18. September 1954

Gespräch des Bundeskanzlers Adenauer mit dem französischen Hohen Kommissar in Deutschland, François-Poncet, in Rhöndorf

François-Poncet gab zunächst eine allgemeine Darstellung der Auffassungen von Minister­präsident Mendès France über den deutschen Beitritt zu NATO und die Ausdehnung des Brüsseler Paktes auf Deutschland und Italien. Mendès France sei ursprünglich dafür gewesen, erst die Brüsseler-Pakt-Lösung durchzuführen und den Beitritt Deutschlands in NATO zunächst zurückzustellen. Grund: Die Schwierigkeiten in der französischen Kammer, insbesondere die Bindung der Kammer an ihren früheren gegen die Aufnahme Deutschlands in NATO gerichteten Beschluss. Unter dem Eindruck der Argumente Außenminister Edens habe sich Mendès France schließlich bereit gefunden, dem gleich­zeitigen Beitritt Deutschland zu NATO und zu einem revidierten Brüsseler Pakt zu­zustimmen. Die Differenzen mit der britischen Regierung lägen heute aber noch daran, dass Mendès France den Wunsch habe, die Kontrollen und Beschränkungen eines deut­schen Verteidigungsbeitrages ausschließlich in das Brüsseler Paktsystem zu verlegen, während die britische Regierung hierfür der NATO-Maschinerie den Vorzug gibt. Eine Einigung konnte nicht erzielt werden. Mendès France habe eine schriftliche Fixierung seiner Gedanken vorgeschlagen, die er, François-Poncet, hiermit dem Herrn Bundeskanz­ler überbringe. Ein ähnliches Memorandum sei der britischen Regierung zugeleitet worden.

Der Inhalt des Memorandums wird dem Herrn Bundeskanzler übersetzt.

François-Poncet führt zuletzt die im Nachfolgenden aufgezeichneten Punkte auf, die der französischen Regierung für die Behandlung des deutschen Verteidigungsbeitrages von entscheidender Bedeutung sind:

1.) Die Bundesregierung muss sich verpflichten, keine anderen militärischen Kräfte zu unterhalten als diejenigen, welche dem Oberkommando von NATO zur Verfügung gestellt werden.

2.) Die deutschen Kräfte müssen in die alliierten Kräfte integriert werden, und zwar in großen Einheiten. Diese rein organisatorische Integration wird im Einvernehmen zwi­schen dem Rat der Sieben (Brüsseler Pakt) und dem Rat der NATO vorgenommen gemäß den Empfehlungen der Standing Group in Washington.

3.) Deutschland muss sich in einer besonderen Erklärung verpflichten, hinsichtlich der Regelung der territorialen Probleme (Osten, Oder-Neiße, Wiedervereinigung etc.) keine Gewalt anzuwenden. Im Fall des Bruchs dieser Zusage Verlust der Garantien und Auf­hebung jeder Unterstützung im Ernstfall.

4.) Großbritannien muss in vollem Umfang am Brüsseler Paktsystem teilnehmen, und zwar muss es ein Minimum an Kräften auf dem Kontinent unterhalten. (Britische Zusicherung, dass man nicht unter gewisse Minimalstärken auf dem Kontinent heruntergeht. Ähnliche Zusicherungen werden von den Vereinigten Staaten erwartet.)

5.) Verstärkung der Kontrolle des Oberkommandos der NATO bei Truppendislozierung. NATO-Verbände sollen in Zukunft nur noch auf ausdrückliche Weisung von SACEUR verschoben werden können. Hinsichtlich der künftigen Prozedur trage Mendès France sich mit dem Gedanken, auf der kommenden Londoner Konferenz am 28. des M[ona]ts eine kurze Grundsatzvereinbarung hinsichtlich NATO und des Brüsseler Pakts zustande zu bringen. Im Anschluss an die Konferenz sollten dann Experten die näheren Modalitäten für diese beiden Lösungen ausarbeiten. Nach etwa 4-6 Wochen sollte sich dann eine Konferenz des Ministerrates von NATO mit diesen Arbeiten befassen und endgültig entscheiden. Er, Mendès France, werde dann sofort diese Entscheidungen seinem Parla­ment zur Ratifizierung zuleiten, so dass im Dezember des J[ahre]s dieser Fragenkomplex abgeschlossen sein könnte.

 

Quelle: StBKAH III/111.