21. Februar 1956

Die Sozial- und Agrarreform

Von Bundeskanzler Dr. Konrad Adenauer

 

Mit verstärktem Tempo sind wir gegenwärtig an der Arbeit, in der Bundesrepublik eine umfassende Sozialreform zu verwirklichen. Diese Sozialreform soll den Veränderungen in der Struktur unserer Gesellschaft, im Aufbau unserer Altersklassen Rechnung tragen. Die vermehrten Gefahren für Leib und Leben sollen berücksichtigt werden. Es geht nicht darum, auf die Gesetze Bismarcks nun noch das tausendste oder elfhundertste neue Gesetz aufzustocken, sondern wir wollen die gesamte Sozialgesetzgebung von Grund auf der Gegenwart anpassen.

Wir werden aus den Änderungen der gesellschaftlichen Verhältnisse seit Bismarck die Konsequenzen ziehen. Die neue Sozialreform wird dementsprechend ein sehr umfangreiches Werk darstellen. Neben der ständigen Zunahme der Rentenempfänger infolge des veränderten Altersaufbaus müssen die Steigerung der Krankheitshäufigkeit, die Spezialisierung der Berufe, die Zunahme der Unselbständigen gegenüber den Selbständigen, das vermehrte Sicherheitsbedürfnis der sozial schwachen Selbständigen infolge ihrer Substanzverluste während der letzten Jahrzehnte und schließlich auch die Verschiebung von der ländlichen zur städtischen Daseinsform berücksichtigt werden.

Wir wollen für die Bundesrepublik Deutschland eine Sozialreform schaffen, die alle sozialen Leistungen erfasst. Nicht nur die Rentenversicherung soll geändert, doch soll sie zuerst behandelt werden. In die Reform sollen einbezogen werden die sozialen Leistungen für den Fall des Alters, für Invalidität, Tod des Ernährers, Krankheit, Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfall, Berufskrankheit. Einbezogen werden weiter der Fall der Mutterschaft, die Familien- und Jugendhilfe sowie die Leistungen für die durch den Krieg eingetretenen Verluste an Leib und Leben.

Wir wollen nicht mehr erleben - wie wir das in den letzten Jahren notgedrungen erleben mussten -, dass die Altersrenten hinter der Entwicklung der Löhne zurückblieben. Denn die Löhne werden ja in denselben Berufen gezahlt, in denen die Rentner einst gearbeitet haben. Deshalb wollen wir eine dynamische Entwicklung der Renten. Nicht etwa in dem Sinne, dass jede Lohnerhöhung automatisch auf die Altersrente übertragen werden könnte; aber wir wollen periodisch eine Nachprüfung der Renten vornehmen, damit auch die Rentenempfänger an dem Aufstieg des Standes teilnehmen, aus dem sie stammen. Es steht noch nicht fest, wie groß die Zeitabschnitte sein sollen, die zwischen den Nachprüfungen liegen, doch könnte es sich um etwa drei oder fünf Jahre handeln.

Mit besonderer Aufmerksamkeit werden wir außerdem die Verhältnisse des gesamten Mittelstandes überprüfen, der Unselbständigen wie der Selbständigen. Auch auf diesem Gebiete werden wir in diesem oder im nächsten Jahr zu gesetzgeberischen Maßnahmen kommen.

Besondere Aufmerksamkeit verdient die Landwirtschaft. Die Stadtbewohner sollen bei uns nicht immer zurückdenken an die Zeiten, als der Landwirt besaß und die Städter hungerten. Man darf nicht verkennen, dass sich in der Zwischenzeit in weiten Teilen unserer Landwirtschaft vieles gewandelt hat. Die Vollbeschäftigung in der Industrie der Bundesrepublik hat dem Lande die nötigen Arbeitskräfte entzogen, und zwar in einem besorgniserregenden Maße. Es gilt, daran zu denken und entsprechend zu handeln, dass die Landwirtschaft ein Teil der gesamten deutschen Volkswirtschaft ist, und dass diese Volkswirtschaft in ihrer Gesamtheit darunter leiden muss, wenn ein großer Teil wie die Landwirtschaft krank ist. Hier liegt außer dem wirtschaftlichen auch ein gewichtiges soziales Problem.

Wenn wir überlegen, wie dem Lande in Westdeutschland geholfen werden kann, so müssen wir uns wohl damit abfinden, dass der Mangel an Arbeitskräften vorerst bleiben wird. Demgemäß ist eine Erleichterung vorwiegend im Übergang zum maschinellen Betrieb zu sehen. Dazu ist viel Geld nötig und außerdem eine systematische Zusammenlegung, weil die Zwergbetriebe unmöglich maschinelle Anlagen einführen können. Wie riesig diese Aufgabe ist, ergibt sich aus einem Beispiel: Die Einführung des maschinellen Betriebes in der deutschen Landwirtschaft macht etwa 100.000 km neue Wege nötig, die so befestigt sein müssen, dass die Leute vom Hof oder Dorf aus mit der Maschine auf den Acker und wieder zurück kommen.

Die praktische Behandlung aller angeschnittenen Themen erfordert selbstverständlich erhebliche finanzielle Anspannungen. Um unsere Landwirtschaft nicht verkommen zu lassen, verlangt der Bundeswirtschaftsminister neue Ausgaben in Höhe von rund 800 Millionen DM jährlich. Die Veränderung der Renten wird auch bald einige hundert Millionen DM zusätzlich erfordern. Um Erschütterungen zu vermeiden, muss also vorsichtig gehandelt werden.

 

Quelle: Westdeutsche Rundschau, Wuppertal vom 21. Februar 1956.