22. Dezember 1930

Schreiben von Oberbürgermeister Adenauer an Reichskanzler Brüning

 

Sehr verehrter Herr Reichskanzler!

Von Herrn Dr. Brüning, Köln, höre ich, dass Sie mit ihm über die beabsichtigte Realsteuererhöhung in Köln kurz gesprochen haben. Gleichzeitig höre ich von Herrn Justizrat Mönnig, dass er beabsichtigt, in derselben Angelegenheit Ihnen zu schreiben. Ich darf daher wohl auch Ihnen eine kurze Schilderung der Angelegenheit zu Ihrer Orien­tierung geben.

Die Nachricht, die Sie gelesen haben, ging dahin, dass die Stadt Köln eine 30%ige Erhöhung ihrer Realsteuern wolle und der Handels­kammer und der Handwerkskammer eine entsprechende Mitteilung gemacht habe. Das Letztere ist richtig. Dagegen habe ich von Anfang an nicht beabsichtigt, eine derartig erhebliche Realsteuererhöhung durchzusetzen. Ich musste nur mit Rücksicht auf die verzwickte preu­ßische Gesetzgebung in meiner Mitteilung an die Handelskammer und an die Handwerkskammer bis zur äußersten Grenze des Denkbaren gehen.

Ich habe nun in dreitägigem, sehr hartem Kampf eine Mehrheit der Stadtverordneten-Versammlung dafür erhalten, dass die Realsteuern in Köln mit Wirkung ab 1. April 1930 durchgängig um 10% in die Höhe gesetzt werden. Dafür haben gestimmt die Sozialdemokraten und das Zentrum, dagegen alle übrigen Parteien. Ich will Sie nicht mit Einzelheiten aufhalten, sondern nur in kurzen Ziffern angeben, was das für die Stadt und für die Steuerzahler bedeutet. Da in Preußen eine Senkung unter den Durchschnittssatz der Real­steuern nicht stattfindet und der Durchschnittssatz bei der Grundvermögenssteuer zur Zeit vom Preußischen Ministerium des Innern auf 300 berechnet ist, wir bis jetzt eine Grundvermögenssteuer von 300 hatten, würde ohne die beschlossene Erhöhung auf 330% der Erlass von 3% Hauszinssteuer an die Hauseigentümer in Köln über­haupt nicht erfolgen. Infolge der Erhöhung der Grundvermögens­steuer auf 330% erfolgt er nunmehr, während die Steigerung bei den Mieten bei der geringen Erhöhung sehr mäßig ist. Sie beträgt, auf die durchschnittliche Arbeiterwohnung gerechnet, pro Monat 0,48 RM. Bei der Gewerbesteuer liegen die Dinge folgendermaßen: Wir haben in Köln die Gewerbeertragssteuer und die Gewerbekapitalsteuer, dagegen keine Lohnsummensteuer. Es ist nun von den gesamten westdeutschen Städten von Dortmund bis Frankfurt, in denen zum Teil die Lohnsummensteuer, zum Teil die Gewerbe­kapitalsteuer eingeführt ist, ein besonderer Schlüssel ausgearbeitet worden, um zu vergleichbaren Sätzen bezüglich der Gewerbesteuer in diesen Städten zu gelangen. Danach beträgt der Durchschnitt der Gewerbesteuerbelastung in diesen westdeutschen Städten von Dort­mund bis Frankfurt 973 Punkte, in Köln 825 Punkte. Wir liegen also bisher erheblich in Köln, was die Gewerbesteuer angeht, unter dem Durchschnitt der westdeutschen Städte. Bei der Gewerbeertrags­steuer ist der preußische Landesdurchschnitt, unter dem ja nicht gesenkt werden soll, voraussichtlich etwa 540%. Da die Gewerbe­ertragssteuer bisher in Köln vor der Erhöhung 600% beträgt, würde keine 20%ige Senkung stattfinden, sondern nur eine 10%ige. Nach unserem neuen Beschluss soll sie auf 675 festgesetzt werden, so dass nunmehr eine volle 20%ige Senkung möglich ist, wieder ab 1. April 1931, ebenfalls auf 540%. In Summen ausgedrückt, stellt sich die Sache folgendermaßen bei der Gewerbesteuer:

Die Gesamtmehrbelastung für die Gewerbetreibenden durch die Erhöhung der Gewerbesteuer ab 1. April 1930 beträgt für das laufende Jahr 2,6 Millionen RM. Diese 2,6 Millionen RM sollen von dem Gewerbetreibenden ab 1.1.31 in 5 Vierteljahresraten gezahlt werden.

