19. Oktober 1954

Gespräch des Bundeskanzlers Adenauer mit dem französischen Ministerpräsidenten Mendès France im Schloss La Celle-St. Cloud

Anwesend auf französischer Seite: Staatssekretär de Moustier, François-Poncet, de Margerie, Parodi, Soutou,

auf deutscher Seite: Staatssekretär Hallstein, Botschafter Blankenhorn.

Mendès France: In welcher Ordnung sollen wir die Themen behandeln?

Bundeskanzler: Wie zwischen Soutou und Blankenhorn besprochen.

M[endès] F[rance]: Es kommt darauf an, die wirtschaftliche Zusammenarbeit zu steigern. Die laufenden Wirtschaftsbeziehungen sind bereits gut. Aufzählung der einzelnen Proble­me: Landwirtschaft, Zusammenarbeit bei der Industrie, auf verschiedenen Märkten und in der Französischen Union. In diesem Zusammenhang auch Waffenproduktion als Stück wirtschaftlicher Kooperation.

B[undes]k[anzler]: Auf unserer Seite Wunsch und Wille der Zusammenarbeit auf den verschiedensten Gebieten. Auf wirtschaftlichem Gebiet hinsichtlich Getreide und Zucker. Da ständiger Bedarf besteht, sind wir bereit, Abkommen auf mehrere Jahre zu schließen. Bis jetzt liefen solche Verträge immer nur für ein halbes Jahr. Wir planen jetzt Verträge für drei Jahre, in welchen diese speziellen Probleme ihre langfristige Regelung finden sollen. Wenn man aber den deutsch-französischen Handel intensivieren will, bedarf es der Einrichtung einer französisch-deutschen Handelskammer.

M[endès] F[rance]: Er sei mit dreijährigen Handelsverträgen durchaus einverstanden. Für landwirtschaftliche Erzeugnisse könne man noch längere Dispositionen als für drei Jahre treffen. England z. B. treffe für fünf und sechs Jahre Abschlüsse. - Die Schaffung einer deutsch-französischen Handelskammer sei eine konstruktive Idee.

B[undes]k[anzler]: Er sei durchaus mit langen Zeiträumen einverstanden. Es erhebe sich nur die Frage, wie wir diese Lieferungen bezahlten, bis die Konvertibilität der Währungen gegeben sei. Er würde es begrüßen, wenn eine gemischte deutsch-französische Kommissi­on eingesetzt würde, die die Aufgabe habe, die beiderseitigen wirtschaftlichen Beziehun­gen zu fördern.

François-Poncet: Eine derartige gemischte Kommission bestand bereits 1931 und hat abwechselnd in Berlin und Paris getagt. Auf deutscher Seite sei der Staatssekretär Trendelnburg Vorsitzender gewesen. Die Kommission habe sich aus Beamten und Wirt­schaftlern zusammengesetzt.

B[undes]k[anzler]: Er sei dafür, dass leitende Leute der Wirtschaft aus beiden Ländern sich zusammenfinden, um gemeinsame Interessen zu entwickeln, nicht nur, um die Kon­kurrenz auszuschalten. Der geeignete Gesprächspartner sei der Bundesvorstand der Industrie.

M[endès] F[rance]: Ein ähnlicher Zusammenschluss sei das Patronat. Es komme darauf an, diese Kontakte lebendiger zu machen.

B[undes]k[anzler]: Er schlage vor, dass der Vorsitzende des Industrieverbandes Berg und Villiers sich über diese Fragen aussprechen. Es komme ihm darauf an, dass in diesen Be­sprechungen ein Klima der Geschäftsfreundschaft und nicht der Konkurrenz hervorgerufen würde.

M[endès] F[rance]: Die Industriellen ermangeln oft des Muts. Die beste Art, sie zu ermuti­gen, ist, ihnen Märkte zu erschließen (Union Française). Er sei bereit, mit Villiers darüber zu sprechen.

B[undes]k[anzler]: Er sei nicht dafür, dass diese Probleme in der Commission Mixte besprochen würden, weil dort die Regierungseinflüsse zu groß seien.

M[endès] F[rance]: Er glaube, dass es gut sei, abgesehen von der Arbeit der Commission Mixte auch private Kontakte herzustellen.

