22. November 1951

Besprechung des Bundeskanzlers Adenauer mit den Außenministern Robert Schuman (Frankreich), Anthony Eden (Großbritannien) und Dean Acheson (Vereinigte Staaten von Amerika)

Außenminister Schuman eröffnet die Konferenz mit einem Dank an die Hohen Kommissare und Experten, die am Generalvertrag mitgewirkt haben. Er stelle mit Freude fest, dass der deutsche Bundeskanzler und Außenminister zum ersten Mal im Kreise der Außenminister der Westmächte anwesend sei. Er benutze diese Gelegenheit, um dem Herrn Bundeskanzler seine und seiner Kollegen aufrichtigen Wünsche zu übermitteln. Er wäre dankbar, wenn der Herr Bundeskanzler seine Ansichten und Auffassungen über die Gesamtlage entwickeln wollte.

Der Bundeskanzler: Die innere Lage Deutschlands sei schon für viele Deutsche schwer zu verstehen. Unterziehe man die gegenwärtige Entwicklung der Verhältnisse in Deutschland einer genauen Prüfung, so seien drei Gefahrenherde festzustellen. Einmal die neo-nazistische Gefahr, zum anderen das kommunistische Problem, zum dritten die Frage der Vertriebenen. Das Ausland richte sein besonderes Interesse auf die Neo-Nazistische Bewegung. Hier drohe keine unmittelbare Gefahr, es könnten sich aber Gefahren entwickeln, wenn man dieser Bewegung nicht rechtzeitig entgegentrete. Die gegenwärtige Bundesregierung und die überwiegende Mehrheit des Parlaments haben sich deshalb entschlossen, dagegen vorzugehen. Die Bundesregierung habe einen Beschluss gefasst, beim Bundesgericht gegen die SRP eine Klage einzureichen, die SRP als verfassungswidrig zu erklären. Gleichzeitig würden gegenwärtig gesetzgeberische Maßnahmen geprüft, um die Bundesrepublik gegen die Angriffe der SRP und anderer radikaler Organisationen zu schützen.

Die kommunistische Gefahr würde in der Regel unterschätzt, weil bei den Wahlen die Zahl der auf die Kommunistische Partei entfallenden Stimmen der Wähler relativ gering sei und weil es in dem Parlament nur wenige kommunistische Abgeordnete gebe. Die Kommunistische Partei Deutschlands sei im Gebiet des Bundesrepublik sehr aktiv und würde tatkräftig von Sowjetrussland, vor allem in finanzieller Hinsicht, unterstützt. Neben der offiziellen Kommunistischen Partei beständen 48 Tarnorganisationen, die im Kleide der verschiedensten Interessen, oft auch in kultureller Tarnung, rein politisch-radikale Ziele verfolgten. Die Bundesregierung habe beschlossen, gleichzeitig mit der Klage gegen die SRP beim Bundesverfassungsgericht auch eine Klage gegen die Kommunistische Partei und ihre Tarnorganisationen zu erheben, um auch diese als verfassungswidrig erklären zu lassen.

Ein starkes Element der Unzufriedenheit bilden die Vertriebenen. Dies sei ein soziales Problem erster Ordnung, dem die Bundesregierung große Aufmerksamkeit widme.

Er, der Bundeskanzler, verspreche sich von der heutigen Außenministerkonferenz, an der Deutschland zum ersten Mal mitwirke, eine gute Konsolidierung der politischen Verhältnisse in Deutschland. Die Bundesrepublik habe bisher gleichsam zwischen Ost und West in der Luft gehangen. Mit dem heutigen Tage spreche die Bundesregierung aus eigener Autorität, eingegliedert in die westliche Welt. Die Beschlüsse der Außenministerkonferenz machten die Bundesrepublik zu einem starken Faktor für die Sicherheit Europas und zu einer großen Attraktion für die Ostzone. Sowjetrussland werde erkennen, dass es ihm nicht gelungen sei, mit den Mitteln des kalten Krieges die Integration Deutschlands in den Westen zu verhindern. Dies alles bedeute aber einen wesentlichen Schritt zur Konsolidierung der europäischen Verhältnisse überhaupt.

