28. Feburar 1952

Niederschrift über die 24. Sitzung des Ausschusses für Auswärtige Angelegenheiten des Bundesrates

Tagesordnung:

1. Bericht der Bundesregierung über den Generalvertrag und die außenpolitische Lage der Bundesrepublik

2. Verschiedenes

Der Vorsitzende, Ministerpräsident Dr. Ehard, eröffnete um 16.10 h die Sitzung, begrüßte den Herrn Bundeskanzler und Herrn Staats­sekretär Hallstein und bat den Herrn Bundeskanzler, einen Über­blick über die außenpolitische Situation im Zusammenhang mit den Londoner Besprechungen und der Lissabonner Konferenz zu geben.

Der Bundeskanzler: Zunächst, meine Herren, darf ich die Mitteilung machen, dass die Insel Helgoland in der Nacht vom 29. Februar auf 1. März freigegeben wird.

Ich komme gern Ihrem Wunsch nach, über die Konferenzen zu berich­ten und über die Situation, wie sie sich jetzt darstellt. Herr Hallstein wird Ihnen anschließend einen Vortrag über den General­vertrag halten. Meine Herren, man muss die Londoner Konferenz, die Verhandlungen in der französischen Nationalversamm­lung und die Konferenz in Lissabon im Zusammenhang betrachten, nicht nur, weil sie zeitlich nacheinander folgen, sondern weil sie innerlich zusammenhängen.

Harriman hat vor seiner Abreise in Lissabon erklärt, dass nach seiner Meinung die Einbeziehung der Bundesrepublik in die west­europäische Staatengemeinschaft eines der bedeutendsten Ereignisse unserer Generation ist.

Von der britischen Regierung war mir nahegelegt worden, an den Beisetzungsfeierlichkeiten teilzunehmen. Das englische Volk würde dies sehr begrüßen, da der König bei meinem Englandbesuch im Herbst mich empfangen hätte. Ich habe daraufhin bei der britischen Regierung rückfragen lassen, ich dankte sehr und ob es auch so gemeint sei, wie es gesagt war. Wir sind ja immer noch unter Kuratel gestellt, und die Bundesrepublik nimmt noch immer eine Zwitterstellung ein. Da ist es infolgedessen für den Vertreter der Bundesrepublik eine nicht sehr angenehme Situation, im Ausland aufzutreten. Die britische Regierung hat aber auf meine Rückfrage sagen lassen, sie lege Wert darauf, und es böte sich bei diesem Anlass auch eine gute Gelegenheit, die etwas heikle Frage Dreier- oder Viererkonferenz zu lösen. Die Vorbesprechung fand zu dritt statt, Eden teilte mir dann als sicher die Erweiterung zur Vierer­konferenz mit.

Ich möchte Ihnen noch einiges vorher zum Verständnis der Verhält­nisse in Frankreich sagen. In der französischen Nationalversamm­lung ist die sehr starke kommunistische Partei, die zu allem nein sagt. Auf der anderen Seite ist die sehr starke gaullistische Partei, die auch dann, wenn sie innerlich eine Sache bejaht, unter allen Umständen nein sagt, um auf diese Weise einmal die Regierung in die Hand zu bekommen. So waren die Fraktionen der französischen Kammer zwischen Gaullisten und Kommunisten in einer schwierigen Lage, als diese Verhandlungen über die europäische Verteidigungs­gemeinschaft alle möglichen Erinnerungen aufgeweckt hat und als dort auch diese Erinnerungen von manchen Teilen der französischen Kammer mit Absicht wachgerufen worden sind. Trotz der Weisung des Parteidirektoriums haben 28 oder 30 Mitglieder der sozialistischen Fraktion gegen das Vertrauensvotum unter Führung von Moch ge­stimmt, der auch früher schon hervorgetreten ist und der sich Deutschland gegenüber sehr ablehnend verhält. Man darf eines nicht vergessen: Der Franzose war und ist auf seine Armee mindestens so stolz, wie die Deutschen vor 1918 oder vor 1914 auf ihre Armee ge­wesen sind. Es wird doch von Frankreich verlangt, auf eine natio­na­le Armee Verzicht zu leisten. Frankreich soll zwar wie die anderen Teilnehmer Truppen für seine überseeischen Gebiete geson­dert behalten, aber das ist natürlich kein Ersatz für die Tradi­tion der französischen Armee.

