiederherstellung der Souveränität für einen Teil Deutschlands vertieft oder verhärtet werde. Sie hat auch bei der Neuformulierung der Vertragstexte sorgfältig darauf Bedacht genommen, daß jene Elemente der Viermächte-Vereinbarungen von 1945 unberührt bleiben, die die Bewahrung der staatlichen Einheit Deutschlands und seine Wiedervereinigung betreffen. Nur aus diesem Grunde hat sie der Aufrechterhaltung der Verantwortlichkeit der drei Westmächte für Berlin, die Wiedervereinigung und den Friedensvertrag und der Beibehaltung der damit verbundenen Rechte zugestimmt. Wenn darin eine Beschränkung der deutschen Souveränität liegt, dann handelt es sich jedenfalls um eine Beschränkung, die jeder einsichtige Deutsche im gegenwärtigen Zeitpunkt für unvermeidlich und notwendig halten muß, um die Lage Berlins nicht zu gefährden und die Wiedervereinigung Deutschlands nicht zu erschweren.

Die Bundesregierung glaubt daher, in der neuen Souveränitätsformel des geänderten Deutschland-Vertrages einen erfreulichen Fortschritt auch im Vergleich zu dem Verhandlungsergebnis von 1952 sehen zu dürfen. Sie ist aber nach wie vor der Überzeugung, daß jede übersteigerte Form nationalstaatlichen Souveränitätsdenkens geschichtlich überholt und verderblich wäre. Sie sieht in der wiedergewonnenen Souveränität eine erweiterte politische Selbständigkeit, Verantwortlichkeit und Handlungsfähigkeit, die ihr erlauben, mit größerer Wirksamkeit und Überzeugungskraft die schon bisher erstrebten Ziele zu verfolgen: die Wiedervereinigung Deutschlands und die Einigung Europas.

Bisher werden wichtige militärische und politische Entscheidungen, die das Schicksal Deutschlands direkt berühren, zumindest formal in Abwesenheit der Bundesregierung getroffen, da wir die volle Souveränität und Gleichberechtigung noch nicht besitzen. In Zukunft werden auch diese formalen Hemmnisse wegfallen, und die Bundesregierung wird in der Lage sein, als Mitglied der westlichen Gemeinschaft die Rechte und Pflichten bei der Beschlußfassung in den großen Gremien und der Durchführung dieser Beschlüsse wie die anderen Staaten zu übernehmen.

 

Deutschlandvertrag ohne Souveränitätseinschränkung

 

Das im ersten Artikel des neuformulierten Deutschland-Vertrages ohne Einschränkung und ohne jede Verklausulierung ausgesprochene Anerkenntnis der Souveränität der Bundesrepublik ist zugleich der Leitfaden für die Umgestaltung des Vertragstextes von 1952 gewesen. Beseitigt oder geändert worden sind solche Bestimmungen, die geeignet waren, Zweifel an der Souveränität der Bundesrepublik zu erwecken, nämlich Bestimmungen über:

Das Recht der Drei Mächte, nach eigenem Ermessen Streitkräfte in der Bundesrepublik zu stationieren;

das Recht der Drei Mächte, einen Notstand zu erklären und Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, um die Ordnung aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen und die Sicherheit der Streitkräfte zu gewährleisten;

die Befugnisse des vorgesehenen Schiedsgerichts, Maßnahmen auf den Gebieten der Rechtsetzung, Rechtsprechung und Verwaltung innerhalb der Bundesrepublik zu treffen;

ferner eine Reihe von Einzelbestimmungen in dem sogenannten "Überleitungsvertrag".

Auf dem gleichen Grundgedanken beruht auch die jetzt vorgesehene Befristung des Truppenvertrages und des Finanzvertrages bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Abmachungen über den deutschen Verteidigungsbeitrag. Auf diesen Gebieten werden ganz neue Verträge ausgehandelt werden. Der neue Truppenvertrag soll dem Modell des NATO-Truppenstatuts folgen. Wir werden dafür Sorge tragen, daß die Kosten des deutschen Verteidigungsbeitrages so niedrig wie nur möglich gehalten werden. Sie dürfen unter keinen Umständen eine Höhe erreichen, die uns daran hindern würde, die sozialen Verpflichtungen, die der Staat gegenüber der Gemeinschaft hat, in befriedigendem Umfang zu erfüllen.

Einige Vertragsbestimmungen, die neu formuliert worden sind, bedürfen der Erläuterung, sei es, um Mißverständnissen zu begegnen, sei es, um ihre Bedeutung ins rechte Licht zu rücken:

 

Keine Notstandsklausel mehr

 

1. Die sogenannte "Notstandsklausel" des Vertragstextes von 1952 ist schon damals vielfach mißverstanden oder mißdeutet worden. Diese Klausel ist aus dem neuen Vertrag entfernt worden. Die drei Westmächte haben bei der Streichung dieser Klausel ausdrücklich ihr Vertrauen in die innere Stabilität der Bundesrepublik zum Ausdruck gebracht. Sie haben die Aufgabe, Störungen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung abzuwenden, ausschließlich den deutschen Behörden überlassen. Deutsche Behörden sollen auch die Verantwortung für den Schutz der Sicherheit der fremden Streitkräfte übernehmen. Ob die gegenwärtige bestehende Rechtslage den deutschen Behörden erlaubt, dieser Verantwortung in allen Gefahrensituationen wirksam nachzukommen, wird allerdings von den drei Regierungen mit Recht bezweifelt. Sie geben daher ihre Rechte zum Schutz der Sicherheit der Streitkräfte erst in dem Augenblick auf, in dem "die zuständigen deutschen Behörden entsprechende Vollmachten durch die deutsche Gesetzgebung erhalten haben und dadurch instandgesetzt sind, wirksame Maßnahmen zum Schutz der Sicherheit der Streitkräfte zu treffen, einschließlich der Fähigkeit, einer ernstlichen Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu begegnen". Bis dahin werden diese Rechte jedoch nur nach Konsultation mit der Bundesregierung ausgeübt werden, soweit die militärische Lage eine solche Konsultation nicht ausschließt, und mit der Zustimmung der Bundesregierung, daß die Umstände die Ausübung derartiger Rechte erfordern.

Um allen Mißverständnissen zu begegnen, stellt die Bundesregierung ausdrücklich fest, daß sie nicht die Einführung einer fast unbeschränkten Gewalt nach dem Muster des Artikels 48 der Weimarer Verfassung beabsichtigt. Was wir wollen, geht nicht über das hinaus, was auch andere NATO-Staaten in vergleichbarer strategischer Lage zum Schutz ihrer Sicherheit und der Sicherheit ihrer Streitkräfte gesetzlich vorsehen. Es handelt sich demgemäß in erster Linie um Vollmachten für den Fall einer Bedrohung der Bundesrepublik von außen oder eines Angriffs auf die Bundesrepublik. Jeder demokratische Staat, der sich in gefährdeter Lage befindet, und der entschlossen ist, seine Freiheit zu verteidigen, muß sich die gesetzlichen Grundlagen schaffen, um in einer solchen Gefahrensituation voll verhandlungsfähig zu sein.

 

Die alliierten Streitkräfte in der Bundesrepublik

 

2. Ebenso wie die Beseitigung des Notstandsrechts der Drei Mächte bedeutet auch die Neuregelung des Rechtes der Drei Mächte zur Stationierung von Streitkräften in der Bundesrepublik einen großen Fortschritt über das schon 1952 Erreichte hinaus. Dieser Fortschritt kommt auch äußerlich sichtbar in dem Abschluß eines neuen Vertrages zum Ausdruck, den das Vertragswerk von 1952 nicht gekannt hatte: In dem "Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland". Während der Truppenvertrag die Rechtsstellung der fremden Streitkräfte regelt, bildet dieser Vertrag die Rechtsgrundlage für ihren Aufenthalt in der Bundesrepublik. Es kommt darin zum Ausdruck, daß sich - den Beziehungen zwischen souveränen Staaten entsprechend - die Anwesenheit der fremden Streitkräfte vom Augenblick des Inkrafttretens der Abmachungen über den deutschen Verteidigungsbeitrag an im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik und den Drei Mächten auf das vertragliche Einverständnis der Bundesrepublik gründet: Die amerikanischen, britischen, französischen Divisionen werden auf unserem Boden stehen, weil wir sie brauchen und weil wir ihre Anwesenheit wünschen. Ihre Zahl kann nur mit unserem Einverständnis erhöht werden.

