15. Januar 1950

Aufzeichnung des Bundeskanzlers Adenauer über die Unterredung mit dem französischen Außenminister Schuman in Bonn (Auszug)

Am 15. Januar 1950 fand zwischen Herrn Minister Schuman und mir im Haus Ernich eine Aussprache statt, der niemand beiwohnte. [...] Um 6 Uhr war die Unterhaltung der Staatsmänner beendet. Die Aussprache sollte in aller Offenheit erfolgen. Ich habe Herrn Schuman die Entwicklung in Deutschland, die psychologische und politische, ausführlich geschildert. Ich habe ihm dann gesagt, daß die Gerüchte, die über die Absichten der französischen Regierung hinsichtlich der Verhandlungen mit der Saar-Regierung und des Abschlusses von Verträgen mit dieser bekanntgeworden seien, eine solche Erregung in Deutschland hervorgerufen hätten, daß der Eintritt der Bundesrepublik Deutschland in die Europa-Union mir dadurch gefährdet erscheine. Es handele sich in der Hauptsache um 2 Fragen. Einmal um die Frage der Saar-Autonomie und dann um die Frage der Verpachtung der Saar-Gruben an Frankreich auf 50 oder 99 Jahre. Ich betrachte die rechtliche Lage wie folgt: Eine Änderung der Grenzen des Deutschen Reiches könne nur durch den Friedensvertrag erfolgen; das stehe ausdrücklich in der Verordnung, durch die die 4 Alliierten die oberste Regierungsgewalt am 5. Juni 1945 übernommen haben. Es seien dann in der Folgezeit die verschiedensten staatsrechtlichen Änderungen in Deutschland vorgenommen worden, so daß z.Zt. Deutschland aus 4 Teilen bestehe:

1. der Bundesrepublik Deutschland,
2. dem Saar-Gebiet,
3. Berlin,
4. der Ostzone.

Eine Änderung der Grenzen könne nur durch den Friedensvertrag erfolgen, wie das auch Frankreich in der Verordnung vom 5. Juni 1945 anerkannt habe. Es werde daher nach dem Inhalt des Autonomie-Vertrages zu entscheiden sein, ob er zulässig sei oder nicht. Wenn er eine Abtrennung des Saargebietes zur Folge habe, sei er unzulässig. Wenn man seitens der 3 Westalliierten etwas derartiges tolerieren würde, könne man dem Russen gegenüber nicht auf die Unzulässigkeit der im Osten von den Russen getroffenen Maßnahmen hinweisen.

Bezüglich der Saargruben lägen die Rechtsverhältnisse folgendermaßen: 1918 seien die Saar-Gruben Eigentum des Preußischen Staates gewesen. Sie seien dann in das Eigentum Frankreichs übergegangen. Nach der Saar-Abstimmung habe das Deutsche Reich Frankreich die Saar-Gruben abgekauft, die damit in das Eigentum des Deutschen Reiches übergegangen seien. Herr Schuman warf ein, ob sie nicht wieder in das Eigentum Preußens übergegangen seien. Ich verneinte das. Ich sagte, sie seien in das Eigentum des Reiches übergegangen. - Nachträglich habe ich festgestellt, daß nach dem Rückkauf der Saar-Gruben diese in die reichseigene Saargruben-AG eingebracht worden sind. - Da die Bundesrepublik Deutschland Rechtsnachfolgerin des früheren Deutschen Reiches sei, sei das Eigentum des früheren Deutschen Reiches nunmehr Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Als Herr Schuman dies bezweifelte und meinte, das gelte doch nicht für früheres deutsches Reichseigentum, das sich außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befinde, wies ich ihn auf den entsprechenden Artikel des von den Westalliierten genehmigten Grundgesetzes hin und sagte ihm, daß auch z.B. die Schweiz die Bundesrepublik als Rechtsnachfolgerin des in der Schweiz befindlichen früheren Reichseigentums betrachte. Offensichtlich war Herrn Schuman dieses ganze Argument neu und überraschend. Ich habe ihm dann ausgeführt, daß wir als Bundesrepublik Deutschland auch infolgedessen ein Interesse daran hätten, was mit den Saargruben geschehe.