B[undes]k[anzler] behandelt die Frage des Niederlassungsrechts. Die Tatsache, dass es für deutsche Kaufleute seit 1945 nicht mehr besteht, erschwere die deutsch-französischen Beziehungen.

M[endès] F[rance] sagt Prüfung zu.

B[undes]k[anzler] erwähnt das Problem der deutschen Warenzeichen und bittet um deren Wiederherstellung.

M[endès] F[rance] erkundigt sich bei seinen Experten, wie es mit dem darauf bezüglichen Gesetzentwurf steht.

B[undes]k[anzler] wirft die Frage der Moselkanalisierung auf, die in Deutschland sehr umstritten sei. Rheinland-Pfalz sei dafür, die Ruhr und die Bundesbahn seien dagegen, Belgien sei an dem Projekt interessiert. Er schlage eine Konferenz der interessierten Staaten vor; im übrigen sei er der Auffassung, dass die Moselkanalisierung eines Tages kommen werde, es müssten aber erst die Widerstände beseitigt sein.

M[endès] F[rance]: Eine Regierungskonferenz trage das Risiko in sich, schlecht auszu­gehen. In Luxemburg und Belgien beständen große Schwierigkeiten; Frankreich, Deutsch­land und die Saar seien mehr als alle anderen interessiert. Es wäre gut, wenn Frankreich und Deutschland sich zunächst einmal einigten. Wenn sie sich geeinigt hätten, dann solle man sich an die anderen Länder wenden.

B[undes]k[anzler]: Man solle unter allen Umständen bei den kleineren Ländern den Eindruck vermeiden, als ob sie vor ein Fait accompli gestellt würden. Es sei besser, sie auf einer Regierungskonferenz zu hören.

M[endès] F[rance]: Es sei sehr wichtig, nicht den Eindruck zu erwecken, als ob sie über­gangen würden. Er fürchte aber, dass eine Regierungskonferenz die Lösung der Frage blockiere. Er plädiere deshalb [dafür], dass Deutschland und Frankreich sich zunächst einmal einigten und dass man dann die Konferenz einberufe.

B[undes]k[anzler] weist darauf hin, dass Bech mit ihm gesprochen habe und dass auch Holland an der Frage interessiert sei. Im übrigen müsse man das Problem unter Berück­sichtigung des gesamten Rheinschifffahrtsverkehrs behandeln.

M[endès] F[rance]: Er befürchte, dass ein solches Procedere in Frankreich als eine neue Vertagung des Problems angesehen werde.

B[undes]k[anzler] trägt Vorschlag Seebohms vor, zunächst mit der Elektrifizierung der wichtigsten Eisenbahnstrecken zu beginnen.

M[endès] F[rance] erklärt, dass er hierüber nicht unterrichtet sei.

B[undes]k[anzler] betont, dass letzten Endes alles auf die Verkehrsverbesserung ankomme. Der Kanal als Verkehrsmittel sei wegen der großen Schleusenzahl nicht sehr gut geeignet. Eine Elektrifizierung erhöhe die Verkehrsmöglichkeiten ganz erheblich.

M[endès] F[rance]: Das Problem sei durch Behörden, private Gruppen, örtliche Verbände eingehend studiert worden. Das Ergebnis sei gewesen, dass eine Moselkanalisierung eine gute Anlage für Frankreich und die anderen Länder sei. Lediglich die Eisenbahn sei anderer Auffassung gewesen. Anlieger seien ja nur Frankreich, Deutschland und Luxem­burg. Letzteres nur auf eine Strecke von 20 km. Das Problem sei also letzten Endes nichts anderes als eine deutsch-französische Angelegenheit. Man müsse sich einem Veto Luxem­burgs nicht aussetzen. - Welches sei denn nun die deutsche Haltung? Sollte Deutschland zustimmen, werde man Luxemburg gewinnen.

B[undes]k[anzler]: Herr Bech habe ihn gebeten, dass Luxemburg vor irgendwelchen Entscheidungen gehört werde. Wir können zusammen mit Herrn Bech sprechen.

M[endès] F[rance]: Bei der Ratifikation der Montanunion habe das französische Parlament erklärt, dass es den Vertrag über die Montanunion nur in der Erwartung ratifiziere, dass die Moselkanalisierung geregelt werde. Es handele sich hier um keine juristische Bedingung; es bestehe nur eine Verpflichtung der französischen Regierung gegenüber der Nationalver­sammlung.

