21. Januar 1963

Erste Besprechung von Bundeskanzler Adenauer mit Staatspräsident de Gaulle

Am Vormittag des 21. Januar hatte Bundeskanzler Dr. Adenauer die erste Besprechung mit Staatspräsident de Gaulle über das Protokoll, in dem die Prinzipien einer vertieften und erweiterten deutsch-französischen Zusammenarbeit festgelegt werden sollen. Zur gleichen Zeit berieten die mit dem Protokoll befaßten Minister beider Länder und ihre engeren Mitarbeiter, Außenminister Couve de Murville, die Botschafter Seydoux de Clausonne, Lucet und de Margerie auf französischer sowie Außenminister Dr. Schröder, die Staatssekretäre Professor Carstens und von Hase, Ministerialdirektor Dr. Jansen und Botschafter Blankenhorn auf deutscher Seite. Im Laufe des Vormittags hatte der Bundeskanzler auch Professor Hallstein, den Präsidenten der EWG-Kommission, zu einer Unterredung empfangen. Professor Hallstein befindet sich zur Zeit in Paris, um in der "Académie des Sciences Morales et Politiques" einen Vortrag zu halten, dessen Termin bereits seit längerer Zeit festgelegt war. Die Besprechung des Bundeskanzlers mit Staatspräsident de Gaulle wurde am Nachmittag fortgeführt. Bei dieser Gelegenheit berichteten die beiden Außenminister über ihre Gespräche vom Vormittag.

Staatssekretär von Hase erklärte nach der ersten Besprechung zwischen dem Bundeskanzler und Staatspräsident de Gaulle vor der Presse, das Abkommen über eine engere deutsch-französische Zusammenarbeit brauche entsprechend Artikel 53 der neuen französischen Verfassung in Frankreich nicht ratifiziert zu werden, während in der Bundesrepublik Artikel 59 des Grundgesetzes eine Ratifizierung erforderlich mache. Von deutscher Seite werde auf eine Ratifizierung besonderer Wert gelegt, weil sie den dauerhaften und verbindlichen Charakter der Vereinbarung unterstreiche. Das Protokoll über eine vertiefte und erweiterte Zusammenarbeit auf allen Lebensgebieten solle für beide Völker eine gemeinsame Zukunft eröffnen. Es sei demnach nicht unter dem akuten Aspekt einer Tagesangelegenheit, sondern ausschließlich unter langfristiger Perspektive zu verstehen. Das Protokoll begründe deutsch-französische Konsultation auf allen wichtigen Gebieten der Politik mit dem Ziele, zu gleichgerichteten Anschauungen zu kommen. Ein ständiges binationales Sekretariat für diese Zusammenarbeit werde es nicht geben. Die organisatorischen und technischen Angelegenheiten sollten von den bereits bestehenden Interministeriellen Ausschüssen wahrgenommen werden.

Staatssekretär von Hase betonte, man müsse die Besprechungen über das deutsch-französische Protokoll, das einer langfristigen deutsch-französischen Zusammenarbeit diene, sorgfältig von den Vorgängen in Brüssel und dem französischen Vorschlag auf Verschiebung der Verhandlungen über den EWG-Beitritt Großbritanniens unterscheiden. Beide Vorgänge hätten nichts miteinander zu tun, es handele sich um eine zufällige optische Koinzidenz ohne Kausalitätsverhältnis. Das Zusammentreffen mit Staatspräsident de Gaulle wegen der Unterzeichnung des Protokolls sei seit längerer Zeit festgelegt, während es sich in Brüssel um eine souveräne Entscheidung der französischen Regierung handele, für welche die Bundesregierung nicht verantwortlich sei. Die französische Entscheidung ändere nichts am deutschen Standpunkt. Die Bundesregierung wünsche den Beitritt Großbritanniens zur EWG und hoffe weiterhin auf eine Lösung in Übereinstimmung mit dem Vertrag von Rom.

Am Vormittag des 21. Januar hatte Bundesverteidigungsminister von Hassel eine längere Unterredung mit dem französischen Verteidigungsminister Messmer, der ihm zu Ehren ein Mittagessen gab. Der Bundesminister für Familien- und Jugendfragen, Dr. Heck, führte in Begleitung von Ministerialdirektor Dr. Sattler, dem Leiter der Kulturabteilung des Auswärtigen Amtes, eine Unterredung mit dem französischen Staatssekretär für Jugendfragen und Sport, Maurice Herzog.

Beim Abschluß der ersten Sitzung erklärte Bundeskanzler Dr. Adenauer, er sei auf das positivste beeindruckt von dem Umfang des Abkommens und von den Möglichkeiten, die sich aus seiner Verwirklichung für beide Völker ergeben. Die beiden Staaten seien zur Zusammenarbeit mit jedem Land bereit, das dazu willens sei. Europa könne aus der engen Zusammenarbeit zwischen Frankreich und Deutschland nur Nutzen ziehen. Der Bundeskanzler zeigte sich freudig überrascht von den weiten Möglichkeiten der gemeinsamen Arbeit. Als Politiker erfülle ihn dieses Werk mit großer Freude, das eine langfristige Zusammenarbeit für die Zukunft eröffne. Diese Zusammenarbeit könne auf alle europäischen Freunde ausgedehnt werden.

 

Quelle: Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung Nr. 14 vom 23. Januar 1963, S. 109f.