16. August 1957

Erfolgreiche Sozialpolitik

Die Schaffung der Sozialreform ein bedeutender Fortschritt - Wesenszug der sozialen Marktwirtschaft

Von Bundeskanzler Dr. Konrad Adenauer

 

Die jetzt zu Ende gehende Legislaturperiode des Deutschen Bundestages war schon bei ihrem Beginn unter die bestimmte Erwartung gestellt worden, daß sie der Bevölkerung Westdeutschlands eine umfassende Sozialreform bringen werde. Am 20. Oktober 1953 gab die Bundesregierung vor dem Parlament zu erkennen, daß es ihre besondere Aufgabe sein werde, die wirtschaftliche Lage der Rentner, Invaliden, Waisen und Hinterbliebenen weiter zu verbessern. Dieses Ziel sollte auf zwei Wegen erreicht werden, nämlich durch eine weitere Erhöhung des Sozialprodukts und durch eine umfassende Sozialreform. Die schwachen Ansätze des ersten Bundestages zu entsprechenden Fortschritten sind in der zweiten Legislaturperiode weitgehend zur Reife gebracht worden.

Die Sozialreform war notwendig, weil sich seit der Einführung der Sozialversicherung unter Bismarck die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse in Deutschland von Grund auf geändert hatten. So mußte das Ziel einer Sozialreform sein, die Wandlung der deutschen Gesellschaftsstruktur in der Sozialgesetzgebung der Bundesrepublik zu berücksichtigen und eine soziale Sicherheit herbeizuführen. In diesen Bereich einer "umfassenden Sozialreform", wie sie in der Regierungserklärung 1953 genannt wurde, gehören außerdem die Bestrebungen zur Förderung der Familie, insbesondere der familiengerechte Wohnungsbau, die familiengerechte Steuerpolitik, die Familienausgleichskassen und die Familienrechtsreform. Diese Aufgaben stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit unserer Rentenreform.

Zu den wesentlichen Grundsätzen, die bei dieser Reformarbeit berücksichtigt werden sollten, gehört unter anderem der Gedanke der wechselseitigen Verbundenheit und Verantwortlichkeit ohne Beeinträchtigung des Arbeitswillens, der eigenen Initiative und der eigenständigen Selbsthilfe. Außerdem mußte durch einen Akt sozialer Gerechtigkeit endlich etwas für die alten Leute geschehen, deren Einkommen während des westdeutschen Wirtschaftsaufschwungs hinter dem der anderen Bevölkerungsschichten zurückgeblieben war.

Ein soziales Unternehmen von solchen Ausmaßen war nur bei einer günstigen Entwicklung der Wirtschaft und bei der Erhöhung des Sozialprodukts möglich. Diese Voraussetzungen waren in der Bundesrepublik glücklicherweise gegeben. Das westdeutsche Sozialprodukt war von 134,3 Mrd. DM 1953 auf 180,2 Mrd. DM 1956 gestiegen. Außerdem war es in dieser Zeitspanne gelungen, die Arbeitslosen noch intensiver in die Wirtschaft einzugliedern. Unsere Wirtschaft ist heute voll beschäftigt.

Bei der Rentenreform wurde von neuem die enge Verbundenheit von Wirtschaftspolitik und Sozialpolitik offenbar. Eine vernünftige erfolgreiche Wirtschaftspolitik ist die Voraussetzung einer leistungsfähigen Sozialpolitik. Eine sinnvolle Sozialpolitik aber schafft wieder eine Reihe unentbehrlicher Voraussetzungen für den wirtschaftlichen Aufstieg. Die Jahre seit 1949 mit dem wirtschaftlichen Aufschwung der Bundesrepublik und der fortschreitenden sozialen Sicherung sind ein anschaulicher Beweis für die Richtigkeit dieser Auffassung.

Für die Rentenreform auf der Grundlage dieses wirtschaftlichen Fortschritts waren neue Wege zu suchen. Nach gewissenhafter Prüfung wurde ein zeitgemäßes Renten-Bemessungsverfahren gefunden, das mit Recht als ein epochemachendes Ereignis für die deutsche Sozialpolitik bezeichnet wurde. Sein Grundgedanke war, die Rentner und die Invaliden nach ihrem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben an den wirtschaftlichen Errungenschaften, den Früchten des technischen Fortschritts und dem wachsenden Lebensstandard zu beteiligen. In diesem Bemessungsverfahren wurde eine Rente als Leistungsrente festgelegt, in der sich die Lebensleistung des einzelnen unter Berücksichtigung des Lohnniveaus aller Rentenversicherten innerhalb der letzten drei Jahre widerspiegelt. Um jedem Bezugsberechtigten nach dem Zeitpunkt seiner erstmaligen Rentenfestsetzung den erworbenen Lebensstandard zu sichern, wird alljährlich die Höhe der Rente überprüft und gegebenenfalls eine Anpassung vorgenommen, die der Entwicklung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Produktivität sowie den Veränderungen des Volkseinkommens Rechnung trägt.

Es hat sich in den wenigen Monaten seit dem Inkrafttreten des Gesetzes bereits gezeigt, daß es wirklich eine Wende der Sozialpolitik darstellte und den Rentenempfängern eine fühlbare zusätzliche Hilfe brachte. Glücklicherweise haben sich auch jene Befürchtungen nicht bewahrheitet, die vielfach bei der Verabschiedung des Gesetzes geäußert worden waren. Die lohnverbundene Rente hatte keine inflationistische Wirkung. Sie hat auch das private Sparen, eine der Grundlagen des westdeutschen Aufstiegs und der Kapitalbildung, nicht beeinträchtigt. Unsere Rentner und Invaliden haben vielmehr von ihrem erhöhten Einkommen einen vernünftigen Gebrauch gemacht und dadurch die Rentenumstellung nachträglich gerechtfertigt.

Zu dem bedeutenden sozialen Fortschritt dieser Reform kamen noch einige andere Verbesserungen. Die knappschaftliche Rentenversicherung wurde dem Grundgedanken der Produktivitätsrente angepaßt. Die Arbeiter erhalten in Zukunft höhere Unterstützung in Krankheitsfällen. Gleichzeitig wurden die Unfallrenten erhöht und die Reform auch dieser Versicherung eingeleitet. Die Altersversicherung der Landwirte sowie die Neugestaltung des Rechts der Krankenversicherung und des Fürsorgerechts sind weitere Teilgebiete unserer großen sozialen Reformarbeit. Es gehört zum Wesenszug der sozialen Marktwirtschaft, daß diese fruchtbare Arbeit folgerichtig weitergeführt wird.

 

Quelle: Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung, Nr. 150 vom 16. August 1957, S. 1405.