18. April 1951

Schreiben des Bundeskanzlers an den Außenminister Frankreichs, Robert Schuman

 

Herr Präsident!

Die Vertreter der Bundesrepublik haben bei den Verhandlungen über die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl wiederholt die Erklärung abgegeben, dass die endgültige Regelung des Status der Saar nur durch den Friedensvertrag oder einen gleichartigen Vertrag erfolgen kann. Sie haben ferner bei den Verhandlungen die Erklärung abgegeben, dass die Bundesregierung durch die Unterzeichnung des Vertrages keine Anerkennung des gegenwärtigen Status an der Saar ausspricht.

Ich wiederhole diese Erklärung und bitte, mir zu bestätigen, dass die Französische Regierung mit der Bundesregierung darüber übereinstimmt, dass die endgültige Regelung des Status der Saar nur durch den Friedensvertrag oder durch einen gleichartigen Vertrag erfolgt und dass die Französische Regierung in der Unterzeichnung des Vertrages über die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl durch die Bundesregierung keine Anerkennung des gegenwärtigen Status an der Saar durch die Bundesrepublik erblickt.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.

gez. Adenauer

 

Quelle: Mit­tei­lung an die Presse Nr. 322/51, Pres­se- und Informations­amt der Bundesregierung, Pressearchiv F 25.