Wenn in der französischen Nationalversammlung sich eine Mehrheit gefunden hätte, die ein Misstrauensvotum gegen Faure ausgesprochen hätte, dann wäre nicht nur die Konferenz in London ins Wasser ge­fallen, sondern auch die in Lissabon, weil letztere sich ja mit fast den gleichen Gegenständen befasste wie die Konferenz in London. Das wäre von denkbar übler Wirkung gewesen, namentlich auf die Vereinigten Staaten. Wie sehr man dort Wert auf den Ausgang der Lissabonner Konferenz gelegt hat, mögen Sie daraus ersehen, dass Truman Acheson und seine Herren nach deren Rückkunft auf dem Flugplatz in Empfang genommen hat und ihnen gedankt hat. Damit ist sehr stark unterstrichen worden, welch große Bedeutung man in den Vereinigten Staaten dieser Konferenz beigelegt hat.

Herr Schuman kam am Sonntagnachmittag zurück, und er war beruhigt, denn die französische Kammer hat die Besonderheit, dass die Stimmen abgegeben werden können, ohne dass die Abgeordneten alle anwesend sind. Die Fraktionen geben ihre Stimmen ab, so viel, wie sie Mit­glieder haben, so dass die Abstimmung bei sehr schwach besetztem Haus vor sich gehen kann. Daher konnte sich Schuman erlauben, nicht anwesend zu sein. Die Londoner Konferenz begann montags um 10 Uhr und wurde nachmittags 4 Uhr fortgesetzt. Abends fand ein Essen bei Eden statt, bei dem ich unter vier Augen eine einstün­dige Besprechung mit Schuman über die Saarfrage gehabt habe; am andern Tage wurden die Beratungen fortgesetzt bis gegen 2 Uhr, so dass die Herren gleich weiterfahren mussten nach Lissabon und wir nach Deutschland zurückkehrten.

Bei der Londoner Konferenz wurde Deutschland als absolut gleichbe­rechtigt behandelt.

Die wesentlichen Punkte der Beratungen waren
die Regelung der Kriegsverbrecherfrage,
die Nato-Frage, Verhältnis zur europäischen Verteidigungsgemeinschaft,
die Frage der Waffenherstellung.

Man verlangte von mir, mich zu dem Gutachten der drei Weisen zu erklären, was ich rundweg abgelehnt habe, ehe ich mit den Sachver­ständigen darüber gesprochen hätte.

Ich weiß nun nicht, was alles in der Zeitung gestanden hat. Ich werde Ihnen also eventuell schon Bekanntes sagen.

