23. Januar 1952

Koalitions­besprechung beim Bundeskanzler

Besprochen wurden in erster Linie alle Fragen, die mit dem Generalvertrag und dem Verteidigungsbeitrag zusammenhängen.

Übereinstimmend wurde von den Mitgliedern der Koalition, ins­besondere von Herrn Dr. Schäfer und Dr. Wellhausen, darauf hingewiesen, dass man jeden Versuch unternehmen müsse, die SPD nicht aus der Verantwortung zu entlassen.

Prof. Hallstein berichtete über den Generalvertrag. Drei Vor­behalte:

1.) Das Recht, Truppen in Deutschland zu halten.

Dieses Recht wird aus dem Besatzungsrecht hergeleitet wegen des Verhält­nisses zu Russland, wegen gewisser Besorgnisse über eine neofaschistische Entwicklung in Deutschland und wegen der Bedenken, die aus der Haltung der SPD sich ergeben, die ja schon erklärt hat, einen solchen Vertrag später nicht anzuerkennen. Im engeren Zusammenhang damit steht das Notstandsrecht ("zum Schutze der Truppen"). Die Voraussetzungen sind streng kasuistisch geregelt. Der Nordatlantikrat kann als Schiedsgericht angerufen werden.

2.) Frage Berlin.

Hier besteht jetzt volle Übereinstimmung mit dem Magistrat Berlin und Oberbürgermeister Reuter.

3.) Frage der Wiederherstellung Gesamtdeutschlands.

Mit dem Generalvertrag verschwindet das Besatzungsstatut, verschwindet das Besatzungsrecht und verschwinden die Besatzungsbehörden. Die Alliierten entsenden Botschafter, die auch keine Botschafterkonferenz bilden dürfen.

Andere Fragen beschäftigen sich mit der Auslandsvertretung Deutschlands.

Aufgabe der Truppen ist es, das gemeinsame Territorium zu verteidigen. Der Besatzungszweck wird nicht mehr erwähnt. Der Generalvertrag enthält die Zustimmung zur Verteidigungsgemeinschaft. Der Vertrag gilt für ganz Deutschland. Ein Schiedsgericht ist vorgesehen, bestehend aus 3 Alliierten, 3 Deutschen und 3 Neutralen; der Vertrag enthält eine Revisionsklausel zugunsten der Bundesrepublik.

Die Einzelvorbehalte ergeben sich aus einer Reihe von Annexverträgen, die noch nicht besprochen wurden. Auf meinen Wunsch wurde Staatssekretär Hallstein beauftragt, alsbald den drei Fraktionsvorsitzenden eine Zusammenstellung des wesentlichen Inhalts des Generalvertrages und der Annexverträge zur Verfügung zu stellen.

gez. Dr. v. Brentano

 

Quelle: Aktennotiz von Heinrich v. Brentano, in: BArch, NL Brentano 239.