20. November 1950

Unterredung des Bundeskanzlers Adenauer mit dem britischen Hohen Kommissar für Deutschland, Kirkpatrick

Zwischen dem Herrn Bundeskanzler und dem britischen Hohen Kommissar Sir Ivone Kirkpatrick hat gestern eine längere Unterhaltung stattgefunden, in deren Verlauf Sir Ivone auch auf die einzelnen Punkte einging, die der Herr Bundeskanzler zum Gegenstand der Besprechung auf dem Petersberg am 16. d[es] M[ona]ts gemacht hatte und die im einzelnen in dem an diesem Tage der Alliierten Hohen Kommission übergebenen Aide-mémoire enthalten sind.

Sir Ivone führte aus, daß eine Prüfung des Aide-mémoires ergeben habe, daß man den Wünschen des Herrn Bundeskanzlers in zahlreichen Punkten entgegenkommen könne. Im einzelnen nahm er zu dem Aide-mémoire wie folgt Stellung:

1.) Ersetzung des Besatzungsstatuts durch ein System von Verträgen.

Die britische Regierung stehe dem bereits im Memorandum vom 29. August 1950 geäußerten Wunsch des Herrn Bundeskanzlers nicht ablehnend gegenüber und sei bereits in eine Prüfung dieser Frage eingetreten. Die wesentlichste Schwierigkeit bestehe nach Auffassung der britischen Juristen darin, daß das Recht der Alliierten, Truppen in Berlin zu unterhalten, auf dem Besatzungsstatut beruhe, und daß die Bundesregierung im Falle der Abschaffung des Besatzungsstatuts und der Ersetzung durch Verträge keine Verpflichtungen für Berlin übernehmen könne. Es muß daher in diesem Fall eine neue Rechtsgrundlage für die Besetzung Berlins durch alliierte Truppen gefunden werden.

Sir Ivone übergab zu diesem Punkte ein kurzes Aide-mémoire und bat den Herrn Bundeskanzler, diese Frage auch durch deutsche Sachverständige prüfen zu lassen. Der Herr Bundeskanzler sagte Sir Ivone baldige Prüfung dieser Frage zu.

2.) Besatzungslasten.

Zu diesem Punkt übergab Sir Ivone das anliegende Aide-mémoire Nr. 2, das er in längeren Ausführungen erläuterte.

Der Herr Bundeskanzler gab Weisung, das Aide-mémoire sofort an das Bundesfinanzministerium weiterzuleiten und dieses aufzufordern, das von der britischen Hohen Kommission bereits seit längerer Zeit geforderte Amt für die Überprüfung der Besatzungskosten, insbesondere der Beschaffungen für die Besatzung, umgehend einzurichten. Er betonte, daß nach seiner Auffassung für die Errichtung dieser Stelle nur das Bundesministerium der Finanzen in Frage komme.

Sir Ivone führte weiter aus, daß er der Anregung des Herrn Bundeskanzlers, die deutsche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit unter Berücksichtigung der besonderen sozialen Lasten durch unabhängige Sachverständige nachprüfen zu lassen, durchaus positiv gegenüberstehe. Er erläuterte seine Behauptung, daß die Mieten für deutsche Häuser vielfach überhöht seien im einzelnen, und bemerkte u.a., daß die Familie Mühlens für das Hotel auf dem Petersberg jährlich 144.000 DM Miete erhalte und für Schloß Röttgen ohne Park 28.000 DM, trotzdem die Unterhaltungskosten von den Besatzungsmächten getragen werden müßten und es doch allgemein bekannt sei, daß das Hotel auf dem Petersberg in früheren Jahren kaum einen Reinertrag abgeworfen habe.

3.) Wirtschaftliche Fragen.

a) Demontagen.

Sir Ivone übergab das anliegende Aide-mémoire mit genauen Zahlen über die bereits durchgeführten und noch durchzuführenden Demontagen. Daraus ergab sich eindeutig, daß die Demontagen bis auf einen verschwindenden Rest durchgeführt sind.

Der Herr Bundeskanzler bat Sir Ivone, der Frage Watenstedt-Salzgitter erneut sein Augenmerk zu schenken und darauf hinzuwirken, daß die Demontage des Hochofens Nr. 5 sofort eingestellt werde und den deutschen Stellen erlaubt werde, mit der griechischen Regierung ein Abkommen über Ersatzlieferungen für diesen Hochofen abzuschließen. Sir Ivone sagte diese erneute Prüfung zu.

Wegen der Schmiedepresse beim Dortmunder Börder-Hütten-Verein bemerkte Sir Ivone, daß in diesem Fall ein Entgegenkommen leider nicht möglich sei, weil bereits der überwiegende Teil der Presse nach England abtransportiert sei.