Bezüglich der Kriegsverbrecherfrage handelt es sich um Leute, die in Deutschland inhaftiert sind; diejenigen, die in Frankreich sich in Haft befinden, fallen nicht hierunter. Wir haben uns geeinigt, dass eine Behörde eingesetzt wird, die aus 3 Vertretern der West­alliierten - 1 Amerikaner, 1 Brite, 1 Franzose - und 3 Deutschen besteht. Die betreffenden Mitglieder dieser Behörde sollen völlig unabhängig sein. Sie können von sich aus oder auf Veranlassung der deutschen Regierung oder des betreffenden Verurteilten bzw. seiner Angehörigen jeden Fall nachprüfen. Diese Behörde kann dann Empfeh­lungen an die betreffenden Regierungen geben, die Strafe zu er­lassen, sie herabzusetzen usw. Wenn diese Behörde einstimmig ist, ist die betreffende Regierung an ihr Votum gebunden. Aber man kann annehmen, wenn sie auch nicht einstimmig ist, dass eine solche Empfehlung ein so starker Ansporn für die in Frage kommende Regierung ist, dass sie Folge leisten wird. Man darf dabei eines nicht übersehen, dass unter den Leuten von uns, die in diesen Gefängnis­sen sitzen, ein gewisser Prozentsatz Schwerver­brecher ist, und zwar Leute, die bereits vor dem Kriege schwere Verbrechen begangen haben. Mir hat z.B. ein unparteiischer Mann gesagt, es sei er­schüt­ternd, welche Fülle von Weihnachtsgeschenken notorische Ver­brecher, die jetzt unter dem Titel „Kriegsver­brecher" marschieren, bekommen haben. Ich habe Kirkpatrick gesagt, sie sollen die Vor­strafen veröffentlichen, damit das deutsche Volk sieht, dass es zum Teil wirklich etwas Falsches glaubt. Dass wir an der Freilassung solcher Leute kein Interesse haben, ist selbstver­ständlich. Wir haben die Frage überlegt, ob wir darauf dringen sollen, dass ein neutraler Vorsitzender gewählt wird. Ich habe mich aber nach einiger Überlegung entschlossen, einen solchen Antrag nicht zu stellen. Wir haben an neutralen Ländern nur Schweden und die Schweiz, und ich könnte mir vorstellen, wenn ein Angehöriger eines neutralen Landes nun in einer solchen Situation sieht und liest, was da vorgegangen ist, dann kann er, der niemals die Kriegs­atmosphäre gefühlt und erlebt hat, vielleicht härter urteilen über eine solche Angelegenheit als der Deutsche oder Brite, der doch die Kriegsatmosphäre kennt. Ich glaube, dass die Vertreter der drei Westalliierten es vermeiden werden, geschlossen aufzutreten, dass sich 3 zu 3 Stimmen bilden. Die Länder haben doch wohl alle das Bestreben, die ganze Sache aus der Welt zu schaffen. Ich habe das Vertrauen, dass wir mit dieser Angelegenheit gut fahren werden. Bei Frankreich ist in Aussicht genommen, dass eine besondere Verhand­lung zwischen der französischen und deutschen Regierung statt­findet. In Frankreich ist eine ganze Anzahl unerledigter Fälle, es sind etwa 200. Das sind Fälle, bei denen man gerade auf deut­scher Seite bemüht war, die Erledigung möglichst lange hinauszu­schieben, weil man hofft, je größer der Abstand würde, desto milder würden die Fälle betrachtet. Es sind aber auch viele Fälle vorhanden, bei denen auch das Bundes­justizministerium Besorgnis hat, dass sehr schwere Urteile ausgesprochen werden. Alles in allem genommen, glaube ich jedoch, meine Herren, dass die Regelung gut ist und dass sie den meisten Leuten die Freiheit wiederbringen wird. Ich habe über diese Fragen mit Vertretern des Heimkehrerver­bandes gesprochen, und die Herren waren auch der Ansicht, dass eine derartige Regelung wohl akzep­tiert werden wird.

Der zweite Punkt war das Verhältnis Nato und europäische Ver­teidigungsgemeinschaft. Die Aufnahme in die Nato kann nur dadurch erfolgen, dass der betreffende Vorschlag von den Parlamenten aller Mitgliedsstaaten der Nato ratifiziert wird. Dazu gehören minde­stens 12 bzw. 14 Monate, ehe das durch die ganzen Parlamente ge­gan­gen ist. Das haben wir jetzt bei der Türkei und Griechenland gesehen. Es ist Einstimmigkeit erforderlich. Sie wissen, dass man sich in Frankreich der Aufnahme Deutschlands in die Nato noch heftig widersetzt. Wir haben einen Vorschlag aufgegriffen, den Herr Stikker (Niederlande) zuerst angeregt hat. Die anderen sind alle dafür, dass wir aufgenommen werden. Der französische Wider­stand müsste überwunden werden.

Wir haben eine vorläufige Regelung wie folgt getroffen. Es sind zwei Dinge, einmal die Übernahme einer Garantie nach dem Muster des Nato-Paktes. Ein Angriff auf eines der Länder wird von jedem anderen Land als ein Angriff auf es selbst betrachtet; das zweite ist eine organisatorische Verzahnung zwischen europäi­scher Verteidigungsgemeinschaft und Atlantikrat.

Es sollen gemeinsame Sitzungen des Ministerrates der Verteidi­gungsgemeinschaft und des Atlantikrates durchgeführt werden. Eine solche gemeinsame Sitzung wird abgehalten, wenn es beide Räte beschließen, oder wenn ein einzelner Staat der europäischen Ver­teidigungsgemeinschaft oder der Nato dies beantragt, weil seine Integrität, seine Unabhängigkeit, seine Sicherheit nach seiner Auffassung in Gefahr ist. Die Bundesrepublik kann zu jeder Zeit eine gemeinsame Sitzung des Atlantikrates und des Ministerrates der europäischen Verteidigungsgemeinschaft beantragen; da 5 Mit­glieder der europäischen Verteidigungsgemeinschaft ohnedies in der Nato sind, bedeutet das, dass eine Sitzung des Atlantikrates unter Hinzuziehung des deutschen Vertreters stattfindet.