Außenminister Schuman dankt dem Herrn Bundeskanzler für seine Ausführung und schlägt vor, in die Einzelverhandlungen einzutreten.

Der amerikanische Außenminister Acheson erklärt, dass er die Gedanken des Herrn Bundeskanzlers unterstreiche. Er habe die Verhandlungen im April 49 mitgemacht, in denen, zusammen mit Bevin, die Vorbereitungen für das deutsche Grundgesetz und die Wahlen getroffen worden seien. Er freue sich, aus den Ausführungen Dr. Adenauers zu entnehmen, dass die Bundesrepublik tief in die liberal-demokratischen Anschauungen verankert sei. Große Änderungen seien in dem Verhältnis Deutschlands zur Umwelt eingetreten. Vor wenigen Jahren sei es noch unmöglich gewesen, dass ein deutscher Außenminister in Paris mitgearbeitet hätte. Die mit dem heutigen Tage eingeleitete Zusammenarbeit müsste fortgesetzt werden. Er sei erfreut über die offene Art, mit der der Herr Bundeskanzler die deutschen Probleme behandelt habe. Er schlösse sich deshalb aus vollem Herzen den Worten der Begrüßung an, die Außenminister Schuman für den Kanzler gefunden habe.

Außenminister Eden: Er schließe sich ebenfalls den Ausführungen des Vorsitzenden an. Er habe zwar nicht zu den Urhebern des Grundgesetzes gehört, er habe aber, was manchmal bald schwieriger sei, von der Oppositionsbank aus die Bestrebungen der alliierten Außenminister unterstützt. Er hoffe sehr, dass dieses Zusammentreffen von weiteren Zusammenkünften gefolgt werde. England freue sich, an der deutsch-französischen Freundschaft mitzuwirken, die von britischer Seite in der Erinnerung an die tragischen Ereignisse der Vergangenheit besonders warm begrüßt würden.

Außenminister Schuman: Er danke seinen Kollegen für die gemachten Ausführungen. Die Bedeutung des Abschlusses des vorliegenden Vertrages sei nicht nur die, einen Schlussstrich unter eine schmerzhafte Vergangenheit zu ziehen, sondern gemeinsam eine Welt zu bauen, die gegen die Gefahren der Zukunft gewappnet sei. Frankreich und Deutschland benötigten hierzu Paten. Sie beide, die Regierungen der Vereinigten Staaten und Großbritanniens, seien die Paten der großen Unternehmung, der größten vielleicht, die seit Jahrhunderten unternommen worden sei. Unsere Völker werden das begreifen. Sie müssten sich aber gegen Missverständnisse schützen, nur etappenweise könne das große Ziel erreicht werden. Der heutige Tag bedeute eine solche Etappe.

Mr. McCloy: Er habe heute dem Herrn Bundeskanzler über die Ergebnisse der gestrigen Besprechungen der Außenminister berichtet. Der Bundeskanzler habe diese Ergebnisse als annehmbar empfunden, vor allem hinsichtlich der zwei Fragen, die gestern noch der Entscheidung der Außenminister bedurften.

Außenminister Schuman: Die französische Regierung sei im Prinzip bereit, dem Generalvertrag ihre Zustimmung zu geben. Sie müsse sich aber ihre endgültige Zustimmung noch reservieren, unter der Bedingung, dass eine Einigung in den noch ausstehenden Annex-Verträgen erzielt werden könne.

Außenminister Acheson: Offen blieben die Zusatzabkommen. Man habe die Frage erörtert, ob man den Generalvertrag heute paraphieren sollte oder nicht. Es verblieben ferner noch die Einigung der vier Außenminister hinsichtlich des der Öffentlichkeit zuzuleitenden Kommuniqués. Er wolle vorschlagen, dass die vier Länder feststellten, dass die Einigung über den Generalvertrag erzielt sei, und dass diese Feststellung in das Schlusskommuniqué aufgenommen würde.

Außenminister Schuman: Er sei gegen eine Paraphierung, solange die Verhandlung über die Zusatzabkommen noch nicht abgeschlossen sei. Er müsse die Zustimmung seiner Regierung ausdrücklich reservieren. Er habe zwar die französische Regierung auf dem Laufenden gehalten, möchte aber nicht ihrer Entscheidung vorgreifen. Das französische Parlament würde sich in Kürze in einer großen Debatte mit dem ganzen Fragenkomplex befassen.