Es liegt in unserem eigenen Interesse, daß diese Regelung nicht die aus den Vereinbarungen von 1945 entspringenden Rechte der drei Westalliierten gegenüber der Sowjetunion beeinträchtigt. Aus diesem Grunde bestimmt Artikel 4, Absatz 2, des neuen Deutschlandvertrages, daß die 1945 für ganz Deutschland begründeten Stationierungsrechte insoweit nicht berührt werden, als ihr Bestehen für die Ausübung der alliierten Rechte in Bezug auf Berlin und auf Deutschland als Ganzes unentbehrlich ist. Dieser Klausel mußte zugestimmt werden, wenn nicht die Sicherheit Berlins oder die Mitverantwortung der drei Westmächte für die Wiedervereinigung und den Friedensvertrag gefährdet werden sollte.

 

Weitere Verbesserungen des Deutschlandvertrages

 

Auch jenseits der mit dem Souveränitätsprinzip zusammenhängenden Fragen sind einige wichtige Verbesserungen des Vertragstextes erzielt worden. Dazu gehört insbesondere die Streichung der in ihrer Bedeutung und Tragweite viel umstrittenen sogenannten "Bindungsklausel" in Artikel 7, Absatz 3, des alten Vertragstextes und die Änderung der Revisionsbestimmungen in Artikel 10.

In beiden Fällen handelt es sich um Änderungen, die von deutscher Seite vorgeschlagen wurden in dem Bestreben, mögliche Hindernisse für eine Politik der Wiedervereinigung Deutschlands aus dem Wege zu räumen. Artikel 7, Absatz 3, hätte ein solches Hindernis bilden können, weil er zu widerspruchsvollen Auslegungen geführt hatte. Artikel 10 in seiner alten Fassung hätte sich im Falle der bevorstehenden Wiedervereinigung als zu eng erweisen können. In beiden Fällen liegt die erzielte Verbesserung des Vertragstextes deutlich zu Tage, auch wenn manche erbitterten Gegner des Artikels 7, Absatz 3, heute plötzlich seine Streichung beklagen, und andere, denen die Revisionsbestimmungen des Artikels 10 nicht weit genug gingen, heute plötzlich der Erweiterung dieser Bestimmungen mit Argwohn begegnen.

 

Unerfüllte Wünsche

 

Die Bundesregierung verschweigt nicht, daß ihre Bemühungen um eine Neugestaltung und Verbesserung des Vertragswerkes von 1952 nicht auf allen Gebieten erfolgreich waren. Besonders auf dem Gebiete des "Überleitungsvertrages" bleiben unseres Erachtens berechtigte Wünsche und Anliegen unerfüllt. Eine Versteifung auf diese Fragen hätte jedoch den Gesamterfolg der Konferenzen von London und Paris in Frage gestellt. Jede internationale Verständigung erfordert Opfer von seiten aller Beteiligten. Bei vernünftiger Abwägung wird jeder Deutsche erkennen, daß die erzielten Erfolge die Opfer rechtfertigen. Wenn die Bundesrepublik mehr als zwei Jahre auf das Inkrafttreten der Bonner Verträge warten mußte, so hat diese Zeit des Wartens doch in der Gestalt einer wesentlichen Verbesserung der Verträge ihre Früchte getragen.

 

Um die Einheit Europas

 

Ich komme jetzt zu den Verträgen über den Beitritt der Bundesrepublik zum Brüsseler Pakt und zur NATO. Der Brüsseler Pakt hat in erster Linie eine politische Bedeutung und Zielsetzung, während die Aufgaben der NATO gegenwärtig noch vorwiegend militärischer Natur sind.

Der Brüsseler Pakt in seiner ursprünglichen Form stellte einen frühen Versuch eines Zusammenschlusses europäischer Staaten zur Verwirklichung gemeinsamer politischer, wirtschaftlicher, kultureller und militärischer Ziele dar. Im Zeitpunkt seiner Entstehung schloß er nicht nur nicht Deutschland ein, sondern er sollte der Wiederholung einer deutschen Angriffspolitik vorbeugen. Die europäische Zielsetzung des alten Brüsseler Paktes ist dann zeitweise in den Hintergrund getreten. Inzwischen rückten die OEEC, der Europarat, die Montan-Union, die EVG und die Politische Gemeinschaft in den Mittelpunkt des Interesses. Die EVG und damit zunächst auch die Politische Gemeinschaft sind unter anderem deshalb nicht zustandegekommen, weil sich starke Widerstände gegen ihre supranationale Struktur erhoben. Aber dieser Methodenstreit konnte nicht dazu führen, daß der europäische Gedanke überhaupt erlosch.

Wir werden niemals das Streben nach der Einheit Europas aufgeben, wir müssen für die Einheit Europas eintreten, und sei es nur aus Gründen der Selbsterhaltung. Unser Ziel war und ist die politische, die umfassende Gemeinschaft der europäischen Völker. Ihre innere Struktur soll geschmeidig, kann wandlungsfähig sein, um sich den jeweils vorherrschenden geistigen Konzeptionen vom Leben der Staaten anpassen zu können. In dieser Auffassung liegen die Motive dafür, daß wir ohne Zaudern für die Erweiterung des Brüsseler Paktes eingetreten sind. Wir haben damit nach den Worten von Außenminister Eden einen wichtigen Meilenstein in der Geschichte der europäischen Einigung erreicht.

Die Pläne für die Einheit Europas gehen bis in das 18. Jahrhundert zurück. Die besten europäischen Denker haben in Voraussicht der Notwendigkeit des Zusammenschlusses die Möglichkeiten einer Lösung gemäß dem geistigen Klima ihrer Zeit erörtert. Die beiden Weltkriege, die Europa bis hart an den Rand der Vernichtung geführt haben, ließen dann konkrete Pläne erstehen, um endlich mit den europäischen "Bürgerkriegen" Schluß zu machen. Seit 1948 sind wir in die Phase der Verwirklichung eingetreten, und wir sind fest entschlossen, alles daran zu setzen, daß sie vollendet wird.

Europa wird ständig unterminiert durch die von Moskau ferngesteuerten kommunistischen Parteien und mehr noch durch die Unzahl der kommunistischen Tarnorganisationen, die unter jedem erdenklichen Vorwand versuchen, kommunistisches Ideengut in alle Schichten der Bevölkerung zu tragen. Gegen dieses Gift machen nur die Erkenntnis der Gefahr, die Erkenntnis des Wesens des Kommunismus, eine gute, soziale Ordnung, ein hoher Lebensstandard und die persönliche Freiheit immun. Wir können in Europa diese Arbeit mit Aussicht auf Erfolg nur gemeinsam leisten. Wir müssen auch unsere Verteidigung gemeinsam organisieren. Ein einzelner europäischer Staat, der versuchen würde - auf sich allein gestellt -, einen ausreichenden militärischen Schutz aufzubauen, müßte derartig hohe finanzielle Aufwendungen machen, daß sein soziales Gefüge ins Wanken geraten und er auf kaltem Wege eine Beute des Kommunismus werden würde, vor dem er sich gerade schützen wollte.

 

Die Westeuropäische Union

 

Die Westeuropäische Union, wie die offizielle Bezeichnung des Brüsseler Paktes nunmehr lautet, wird neben Belgien, Frankreich, Großbritannien, Luxemburg und den Niederlanden auch Deutschland und Italien einschließen. Sie wird den Ausgangspunkt und den festen Kern der künftigen europäischen Politik bilden. Gerade um einen solchen Kern zu schaffen, hat man sich in London und Paris nicht damit begnügt, die Bundesrepublik in den Nordatlantikpakt aufzunehmen und die europäische Verteidigung ausschließlich im Rahmen der NATO zu organisieren. Vielmehr hat man, wie es in der Londoner Schlußakte heißt, um "einen wirksameren Kern der europäischen Integration" zu schaffen, den Brüsseler Vertrag zur Westeuropäischen Union ausgebaut.

Zu diesem Zweck ist die Zielsetzung des Brüsseler Vertrages verändert und erweitert worden. Die gegen Deutschland gerichteten Formulierungen sind weggefallen; stattdessen ist in der Präambel und in Artikel VIII als wesentliches Ziel aufgestellt, "die Einheit Europas zu fördern und seiner fortschreitenden Integrierung Auftrieb zu geben".