Weiter wurde vereinbart, dass wir in den militärischen Institutio­nen der Nato vertreten sind und dass wir Beobachter zu allen anderen Organen der Nato schicken können. Wir haben alles das erreicht, was notwendig ist, um von allem zu hören und unseren Einfluss ausüben zu können.

Ich hatte in London mit Herrn Schuman eine einstündige Unterredung über die Verhältnisse an der Saar. Wir sind auseinandergegangen mit der Abmachung, dass diese Verhandlungen fortgesetzt werden sollen. Am 19. März ist eine Sitzung des Ministerrates des Europa­rates, und ich nehme an, dass dann die Verhandlungen zwischen Herrn Schuman und [mir] fortgesetzt werden Herr Schuman sagte im Verlaufe dieser Unterredung, dass es in Frankreich wie in Deutsch­land eine Anzahl von Herren gebe, die, wenn sie „Saar" hören, beide Ohren spitzen. Ich habe keinen Zweifel daran gelassen, dass wir erstreben und verlangen, dass an der Saar die demokratischen Frei­heiten gewährt werden, die Freiheit aller Parteien, auch neu zu gründender Parteien, Versammlungsfreiheit, freies Wort usw. Großbritannien und die Vereinigten Staaten (Eden und Acheson) hatten gewünscht, dass eine Aussprache zwischen Schuman und mir über die Saarfrage stattfinde. Sie halten ihre guten Dienste zur Weiterbehandlung der Saarfrage zur Verfügung, wenn es von den beiden Beteiligten gewünscht wird.

Nach meiner Rückkehr haben Verhandlungen stattgefunden über den finanziellen Verteidigungsbeitrag der Bundesrepublik. Diese Ver­handlungen sind sehr beschleunigt worden, weil Acheson mich dringend gebeten hatte, ich möchte doch dafür sorgen, dass sie in Lissabon bis Samstagabend oder Sonntagmorgen im Besitze unserer Vorschläge sein möchten, damit die deutsche Frage bis Dienstag in Lissabon geklärt werden könnte. Es haben dann am Freitag Verhand­lungen in Mehlem stattgefunden, bei denen von uns außer mir die Minister Schäffer, Blücher und Erhard anwesend waren. Die Bespre­chung dauerte von 4 bis 10 Uhr. Ich wiederhole hier noch einmal, meine Herren, dass die Vorschläge, die deutscherseits gemacht worden sind, selbstverständlich nur mit dem Vorbehalt der Genehmi­gung durch den Bundestag vorgelegt wurden. Deshalb sind die in der Presse gemachten Vorwürfe, wir hätten kein Recht für derartige Vorschläge, hinfällig.

Wir gingen bei unserem Vorschlag davon aus, dass die europäische Verteidigungsgemeinschaft bis zum 1. August ratifiziert ist von allen Ländern. Wir haben diesen Termin als Stichtag für den Ver­teidigungsbeitrag genommen. Wenn diese Ratifizierung vorher erfol­gen sollte, würde der Termin früher liegen, wenn sie erst später erfolgen sollte, später. Wir haben uns dahin geeinigt, dass wir für die Zeit vom 1. August bis 31. März 1953 monatlich im Durchschnitt 850 Mio. DM zahlen. Da in den vier ersten Monaten des kommenden, am 1. April beginnenden Haushaltsjahrs - April, Mai, Juni und Juli - die Besatzungskosten auf monatlich 500 Mio. DM geschätzt werden, - und dies ist nicht nur eine Schätzung, sondern die Alliierten haben sich in den Schriftstücken bereit erklärt, dass die Ausgaben sich in diesen Grenzen halten werden -, beträgt die Belastung

4 x 500 Mio. DM = 2.000 Mio. DM
+
8 x 850 Mio. DM = 6.800 Mio. DM.

