16. August 1961

Die Protestnoten der Westmächte an Moskau

Am Donnerstag, den 16. August 1961, überreichten die drei Westmächte in Moskau Protestnoten gegen die sowjetzonalen Sperrmaßnahmen in Berlin. Die Noten haben nach der in London veröffentlichten Fassung fol­genden Wortlaut:

Am 13. August haben die ostdeutschen Behörden verschie­dene Maßnahmen in Kraft gesetzt, mit denen der Verkehr an der Grenze zwischen den Westsektoren und dem Sowjetsektor Berlins geregelt wird. Diese Maßnahmen hatten eine Begren­zung der Passage vom Sowjetsektor in die Westsektoren der Stadt zur Folge, die an eine völlige Unterbindung heranreicht. Begleitet waren diese Maßnahmen von einer Abschließung der Sektorengrenze durch beträchtliche Einheiten der Polizei und durch militärische Verbände, die zu diesem Zweck nach Berlin gebracht wurden.

Alles dies stellt eine flagrante und besonders ernste Ver­letzung des Vier-Mächte-Status Berlins dar. Die Bewegungs­freiheit in Berlin wird durch das Vier-Mächte-Abkommen vom 4. Mai 1949 in New York geregelt und ist durch den am 20. Juni 1949 in Paris durch die Außenminister der vier Mächte gefaßten Beschluß bekräftigt worden. Die Regierung (Ihrer Majestät usw.) hat niemals gebilligt, daß die Bewegungsfrei­heit innerhalb Berlins Beschränkungen unterworfen wird. Die Grenze zwischen dem Sowjetsektor und den Westsektoren Berlins ist keine Staatsgrenze. Die Regierung (Ihrer Majestät usw.) betrachtet daher die von den ostdeutschen Behörden verfügten Maßnahmen als illegal. Sie wiederholt, daß sie die Behauptung, der Sowjetsektor Berlins bilde einen Teil der sogenannten Deutschen Demokratischen Republik und Berlin liege auf deren Territorium, nicht anerkennt.

Eine solche Behauptung stellt in sich eine Verletzung der feierlichen Erklärung dar, die die Regierung der UdSSR durch ihre Zustimmung zu den Besatzungszonen Deutschlands und .der Verwaltung Groß-Berlins abgegeben hat. Ferner kann die Regierung (Ihrer Majestät usw.) nicht das Recht der ostdeutschen Behörden anerkennen, bewaffnete Streitkräfte in den Sowjetsektor Berlins zu entsenden. Die ostdeutschen Behör­den haben selbst zugegeben, daß die von ihnen getroffenen Maßnahmen ihren Grund darin haben, daß eine ständig wach­sende Zahl von Einwohnern Ostdeutschlands dieses Gebiet zu verlassen wünscht. Die Gründe für diesen Exodus sind be­kannt. Sie betreffen einfach die inneren Schwierigkeiten Ostdeutschlands.

Aus dem Wortlaut einer Deklaration der Warschauer Pakt-Staaten vom 13. August geht hervor, daß die fraglichen Maß­nahmen offenbar den ostdeutschen Behörden von diesen Mäch­ten empfohlen worden sind. Die Regierung (Ihrer Majestät usw.) nimmt zur Kenntnis, daß die Mächte, die sich durch Unterzeichnung des Warschauer Pakts mit der UdSSR verbün­det haben, damit auf einem Gebiet eingreifen, auf dem sie keine Kompetenz besitzen. In der Deklaration wird ferner behauptet, daß die von den ostdeutschen Behörden ergriffenen Maßnahmen im Interesse der ostdeutschen Bevölkerung selbst erfolgten. Es ist schwierig, irgendeine Grundlage für diese Behauptung zu finden und zu verstehen, wieso es den Mitglie­dern des Warschauer Pakts zukommt zu entscheiden, was im Interesse des ostdeutschen Volkes liegt.

Es ist offensichtlich, daß diese Meinung von keinem Deut­schen, insbesondere nicht von denen, deren Bewegungsfreiheit gewaltsam eingeschränkt ist, geteilt wird. Überwältigend klar würde dies, wenn allen Deutschen die freie Wahl erlaubt wäre und wenn das Prinzip des Selbstbestimmungsrechts auch im Sowjetsektor Berlins und in Ostdeutschland Gültigkeit hätte.

Die Regierung (Ihrer Majestät usw.) protestiert feierlich gegen die obengenannten Maßnahmen, für die sie die sowje­tische Regierung verantwortlich macht. Die Regierung (Ihrer Majestät usw.) erwartet, daß die sowjetische Regierung diesen illegalen Maßnahmen ein Ende setzt. Diese einseitige Ver­letzung des Vier-Mächte-Status Berlins kann nur die bestehen­den Spannungen und Gefahren vergrößern. (Nach AP)

 

Quelle: Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung Nr. 154 vom 19. August 1961, S. 1487.