2. Februar 1950

Schreiben des Bundeskanzlers an den Geschäftsführenden Vorsitzenden der Alliierten Hohen Kommission für Deutschland, McCloy

Herr Hoher Kommissar!

Unter Bezugnahme auf das Schreiben der JEIA vom 28. November 1949 - ECON/FT-500 - an den Herrn Bundesminister für Wirtschaft in der Frage der Beschränkungen und Verbote für die Ein- und Ausfuhr bestimmter Waren beehre ich mich, Ihnen folgendes mitzuteilen:

Die von der Alliierten Hohen Kommission angeregten Maßnahmen sind für die Bundesrepublik Deutschland von besonders einschneidender Bedeutung, zumal sie sich nicht nur auf den deutschen Handel mit den Ost-Staaten, sondern auch auf den Handel mit der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands beziehen. Die Bundesregierung kann sich unter den gegebenen Umständen der Notwendigkeit derartiger Maßnahmen nicht verschließen und ist bereit, die geforderten Beschränkungen und Verbote für die Aus- und Einfuhr gewisser Artikel und Waren durchzuführen. Sie verbindet allerdings mit diesem Entschluß die dringende Bitte, bei diesen Beschränkungen ihres Handels in vollem Umfange den anderen beteiligten Ländern gleichgestellt zu werden.

Ich darf bemerken, daß der Bundesrepublik Deutschland bisher nicht die gleiche Behandlung wie den anderen Ländern zuteil geworden ist. Ein Memorandum, aus dem sich die näheren Einzelheiten hierüber ergeben, füge ich der Anlage bei. Ich erlaube mir dabei auf folgende Gesichtspunkte besonders hinzuweisen:

Die vollständigen Vorbehaltslisten, wie sie von den Vereinigten Staaten von Amerika ausgearbeitet worden sind, haben bisher nur auf die Ausfuhr der Vereinigten Staaten selbst und der Bundesrepublik Deutschland Anwendung gefunden. In den übrigen europäischen Staaten wird eine Kontrolle, soweit überhaupt, nach der sogenannten Anglo-French-List, die nur 70-80% der Positionen der vollständigen amerikanischen Liste umfaßt, durchgeführt. Die Bundesregierung legt entscheidenden Wert darauf, daß eine einheitliche Vorbehaltsliste für alle beteiligten Staaten sobald als möglich ausgearbeitet und in Geltung gesetzt wird.

Ein besonderes Problem bilden außerdem die gegenwärtig in Kraft befindlichen Handelsverträge.

In den bisherigen Beratungen in Paris über diese Frage ist der Standpunkt vertreten worden, daß diese Handelsverträge weiter erfüllt werden sollen, auch wenn sie Waren der Vorbehaltsliste enthalten. Die Bundesrepublik Deutschland ist dabei insofern diskriminiert worden, als auf ihre Handelsverträge schon bisher die amerikanischen Verbotslisten Anwendung fanden, während beispielsweise in den englischen Verträgen mit den Ost-Staaten Warenpositionen enthalten sind, welche bei Deutschland ausgeschlossen wurden. Die Bundesregierung muß jedoch auch hier auf eine gleiche Behandlung Wert legen und bittet daher darauf hinzuwirken, daß entweder sämtliche Länder von der Lieferung der auf der Vorbehaltsliste stehenden Waren ohne Rücksicht auf etwaige Handelsvertragsverpflichtungen Abstand nehmen oder, falls aus prinzipiellen Gründen an der Durchführung der Verträge festgehalten werden sollte, der deutschen Industrie für die noch infragekommende Zeit die Möglichkeit gegeben wird, entsprechende Waren nach den Ost-Staaten zu liefern.

Im übrigen beehre ich mich, darauf hinzuweisen, daß, wie in dem beigefügten Memorandum ausgeführt, die Bundesrepublik Deutschland durch diese Maßnahmen Ausfälle in ihrem Außenhandel in Höhe von 150 bis 200 Millionen [DM] und zusätzlich in ihrem Handel mit der sowjetischen Zone Ausfälle von 40 bis 50 Millionen [DM] haben wird. Weiterhin wird der Berliner Wirtschaft ein Schaden erwachsen, der wahrscheinlich nur durch höhere Subventionen ausgeglichen werden kann.

Genehmigen Sie, Herr Hoher Kommissar, den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.

gez. Adenauer


Anlage: Memorandum über Beschränkungen und Verbote im Außenhandel der Bundesrepublik Deutschland

Memorandum

Nach den Feststellungen der internationalen Handelsstatistik ist der Ost-West-Handel der OEEC-Länder, insbesondere Frankreichs, Großbritanniens, der Niederlande, Schwedens und der Schweiz, schon im Jahre 1948 wieder auf 155[%] bis 160% des Volumens von 1938 angestiegen, während der westdeutsche Handel mit dem Osten in dieser Zeit nur 1/5 des Wertes von 1938 betrug (Economic Survey of Europe in 1948, U.N. Geneva 1949 und für Bizone 1948: JEIA).