Bei dem Betrag von 850 Mio. DM wurde die Empfehlung der „Drei Weisen" zugrunde gelegt. Die Frage, welche Beträge in unserem Haus­haltsplan als Beitrag zur Verteidigung abzugsfähig sind, soll geprüft und entschieden werden bei der Nachprüfung, die für alle Nato-Staaten schon diesen Sommer stattfinden soll und spätestens im Jahre 1953 beendigt werden soll. Diese Frage ist noch in der Schwebe gelassen und wird dann zur Entscheidung kommen. Wichtig ist, dass von uns verlangt und auch von den drei Westalliierten zugesichert worden ist, dass, falls sich ergeben sollte, dass die Schätzungen über unser Sozialprodukt und dementsprechend unsere Leistungsfähigkeit sich als unrichtig erwiesen, wir das Recht haben sollen, uns an einen der drei Westalliierten - natürlich kommen nur die Vereinigten Staaten in Frage, aber es sieht besser aus, wenn man sagt, „an einen der drei Westalliierten" - wenden zu können, um eine Unterstützung zu bekommen in derselben Weise, wie das auch anderen Nato-Ländern, insbesondere Frankreich, zuteil geworden ist. In einigen Zeitungen ist die Meinung ausgesprochen worden, dass der Finanzminister bei den Verhandlungen vielleicht doch noch etwas mehr hätte herausholen können oder sollen. Wer das geschrieben hat, war nicht Zeuge der Verhandlungen und ist kein guter Psychologe. Mir ist dieses Recht, Amerika um Unterstützung angehen zu können, tatsächlich mehr wert, als wenn wir von den 850 Mio. 350 Mio. abgehandelt hätten. Ich halte davon viel mehr, als wenn - noch Gott weiß wie lange - hin- und hergehandelt worden wäre. Damit habe ich den Inhalt des Vorschlags ziemlich ausführ­lich wiedergegeben.

Bei den Verhandlungen in London hat die Frage lange Zeit in Anspruch genommen, dass wir uns gewisse Beschränkungen in der Waffenherstellung auferlegen lassen sollen. Geregelt ist die Sache dahin, dass allen Teilnehmern der europäischen Verteidigungsgemein­schaft die Waffenproduktion verboten ist, soweit sie nicht von der obersten Stele dem betreffenden Staat erlaubt ist. Es handelt sich für uns darum, ob wir eine Diskriminierung darin erblickten, wenn wir bei der Herstellung gewisser Waffen nicht herangezogen würden, und zwar Atomwaffen und biologische Waffen. Dass wir keine Atomwaf­fen herstellen können - schon aus finanziellen Gründen -, ist selbstverständlich. Ich darf folgendes sagen: Gewisse Waffenpro­duktionsstätten sind wirklich ein Anziehungspunkt für Flieger­angriffe. Wir mussten nach meiner Meinung bei dieser Frage Wert darauf legen, dass das deutsche Kontingent mit Waffen entsprechend versorgt würde.

Biologische Waffenherstellung ist eine solche Schweinerei, dass ich glaube, es ist sehr gut, dass wir uns nicht damit zu befassen brauchen. An V-Waffen, Kriegsschiffen, abgesehen von kleineren Küstenschiffen, haben wir auch kein Interesse. Schwierig waren zwei Punkte: Flugzeuge und Pulverfabriken, Kanonen über 10,5 cm. Die Flugzeugfabrikation ist ein sehr verlustreiches Unternehmen, und die Herstellung von Zivilflugzeugen kommt nur dann in Frage, wenn Kriegsflugzeuge hergestellt und nebenbei auch Zivilflugzeuge hergestellt werden können. Der Wunsch, wir möchten keine Flugzeuge herstellen, ging von England aus. Man kann ein Düsenflugzeug, das als Zivilflugzeug gebaut ist, im Handumdrehen als Kriegsflugzeug benutzen. Die deutschen Flugzeuge haben in England doch einen viel größeren Schaden angerichtet, als wir geglaubt haben, weil wir die deutschen Heeresberichte ja mit einem gewissen Zweifel gelesen haben. In London allein sind 40 000 Häuser zerstört worden, und kilometerweit ist in London noch nichts wieder aufgebaut, und es sieht ähnlich aus wie in Köln. Was die Pulverfabriken angeht, so war das für uns ein sehr wesentlicher Punkt, und zwar wegen der Versorgung des deutschen Kontingents. Es wurde zwar entgegenge­halten, dass man die französischen Pulverfabriken in Nordafrika neu errichte und in Frankreich demontiere. Wie weit das zutrifft, weiß ich nicht. Das Verlangen ist schließlich fallen gelassen worden, ebenso das Verlangen, uns auf die Herstellung von Kanonen bis 10,5 cm zu beschränken. Wir können damit zufrieden sein, gewisse Dinge würden wir auch sonst nicht herstellen, und wir würden sogar bitten, davon abzusehen, wenn sie uns auferlegt würden. Dagegen können wir uns auf allen wissenschaftlichen Gebieten frei betäti­gen, insbesondere auch, was die Atomforschung betrifft. Die ganze wissenschaftliche Forschung ist keiner Beschränkung mehr unter­worfen. Ich glaube, wir sind in der ganzen Angelegenheit wirklich gut gefahren und können uns nicht darüber beklagen. Aber, wie gesagt, das war ein Gegenstand, über den lange gesprochen worden ist, da namentlich von französischer Seite aus Bedenken erhoben worden waren.