B[undes]k[anzler] bittet um Darlegung der französischen Gedanken über den Waffen­pool.

M[endès] F[rance]: Der Gedanke des Pools sei im französischen Parlament stark diskutiert worden. Die Tatsache, dass man französischerseits nicht viel Konkretes darüber mitgeteilt habe, habe harte Kritik ausgelöst. Es handele sich dabei um drei Fragenkomplexe:

1. Waffenkontrolle: Diese Kontrolle müsse so streng wie nur möglich sein. Jeder müsse zulassen, von allen kontrolliert zu werden.

2. Zuständigkeit für die Verteilung der von den Vereinigten Staaten gelieferten Waffen: In der EVG sei dies der Fall gewesen. Dies sollte auch im Rahmen des Brüsseler Paktes wiederholt werden. Das französische Parlament sei dafür, dass Amerika die Waffen verteile im Wege über die Behörde. Diese müsse wissen, was die einzelnen Länder erhalten. Man solle diese Idee wiederholen, und er bitte um deutsche Unterstützung.

3. Waffenherstellung auf dem Kontinent: keine Autarkie. Ausgezeichnete Möglichkeit der Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem Gebiet. Zentrale Behörde soll jährlich oder alle zwei oder drei Jahre Programm für die Bestellung zur Befriedigung der gemein­samen Bedürfnisse ausarbeiten und Bestellungen vornehmen. Dies ermögliche die Berücksichtigung von technischen, finanziellen und strategischen Gesichtspunkten, ermögliche Serienproduktion und Standardisierung.

B[undes]k[anzler]: Vor einiger Zeit sei durch Herrn François-Poncet eine Liste von Waffen überreicht worden mit der Frage, ob deutsche Sachverständige nicht mit französi­schen Sachverständigen zusammentreten wollten. Ist die französische Regierung auch an die kleineren Länder herangetreten?

M[endès] F[rance]: Auch bei den kleineren Staaten sei die gleiche Demarche unternommen worden. Zwar nicht im gegenwärtigen Zeitpunkt, aber bei der Schaffung des Brüsseler Pakts und auch im Rahmen von NATO.

F[rançois-]P[oncet]: Das Material sei in den letzten Manövern gezeigt worden, vor allem auch die letzte Antitankwaffe.

B[undes]k[anzler] erklärt, dass etwa folgende Erwägungen für den deutschen Rüstungspool in Betracht kommen:

a) Standardisierung von Waffen.

b) Schaffung einer Stelle, an der mit Zustimmung aller Beteiligten Bedarf und Produktion aufeinander abgestimmt werden können. So kann man zu einer vernünftigen Arbeits­teilung und zur Serienproduktion kommen.

c) Gemeinschaftliche Rüstungsunternehmen (gemeinsame Beteiligung an Kapital und Personal).

d) Grundsätzlich für die Auftragsvergebung internationale Ausschreibungen. Dabei Kautelen, um Transferschwierigkeiten zu vermeiden (vergl. z. B. 85%-Klausel).

M[endès] F[rance]: Die Schaffung einer zentralen Behörde, die das alles regelt, sei nötig.

Hallstein: Man könne sich fragen, ob es überhaupt der Entscheidung einer Behörde bedarf; man könne sich auch vorstellen, dass Generäle der Westmächte und Industrieunternehmer ihre Erfahrungen austauschen und je nach dem Ergebnis dieses Austauschs ihre Bestel­lungen dort vornehmen, wo die Käufe am zweckmäßigsten getätigt werden. Bei der Frage der Standardisierung sei es leichter, eine Behörde einzuschalten.

M[endès] F[rance]: Man dürfe nicht vergessen, dass man mit außerordentlich einflussreichen Interessen und nationalistischen Tendenzen zu rechnen habe. Die sogenannten vested interests leisteten der Standardisierung Widerstand.

B[undes]k[anzler]: Er sei ausschließlich aus dem Grund für eine Agentur, weil hier eine geeignete Kontrolle für die Qualität der Waffen möglich sei.