Innerhalb der Annex-Verträge müsste auch die Frage der Fabrikation gewisser Waffen geregelt werden. Hier bestehe die Schwierigkeit der Gleichheit der Rechte. Man müsse nach einer Lösung suchen, die den Tatsachen Rechnung trage, dass gewisse Waffen im Gebiet der Bundesrepublik nicht gelagert werden dürfen.

Der Bundeskanzler: Er könne im Anschluss an die Besprechung, die er mit Außenminister Schuman gehabt habe, feststellen, dass am besten die ganze Frage an die Hohe Kommission verwiesen werde, damit diese, in Besprechungen mit der Bundesregierung, eine Regelung finde.

Außenminister Schuman: Die Außenminister der drei Westmächte müssten für diese Besprechung der Hohen Kommission Richtlinien geben.

Der Bundeskanzler: Er schlage vor, dass zunächst die Hohe Kommission mit der Bundesregierung verhandele, dass die Hohe Kommission über das Ergebnis der Verhandlungen an die Außenminister berichte, und dass dann diese Richtlinien für die Regelung des ganzen Problems erließen.

Außenminister Acheson: Er schlage ein besonderes Zusatzabkommen vor.

Außenminister Schuman erklärt, dass er sich der Auffassung von Mr. Acheson anschließe.

Außenminister Eden erklärt ebenfalls, dass die Frage durch ein besonderes Abkommen geregelt werden sollte.

Außenminister Acheson verweist dann auf das Kommuniqué.

Außenminister Eden erklärt, dass er es erst lesen müsste.

Außenminister Acheson antwortete darauf: "Es ist besser, wenn Sie es nicht lesen."

Die britische Delegation schlägt gewisse stilistische Änderungen der englischen Version vor, deren Wortlaut etwas verbesserungsbedürftig sei, weil sie sich zu eng an die ursprüngliche deutsche Formulierung anlehnt.

Der Bundeskanzler: Er danke den Außenministern für ihre Ausführungen. Deutschland, sein Volk und seine Regierung seien sich bewusst der Bedeutung des heutigen Schrittes als einer entscheidenden Etappe auf dem Weg zum Frieden und zur Eingliederung in die westliche Welt. Den Hohen Kommissaren schulde man Dank für ihre Arbeit, vor allem für den Geist, mit dem sich diese vollendet hätten. Ihr Name sei mit diesem historischen Werk für immer verbunden.

Außenminister Acheson: Die Anwesenheit des Bundeskanzlers sei ihm so wichtig, dass er noch einige Dinge behandeln möchte. Er kehre von Rom unmittelbar in die Vereinigten Staaten zurück und wolle deshalb die Gelegenheit heute nicht vorbeigehen lassen, um mit Nachdruck darauf hinzuweisen, dass drei Angelegenheiten so schnell wie möglich, d.h. möglichst noch in den nächsten dreißig Tagen, erfolgreich abgeschlossen werden sollten, zu denen er die Unterstützung des Bundeskanzlers dringend benötige.

1. Die Festlegung der Budgets für die Verteidigungskosten.

2. Der Vertrag über die europäische Verteidigungsgemeinschaft.

3. Abschluss der Annex-Verträge (contractual relations).

Alle diese Angelegenheiten hingen untereinander zusammen. Ihre Regelung sei von außerordentlicher Bedeutung. Er wünsche und hoffe, dass der Atlantikrat, der Ende Januar 1952 zusammentrete, unter diese Angelegenheiten sein Siegel drücken könne. Die Hilfe der Bundesrepublik bei diesem Werk sei von entscheidender Bedeutung. Die Hohen Kommissare müssten so rasch wie möglich die Erörterungen mit dem Bundeskanzler über den finanziellen Beitrag beginnen. Dieser Beitrag müsste vergleichbar sein mit den Beiträgen, die die anderen europäischen Länder leisteten.

Der Bundeskanzler: Die Bundesregierung ist bereit und auch vorbereitet, an diesem Werk mitzuarbeiten. Er teile die Überzeugung des amerikanischen Außenministers, dass Eile geboten sei.

 

Quelle: StBKAH III/96.