Der Vertrag über die Verteidigungsgemeinschaft ist, abgesehen von nicht sehr wichtigen Punkten, fertig. Über diese Punkte wird von den Delegationen in Paris in der nächsten Woche weiterverhandelt werden. In verhältnismäßig kurzer Zeit wird dieser Vertragsentwurf fertig sein. Es ist noch nicht sicher, ob es nötig ist, ihn noch­mals einer Ministerkonferenz zu unterbreiten, weil alle Punkte von Belang geklärt sind. Über den Generalvertrag wird Ihnen an­schließend Herr Hallstein etwas sagen. Die Annexverträge erfordern noch sehr intensive Verhandlungen, bei denen es auch hart auf hart gehen wird. Diese Verhandlungen werden in Bonn geführt werden, dafür ist noch Zeit nötig. Wir glauben aber, das ganze Vertrags­werk in Bonn etwa im Juni, wenn möglich schon in der zweiten Mai­hälfte, vorlegen zu können, damit der Bundestag und Bundesrat dem­gegenüber ihre Obliegenheiten erfüllen können, bevor der Bundestag in Ferien geht.

Ich möchte mit einigen Sätzen politischer Natur schließen: Ich bin der Auffassung, dass wir, wenn wir dieses Vertragswerk ratifiziert bekommen, in einer unerwartet schnellen Weise Deutschland wieder gleichberechtigt gemacht haben und auch unsere Souveränität - abgesehen von den bekannten Einschränkungen, die sich auf Berlin beziehen usw. - bekommen haben, und, meine Herren, was ebenso wichtig ist, wir haben auch für die Bundesrepublik dann wieder die politische Bedeutung in der Welt bekommen, die wir einfach für unser ganzes Wirtschaftsleben nötig haben. Denn, glauben Sie mir, ein Staat, ein Land, das keine Gleichberechtigung hat, hat es auch im Wirtschaftsleben erheblich schwerer als ein Land, das eben als gleichberechtigt angesehen wird. Vor allem aber bekommen wir durch diesen Status die Möglichkeit, bei den großen diplomatischen Aus­einandersetzungen, die die nächsten Jahre bringen werden, auch bei den Verhandlungen, die zur Ordnung der Dinge in Osteuropa eines Tages nötig werden, als gleichberechtigter Staat mit­zuwirken. Unsere Stellung ist dann unvergleichlich stärker, als wenn wir noch Besatzungsgebiet wären mit all der Minderung an Recht und Ansehen, die mit der Besetzung und Unterjochung eines Landes verbunden ist. Mit diesen Sätzen möchte ich schließen, meine Herren. Wenn Sie noch irgendeine Frage haben über die Londoner Verhandlungen oder die Lissabonner Konferenz, stehe ich gern zur Verfügung.

Ministerpräsident Kopf: Wenn ich Sie recht verstanden habe, Herr Bun­deskanzler, haben Sie ausgeführt, dass das Oberkommando der euro­päischen Armee bestimmt, welche Waffen und wo sie hergestellt werden sollen. Wenn das richtig ist, vermag ich nicht einzusehen, weshalb wir dann noch Beschränkungen auferlegt bekommen.

Der Bundeskanzler: Ich glaube, ich bin nicht in allem verstanden worden. Es ist vorgesehen, dass das Kommissariat mit Zustimmung des Ministerrates bestimmt, welche Waffen und wo sie hergestellt werden sollen. Es steht aber in Artikel 3 auch drin, dass keines der teilnehmenden Länder diskriminiert werden soll. Nun könnte eines Tages die Frage angeschnitten werden: „Fühlst du dich, Deutschland, diskriminiert, wenn du nicht den Auftrag bekommst, Hochseeschiffe zu bauen?" Die Verhandlungen haben sich also darauf beschränkt, ob wir uns diskriminiert fühlten.