Gleichzeitig sind die organisatorischen Umgestaltungen vorgenommen worden, die zur Erreichung dieses Zieles erforderlich sind. Der Konsultativrat des früheren Brüsseler Paktes ist zu einem Rat mit wesentlichen Entscheidungsbefugnissen umgestaltet worden. In ihm gilt nicht mehr, wie bisher, allein der Grundsatz der Einstimmigkeit, sondern es sind jetzt auch andere Abstimmungsverfahren möglich und zum Teil schon vorgesehen. Vor allem hat der Rat eine umfassende Organisationsgewalt, kraft deren er alle nachgeordneten Organisationen und Körperschaften schaffen kann, die ihm nötig erscheinen. Um die Bedeutung dieser Bestimmung zu ermessen, braucht nur auf die NATO verwiesen zu werden, deren allgemeine Befugnisse erheblich eingeschränkter waren und die trotzdem kraft der Organisationsgewalt des Rates das gegenwärtige integrierte militärische System geschaffen hat. Ferner ist der Gedanke der demokratischen Kontrolle eingeführt und eine besondere parlamentarische Versammlung geschaffen worden, an welche der Rat zu berichten hat. Manche Einzelheiten werden noch auszugestalten sein. Doch steht schon jetzt fest, daß es sich um eine selbständige parlamentarische Versammlung handelt, welcher die zum Wesen solcher Versammlungen gehörenden Rechte zukommen, insbesondere also das Recht der eigenen Geschäftsordnung, des eigenen Budgets, der Ausschußbildung, der Interpellation und dergleichen. Schließlich ist eine Gerichtsbarkeit der Union vorgesehen. Die Möglichkeit ist bereits in Artikel X des Vertrages selbst begründet. Baldige Besprechungen über ihre Ausgestaltung sind vereinbart. So sind schon jetzt sehr bedeutsame Ansatzpunkte der weiteren Entwicklung geschaffen. Sache der gemeinsamen weiteren Politik der Regierungen wird es sein, sie auszubauen und ständig weiter zu entwickeln. Die Beratende Versammlung des Europarates faßte am 11. Dezember mit großer Mehrheit eine Resolution, in der sie den Abschluß der Pariser Verträge begrüßte. Dieses Votum der großen Versammlung europäischer Parlamentarier ist uns eine Ermutigung und ein Ansporn, im Rahmen der neuen Gemeinschaften uns weiterhin mit all unseren Kräften für die Einheit Europas einzusetzen.

 

Europagedanke bleibt

 

Die neuen Lösungen der Verteidigungsfrage, die in London und Paris gefunden worden sind, verwirklichen auf neuen Wegen die Grundgedanken, die auch dem EVG-Vertrag zu Grunde lagen: Sie errichten ein wirksames System der kollektiven Selbstverteidigung Westeuropas gegen die Bedrohung aus dem Osten. Sie verknüpfen dieses System auf das engste mit der schon bestehenden Verteidigungsorganisation des Nordatlantikpaktes. Sie gewährleisten die innere Befriedigung Europas und machen kriegerische Konflikte der Mitgliedstaaten untereinander unmöglich. Sie fördern den weiteren Zusammenschluß Europas.

Das Mittel zur Verwirklichung dieser Ziele ist die Schaffung einer zweigliedrigen Verteidigungsorganisation, die aus der Umgestaltung und Erweiterung der beiden bestehenden Vertragssysteme - des Brüsseler Paktes und des Nordatlantikpaktes - hervorgehen soll.

 

Unser Beitritt zum Nordatlantikvertrag

 

Schon seit Jahren ist der Nordatlantikpakt das Kernstück der Verteidigungsorganisation der freien Welt. Die praktische Aufbauarbeit, die in dieser Organisation in hervorragendem Zusammenwirken aller Beteiligten vollbracht worden ist, stellt eine Organisationsleistung ersten Ranges dar, die durch keine andere Form der Zusammenarbeit ersetzt werden kann. Aus diesem Grund hatte schon der EVG-Vertrag eine enge Anlehnung und Verbindung mit dem NATO-System vorgesehen. Der Bundesrepublik waren zwar im EVG-Vertrag auf mittelbarem Wege die unerläßlichen Mitbestimmungsrechte in den obersten Führungsgremien eingeräumt worden, die mit Wirkung für NATO und EVG Entscheidungen zu treffen hatten. Indessen konnte man sich damals nicht entschließen, die Bundesrepublik auch formell als völlig gleichberechtigtes Mitglied in die NATO aufzunehmen. In London und Paris hat man diese früheren Bedenken fallen gelassen und hat die allein logische Schlußfolgerung gezogen, die sich aus der Einbeziehung der Bundesrepublik in die westlichen Verteidigungsbemühungen ergab. Damit wurde ein entscheidend wichtiger Schritt auf dem Wege der Wiedereingliederung Deutschlands in die Gemeinschaft der freien Völker getan. Wir erkennen mit Dankbarkeit an, daß sämtliche Regierungen der Staaten des Nordatlantikpaktes diese notwendige Folgerung vorbehaltlos gezogen haben.

 

... das 15. Mitglied

 

Der Nordatlantikpakt umfaßte bisher 14 Mitgliedstaaten, nämlich Belgien, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Island, Italien, Kanada, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Portugal, USA, Griechenland, Türkei. Die Bundesrepublik wird nach ihrem Beitritt der fünfzehnte Mitgliedstaat sein. Mit ihrem Beitritt erwächst ihr das Recht und die Pflicht zum Beistand gegenüber den übrigen Mitgliedern, wie dies indirekt auch schon im Rahmen der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft durch ein Zusatzprotokoll über die Verknüpfung von EVG und NATO vorgesehen gewesen war. Diese Beistandsverpflichtung beläßt ihr - wie jedem anderen Mitgliedstaat - das Recht, selbst darüber zu entscheiden, welche Maßnahmen sie für notwendig hält, um die Sicherheit im Vertragsgebiet wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten.

 

Die militärische Organisation der NATO

 

Gleichzeitig ist auch die militärische Organisation der NATO geschaffen worden. Die Befugnisse des europäischen Oberbefehlshabers der NATO (SACEUR) werden verstärkt, die Integration der Verbände, insbesondere auf dem Gebiete des Nachschub- und Versorgungswesens, weiter entwickelt. Man darf hoffen, daß durch diese Maßnahmen die Schlagkraft dieser Verteidigungsorganisation wesentlich erhöht werden wird.

Der Beitritt der Bundesrepublik zum Nordatlantikpakt ist zugleich mit wichtigen politischen Konsequenzen verknüpft. Sämtliche Mitgliedstaaten haben sich die von den drei Westmächten abgegebene Erklärung zu eigen gemacht, in der die Bundesregierung als einzige frei und rechtmäßig gebildete deutsche Regierung anerkannt wird, die berechtigt ist, für Deutschland als Vertreterin des deutschen Volkes in internationalen Angelegenheiten zu sprechen. In dieser Erklärung wird die Schaffung eines völlig freien und vereinten Deutschland als ein grundlegendes Ziel ihrer Politik proklamiert. Die Bundesregierung erkennt dies mit besonderem Dank an. Sie weiß, was es bedeutet, daß sich nunmehr die wichtigste Staatengruppe der freien Welt das grundlegende Ziel der deutschen Politik zu eigen gemacht hat. Alle sieben Mitgliedstaaten des Brüsseler Paktes sind zugleich Mitglieder des Nordatlantikpaktes. Sie sind jedoch noch enger miteinander verbunden, als dies bei den übrigen Mitgliedstaaten des Nordatlantikpaktes der Fall ist:

1. Sie sind eine verstärkte "automatische" Beistandsverpflichtung untereinander eingegangen;

2. sie haben sich zu einem besonderen System der Rüstungskontrolle verpflichtet;

3. sie fühlen sich berufen, die Politik des europäischen Zusammenschlusses fortzuführen.

 

Die Beistandsverpflichtungen

 

Der Nordatlantikpakt kennt keine automatische Beistandsverpflichtung, weil dieses System mit dem amerikanischen Verfassungsrecht nicht vereinbar ist. Demgegenüber hatte der EVG-Vertrag eine automatische Beistandsleistung vorgesehen. Großbritannien hatte sich bereits damals in einem Zusatzvertrag zur EVG diesen automatischen Beistandsverpflichtungen angeschlossen. Es braucht nicht näher ausgeführt zu werden, welche Bedeutung gerade wir einer solchen Beistandspflicht beimessen müssen. Es ist von größter Bedeutung, daß auch im Rahmen des neuen Verteidigungssystems die Beistandsklausel des Nordatlantikpaktes im Verhältnis der Mitgliedstaaten der Westeuropäischen Union zueinander noch durch besondere automatische Beistandsverpflichtungen ergänzt wird. Ihre praktische Bedeutung wird dadurch unterstrichen, daß sich Großbritannien nunmehr verpflichtet hat, vier Divisionen und die Taktische Luftflotte dauernd auf dem Festlande zu stationieren, es sei denn, daß es durch den Rat der Westeuropäischen Union in einem Mehrheitsbeschluß von dieser Verpflichtung entbunden würde.

