19. Juni 1951

Schreiben des Bundespräsidenten Heuss an Bundeskanzler Adenauer

 

Verehrter Herr Bundeskanzler,

es tut mir aufrichtig leid, in diesem Brief eine sachliche und persönliche Beschwernis zum Ausdruck bringen zu müssen.

Als ich in der vorigen Woche in Köln, um einen acte de présence zu machen, dem Tennisspiel um den Davis Cup beiwohnte, erfuhr ich in einem beiläufigen Gespräch, Sie hätten bei einem Empfang von Sportlern den Rat gegeben, bei den sportlichen Begegnungen den "3. Vers des Deutschlandliedes spielen zu lassen". Ich habe natürlich darauf verzichtet, diese Sache nach ihrem Termin und nach ihrer Authentizität zu präzisieren, um nicht dadurch die Verschiedenheit der Auffassung zwischen uns beiden zu markieren, aber ich darf Ihnen sagen, dass ich - die Richtigkeit dieser Mitteilung vorausgesetzt - doch einigermaßen betroffen war. Ich selber hatte vor einigen Monaten bei einer Besprechung mit den Herren vom Olympischen Komitee, die durch eine Presseindiskretion verursacht war, meinen anderen Standpunkt vorgetragen und war im ganzen einem guten Verständnis begegnet. Jetzt soll Ihre Äußerung eine innere Verwirrung verursacht haben.

Es ist ja nun so, dass es gar nicht möglich ist, den "3. Vers spielen zu lassen", denn den gibt es als melodische Figur gar nicht. Es gibt eben nur die eine Melodie, die notwendigerweise die traditionalen Wortassoziationen weckt, von denen ich bei allem Respekt vor der Geschichte die Deutschen wegbringen möchte, um sie an das Pathos der Nüchternheit, das auch seine innere Größe und Würde haben kann und wird, heranzuführen.

Die heutigen Zeitungen zeigen ja nun, dass Sie in Rom bei einer Pressekonferenz zu dem Problem Stellung genommen haben. In der "Welt" heißt es, dass Sie sich dahin äußerten, "eine Nationalhymne könne einem Volk nicht durch Beschlüsse von oben ‚beigebracht' werden, sie müsse vom Bewusstsein des ganzen Volkes getragen sein". In der "Frankfurter Allgemeine Zeitung" heißt es, Sie hätten zu der Frage geäußert: "Dafür sei Deutschland noch nicht genügend zur Ruhe gekommen. Er wandte sich dagegen, dass die Nationalhymne vom Staatsoberhaupt bestimmt wird."

Da ich ja auch mit Presseberichterstattungen zum Teil sehr seltsame Erfahrungen gemacht habe, kann ich offen lassen, welche Formulierung von Ihnen gewählt wurde, aber die Richtung Ihrer Äußerung ist unverkennbar. Ich stehe nicht an, Ihnen mein aufrichtiges Bedauern darüber auszusprechen, dass Sie diese mich doch immerhin überraschende Stellungnahme öffentlich eingenommen haben. Ich will diese Zeilen nicht mit staatsrechtlichen Erwägungen belasten, ich halte es aber politisch für sehr unerwünscht und für sehr überflüssig, hier eine Diskrepanz unserer Auffassungen sichtbar gemacht zu haben, was nach meiner Meinung durchaus vermeidbar war. Die Angelegenheit muss zwischen uns, wenn möglich, zu einer Klärung gebracht werden. Es handelt sich für mich in der Frage der sogenannten Nationalhymne nicht um eine Sache des rechthaberischen Eigensinns, sondern des Versuchs einer politischen Erziehung und der Geduld. Es darf nicht der Zustand eintreten, dass die einen meinen, wenn man das singt, macht man dem Heuss, wenn man das andere singt, macht man dem Adenauer eine Freude. Dies aber kann die Folge Ihrer Äußerungen sein, und mein Bestreben, mit einem neuen Versuch zu beginnen, war ja gerade die Einsicht, in der mich manche Vorgänge des letzten Jahres bestärken mussten, diese ganze Geschichte dem historisch bestimmten Ressentiment der verschiedenen Färbungen zu entziehen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Theodor Heuss

 

Quelle: Heuss Adenauer. Unserem Vaterlande zugute. Der Briefwechsel 1948-1963. Bearb. von Hans Peter Mensing. Hg. von Rudolf Morsey, Hans-Peter Schwarz. Berlin 1989, S. 72-74.