Zahlenmäßig weist der Handel der anderen OEEC-Länder im Jahre 1948 eine Import-Ziffer von 1200 Mill. $ und eine Exportziffer von 863 Mill. $ auf, während die entsprechenden deutschen Importziffern 75 Mill. $ und die entsprechenden deutschen Exportziffern 67 Mill. $ betragen. Auch wenn man die ganz anderen Anfangsbedingungen des deutschen Handels nach dem Kriege berücksichtigt, kann wohl nicht bezweifelt werden, daß die Westdeutschland schon bisher im Ost-West-Handel auferlegten Beschränkungen bislang für die anderen Länder nicht in Kraft gewesen sein können. So hat z.B. anläßlich der kürzlichen Verhandlungen mit Finnland der finnische Delegierte gegen die Herausnahme von Warengruppen aus der Vertragsliste protestiert und darauf hingewiesen, daß dieselben Waren auf der Vertragsliste mit England enthalten seien. In ähnlicher Weise wurde festgestellt, daß sich Waren, deren Aufnahme in die Warenliste des deutsch-tschechischen Vertrages verboten wurde, auf der des englisch-tschechischen Vertrages befinden.

Die Durchführung der geforderten Kontrollmaßnahmen wird der westdeutschen Wirtschaft einen erheblichen handelspolitischen Ausfall bringen.

Betrachtet man die Auswirkungen der Beschränkungen auf den Handelsverkehr Deutschlands mit den einzelnen Staaten, ergibt sich folgendes Bild:

Mit Rumänien und der UdSSR bestehen noch keine Verträge; jedoch sind deutliche Anzeichen dafür vorhanden, daß in irgendeiner Form ein Warenaustausch sehr bald in Gang gebracht werden könnte. Dieser Warenaustausch wäre deshalb sehr bedeutungsvoll, weil beide Länder in der Lage wären, wichtige Lieferungen insbesondere von Grundnahrungsmitteln wie Getreide, Fleisch, Fetten und Ölen, ferner von Holz, Mineralöl, Erzen und Metallen durchzuführen. Der Wiederaufbau des Ost-West-Handels ist daher bislang wiederholt auch international als eine besonders wichtige Voraussetzung für die Erreichung des Marshallplan-Zieles bezeichnet worden. Der Handel mit der UdSSR einschließlich der früheren Baltischen Staaten hat im Jahre 1936 ein Volumen von rund 400 Mill. RM und der mit Rumänien von rund 200 Mill. RM gehabt. Inzwischen ist eine erhebliche Änderung der Preise, aber darüber hinaus auch eine erhebliche Erhöhung des Warenbedarfs auf dem Weltmarkt eingetreten. Danach müßte man annehmen, daß ein wieder voll belebter und in keiner Weise gehemmter Handel mit Rumänien und der UdSSR heute ein Volumen von etwa 500 Mill. $ erreichen könnte, d.h. für Westdeutschland rund 350 Mill. $. Diese Zahl erscheint freilich angesichts der mannigfachen auch auf der anderen Seite vorhandenen Hemmungen und nach der langen Unterbrechung der Handelsbeziehungen nicht alsbald realisierbar. Bei sehr vorsichtiger Schätzung kann angenommen werden, daß der Handel mit den genannten Ländern im Werte von etwa 150 bis 200 Mill. $ bereits heute im Bereich der Möglichkeiten liegt. Dies würde allerdings insbesondere die Lieferung von industriellen Ausrüstungen aller Art voraussetzen.

Mit Polen, Tschechoslowakei, Ungarn und Bulgarien hat von Oktober 1948 bis September 1949 ein Warenaustausch von 94 Mill. $ stattgefunden. Inwieweit das in den zur Zeit abgeschlossenen Verträgen vorgesehene Volumen von 300 Mill. $ gehalten werden kann oder durch die neuen Maßnahmen eine Beeinträchtigung erfährt, läßt sich noch nicht übersehen. Dies hängt davon ab, ob die neuen Listen auf abgeschlossene Verträge angewandt werden oder nicht.

Außer auf den handelspolitischen Ausfall, welcher vorstehend dargelegt wurde, wird auf die Folgen hingewiesen, die die angeregten Maßnahmen für Berlin haben. Die Berliner Wirtschaft würde gerade durch eine Belebung des Ost-West-Handels eine festere wirtschaftliche Basis erhalten haben. Die Durchführung der Maßnahmen wird das Gegenteil zur Folge haben. Westdeutschland wird sich daher entsprechend in die Lage versetzt sehen, noch höhere Subventionen als bisher für Berlin zu bezahlen.

Die Wirkung der Maßnahmen auf die deutsche Ostzone wird, wenn sie alsbald durchgeführt werden, darin bestehen, daß der Frankfurter Vertrag zu einem großen Teil nicht durchführbar ist. Sollten die geschlossenen Verträge noch erfüllt werden, so wird diese Wirkung erst nach Ablauf des Frankfurter Vertrages im zweiten Halbjahr 1950 eintreten. Es muß schätzungsweise damit gerechnet werden, daß für Westdeutschland notwendige Importe aus Ostdeutschland im Werte von 40-50 Mill. $ ausfallen, was eine weitere entsprechende Erhöhung des Dollar-Defizits hervorrufen muß.

Bei vorsichtiger Schätzung muß also im Außen- und Interzonenhandel mit einem Ausfall von insgesamt 200-250 Mill. $ gerechnet werden; ein Ausfall, der auf der Ausfuhrseite insbesondere auch zu Beeinträchtigungen des Beschäftigungsstandes und damit zu sozialen Schwierigkeiten und auf der Einfuhrseite, da es sich vorwiegend um wichtige Rohstoffe und Lebensmittel handelt, zu einer Erweiterung der Dollar-Lücke führen muß, wenn kein Ausgleich gefunden wird.

 

Quelle: BArch, VS-B 102/5.