Ich möchte mit besonderem Nachdruck feststellen, daß diese grundlegende Entscheidung Großbritanniens eine der Hauptursachen des Erfolges der Londoner Konferenz war. Großbritannien hat damit zu unserer aller Genugtuung eine Jahrhunderte zurückreichende Tradition aufgegeben und sein Schicksal aufs engste mit dem des europäischen Kontinents verbunden. Es ist das historische Verdienst Sir Winston Churchills und Sir Anthony Edens, diese bedeutsame Entscheidung in dieser schicksalsschweren Epoche Europas getroffen zu haben.

 

Truppenstärken und Rüstung

 

Die Westeuropäische Union ist noch unter einem anderen Gesichtspunkt von großer Bedeutung; sie setzt eine Beschränkung der Truppenstärken und der Rüstung fest. Die Festsetzung der Truppenstärke ist auf die Festlegung einer allgemeinen Höchstgrenze (ohne Aufgliederung im einzelnen) beschränkt. Eine Lizenzierung der Produktion ist nicht vorgesehen. Die Kontrollen erstrecken sich grundsätzlich nur darauf, ob die erzielten Bestände mit gewissen gemeldeten oder genehmigten Bestandsziffern übereinstimmen. Sie umfaßt nicht mehr alle Waffen, sondern nur bestimmte Waffenarten. Die Kontrolle wird von einem Amt für Rüstungskontrolle ausgeübt, das dem Rat der Westeuropäischen Union unterstellt ist.

Aus freiem Entschluß haben wir darauf verzichtet, gewisse massenvernichtende Waffen bei uns herzustellen. Es ist bekannt, daß auch dieser Entschluß von wesentlicher Voraussetzung für das Zustandekommen der Londoner Einigung gewesen ist.

Ich möchte die Behandlung dieser Fragen nicht abschließen, ohne das besondere Verdienst der Vereinigten Staaten von Amerika, insbesondere von Präsident Eisenhower und Außenminister Dulles, daran hervorzuheben, daß der europäische Gedanke auch in den neuen Verträgen wirksam ist. Die Anteilnahme des amerikanischen Volkes an den Geschehnissen in Europa, die für die Aufrechterhaltung des Friedens in Europa und die Sicherheit der europäischen Völker unerläßlich ist, erstreckt sich in hohem Maße auch auf die Fortentwicklung der europäischen Integration. Die Amerikaner sehen gleich uns die Notwendigkeit der europäischen Zusammenarbeit und werden darin von den aus ihrer eigenen Geschichte gewonnenen Erfahrungen bestärkt. Dem amerikanischen Volk und seiner Regierung ist als der ersten Weltmacht eine hohe Verantwortung zugefallen. Wir müssen den leitenden amerikanischen Staatsmännern und Politikern dankbar dafür sein, daß sie bereit sind, diese Verantwortung im Hinblick auf Europa auf sich zu nehmen. Gerade die Überwindung der nach dem Scheitern der EVG ausgebrochenen Krise hat gezeigt, in wie hohem Maße Europa auf die Hilfe und das Verständnis der Vereinigten Staaten angewiesen ist.

 

Unser Verhältnis zu Frankreich

 

Lassen Sie mich nunmehr über unser Verhältnis zu Frankreich sprechen. Ich habe immer eines der wichtigsten Ziele unserer Außenpolitik darin gesehen, für die Dauer zu einem Verhältnis der guten Nachbarschaft zu gelangen. An diesem Ziel muß trotz aller Schwierigkeiten, Rückschläge und Enttäuschungen festgehalten werden! Es verdient unablässige Mühe und rechtfertigt auch Opfer, weil ohne eine solche Gestaltung des deutsch-französischen Verhältnisses ein dauerndes Gedeihen Europas undenkbar ist, weil sonst der Westen nicht die Geschlossenheit erreichen kann, die er für seine Verhandlungen mit dem Osten dringend benötigt.

Von dieser Überzeugung haben Ministerpräsident Mendès-France und ich uns leiten lassen, als wir am 19. Oktober dieses Jahres in La Celle Cloud die Gesamtheit der die deutsch-französischen Beziehungen betreffenden Fragen erörterten. In diesen Gesprächen haben sich die beiden Regierungen über die Behandlung politischer, wirtschaftlicher und kultureller Probleme geeinigt.

Auf politischem Gebiet eröffnen die Westeuropäische Union, der Deutschlandvertrag und nicht zuletzt die Abmachungen über den deutschen Beitritt zur NATO, wie wir gesehen haben, Möglichkeiten auch für eine engere Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Frankreich.

Auf wirtschaftlichem Gebiet haben der französische Ministerpräsident und ich eine neue Initiative ergriffen. Wenn man sagen kann, daß die beiden Völker sich in den letzten Jahren einander schneller genähert haben als nach dem ersten Weltkrieg, so gilt dies von der Wirtschaft in augenfälliger Weise. Der Gesamtumsatz des deutsch-französischen Warenverkehrs wird sich in diesem Jahr der Vier-Milliarden-DM-Grenze nähern. Frankreich nebst den von ihm abhängigen Gebieten gehört zur Spitzengruppe unserer Außenhandelspartner, und wir sind umgekehrt Frankreichs Außenhandelspartner Nr. 1 geworden.

 

Langfristige Dispositionen

 

So erfreulich die bisherige Entwicklung ist, so müssen wir alle erkennen, daß der gegenwärtige Zustand an einigen Mängeln krankt und die Möglichkeiten wirtschaftlicher Zusammenarbeit noch keineswegs ausgeschöpft sind. Wir brauchen handelspolitische Vereinbarungen, die auf wesentlich längere Fristen abgestellt sind als die bisherigen, um den am deutsch-französischen Wirtschaftsverkehr beteiligten Kreisen die Möglichkeit langfristigen Disponierens zu geben, und müssen bei der Bemessung unseres Austauschvolumens marktwirtschaftlichen Überlegungen mehr noch als bisher den Vorrang vor anderen geben.

Die deutsch-französischen Abreden, wie sie auf wirtschaftlichem Gebiet in Paris getroffen wurden, bedeuten nicht Abschließung gegen andere. Sie sollen vielmehr zu einer allgemeinen Stärkung des wirtschaftlichen Austausches unter den europäischen Völkern beitragen. Auf dem Gebiet von Kohle und Stahl ist bereits die Grundlage für enge Zusammenarbeit gelegt. Der Gemeinsame Markt für diese beiden entscheidenden Grundstoffe ist eine wirksame Sicherung gegen Rückfälle in die Konflikte der Vergangenheit. Wir legen große Wert darauf, daß diese bestehende Gemeinschaft weiter ausgebaut wird, und begrüßen es, daß die Assoziationsverhandlungen mit Großbritannien erfolgreich zu Ende geführt werden konnten.

Auf kulturellem Gebiet sind ebenfalls große Möglichkeiten gegeben, für eine gute deutsch-französische Nachbarschaft zu wirken. Hierbei spielt der Austausch unserer jungen Menschen aller Schichten eine große, eine entscheidende Rolle. Nur wenn sich Deutsche und Franzosen kennen lernen, miteinander leben und arbeiten, nur dann wird es möglich sein, das überkommene Mißtrauen zu überwinden, das in der Vergangenheit immer wieder die furchtbarsten kriegerischen Konflikte verursacht hat.

 

Das Saarproblem

 

Wenn wir die deutsch-französischen Beziehungen wirklich neu, wenn wir sie nachbarschaftlich gestalten wollen, war es unerläßlich, auch in der Saarfrage einen Weg nach vorwärts zu finden. Seit dem Bestehen der Bundesrepublik hat die Saarfrage wie ein Alp auf den deutsch-französischen Beziehungen gelastet. Die Gründe hierfür sind wohl bekannt.