Der Mehrbelastung der Mieter in Höhe von 1,8 Millionen RM, auf das Jahr gerechnet, stehen gegenüber 3% Hauszinssteuer, die den Grund­stückseigentümern ersetzt werden, das sind 1,2 Millionen RM. Die für die Stadtkasse hereinkommenden Beträge berechnen sich wie folgt, und zwar zusammen für die beiden Jahre 1930 und 1931:

3,6 Millionen RM mehr Grundvermögenssteuer,
2,8 Millionen RM mehr Gewerbesteuer von den Gewerbetreibenden zu zahlen,
2,8 Millionen RM mehr Mehr-Ersatz vom Lande Preußen
______________

9,2 Millionen RM.

Mit dieser Summe wird es mir möglich sein, über die nächsten 5 Vier­teljahre in Köln hinwegzukommen. Voraussetzung dabei ist aller­dings, dass ich noch zu weiteren starken Abstrichen in unserem Haus­haltsplan komme. Insgesamt müssen noch 10 Millionen RM bei den Ausgaben gestrichen werden.

Ich glaube, dass das unter äußerster Anstrengung möglich sein wird, und ich habe in der Stadtverordneten-Versammlung die formelle Er­klärung abgegeben, dass ich unter Voraussetzung dieser Realsteuer­erhöhung und der inzwischen ebenfalls beschlossenen Verdoppelung der Biersteuer für das Jahr 1931 einen ausgeglichenen Haushaltsplanentwurf, allerdings unter starken Abstrichen, vorlegen würde. Wäre diese Realsteuererhöhung nicht vorgenommen worden, so würden wir in die denkbar größten Kassenschwierigkeiten gekommen sein, und ich glaube, dass dadurch für die Stadt Köln und für die Kölner Wirtschaft, aber auch für den allgemeinen Kommunalkredit sowie auch für die allgemeine innere Politik ganz bedauerliche Verhältnisse geschaffen worden wären.

Ich bitte Sie, Herr Reichskanzler, davon überzeugt zu sein, dass ich mich bei der ganzen Aktion von dem Gedanken habe beherrschen lassen, Ihre Politik nicht zu durchkreuzen, sondern nur die durch die Reichsnotverordnung gegebene Möglichkeit bis zu der unbedingt not­wendigen Grenze auszunutzen, damit die Stadt Köln ihre Zahlungen in den nächsten 15 Monaten nicht einzustellen braucht. Ich bin fest davon überzeugt, dass diese Zahlungseinstellung sonst kommt und dass damit ein viel größerer Schaden angerichtet wird als durch diese sehr mäßige Mehrbelastung des Gewerbes.

Vielleicht wird es Sie interessieren zu erfahren, dass die Sozial­demokratie, die doch namentlich die kleinen Mieter zu ihren Anhän­gern zählt, geschlossen meinen Vorschlägen zugestimmt hat, obgleich die Mieterhöhung, insgesamt 3,6 Millionen RM, für zwei Jahre be­rechnet, beträgt und die nach der Reichsnotverordnung dafür gege­bene Senkung - 3% Hauszinssteuer - nicht den Mietern, sondern den Hauseigentümern zugute kommt.

Ich wäre Ihnen zu größtem Dank verpflichtet, sehr verehrter Herr Reichskanzler, wenn Sie meiner obigen Versicherung Glauben schen­ken würden und wenn Sie, falls wider Erwarten im Reichsfinanz­ministerium Bedenken gegen die Genehmigung auftauchen sollten, Sie diese Bedenken zerstreuen würden. Ich darf noch hinzusetzen, dass das Preußische Innenministerium mein Vorgehen nach jeder Weise hin und rückhaltlos billigt und es für absolut notwendig hält, um die Dinge in Köln in Gang zu halten und keine Zustände herauf­zubeschwören, wie sie in Berlin leider Gottes eingetreten sind. Ich wünsche Ihnen, Herr Reichskanzler, trotz aller Schwierigkeiten ein recht gesegnetes Weihnachtsfest und ein gutes neues Jahr. Ich hoffe sehnlichst mit Ihnen, dass Ihnen und der Reichsregierung das neue Jahr die Früchte all der entsagungsvollen Arbeit des Jahres 1930 bringen wird.

Mit ausgezeichneter Hochachtung und verehrungsvollen Grüßen bin ich
Ihr sehr ergebener
gez. Adenauer

 

Quelle: Historisches Archiv der Stadt Köln, Abt. 902, Nr. 2/1. Durchschlag. Mit einem von Adenauer abgezeichneten Bürovermerk „Die Ange­legenheit ist inzwischen erledigt. (Teilweise genehmigt.) 29.12." Abgedruckt in: Morsey, Rudolf: Vom Kommunalpolitiker zum Kanzler. In: Konrad Adenauer. Ziele und Wege. Mainz 1972, S. 65-68.