Der Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland, Dr. Konrad Adenauer, und der Präsident der Französischen Republik, General de Gaulle, haben sich
zum Abschluß der Konferenz vom 21. und 22. Januar 1963 in Paris, an der auf deutscher Seite der Bundesminister des Auswärtigen, der Bundesminister der Verteidigung und der Bundesminister für Familien- und Jugendfragen, auf französischer Seite der Premierminister, der Außenminister, der Armeeminister und der Erziehungsminister teilgenommen haben,
in der Überzeugung, daß die Versöhnung zwischen dem deutschen und dem französischen Volk, die eine jahrhundertealte Rivalität beendet, ein geschichtliches Ereignis darstellt, das das Verhältnis der beiden Völker zueinander von Grund auf neugestaltet,
in dem Bewußtsein, daß eine enge Solidarität der beiden Völker sowohl hinsichtlich ihrer Sicherheit als auch hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklung miteinander verbindet,
angesichts der Tatsache, daß insbesondere die Jugend sich dieser Solidarität bewußt geworden ist und daß ihr eine entscheidende Rolle bei der Festigung der deutsch-französischen Freundschaft zukommt,
in der Erkenntnis, daß die Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern einen unerläßlichen Schritt auf dem Wege zu dem vereinigten Europa bedeutet, welches das Ziel beider Völker ist,
mit der Organisation und den Grundsätzen der Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten, wie sie in dem heute unterzeichneten Vertrag niedergelegt sind, einverstanden erklärt.
Geschehen zu Paris, am 22. Januar 1963 in zwei Urschriften in deutscher und französischer Sprache.
Der Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland
Der Präsident der Französischen Republik
Quelle: Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung Nr. 15 vom 24. Januar 1963, S. 117.