In Paris ist versucht worden, eine sowohl für Deutschland wie für Frankreich annehmbare Lösung dieses sehr schwierigen Problems zu finden. Das Ergebnis dieser Versuche konnte nur ein Kompromiß sein, der für beide Seiten Vor- und Nachteile in sich birgt. Die Einzelheiten des Saarabkommens werden Gegenstand eingehender Prüfung in den Ausschüssen sein. Hier will ich nur die folgenden Ausführungen machen:

Das Abkommen garantiert die Gewährung und die Aufrechterhaltung der politischen Freiheitsrechte an der Saar. Die Saarbevölkerung wird sich zunächst in einem Plebiszit für die Annahme oder die Ablehnung des Statuts entscheiden können. Die endgültige Festlegung der Grenzen Deutschlands erfolgt durch einen Friedensvertrag, der damit auch über das endgültige Schicksal der Saar entscheidet. Nach Artikel 9 des Saarabkommens unterliegen die Bestimmungen im Friedensvertrag über die Saar im Wege einer Volksabstimmung der Billigung durch die Saarbevölkerung, die sich hierbei ohne irgendwelche Beschränkungen aussprechen kann. In der Zwischenzeit herrschen an der Saar die politischen Freiheitsrechte. Daran ändert nichts die Bestimmung des Artikels VI, Absatz 2, der es untersagt, vor dem Friedensvertrag das Statut, also die Regelung, die bis zum Friedensvertrag gilt, in Frage zu stellen. Diese Bestimmung soll insoweit Ruhe an der Saar herstellen, als nicht der Versuch unternommen werden darf, schon vor dem Friedensvertrag zu einer grundlegenden Änderung der Verhältnisse an der Saar zu gelangen. In diesem Zusammenhang steht auch die Bestimmung des Artikels VI, Absatz 3, wonach jede von außen kommende Einmischung, die zum Ziele hat, auf die öffentliche Meinung an der Saar einzuwirken, insbesondere in Form der Beihilfe oder der Unterstützung für politische Parteien, für Vereinigungen oder die Presse, untersagt wird. Die Bundesrepublik und Frankreich verpflichten sich durch diese Bestimmung, nicht einzugreifen. Es soll vielmehr der Saarbevölkerung und den verschiedenen politischen Strömungen an der Saar überlassen bleiben, in voller Freiheit den der Saar angemessenen Weg in die Zukunft selbst zu finden.

 

Im Rahmen der Westeuropäischen Union

 

Das Statut ist in den Rahmen der Westeuropäischen Union gestellt. Der Rat der Westeuropäischen Union ernennt einen Saarkommissar, der ihm gegenüber verantwortlich ist. Dem Kommissar obliegt die Vertretung der Saarinteressen auf dem Gebiet der auswärtigen Angelegenheiten und der Verteidigung. Der Kommissar hat ferner die Innehaltung des Statuts zu überwachen. Damit ist ihm gleichzeitig die Verantwortung dafür übertragen, daß die politischen Freiheitsrechte in der Praxis auch wirklich gewährt werden.

Durch die Verknüpfung mit der Westeuropäischen Union und die besonderen in dem Abkommen vorgesehenen Garantien ruht das Statut auf europäischer Grundlage. Ein europäisches Territorium im Sinne des Naters-Planes wird nicht geschaffen. Das Abkommen schafft keine neue gebietliche Zugehörigkeit der Saar. Diese Frage ist vielmehr einem Friedensvertrag vorbehalten.

Soweit nicht Befugnisse an der Saar dem Kommissar ausdrücklich übertragen sind, sind sie gemäß Artikel V des Abkommens in die Hand saarländischer Organe gelegt. Die Saar erhält also weitgehende innere Autonomie.

Ich sagte schon, daß das in dem Abkommen enthaltene Statut nur bis zu einem Friedensvertrag gilt. Über den Inhalt der Saarbestimmungen des Friedensvertrages sind keinerlei Vereinbarungen getroffen. Frankreich und Gesamtdeutschland haben ebenso wie die übrigen Teilnehmerstaaten bei den Friedensverhandlungen freie Hand, welchen Vorschlag für die endgültige Regelung sie der Saarbevölkerung zur Billigung unterbreiten wollen.

 

Die wirtschaftlichen Bestimmungen

 

Über die wirtschaftlichen Bestimmungen des Saarabkommens möchte ich folgendes sagen: Die Einseitigkeit des bisherigen wirtschaftlichen Status der Saar hat dazu geführt, daß vom Handel der Saar mit anderen Ländern etwa 60 v. H. auf Frankreich und nur 20 v. H. auf die Bundesrepublik entfallen. Vor dem Kriege war es umgekehrt. In der Völkerbundszeit verteilte sich dieser Handel etwa gleichmäßig auf Frankreich und das übrige Deutschland. Man sieht also, daß die gegenwärtige Einseitigkeit keineswegs eine Naturgegebenheit ist, daß die Saar vielmehr bedeutende Möglichkeiten in beiden Richtungen besitzt und sie als Grenzland nur gedeihen kann, wenn ihr die Möglichkeit freiester Entwicklung nach allen Seiten gegeben wird. Das neue Abkommen trägt diesem Interesse Rechnung.

Die neue Regelung sieht vor, daß sich Frankreich aus der Verwaltung der Saargruben einschließlich der Warndtvorkommen schrittweise zurückziehen wird, daß die Sequestermaßnahmen, die namentlich auf der eisenschaffenden Industrie der Saar als ein Hemmnis weiterer Entwicklung lasten, noch vor dem saarländischen Referendum aufgehoben werden und daß deutsche Banken und Versicherungen ihre Zulassung an der Saar beantragen und im Sinne der Zielsetzung des Saarvertrages mit einer positiven Stellungnahme zu ihren Anträgen rechnen können.

Sämtliche wirtschaftlichen Vereinbarungen stehen unter dem Leitsatz, daß die beiden Regierungen gemeinsam alles in ihren Kräften Stehende tun werden, um der Saarwirtschaft Entwicklungsmöglichkeiten in weitestem Umfange zu geben. Ich komme damit zurück auf das, was ich zu Beginn meiner Ausführungen über unsere Beziehungen zu Frankreich sagte, daß die Saarregelung ein Teilgebiet des weiten Feldes der deutsch-französischen Zusammenarbeit darstellt. Ich schließe mich den Worten des Herrn französischen Ministerpräsidenten an, der auf dem letzten Parteitag seiner Partei in Marseille am 18. Oktober erklärte, daß ihm die Saar als ein besonders geeignetes Gebiet dieser Zusammenarbeit erscheine. Die Vielfältigkeit des Problems der französisch-saarländischen Wirtschaftsbeziehungen einerseits und der Wirtschaftsbeziehungen zwischen Saar und Bundesrepublik andererseits hat es unmöglich gemacht, die Gesamtheit der hierbei zu regelnden Fragen bereits im Abkommen über das Statut der Saar zu klären. Es konnten nur die Grundlagen kommender wirtschaftlicher Verhandlungen zwischen der Bundesrepublik, Frankreich und der Saar gelegt werden. Es liegt in der Natur solcher Grundlagen, daß sie manches offenlassen müssen. Es scheint mir daher wichtig zu sein, daß auch diese Verhandlungen eingebettet sein werden in das große Werk der deutsch-französischen wirtschaftlichen Zusammenarbeit, und von dem in Artikel 11 ausgedrückten gemeinsamen Wunsch bestimmt sein werden, den wirtschaftlichen Status der Saar auf die Interessen der Saar selbst auszurichten.

 

Beitrag zur deutsch-französischen Aussöhnung

 

Das Abkommen, dessen Inhalt ich Ihnen vorgetragen habe, legt nur die Grundlagen der Regelung, die bis zu einem Friedensvertrag gelten soll, fest. Es bedarf noch in der verschiedensten Richtung der Ausfüllung und der Ergänzung. Vordringlich werden insbesondere Vereinbarungen sein, die die Stellung des europäischen Kommissars genauer umschreiben, die bestimmen, wie bei auftretenden Streitigkeiten verfahren werden soll, und die die Modalität und die Garantien bei der Volksabstimmung festlegen.

Mit den vorstehenden Ausführungen habe ich gleichzeitig im wesentlichen die Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion der SPD erteilt, die Ihnen als Drucksache Nr. 1007 vorliegt. Das Saarabkommen stellt eine Vereinbarung über den Zustand an der Saar bis zum Friedensvertrag dar. Daher widerspricht es nicht der Auffassung des Bundestages und der Bundesregierung, daß die Saar, vorbehaltlich der endgültigen Festlegung der Grenzen durch einen Friedensvertrag, zu Deutschland innerhalb der Grenzen von 1937 gehört. Den Deutschen an der Saar werden die Bürger- und Menschenrechte gesichert. Es kann nicht als eine Einschränkung angesehen werden, wenn sie verpflichtet werden, das Statut in seinem Bestand bis zum Friedensvertrag nicht in Frage zu stellen.

Hiermit möchte ich meine Ausführungen zum Saarabkommen schließen. Ich sagte anfangs schon, daß es einen Kompromiß darstellt. Als solcher bringt das Abkommen uns selbstverständlich nicht die Erfüllung all unserer Wünsche, aber ich hoffe von ganzem Herzen, daß es wesentlich beiträgt zu der Erfüllung einer der Voraussetzungen für die Wiedervereinigung und den Frieden, nämlich zu einer echten und dauernden Aussöhnung zwischen Frankreich und Deutschland.