M[endès] F[rance]: Der erste Fragenkomplex sei die gemeinsame Produktion durch Agentur. Diese müsse durch den Ausschuss der Brüsseler Organisation geprüft werden. Im Augenblick sei die Zusammenarbeit der deutsch-französischen Industrie vordringlicher. Hierüber sollten Experten in den nächsten Wochen ihre Arbeiten aufnehmen.

Hallstein: Die uns übergebene Liste müsse eine Unterlage für diesen Gedankenaustausch sein.

B[undes]k[anzler]: Nicht nur Militärs, sondern auch Industrielle sollten an diesen Bespre­chungen teilnehmen. Die Besprechungen könnten sich dann auch auf Rüstungserzeugnisse erstrecken, die wir heute noch nicht produzieren.

B[undes]k[anzler] fasst die Gesprächsthemen noch einmal zusammen:

1. Errichtung von Fabriken für gemeinsame Produktion.

2. Besprechungen der Sachverständigen auf Grund der vorliegenden Liste.

3. Beratung innerhalb der Brüsseler Organisation anhand der vorgetragenen Grundsätze.

B[undes]k[anzler] trägt Inhalt unseres Papiers über kulturelle Fragen vor.[...]

M[endès] F[rance] stimmt zu. Außerdem ist er bereit, das Abkommen über die Kriegs­gräber 1939-45 und das Abkommen über die Regelung gewisser Probleme, die sich aus der Deportation aus Frankreich ergeben, noch während der Anwesenheit des Bun­deskanzlers in Paris zu unterzeichnen.

Saarfrage

M[endès] F[rance]: Man solle sich möglichst wenig von den bisherigen Ergebnissen ent­fernen, vor allem vom Naters-Plan. Die europäische Gemeinschaft verwirkliche sich nicht so schnell, wie man gedacht habe. Es sei aber wichtig zu bestätigen, dass wir in dieser Richtung voranschreiten. Deshalb müsse man der Saar im voraus einen europäischen politischen Charakter geben. Wenn Europa sich im Rahmen des Brüsseler Paktes entwi­ckele, sei nichts natürlicher, als die Saar damit zu verknüpfen. Die im Brüsseler Pakt vorgesehene Versammlung könne ein geeignetes Kontrollorgan auch für die Saar sein. Der europäische Kommissar könne aufrechterhalten werden. - Für welche Periode solle das Statut an der Saar gelten? Zwei Thesen müssten dabei vereinigt werden. Einmal der temporäre Charakter durch den Vorbehalt des Friedensvertrages und zweitens eine möglichst definitive Lösung. Er sei sich klar darüber, dass man hinsichtlich der Saar etwas Definitives nicht schaffen könne. Es bestehe aber ein besonderes Interesse, dass die Saar nicht Gegenstand ständiger Streitereien zwischen Frankreich und Deutschland sei. In einer deutsch-französischen Gesamtregelung kann man das Saarproblem nicht offenlassen. Er strebe deshalb an, ein Statut européen zu schaffen, das unter der Reserve des Friedensver­trags definitiv sei. Hieraus ergäben sich gewisse logische Konsequenzen wie die Teilnahme der Saar an europäischen Organisationen, an der Montanunion, am Brüsseler Pakt, an der Verteidigung. Alle übrigen Fragen seien mehr spezieller Natur.

B[undes]k[anzler]: Es liege ihm sehr am Herzen, dass diese Quelle der Schwierigkeiten zwischen den beiden Ländern zum Versiegen gebracht werde. Wir betrachten die Saarbe­völkerung als Deutsche, für die wir einstehen müssen. Die Regelungen, die in den Jahren 1945 bis 47 an der Saar getroffen worden seien, stammten aus der gleichen Atmosphäre wie der Brüsseler Vertrag, der sich gegen Deutschland als den potentiellen Aggressor richte. Das Potential der Saar sollte dem potentiellen Aggressor nicht belassen werden. Die wirtschaftliche Verbundenheit der Saar mit Frankreich sei von den Vereinigten Staaten und Großbritannien Frankreich als Kriegsentschädigung zugesprochen worden. - Heute habe sich alles geändert. Deutschland werde nicht mehr als potentieller Angreifer betrachtet. Politische Macht sei nicht mehr nötig, um wirtschaftliche Zwecke zu erfüllen. Er erkenne an, dass der französische Regierungschef heute nicht sagen könne, dass er mit der Politik seiner Vorgänger breche.

