19. Dezember 1951

Unterredung von Bundeskanzler Adenauer mit dem amerikanischen Hohen Kommissar in Deutschland, McCloy (Kurzprotokoll)

1. Herr McCloy übergibt ein Schreiben, das gewisse technische Änderungen des zweiseitigen Abkommens über die Wirtschaftshilfe vom Dezember 1949 enthält [...].

2. Nach Auffassung Herrn McCloy's sollte der Verhandlungsführer, der auf deutscher Seite die Verhandlungen über den finanziellen Verteidigungsbeitrag leitet, nicht nur Finanz- und haushaltstechnische Kenntnisse besitzen, sondern auch mit der politischen Lage vertraut sein.

Der Bundeskanzler weist darauf hin, dass diese Frage weitgehend in Paris besprochen werden müsste, da nach deutscher Auffassung die Bundesrepublik ihren finanziellen Beitrag lediglich an die Europäische Verteidigungsgemeinschaft entrichten müsse. Soweit britische und amerikanische Forderungen wegen des Unterhalts der im Gebiet der Bundesrepublik stationierten britischen und amerikanischen Truppen entstehen, müssten sie aus der gemeinsamen Kasse der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft entrichtet werden.

3. Die Dienstgruppen.

Hier sei anlässlich der Konferenz über die Europäische Verteidigungsgemeinschaft eine Klausel beschlossen worden, auf Grund derer die Dienstgruppen sofort aufzuheben wären. Diese [...] aber nicht mit den Auffassungen der Alliierten, für die diese Dienstgruppen ein wesentlicher Bestandteil der in Deutschland stationierten Armeen darstellten.

Der Bundeskanzler weist darauf hin, dass man zwischen den amerikanischen, englischen und französischen Dienstgruppen unterscheiden müsste. Die Franzosen seien im Begriff, eine Söldnerarmee aufzustellen, die nach Aufbau, Bewaffnung und Training den Charakter regulärer Verbände trage.

McCloy betont, dass die Frage in die Verträge (contractual arrangements) aufgenommen werden müsse.

Staatssekretär Hallstein weist darauf hin, dass die Tätigkeit innerhalb der Dienstgruppen nicht zu einem legitimen Grund für eine Unabkömmlichkeitserklärung werden dürfe. Außerdem würden in diesen Dienstgruppen Löhne bezahlt, die von deutscher Seite nicht aufrecht erhalten werden könnten.

Reber führt aus, dass nach der amerikanischen Auffassung alle die sofort entlassen werden müssten, die unter deutsche Dienstpflicht fallen oder die sich freiwillig zum deutschen Kontingent melden.

4. Kriegsverbrecherfrage.

Hier weist McCloy darauf hin, dass das Problem zwei Seiten habe. Erstens die Frage der Übernahme der Haft (custody) und zweitens der Gnade (clemency). Man sei dabei, die Idee der Einrichtung einer Gnadenkommission zu prüfen, die lediglich die Frage der Begnadigung, nicht aber die Überprüfung der Urteile vornehmen könne.

Der Bundeskanzler betont mit Nachdruck, dass es der Bundesregierung nicht möglich sein werde, die Kriegsverbrecherurteile anzuerkennen. Man müsse eine Lösung finden, auf Grund derer die Kriegsverbrecher unter deutsche Obhut gestellt würden und die Frage der schrittweisen Begnadigung einer gemischten Kommission überlassen werde.

5. Produktionsverbot für bestimmte Waffen (security safeguards).

McCloy: Die Lösung, die anlässlich der letzten Besprechung mit den Hohen Kommissaren festgelegt worden sei und auf Grund deren sich die einzelnen Länder einschließlich Deutschlands verpflichten würden, nur die Waffen zu produzieren, die der Verteidigungskommissar zuweise (alloted), sei leider nicht durchführbar, da eine Anzahl von Ländern eine solche Verpflichtung nicht eingehen wollte. Vor allem Frankreich behalte sich die Produktion auch anderer Waffen vor.

Das Verbot der Produktion der besonders gefährlichen Waffen in Deutschland wie Atomwaffen, U-Boote, V-Waffen, Düsenjäger und Stoffe für den bakteriologischen Krieg liege der amerikanischen öffentlichen Meinung ganz besonders am Herzen. Er schlage vor, dass die Bundesregierung eine Erklärung abgebe, dass sie alle diese Waffen so lange nicht produzieren werde, als nicht eine allgemeine Regelung getroffen sei, und dass Deutschland sich in der Zwischenzeit auf die Herstellung bestimmter Waffen beschränke. Im Verfolg dieser Erklärung müsse die Bundesregierung gewisse Gesetze erlassen, die den Inhalt der bestehenden alliierten Vorschriften übernehmen.

Der Bundeskanzler betont die Bedeutung der Atomforschung für die deutsche Wissenschaft. Es sei nicht erträglich, dass Deutschland keine Atomforschung treiben könne. Er werde gern einer Erklärung nähertreten; er könne aber nicht der Aufrechterhaltung alliierter Gesetze zustimmen, da dies eine Diskriminierung bedeute.

McCloy: Deutschland dürfe nach seiner Auffassung nicht von der Forschung ausgeschlossen werden.

Bundeskanzler fragt, ob der Flugzeugbau im Ganzen verboten bleiben solle.

McCloy weist auf die Schwierigkeit hin, hier Unterscheidungen zu treffen.

Der Bundeskanzler weist dann auf die biologischen Kampfmittel als die schlimmsten Waffen hin.

General Hays schlägt vor, dass die Bundesregierung ein Kontrollorgan für Atomforschung und Atomfragen einsetze.

Der Bundeskanzler erklärt sich bereit, eine solche Kontrollgesetzgebung zu erlassen. Im übrigen müsse die Kontrolle der Produktion der gefährlichsten Waffen innerhalb der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft erfolgen. Hier seien gewisse Vorschläge schon gemacht worden.

Er könne nur wiederholen, dass er bereit sei, eine declaration of intent zu geben, auf Grund derer Gesetze erlassen würden, nach denen nur das Kriegsmaterial in Deutschland produziert werden dürfe, das von der Verteidigungsgemeinschaft genehmigt und zugewiesen sei. Selbstverständlich müsse die Kontrolle für alle gleich erfolgen. Soweit es sich um Waffen handele, die besonders gefährlich seien und deren Herstellung nicht im Vertrag über die Verteidigungsgemeinschaft geregelt würde, könnten sie in einer Erklärung besonders behandelt werden.

 

Quelle: StBKAH III/96.