Jedenfalls aber hält das Abkommen sich im Rahmen dessen, was die verschiedenen Parteien bei der letzten außenpolitischen Debatte hier im Bundestag am 7. Oktober 1954 als ihre Zielsetzung in der Saarfrage verkündet haben.

 

Klärung der Meinungsverschiedenheiten

 

Ich habe davon Kenntnis erhalten, daß die französische Regierung in diesen Tagen eine Begründung zum Saarabkommen an Mitglieder der französischen Nationalversammlung herausgegeben hat, die in einigen bedeutsamen Punkten nicht nur vom Vertragstext abweicht, sondern auch mit den allgemeinen Absichten und Zielen der beiden Vertragspartner nicht übereinstimmt.

Um diese offensichtlichen Meinungsverschiedenheiten einer schnellen und wirksamen Klärung entgegenzuführen, scheint es mir angebracht, zunächst mit dem französischen Ministerpräsidenten Fühlung zu nehmen. Für den Fall, daß diese Fühlungnahme nicht zu einer Übereinstimmung führen würde, werde ich dem französischen Ministerpräsidenten vorschlagen, die amerikanische und die britische Regierung zu bitten, in gemeinsamen Besprechungen mit der französischen Regierung und der Bundesregierung die Meinungsverschiedenheiten so zu bereinigen, daß sie einer Durchführung des Vertrages nicht im Wege stehen.

In diesen Besprechungen würden auch zweckmäßigerweise die Funktionen des Saarkommissars, die Regelung des Plebiszits, das erforderliche schiedsgerichtliche Verfahren und die Sicherung der Freiheitsrechte der Saarbevölkerung erörtert werden.

 

Blick auf das Ganze

 

Ich habe versucht, einen Überblick über den Inhalt und die Bedeutung der in Paris unterzeichneten Verträge und Abkommen zu geben. Der Deutsche Bundestag wird sich in den Ausschüssen und im Plenum noch im einzelnen mit den verschiedenen Abkommen beschäftigen. Ich halte es aber für notwendig, hier noch einmal abschließend den Blick auf das Ganze zu richten.

Ihnen allen ist die Entwicklung seit dem Zusammenbruch der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft noch in deutlicher Erinnerung. Die meisten von uns haben selbst planend und handelnd mitgewirkt, um aus dem Chaos den Weg zu einem demokratischen geordneten Staatswesen zu finden. Es ist gelungen, der Bevölkerung der Bundesrepublik eine sichere wirtschaftliche Existenz zu verschaffen. Trotz der riesigen Lasten, die der Krieg und seine Folgen dem Staat auferlegt haben, konnten wir soziale, gesunde Verhältnisse herstellen, konnten wir die wirtschaftlich Schwachen, die Opfer der Diktatur und des Krieges schützen. Schließlich ist es gelungen, das verlorengegangene Ansehen und Vertrauen der freien Welt neu zu gewinnen. Alle Schichten und Stände der Bevölkerung haben mit ihrer Arbeit und mit ihrer bewiesenen politischen Einsicht dazu beigetragen, Deutschland aus dem Chaos wieder herauszuführen. Die Entwicklung ist auch wesentlich gefördert worden durch die Hilfe und Unterstützung, die Deutschland bei seinem politischen und wirtschaftlichen Wiederaufbau von den freien Nationen zuteil geworden ist. Dennoch waren die Schwierigkeiten und widrigen Umstände so ungeheuerlich, war unsere Lage im ganzen gesehen so voller Gefahren, daß ohne eine klare und zielbewußte Arbeit sehr leicht alle unsere Bemühungen hätten scheitern können.

 

Hoffnungsvoller Vergleich

 

Ich möchte für einen Augenblick die Zeit nach dem ersten Weltkrieg in Ihr Gedächtnis zurückrufen. Damals wurde Deutschland von einer Reihe schwerer, innerer Unruhen erschüttert. Dem Kapp-Putsch folgte der kommunistische Aufstand im Ruhrgebiet. Den Unruhen in Oberschlesien schlossen sich kommunistische Aufstände in Mitteldeutschland und in Hamburg an. Erzberger und Rathenau wurden ermordet. Die Besetzung des Ruhrgebiets rief den Ruhrkampf hervor. Die Lage wurde oft so unhaltbar, daß der Ausnahmezustand ausgerufen werden mußte. Zwischen dem Reich und den Ländern entstanden schwere Konflikte. Verschiedentlich war die Reichsregierung gezwungen, die Reichswehr einzusetzen. So mußte sie im Freistaat Sachsen einmarschieren. Blutige Straßenkämpfe waren an der Tagesordnung. Nach dem Hitlerputsch in München wurde die vollziehende Gewalt infolge dieses und anderer revolutionärer Ereignisse von Reichspräsident Ebert dem Chef der Heeresleitung übertragen. Nach vorübergehender Beruhigung kam es im Winter 1929/30 zu einer weiteren Erschütterung, die den radikalen politischen Gruppen neuen Auftrieb gab und die Entwicklung einleitete, die schließlich nach einer Serie von wirtschaftlichen und finanziellen Krisen und bei steigenden Arbeitslosenziffern zur nationalsozialistischen Machtübernahme führte.

Ich glaube, daß wir heute im Vergleich dazu mit Genugtuung auf die Lage der Bundesrepublik sehen können! Die radikalen Gruppen sind durch das Ergebnis der Wahlen zu politischer Bedeutungslosigkeit verurteilt worden, sichere Rechtsverhältnisse herrschen, es ist nahezu Vollbeschäftigung eingetreten, die öffentlichen Finanzen sind gesund, jedermann kann in persönlicher Sicherheit und in Freiheit leben und seiner Arbeit nachgehen.

 

In gewissen Teilen ein Vorfriedensvertrag

 

Diese gesunde Entwicklung soll durch die Pariser Verträge auch weiterhin gewährleistet und die Nachkriegsperiode formal abgeschlossen werden. Die Verträge beenden das Besatzungsregime, sie enthalten Regelungen, wie sie normalerweise in einem Friedensvertrage enthalten sind, und stellen insofern in gewissen Teilen einen Vorfriedensvertrag dar. Sie regeln aber nicht nur das Vergangene, sondern sie begründen auch neue zukünftige Verhältnisse. Sie begründen insbesondere eine europäische Gemeinschaft, die zu den bereits bestehenden europäischen Organisationen tritt und mit ihnen harmonisch zusammenwirken soll. Aus der Erkenntnis heraus, daß eine europäische Gemeinschaft nur dann lebensfähig ist, wenn sie nicht ständig durch deutsch-französische Spannungen beunruhigt und gefährdet wird, sollen Deutschland und Frankreich ihre Beziehungen auf eine neue Grundlage stellen. Hier findet auch das Saarabkommen seinen Platz im Gefüge des ganzen Vertragswerkes. Schließlich führen die Verträge Deutschland in ein mächtiges, weltweites Verteidigungssystem, in dem Deutschland den höchsten Grad an Sicherheit findet, der bei der gegenwärtigen Weltlage zu erreichen ist.

Damit wären neun Jahre nach Kriegsende die meisten der Probleme, die uns die Vergangenheit überlassen hat, geregelt und die Bahn frei gemacht für eine Zukunft, in der das deutsche Volk gemeinsam mit den ihm befreundeten Mächten in Frieden die Früchte seiner Arbeit genießen kann. Aber es ist bisher nicht gelungen, die vornehmste Aufgabe der deutschen Außenpolitik, nämlich die Wiedervereinigung Deutschlands in Frieden und Freiheit, zu lösen. Wir haben zu jedem Zeitpunkt der politischen Arbeit der Bundesregierung gefragt: Nützt oder schadet das, was wir vorhaben, der Wiedervereinigung in Frieden und Freiheit? Wir haben uns diese Frage auch immer wieder bei der Vorbereitung und beim Abschluß der neuen Vertragswerke gestellt.

 

Schritt zur Wiedervereinigung

 

Unsere Absicht war, die Bundesrepublik Deutschland zu einem lebendigen, gesunden Staatswesen zu machen, das getragen ist von der freiwilligen Zustimmung und Mitarbeit der ganzen Bevölkerung, und das bereit und in der Lage ist, die terrorisierte, ausgeblutete Sowjetzone am Tage der Wiedervereinigung zu tragen und zu stützen. Unsere Kraft muß ausreichen, um auch den Menschen in der Sowjetzone die innere und äußere Freiheit zu geben, die wir hier in der Bundesrepublik errungen haben. Diese Kraft muß auch ausreichen, um die wirtschaftlichen Aufgaben, die sich bei der Wiedervereinigung in der Sowjetzone und den deutschen Ostgebieten stellen, zu bewältigen.