Die Saar sei im Begriff, ein notleidendes Gebiet zu werden. Bergwerke und Hütten seien nicht modernisiert. Nach unseren Schätzungen seien zwei Milliarden DM nötig, um sie zu modernisieren, sonst sinke die Saar ab. Sie stehe heute bereits weit hinter Lothringen zurück. Die Bergwerke würden unproduktiv. Man müsse in einiger Zeit mit vielleicht 10.000 arbeitslosen Bergleuten rechnen. Frankreich stehe vor der Frage, ob es bereit sei, große Summen auszugeben. Die Menschen an der Saar hätten im übrigen ein Recht auf die Menschenrechte. Gegenwärtig gebe es keine Versammlungs- und Pressefreiheit, keine Freiheit der Wahl. Er lege vor allem Wert darauf, dass die Menschen an der Saar diese Rechte wieder erhielten. Sollten diese Rechte eingeräumt werden, dann würden, dessen sei er sicher, die oppositionellen Parteien an der Saar keine Mehrheit haben. Wenn die Frei­heitsrechte wiederhergestellt würden, würden viele Schwierigkeiten verschwinden. Dies sei sein erster Wunsch. Der zweite Wunsch sei, dass beizeiten etwas geschehe, um den wirt­schaftlichen Niedergang an der Saar zu vermeiden. Die Bundesregierung sei bereit, mit Frankreich zusammen etwas zu tun, damit die Gefahr, dass die Menschen an der Saar in der kommenden Generation verelenden, beseitigt würde. Bei freien Wahlen müsse eine Institution geschaffen werden, die die Saar nach außen vertrete, die Verteidigungsfrage regele und die Beachtung der Menschenrechte garantiere. Hier gebe es zwei Möglich­keiten: entweder eine vom Ministerrat des Europarats gestellte Dreier-Kommission oder einen Kommissar. Die Dreier-Kommission solle sich aus einem Vertreter Frankreichs, einem Vertreter Deutschlands und einem neutralen, vom Ministerrat des Europarats zu ernennenden Vorsitzenden zusammensetzen. Vom Standpunkt des Europarats sei beides gleich gut. Außerdem könne die Zoll- und Münzunion aufrechterhalten bleiben. Selbst­verständlich müsse die Saar mit der Bundesrepublik Handel treiben können.

Er fasse zusammen: Die beiderseitige Saarpolitik müsse überprüft, die Freiheitsrechte wiederhergestellt, ein Kommissar oder eine Kommission eingerichtet werden, die die Saar nach außen vertritt und die Freiheitsrechte überwacht. Die Zoll- und Münzunion könne aufrechterhalten werden, die Saarwirtschaft müsse leistungsfähig bleiben.

M[endès] F[rance]: Manche Probleme an der Saar werden leicht zu lösen sein, manche seien delikat, manche seien indirekte Probleme. Hinsichtlich des Investitionsbedürfnisses an der Saar sei das Bild, das der Bundeskanzler gegeben habe, zu pessimistisch. Eine Anzahl von Unternehmungen hätten Investitionen zurückgehalten wegen der Unsi­cherheit der Lage. Diese Investitionen würden erfolgen, wenn die Lage des Saargebiets geklärt sei. Deshalb müsse die Entscheidung, die man treffe, eine klare sein. Dann sei auch die Frage der Menschenrechte leicht zu lösen. Wenn wir Stabilität erreicht haben, könnten innerhalb der Saar die Freiheitsrechte unter der Voraussetzung der Nichteinmischung von außen hergestellt werden. - Hinsichtlich der Kommission oder des Kommissars bedauere er sehr, dass man nicht genügend Rücksicht auf den europäischen Charakter der beiden Lösungen nehme. Deshalb der französische Vorschlag der Verknüpfung der Saarlösung mit dem Brüsseler Pakt. - Die Entwicklung des Handels der Saar mit Deutschland sei vom Kanzler mehrfach angeführt worden. Die Saar sei zweifellos mit Deutschland verknüpft. Die Hauptwaren müssten kontingentiert werden.

B[undes]k[anzler]: Was heißt Freiheit nach Schaffung des Statuts und im Rahmen des Statuts? Nach der saarländischen Verfassung müssten sich die Parteien verpflichten, die Verfassung anzuerkennen. Wenn sie dies nicht tun, werden sie nicht zugelassen. Dies ist nicht demokratisch.