Der Herr Bundeskanzler bat Sir Ivone, sich beim amerikanischen Hohen Kommissariat dafür einzusetzen, daß auch die Demontage bei dem Aluminiumwerk Töging sofort eingestellt werde.

b) Bezüglich der von dem Herrn Bundeskanzler geforderten Erleichterungen auf dem Gebiet der verbotenen und beschränkten Industrien bemerkte Sir Ivone, daß die Bundesregierung in dieser Beziehung mit weitgehenden Erleichterungen rechnen könne. Besonders auf dem Gebiet des Schiffbaus und der Dungerzeugung seien die Alliierten nach dem jetzigen Stand der in London stattfindenden Verhandlungen bereit, der Bundesregierung erhebliche Zugeständnisse zu machen. Es sei lediglich zweifelhaft, ob den deutschen Wünschen wegen der erhöhten Stahlerzeugung in vollem Umfang entsprochen werden könne.

c) Die britische Hohe Kommission sei mit dem deutschen Wunsch auf eine Mitwirkung auf dem Gebiet der Dekartellisierung und Entflechtung einverstanden.

d) Was die Beschränkung der wissenschaftlichen Forschung anbelangt, so sei ihm im einzelnen nicht bekannt, welchen Beschränkungen die deutsche Forschung noch unterliege. Er sei im Prinzip der Auffassung, daß diese Beschränkungen aufgehoben werden müßten, und bittet den Herrn Bundeskanzler, ihm die deutschen Wünsche detailliert mitzuteilen.

Der Herr Bundeskanzler sagte umgehende Prüfung dieser Frage und Übersendung eines Memorandums zu.

e) Sir Ivone bemerkte, daß er auch mit dem Problem der Restitution im einzelnen nicht vertraut sei. Er wisse nur, daß die Frage der Schiffsrestitutionen in letzter Zeit eine befriedigende Regelung gefunden hätte. Er bitte, ihm auch zu diesem Punkte die Wünsche der Bundesregierung eingehend mitzuteilen, und sagte wohlwollende Prüfung eines entsprechenden Memorandums zu.

Der Herr Bundeskanzler gab Weisung, ein entsprechendes Memorandum abzufassen und dem britischen Hohen Kommissar zu übersenden.

4.) Rechtsfragen.

a) Sir Ivone führte aus, daß auf diesen Gebieten von der britischen Hohen Kommission praktisch nichts mehr zu veranlassen sei, da den deutschen Wünschen insoweit vom britischen Hohen Kommissar bereits seit längerer Zeit entsprochen worden sei.

Auslieferungen Deutscher würden nur noch dann vorgenommen, wenn es sich eindeutig um Fälle von Mord nach deutschem Recht handele. Den Fall Hasse habe er persönlich eingehend geprüft. Das Beweismaterial sei aber so überwältigend gewesen, daß mit dem besten Willen die Auslieferung nicht hätte verhindert werden können. Er hoffe jedoch, daß dies der letzte Fall einer Auslieferung an die Oststaaten gewesen sei.

Wegen der im Zuchthaus Werl in Haft befindlichen deutschen Staatsangehörigen übergab Sir Ivone das anliegende Memorandum mit näherem Zahlenmaterial.

Es wurde zwischen dem Herrn Bundeskanzler und Sir Ivone vereinbart, daß die deutsche Presse von uns über den Inhalt des Memorandums und der Erklärung Sir Ivones, daß Auslieferungen nur noch im Falle von Mord nach deutschem Recht vorgenommen würden, unterrichtet werden solle.

b) Die deutsche Jusitzhoheit sei in der britischen Zone im weitesten Umfang wiederhergestellt. Zu diesem Punkt übergab Sir Ivone ebenfalls ein Memorandum.

5.) Endlich sagte Sir Ivone auch eine wohlwollende Prüfung des Wunsches des Herrn Bundeskanzlers nach einer Revision des derzeitigen Rechtszustandes auf dem Gebiet des Rundfunkwesens zu. Er bat den Herrn Bundeskanzler, ihm die derzeitige Rechtslage und seine Wünsche in einem Memorandum mitzuteilen, damit er eine genaue Prüfung veranlassen könne.

Der Bundeskanzler erwähnte diesen Punkt auch in der heutigen Kabinettssitzung.Staatssekretär Strauß vom Bundesministerium für Justiz erklärte sich bereit, das erforderliche Material zur Verfügung zu stellen. Dieses müßte dann mit dem Bundesministerium des Innern (Oberregierungsrat Lüders) abgestimmt werden.

Hiermit Herrn von Trützschler mit der Bitte um Kenntnisnahme und möglichst umgehende Weiterveranlassung durch die einzelnen Referate vorgelegt. Eine Abschrift des am 16. d[e]s M[ona]ts übergebenen Aide-mémoire ist in der Anlage beigefügt. Ich bitte, diese Aufzeichnung und das Aide-mémoire vorläufig streng vertraulich zu behandeln.

gez. Dittmann

 

Quelle: Aufzeichnung des stellvertretenden Leiters der Verbindungsstelle zur Alliierten Hohen Kommission im Bundeskanzleramt, Dittmann, vom 21. November 1950, in StBKAH III/96, Bl. 72-77.