Das Vertragswerk macht die Bundesrepublik erst fähig, die Spaltung Deutschlands zu beseitigen und die sich mit der Wiedervereinigung stellenden Aufgaben zu bewältigen. Ich wiederhole die dem Hohen Hause bereits mehrfach dargelegte Auffassung der Bundesregierung, daß eine Wiedervereinigung in Frieden und Freiheit nur möglich ist im Zuge einer allgemeinen Entspannung des Ost-West-Konfliktes.

Die großen Mächte werden sich entsprechend ihren Verpflichtungen bei kommenden Verhandlungen für unsere Wiedervereinigung solidarisch einsetzen. Ich weise darauf hin, daß alle Regierungen der Mitgliedstaaten des Nordatlantikpaktes sich der Erklärung der Drei Mächte vom 3. Oktober 1954 zu dieser Frage angeschlossen haben. Sie erklärten also, daß die Schaffung eines völlig freien und vereinigten Deutschlands durch friedliche Mittel ein grundlegendes Ziel ihrer Politik ist. Ich sehe nicht, wie heute eine bessere Basis für die Wiedervereinigung Deutschlands gewonnen werden könnte.

 

Keine internationale Verschärfung

 

Die Politik, die die Bundesrepublik sowohl als Mitglied der Westeuropäischen Union als auch des Nordatlantikpaktes verfolgen wird, indem sie getreu den Satzungen dieser Organisationen ihre Rechte ausübt und ihre Pflichten erfüllt, enthält keinerlei Elemente, die einer internationalen Entspannung abträglich sein könnten. Im Gegenteil, beide Organisationen setzen sich die Entwicklung der politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Beziehungen ihrer Mitgliedstaaten zum Ziel und sind in ihren militärischen Teilen ausschließlich defensiv aufgebaut. Sie enthalten alle Elemente eines Systems kollektiver Sicherheit.

Die Frage, ob die Bildung eines Systems kollektiver Sicherheit den Ost-West-Konflikt entspannen und die Beziehungen der freien Welt zur Sowjetunion und den mit ihr verbündeten Staaten normalisieren könnte, ist seit dem Sommer vorigen Jahres oft Gegenstand unserer Überlegungen gewesen.

Um Sicherheit vor einer sowjetischen Aggression zu finden, haben sich die Staaten der freien Welt zu Verteidigungsbündnissen zusammengeschlossen. In Europa soll dieser Vorgang nach dem Scheitern der EVG durch die Erweiterung des Brüsseler Paktes und durch den Eintritt der Bundesrepublik in die NATO abgeschlossen werden.

 

Die Taktik der Sowjetregierung

 

Die sowjetische Propaganda versucht im Zusammenhang mit der jüngsten Konferenz der Ostblockstaaten den Eindruck zu erwecken, daß Sowjetrußland bedroht werde. Es kann aber kein Zweifel bestehen, daß die Westmächte erst mit ihren Verteidigungsanstrengungen begonnen haben, nachdem klar erwiesen war, daß die Sowjetunion nicht daran dachte, ihre hochgerüsteten Streitkräfte zu vermindern, und daß sie bereit war, diese Streitkräfte mindestens psychologisch für die Verfolgung ihrer unverändert expansiven Politik einzusetzen. Es ist eine alte Taktik des Kommunismus, den Angriff stets in der Sprache der Verteidigung zu führen. Das heißt, man bereitet den Angriff vor und wenn der, dem dieser Angriff gelten soll, daraufhin seinerseits entsprechende defensive Maßnahmen trifft, sagen die Kommunisten, man bedrohe sie.

Dieser Taktik folgend hat die Sowjetunion gegen Ende der Berliner Konferenz und seitdem mehrmals Vorschläge für ein System kollektiver Sicherheit gemacht, das die Verteidigungsorganisationen des Westens in Europa auflösen, die USA ausschalten, die militärische Einheit des Ostblocks aber aufrechterhalten und die Sowjetunion zur vorherrschenden Militärmacht eines ganz Europa umfassenden Systems machen würde. Ein derartiges System würde ihr nicht nur den lange angestrebten Einfluß auf ganz Deutschland, sondern auf die Dauer auch auf alle anderen freien Staaten Europas gewährleisten.

Die Sowjetunion hat neuerlich den Abschluß eines derartigen Systems als eine Voraussetzung für die Wiedervereinigung Deutschlands genannt. Damit hat sie die Frage der Wiedervereinigung mit einem neuen Problem verknüpft, nachdem sie bereits früher die Beendigung der Spaltung Deutschlands mit anderen weltpolitischen Problemen, z. B. mit der Anerkennung Rotchinas, seiner Aufnahme in die UNO, mit dem Korea-Problem, mit Abrüstungsfragen, Verbot der ABC-Waffen, mit der Beseitigung amerikanischer Stützpunkte in England, Frankreich, der Türkei und anderen Ländern in Zusammenhang gebracht hatte.

Die Bundesregierung und die anderen Regierungen der freien Staaten müssen, wenn sie sich mit den Plänen für ein Sicherheitssystem unter Einschluß der Sowjetunion befassen, darauf bedacht sein, daß sie keine Vereinbarungen treffen, die die Teilung Deutschlands verewigen. Mit anderen Worten: Es ist für den Westen nicht zumutbar, daß ein Sicherheitssystem auf der Grundlage des Status quo zustandekommt und dabei auch der gegenwärtige, völlig untragbare Zustand der Teilung Deutschlands sanktioniert wird.

In Anbetracht unserer besonderen Verantwortung und Verpflichtung, die Teilung Deutschlands zu überwinden, habe ich unsere Auffassungen über den Zusammenhang zwischen der Sicherheitsfrage und der Wiedervereinigung den Alliierten frühzeitig mitgeteilt.

Die Bundesregierung hat den Gedanken, Sicherheitsabsprachen zu treffen, verschiedentlich auch öffentlich ausgesprochen und mit den Westalliierten erörtert. Darüber hinaus haben wir auf die großen und guten Möglichkeiten hingewiesen, die auf wirtschaftlichem Gebiet bestehen und die für die Völker des Ostens von wirklicher Bedeutung seih können.

 

Ostblock hat schon gerüstet

 

Es ist hin und wieder angenommen worden, man wolle, indem man über die Möglichkeiten eines Sicherheitsabkommens spreche, die Staaten des Ostblocks ermuntern, eine Militärallianz aufzubauen, mit der dann entsprechende Abmachungen getroffen werden können. Ich denke, hier hegt niemand Zweifel darüber, daß im Osten Europas ein hochgerüstetes, durchorganisiertes und absolut unter sowjetischer Kontrolle stehendes Militärbündnis bereits seit langem besteht. Worauf es mir ankommt, ist, die Forderung an die sowjetische Führung zu stellen, in ihrem System ähnlich den Prinzipien der Westeuropäischen Gemeinschaft und des Nordatlantikpaktes defensive Grundsätze einzuführen, die Effektivstärke herabzusetzen sowie die Rüstung zu beschränken und einer kollektiven Kontrolle zu unterwerfen.

Die Sowjetunion hat sich nun zunächst auf der Moskauer Konferenz und in ihrer jüngsten Note deklamatorisch mit diesen Fragen auseinandergesetzt. Sie glaubt ankündigen zu müssen, daß sie ein militärisches Allianzsystem im Osten aufbauen werde. Das sind Worte, die über die Wirklichkeit nicht hinwegzutäuschen vermögen. Das Allianzsystem des Ostblocks besteht bereits seit langem, und was wir im Interesse der Festigung des Friedens fordern, ist, daß es in Richtung auf eine Defensivorganisation geändert wird. Die Bundesregierung macht sich auch die Vorschläge zu eigen, die die amerikanische Regierung zur Kontrolle der Atomenergie gemacht hat. Ich glaube in der Tat, daß die Sowjetunion, sollte sie auf diese Vorschläge eingehen, davon große Vorteile haben würde. Die dadurch zustandekommende Entspannung würde sich nicht nur in Europa, sondern in allen Teilen der Welt günstig auf die Gestaltung ihrer politischen und wirtschaftlichen Beziehungen mit den freien Staaten auswirken.