M[endès] F[rance]: Heute werden Parteien nur zugelassen, wenn sie die Verfassung respektieren. Es wäre ins Auge zu fassen, Parteien ohne Autorisierung zuzulassen, wobei jedoch die zwischen Frankreich und Deutschland getroffene Lösung nicht Gegenstand einer gegnerischen Propaganda sein darf. Dies liege im beiderseitigen Interesse.

B[undes]k[anzler]: In jedem Land gibt es Parteien, die die Verfassung ändern wollen, auch in Deutschland und Frankreich.

M[endès] F[rance]: Sie können ruhig die Verfassung angreifen, nicht aber eine interna­tionale Übereinkunft.

B[undes]k[anzler]: Dadurch, dass die Parteien, die die Regierung angreifen, nicht zu­gelassen werden, ihre Versammlungen verboten werden, erwecken sie in den Menschen das Gefühl, Märtyrer zu sein. Im gegenwärtigen Zeitpunkt besteht eine große Mehrheit für eine Saarautonomie. Wenn Freiheit der Wahl besteht, dann gibt es eine Mehrheit für die Beibehaltung des Zustandes. Dies ist meine felsenfeste Überzeugung. Nach zehn Jahren spricht kein Mensch mehr von diesen Dingen, da voraussichtlich die europäische Entwick­lung dann weiter fortgeschritten ist. Ich bin überzeugt, dass die Saarländer für die Autono­mie stimmen, da dort kein Mensch sich den Lastenausgleich oder das Flüchtlingsproblem auf den Hals laden will.

M[endès] F[rance]: Der definitive Charakter sous reserve du traité de paix muss gewahrt sein. Wenn Unsicherheit hierüber herrscht, wird der ganze Kampf sich auf diese Frage stürzen. Man kann die Saar nicht voll befreien, ohne eine bindende Lösung zu haben; dies ist im Interesse der drei Länder.

B[undes]k[anzler]: Der Vorbehalt des Friedensvertrages ist entscheidend wegen unserer Ostgrenze. Ich bin bereit zu erklären, dass die Bundesregierung sich nicht einmischen wird und dass wir nicht mit Gewalt die Verfassung ändern wollen. Bis zum Friedensvertrag wird die Bundesregierung sich jeder Einmischung enthalten unter der Bedingung, dass Frank­reich sich ebenfalls enthält.

M[endès] F[rance]: „Definitiv" heißt, nicht in Frage stellen seitens der Vertragspartner, ablehnen, es wieder zu erörtern, sich sogar einer Änderung widersetzen. Dies gilt be­sonders auch für die Saarländer.

B[undes]k[anzler]: Ich darf mich auch nicht einmischen, wenn die Saarländer das Statut ändern wollen. Manche Leute sagen, der Teil eines Landes darf sich nicht vom Gesamt­verband lösen. Das ist richtig, aber nicht für die Saar gültig. Die Saar ist nie ein Teil der Bundesrepublik gewesen. Wir haben nie ein Besitzverhältnis über die Saar gehabt. Wenn die Saar heute erklärt, dass sie nicht zur Bundesrepublik zurück will, muss die Bundesre­publik dies respektieren.

M[endès] F[rance]: Es wird keine Ruhe geben, solange an der Saar diese Frage diskutiert werden kann. Wir müssen also dem Ganzen einen irrevokablen Charakter geben.

B[undes]k[anzler]: Weder wir noch Frankreich haben das Recht, über die Saar zu be­stimmen. Die Saarbewohner allein haben das Recht. Der frei gewählte Landtag soll ent­scheiden und nicht ein Plebiszit.

M[endès] F[rance]: Hinsichtlich der Endlösung im Friedensvertrag gilt das. Jetzt aber ist es anders. Eine Regelung, die nicht feierlich durch das Volk statuiert wird, bietet immer neuen Anlass zu Erörterungen. „Nous n'aurons pas pacifier la Sarre."

B[undes]k[anzler]: Ich muss daran festhalten, dass die Saar entscheidet. Die Saar ist nie ein Teil der Bundesrepublik gewesen, aber es sind Deutsche. Wir haben beide kein Recht über die Saar. Deshalb sind freie Wahlen unerlässlich. Frankreich und Deutschland mischen sich nicht ein, alles weitere Endgültige entscheidet der Friedensvertrag.

