Die Sitzung wird um 14 Uhr 13 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet. [...]
Präsident Dr. Köhler: [...] Meine Damen und Herren, wir kommen damit zu Punkt 2 der Tagesordnung:
Bekanntgabe der Bildung der Bundesregierung.
(Der Präsident erhebt sich.)
Meine Damen und Herren, ich glaube wohl einleitend sagen zu dürfen, daß es eine historische Stunde ist, in der die erste Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland bekanntgegeben wird.
Ich habe zunächst in Ausführung des Artikels 63 Absatz 2 [Grundgesetz] ein Schreiben des Herrn Bundespräsidenten folgenden Inhalts vorzulesen:
Im Namen der Bundesrepublik Deutschland ernenne ich auf Grund des Artikels 63 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland vom 8. Mai 1949 Herrn Dr. h.c. Konrad Adenauer zum Bundeskanzler.
Ich habe Ihnen ferner in Ausführung des Artikels 64 des Grundgesetzes über die Bildung der Bundesregierung folgendes Schreiben des Herrn Bundespräsidenten bekanntzugeben:
Ich beehre mich, Ihnen mitzuteilen, daß ich auf Vorschlag des Bundeskanzlers am 20. September 1949 die folgenden Persönlichkeiten zu Bundesministern ernannt habe:
Herrn Franz Blücher zum Bundesminister für Angelegenheiten des Marshall-Plans,
Herrn Dr. Gustav Heinemann zum Bundesminister für Inneres,
Herrn Dr. Thomas Dehler zum Bundesminister für Justiz,
Herrn Staatsrat Fritz Schäffer zum Bundesminister für Finanzen,
Herrn Professor Dr. Ludwig Erhard zum Bundesminister für Wirtschaft,
Herrn Staatsrat Niklas zum Bundesminister für Landwirtschaft und Ernährung,
Herrn Anton Storch zum Bundesminister für Arbeit,
Herrn Dr. Hans Christoph Seebohm zum Bundesminister für Verkehr,
Herrn Hans Schuberth zum Bundesminister für Post,
Herrn Eberhard Wildermuth zum Bundesminister für Wohnungsbau,
Herrn Dr. Hans Lukaschek zum Bundesminister für Angelegenheiten der Vertriebenen,
Herrn Jakob Kaiser zum Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen
Herrn Heinrich Hellwege zum Bundesminister für Angelegenheiten des Bundesrats.
Meine Damen und Herren, ich stelle damit fest, daß im Sinne des Artikels 64 [Grundgesetz] die Bildung der Bundesregierung bekanntgegeben worden ist.
Ich habe nunmehr nach Artikel 64 Absatz 1 die Vereidigung des Bundeskanzlers und der Bundesminister vorzunehmen.
(Der Bundestag erhebt sich.)
Ich werde sämtlichen Mitgliedern der Bundesregierung den Wortlaut des Eides, wie er in der Verfassung vorgeschrieben ist, vorlesen:
Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.
Zur Bekräftigung dieses Eides bitte ich die Mitglieder der Bundesregierung, den Herrn Bundeskanzler an der Spitze, sich zu mir zu begeben und mir die Schwurformel nachzusprechen.
Herr Bundeskanzler Dr. Adenauer!
Dr. Adenauer, Bundeskanzler: Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe. [...]
Präsident Dr. Köhler: Meine Damen und Herren! Ich stelle damit fest, daß gemäß Artikel 64 Absatz 2 des Grundgesetzes der Bundeskanzler und die Bundesminister vor ihrer Amtsübernahme vor dem Bundestag den vorgesehenen Eid geschworen haben. [...]
Quelle: Stenogr. Berichte 1. Deutscher Bundestag. Bd. 1, 20f.