Herr Schuman erklärte, er sei erstaunt über die Aufregung in Deutschland. Als er den Entschluß gefaßt habe, nach Deutschland zu gehen, sei ihm von dieser Erregung gar nichts bekannt gewesen. Es liege folgender Tatbestand vor: Die rechtliche Lage im Saargebiet sei äußerst verwickelt. Er habe sie nicht geschaffen, sondern bei seinem Antritt als Außenminister im Jahre 1948 so vorgefunden. Man könne nicht vorübergehen an folgendem Tatbestand: Es gebe einen Saar-Landtag, eine Saar-Regierung und eine Saar-Verfassung. Daß die Grenzen des früheren Deutschen Reiches außerhalb des Friedensvertrages nicht verändert werden dürften, erkenne auch Frankreich an. Aber hinsichtlich der Saar bestehe doch insofern eine Sonderregelung gegenüber den 3 Westzonen, als [daß] das Saargebiet nicht in die französische Zone aufgenommen [worden] sei und [es] als Wirtschaftseinheit und Zollunion mit Frankreich von den Westalliierten zugestanden worden sei. Die Saar-Eisenbahnen werden von der französischen Eisenbahn verwaltet und seien dieser angeschlossen. Die Saar-Gruben würden ebenfalls von Frankreich verwaltet. Aller Gewinn würde in den Gruben selbst investiert. Aber alle diese Dinge seien ungeordnet. Ferner verlange die Saarregierung einen größeren Einfluß, als sie [ihn] bisher unter dem Militärregime habe, und endlich verlange sie Gewinn aus den Gruben. Auf Wunsch der Saar-Regierung seien daher Entwürfe zu 3 Verträgen mit der Saar in seinem Ministerium ausgearbeitet worden. Diese Entwürfe seien bisher nur den Fachministerien und Bidault zur Kenntnisnahme zugegangen. Im französischen Kabinett seien sie noch nicht beraten worden. Sie seien auch der Saar-Regierung nicht zur Kenntnis gebracht worden. Auf meinen Einwand, daß mein Gewährsmann bei der Saar-Regierung Einblick in diese Entwürfe bekommen habe, erklärte er: dann müsse der französische Militärbevollmächtigte Grandval die Entwürfe der Saar-Regierung gegeben haben. Es sei mit Hoffmann abgesprochen, daß die Saar-Regierung am 25. Januar diese Entwürfe erhalten solle. Am 7. Februar sollten sie dann in Paris besprochen werden. Auf meinen Einwand, warum diese ganze Sache jetzt plötzlich so eilig geworden sei, und man solle doch die Sache ruhen lassen, erwiderte er, die Verhandlungen würden mindestens ein halbes Jahr dauern. In der Präambel zu den 3 Verträgen sei ausdrücklich hervorgehoben [worden], daß alles vorbehaltlich der Regelung im Friedensvertrag erfolge. Wenn z.B. durch den Friedensvertrag die Saar-Regierung aufhören werde oder wenn das Eigentum an den Saar-Gruben jemandem anderen als der Saar-Regierung zugesprochen werde, so sei der Vertragspartner mit der französischen Regierung bezüglich der Verpachtung der Gruben fortgefallen, und der Vertrag sei damit hinfällig geworden. Übrigens sei von Verpachtung für 99 Jahre nie die Rede gewesen, sondern es seien einmal 50 Jahre genannt worden.

Ich habe ihn sehr eindringlich auf die Lage in Deutschland hingewiesen und ihn gefragt, ob es nicht möglich sei, daß alle diese Fragen zu dritt (französische Regierung - Regierung der Bundesrepublik Deutschland - Saar-Regierung) besprochen werden. Er wich einer Beantwortung dieser Frage aus. Er meinte, bei der Diskussion der Entwürfe werde ja Deutschland Stellung nehmen können. Das Autonomie-Statut werde von der Saar-Regierung verlangt, damit sie größere Freiheiten gegenüber der jetzigen Militärverwaltung bekomme. Sie wolle ferner [die] Verpachtung der Saar-Gruben, damit sie eine Abgabe pro Tonne erhalte und so ihre Finanzen aufbessern könne. Er erklärte, daß, wenn er durch einen der immer in Frankreich möglichen Zufälle ausscheiden und etwa Bidault das Außenministerium erhalten werde, die Situation der deutsch-französischen Beziehungen sehr viel schwieriger würde. Bidault sei insbesondere auch in der Saarfrage dem deutschen Standpunkt viel abgeneigter als er. Er wies in diesem Zusammenhang auf den Artikel in L'Aube hin und sagte, er wolle zwar nicht behaupten, daß dieser Artikel von Bidault stamme, aber jedenfalls entspreche er den Ansichten Bidaults. Ich schlug ihm dann vor, ein gemeinschaftliches Kommuniqué über diese ganzen Fragen zu verfassen. Er erklärte, das sei nicht möglich, er sei ja nicht zu Verhandlungen hierhergekommen, sondern um sich zu informieren. Er werde aber in der Pressekonferenz, die er gleich abhalten werde, jede Aufklärung geben, und er hoffe damit alle Beunruhigung, für die kein Anlaß vorhanden sei, zu zerstreuen. Ich habe ihm erwidert, daß die Saarfrage eine außerordentlich große politische Bedeutung habe, und wiederholt, daß je nach ihrem Verlauf der Eintritt Deutschlands in die Europa-Union zweifelhaft sei. Ich bäte ihn daher dringend, doch alles zu tun, damit solche Verwicklungen nicht einträten.

Wir sprachen dann noch über Kriegsgefangene, über die Frage einer diplomatischen Vertretung Frankreichs und über die Sicherheitsfrage. Was die Alliierten angehe, so sagte er, daß er in öffentlichen Reden in Frankreich die Frage der Sicherheit für Deutschland angeschnitten habe. Ich habe ihm gesagt, wir müßten eine Erklärung der Westalliierten darüber bekommen, daß sie für unsere Sicherheit eintreten würden. Er meinte, wenn die Bundesrepublik Deutschland remilitarisiert werde, werde das für die Russen das Signal zum unverzüglichen Vorgehen sein. Ich sagte ihm, ich sähe eine gewisse Gefahr in den vielleicht eines Tages von den Russen in Aussicht genommenen Vorschlägen, daß alle 4 Besatzungsmächte Deutschland räumen sollten. Wenn man einem solchen Vorschlag stattgebe, stände der Russe in nächster Nähe. Die Ostzonen-Armee stehe ebenfalls. Er erklärte, auch er würde darin eine große Gefahr sehen. Er nähme nicht an, daß die Vereinigten Staaten sich auf einen solchen Vorschlag einlassen würden.

 

Quelle: StBKAH 12.09, Bl. 166-169. K. Adenauer, Erinnerungen 1945-1953, S. 299f. (Teilabdruck).