Senatspräsident Kaisen: Wir haben alle gehört, wie weit die Annäherung zwischen Frankreich und Deutschland gediehen ist. Wir haben sehr vieles festgestellt, was nicht gerade günstige Aussichten hat. Nun ist ein Punkt vorhanden, über den ich nicht klar bin. Als ich in Frankreich war, wurde sehr viel über den Vertrag zwischen Frank­reich und Russland gegen Deutschland gesprochen. Dieser Vertrag ist 1951 in der französischen Kammer wieder zur Sprache gekommen und von Schuman als bestehend erklärt worden. Wenn wir nun in die Nato aufgenommen werden wollen, dann haben die Franzosen Hemmnisse. Die Nato ist nach ihrer Meinung eine Sicherheit gegen einen Angriff Russlands. Nehmen sie uns auf, dann könnte Russland Frankreich des Vertragsbruchs bezichtigen. In diesem Falle ist es für die Franzo­sen ein sehr gewagtes Spiel. Die Franzosen sind ja Meister in diplomatischen Schachzügen, aber das hat auch einen Pferdefuß, sie haben so viele Verträge geschlossen, dass es zu sehr verwickelten Situationen kommen könnte. Wäre es nicht möglich, mit den Fran­zosen einmal diesen Komplex zu besprechen, damit sie den Vertrag mit den Russen aufgeben. Darin liegt doch ein großes Hindernis.

Der Bundeskanzler: Ich will diese Angelegenheit gern prüfen. Vielleicht ist es möglich, wenn die französische Nationalversamm­lung wieder etwas mehr Vertrauen zu sich selbst gefunden hat, damit auch etwas auszurichten. Bidault hat einmal gesagt, die Franzosen sollten einmal ein bisschen mehr Vertrauen zu sich selbst haben, das ist nämlich tatsächlich der Hintergrund bei den Fran­zosen. Ich will gern den Vorschlag aufgreifen. Sie wissen, dass die französische Nationalversammlung einen Garantievertrag mit England und Amerika verlangt hat für den Fall, dass Deutschland aus der europäischen Verteidigungsgemeinschaft austritt. Ich bin von Eden und Acheson gefragt worden, wie ich mich dazu stelle, und habe gesagt: Wenn sich die Garantiezusicherung Englands und Amerikas ausschließlich gegen Deutschland richten würde, dann würde ich das nicht verstehen, aber wenn Ihr eine Garantie übernehmen wollt gegen jeden, der aus dem Vertrag austritt, dann könnt Ihr meinet­we­gen so viele Garantieverträge übernehmen, wie Ihr wollt. Auch Frankreich könnte bei einer Regierungsänderung einmal aus der Gemeinschaft ausscheiden wollen. Das Schicksal dieses Verlangens der Franzosen ist noch nicht entschieden; keinesfalls werden sie eine Garantie gegenüber Deutschland allein erhalten.

Minister Dr. Spiecker: Es gibt viele Leute, die die Wichtigkeit des europäischen Verteidigungsbeitrags einsehen und es auch begrü­ßen, aber warum wollen wir Deutsche unbedingt in die Nato aufge­nom­men sein? Es weiß doch jeder, dass es ein weltweiter Verteidi­gungs­pakt sein wird. Wenn z.B. Taft Präsident werden würde, wäre die Gefahr eines ostasiatischen Konflikts groß. Dass die Amerikaner Interesse haben, einen Zweifrontenkrieg zu führen, liegt auf der Hand. Warum aber haben wir ein Interesse daran, in die Nato rein­zu­kommen, wo wir doch nicht in Händel geraten wollen.

Der Bundeskanzler: Um das vorwegzunehmen, bei Taft als Präsident ist keineswegs mit einem Zusammenstoß zu rechnen. Eine sehr maß­gebliche Richtung in der Republikanischen Partei hält die jetzige Methode für zu aggressiv. Man müsste sogar damit rechnen, dass eine andere Politik gegenüber Russland eingeschlagen wird, wenn der neue Präsident sein Amt antritt.