Regierungserklärung des Bundeskanzlers in der 3. Sitzung des Deutschen Bundestages Teil 2

Der Begriff der "Koexistenz"

 

Nun hat die sowjetische Führung in letzter Zeit den Begriff der Koexistenz wieder in den Vordergrund ihrer Propaganda gerückt. Die Meinungen gehen darüber auseinander, ob es sich hier um eine Evolution der sowjetischen Zielsetzung oder um eine taktische Maßnahme handelt. Ich halte es für eine taktische Maßnahme. Bisher ist das Wort Koexistenz in der sowjetischen Propaganda immer dann aufgetaucht, wenn sich der Kreml in einer schwierigen innen- und außenpolitischen Lage befand, und es wurde meist von einer Kampagne für die kollektive Sicherheit begleitet. Gegenwärtig ist festzustellen, daß die Parole der friedlichen Koexistenz von Moskau aus vorwiegend gegenüber dem Ausland verwandt wird. In Sowjetrußland selbst wird die "Koexistenz" verhältnismäßig selten erwähnt und zeigt dann meist das wahre Bild dessen, was man sich in Moskau darunter vorstellt.

So schrieb "Kommunist", das ideologische Organ der Kommunistischen Partei der Sowjetunion, in der diesjährigen Septembernummer, Koexistenz sei derzeit zwar eine "objektive Unvermeidlichkeit", die Ablösung der "überlebten kapitalistischen Ordnung" bleibe jedoch "historisch notwendig". Sicher ist, daß in der Vergangenheit die Koexistenz dazu dienen sollte, der Sowjetunion eine Atempause für das Sammeln neuer Kräfte zu verschaffen. Gleichviel, ob man die sowjetische Kampagne für die Koexistenz als einen strategischen oder einen taktischen Zug ansieht, in jedem Falle ist es unsere Pflicht, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die sich aus der neuen Lage für die Wiedervereinigung ergeben können. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß alles unternommen werden muß, um die sowjetische Verhandlungsbereitschaft auf ihren echten Gehalt hin zu prüfen.

 

Das Verhandlungsprogramm des Westens

 

Die Westmächte haben in ihrer Note vom 29. November an die Sowjetunion ein sehr konkretes Programm für eine Ost-West-Verhandlung aufgestellt, das unsere volle Billigung gefunden hat, weil es unserem nationalen Interesse entspricht. In dieser Note wurde abschließend vorgeschlagen:

1. ein Übereinkommen über die Unterzeichnung des österreichischen Staatsvertrages;

2. Klärung der sowjetischen Haltung zu der Frage freier Wahlen in Deutschland;

3. ein Gedankenaustausch auf diplomatischem Wege über die Fragen, die die europäische Sicherheit betreffen;

4. eine Konferenz der vier Außenminister, sobald sich gute Erfolgsaussichten ergeben und nachdem die Pariser Abmachungen ratifiziert worden sind;

5. eine umfassende Konferenz aller interessierten Staaten, um die sonstigen Probleme der europäischen Sicherheit zu erörtern.

Die Sowjetunion ist bisher, und das gilt auch für die Note vom 9. Dezember, eine klare Antwort schuldig geblieben. Die Sowjetregierung hat vielmehr geglaubt, eine drohende Sprache gebrauchen zu müssen. In der Schlußdeklaration der Moskauer Konferenz, ebenso wie in allen ihren Noten, warnen die Sowjets vor den Gefahren eines deutschen Militarismus, der die Welt erneut in Flammen setzen werde. Der deutsche Militarismus ist tot, und wenn es ein wirksames Mittel dagegen gibt, daß er je wieder zum Leben erweckt wird, dann sind es die Pariser Abkommen. In Deutschland - darüber sind wir uns alle in diesem Hohen Hause einig - wird die Armee unter dem Gesetz stehen, das vom Bundestag erlassen werden wird. Über seine Ausführung werden alle, die in Deutschland politische Verantwortung tragen, gemeinsam wachen. Die Armee hat in der Gegenwart nicht mehr die zentrale Stellung, die sie in der alten Gesellschafts- und Staatsform besaß. Das Offizierskorps ist kein exklusiver Bund, der politische Ambitionen verfolgt und in entscheidenden Momenten das Schicksal der Nation in der Hand hält. Nicht zuletzt unter der Einwirkung der Technik wird das Soldat-Sein zu einem Beruf, der gleichgeachtet neben anderen Berufen steht. Er erfüllt seine wichtigen Funktionen in der demokratisch geordneten Gesellschaft, aber er beherrscht sie nicht.

Die Argumentation der Sowjetnote wird niemanden überzeugen, weil sie voller Widersprüche steckt: sie wird niemanden entmutigen können. Die freie Welt - und sie schließt die Bundesrepublik ein - ist nicht in einer Lage, die sie nötigt, sich jeder Pression zu unterwerfen. Die Sowjets werden verhandeln, nicht trotz, sondern gerade wegen des Zustandekommens der Verträge.

 

Sowjets respektieren nur Tatsachen

 

Sie finden gerade in der jüngsten Vergangenheit Beispiele, daß Entschlossenheit und Mut, zur rechten Zeit bewiesen, den Nationen ihre Unabhängigkeit erhalten und ihnen politische Vorteile ebenso wie neues Vertrauen erringen. Ich erinnere Sie an die ständigen sowjetischen Pressionen, denen sich beispielsweise Griechenland, die Türkei und Jugoslawien mit Erfolg widersetzt haben. Ich erinnere auch an die Lösung der Triestfrage. Die Sowjets respektieren nur die Tatsachen, und nur Tatsachen werden zu einem Faktor in ihren politischen Überlegungen.

Wir wissen sehr wohl, daß nicht die Armeen allein den Frieden erhalten können. Ohne den Willen eines ganzen Volkes, sich die Freiheit zu erhalten, sich gegen die Sklaverei zu behaupten, wird der Frieden nicht gewonnen werden. Nur wenn der Geist der Freiheit und der Gerechtigkeit auch unser inneres politisches und soziales Leben in Deutschland bestimmt, dürfen wir sicher sein, daß wir uns Freiheit und Gerechtigkeit bewahren können.

Die Verträge stellen uns in eine Gemeinschaft von Völkern, denen wir durch das Ideal der Freiheit verbunden sind, und erst in ihr, als Ganzes, werden wir genügend Gewicht und Energie besitzen, um erfolgreich mit den Sowjets verhandeln zu können. Und nur wenn wir uns mit der westlichen Gemeinschaft solidarisch verhalten, wird die Welt Vertrauen darin haben, daß unsere Ziele maßvoll und berechtigt sind.

Mit dem Abschluß der Pariser Verträge wird die Bundesrepublik eine sichere Basis gewinnen, von der aus sie die Politik der Wiedervereinigung mit Zuversicht führen kann. Daß wir dabei schon heute der Hilfe aller NATO-Mächte sicher sein dürfen, ist ein Unterpfand für das Gelingen unserer Arbeit für ein freies, ungeteiltes Deutschland.

Die Verwirklichung der Verträge gewährleistet der Bundesrepublik Wohlfahrt, Freiheit und Sicherheit. Sie schaffen die Voraussetzungen dafür, daß ganz Deutschland auf friedlichem Wege einen ehrenvollen Platz in der Gemeinschaft der freien Nationen gewinnen kann. Die Verträge und Abkommen von Paris sind ein wirksames Mittel zur Erhaltung und Festigung des Friedens in Europa und in der Welt.

Die Pariser Verträge vermögen noch mehr. Sie können eine neue Epoche in der Geschichte Europas einleiten. So wie England und Frankreich nach Jahrhunderte währenden Fehden und Kriegen 1904 mit dem Abschluß der Entente Cordiale eine neue Ära in den Beziehungen der beiden Völker eingeleitet haben, die ihr Verhältnis zueinander tiefgehend gewandelt und auf das glücklichste beeinflußt hat, so können die neuen Verträge Deutschland und seine Nachbarn aussöhnen und einen dauernden Bund der europäischen Völker begründen. Die Einheit Europas war ein Traum von wenigen. Sie wurde eine Hoffnung für viele. Sie ist heute eine Notwendigkeit für uns alle. Sie ist notwendig für unsere Sicherheit, für unsere Freiheit, für unser Dasein als Nation und als geistig schöpferische Völkergemeinschaft. Uns ist, das ist meine feste Überzeugung, die Entscheidung in die Hand gegeben, Europa und mit ihm Deutschland Frieden und Freiheit zu sichern, die Zeit der europäischen Wirren und Kriege zu beenden. Die Geschichte richtet eine Frage an uns; sie stellt sie vielleicht nur einmal. Geben Sie, die Sie für die Geschicke Deutschlands verantwortlich sind, eine Antwort, die wir vor Deutschland und der Welt vertreten können.

 

Quelle: Regierungserklärung vom 15. Dezember 1954, abgegeben von Bundeskanzler Dr. Adenauer vor dem Deutschen Bundestag. Hg. vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung. Bonn 1954.