M[endès] F[rance]: Diese Theorie erstaunt mich etwas. Die Einigung mit Teitgen hatte folgenden Inhalt: Eine etappenweise Regelung, die aber ganz definitiven Charakter hatte. Andere Projekte wie z. B. das von Naters haben die Lösung in ähnlicher Form gesucht. Der einzige Unterschied besteht darin, dass die Europäische [Verteidigungs-]Gemeinschaft nicht mehr existiert. Dafür haben wir aber Brüssel. Wir sollten dies deshalb entsprechend auf Brüssel übertragen.

Weitere Diskussion, ob es möglich und erwünscht [sei], die Parteien an die Treue zum Statut zu binden.

Hallstein erklärt, der Vertrag sei bindend, die Bevölkerung in ihrer letzten Entscheidung frei. Wenn die Saarbevölkerung den Vertrag angenommen habe, könne der Vertrag nicht geändert werden. Sie könne den Vertrag diskutieren, habe aber nicht das Recht, ihn zu modifizieren.

M[endès] F[rance]: Die Saarbevölkerung werde zwei Mal konsultiert: beim Inkrafttreten der Regelung und beim Friedensvertrag. Durch die Zustimmung zum Vertrag binde sich die Saarbevölkerung an den im Vertrag vorgesehenen Zustand.

B[undes]k[anzler]: Frankreich und Deutschland schließen einen Vertrag. Der frei gewählte Landtag der Saar trifft seine Entscheidung. Mit Zustimmung ist die Rechtsbindung zwi­schen Frankreich, Deutschland und der Saar eingetreten. Damit verpflichtet sich die Saar, den Vertrag bis zum Friedensvertrag zu beachten. Dann neue Konsultation der Saarbevöl­kerung. In der Zwischenzeit ist kein Grund für eine Agitation gegen den Vertrag.

M[endès] F[rance]: Ihm komme es auf drei Punkte an: Die Regelung solle einen betont definitiven Charakter haben unter der Reserve des Friedensvertrages. Mit anderen Worten, die Frage ist so und so geregelt, man spricht nicht mehr darüber. - 2. Die Saarländer dürfen den Vertrag nicht in Frage stellen (ne pas mettre en cause le statut). Mit anderen Worten: An der Saar wird keine Aktivität mit dem Ziel zugelassen, das Statut zu ändern. - 3. Nichteinmischungsklausel.

B[undes]k[anzler] spricht sich gegen das Plebiszit aus und erklärt sich für Wahlen zum Landtag. In den Landtagswahlen würde die Verantwortlichkeit der Parteien festgelegt. Bei der Volksabstimmung sei keine Partei verpflichtet. Außerdem erklärt er sich gegen die Verknüpfung der Saar mit dem Brüsseler Pakt und für die Verknüpfung mit dem Europarat.

M[endès] F[rance]: Der Europarat wird lange Zeit keine Befugnisse haben, während die Brüsseler-Pakt-Organisation schon heute mit diesen Entscheidungsbefugnissen ausge­stattet ist.

B[undes]k[anzler]: Wie soll der Saar wirtschaftlich geholfen werden?

M[endès] F[rance]: Darüber wird zu sprechen sein.

B[undes]k[anzler]: Öffentliche Gelder sind notwendig.

M[endès] F[rance]: Sicher.

Im weiteren Verlauf des Gesprächs besteht Mendès France auf Strafsanktionen gegen die, die an der Saar das Statut in negativem Sinne erörtern. Von französischer Seite - ich glaube, von de Margerie - wird darauf hingewiesen, dass man auch in der Schweiz Strafbestim­mungen gegen die besitze, die die Neutralität der Schweiz in Zweifel ziehen oder abschaf­fen wollen. Die Prüfung ergibt, dass dies nicht der Fall ist.[...] Das Schweizer Recht lässt eine Erörterung der Neutralität innerhalb der Schweiz [zu], verbietet nur Auftreten gegen die Schweizer Neutralität im Ausland.

 

Quelle: Aufzeichnung des Leiters der Politischen Abteilung des Auswärtigen Amts, Herbert Blankenhorn, in: BArch, NL Blankenhorn N 1351/35, Bl. 313-325.