Warum soll nun Deutschland in den Atlantikpakt hinein? Die euro­päi­sche Armee wird zu einem Teil aus Deutschen bestehen. Wir können unter keinen Umständen den Zustand hinnehmen, dass unsere Leute zum Einsatz kommen bzw. dass eine Politik gemacht wird, die zwangsweise etwas Derartiges herbeiführen könnte, ohne dass wir Einblick haben. Wir können nicht unsere Leute hingeben und Stellen die Entscheidung über deren Einsatz überlassen, bei denen wir nicht beteiligt sind. Das war der Grund. Aber ich glaube, dass eine solche Gefahr jetzt vermieden ist und wir daher keine übermäßige Eile nötig haben. Die Atlantikpaktorganisation wird sich anschei­nend in eine Organisation, die auch für nichtmilitärische Fragen, insbesondere wirtschaftliche Fragen, zuständig ist, erweitern. Diese Entwicklung müssen wir im Auge behalten, aber das steht noch nicht alles fest, das sind Ideen von Churchill.

Nachdem der Vorsitzende festgestellt hatte, dass die Herren keine Fragen mehr zu stellen wünschten, bat er Staatssekretär Hallstein ums Wort.

Prof. Hallstein: Bei den Zusatzabkommen handelt es sich um 5 Kom­plexe, zwei davon brauche ich nicht mehr zu berühren, der eine ist der Verteidigungsbeitrag, worüber der Herr Bundeskanzler bereits berichtet hat, und der zweite ist der Schiedsvertrag, darüber habe ich früher schon einmal berichtet.

Es bleiben noch drei Komplexe:
1. Truppenvertrag
2. Überleitungsabkommen
3. Berlin betreffende Fragen.

Es steht im Augenblick so. Unsere Vertreter haben Anweisung, die Resolution des Bundestages zugrunde zu legen. Die Alliierten haben sich auf diese Stellungnahme eingerichtet.

Das Truppenabkommen zerfällt in zwei Teile, der erste befasst sich mit der allgemeinen Rechtsstellung, der zweite mit Fragen mehr technischer Natur, Versorgung der Truppen, Kasernenbauten, Trup­pen­plätze, Nachrichtenmittel, Unterhaltsleistungen usw. Hier liegen Entwürfe vor von alliierten Militärs, die mit ziemlichem Schwung und sehr großzügiger Abschätzung ihrer eigenen Bedürfnisse ausgearbeitet worden sind, die wir sehr einschränken müssen.

Beim Überleitungsabkommen geht es um das, was die Alliierten Programme nennen, Maßnahmen, die sie hier eingeführt haben und die zu den Kriegszielen der Alliierten gehört haben. Grundsatz für diese Regelung ist, dass alles Besatzungsrecht zur Disposition des deutschen Gesetzgebers gestellt wird und dass alle Besatzungsver­waltung fortfällt. Beide Grundsätze erleiden Ausnahmen, und der Kampf geht um die Abgrenzung dieser Ausnahmen. Es droht eine Ver­steinerung gewisser alliierter Gesetze. Es wird gefordert, dass wir uns verpflichten, gewisse Gesetze nicht zu verändern; erst war gefordert „bis zum Friedensvertrag", dann „auf bestimmte Peri­oden"; aber in dieser Frage haben wir bisher noch keine Zugeständ­nisse gemacht und hoffen, hier siegreich zu bleiben. Ich führe als ein markantes Beispiel die Kartellgesetzgebung an. Die Alliierten wollen erlauben, dass ihr Kartellgesetz durch das Kartellgesetz von Erhard ersetzt wird, aber sie wollen, dass die wesentlichen Bestim­mungen dieses Gesetzes binnen einer bestimmten Frist (5 Jahren) nicht geändert werden. Wir bekämpfen diese Tendenz; die Alliierten werden mit dieser Versteinerung nichts erreichen, nur das Gegen­teil, sie wird nur ein Fremdkörper in unserer Gesetzge­bung sein. In diesen Komplex gehören folgende Punkte: die Behandlung des Gesetzes Nr. 27 und anderer Dekonzentrationsgesetze wie Ufa-Gesetz und Großbanken-Gesetz.

Bei Gesetz Nr. 27 haben sich die Standpunkte angenähert. Es ist das die Folge einer sehr energischen Demarche, die der Bundeskanz­ler bei den Alliierten unternommen hat, um die Verhandlungen zu beschleunigen. Ein anderer Punkt gehört hier noch herein: die Behandlung der Gewerbefreiheit. Auch hier sind die Wünsche der Alliierten zusammengeschrumpft. Die Restforderung bleibt, dass wir eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts herbeiführen sollten. Auch dieser kleinen Restforderung haben wir bis jetzt nicht zugestimmt, ich hoffe, dass wir diesen Standpunkt durchführen werden. Ein anderer Komplex sind die Fragen der Restitution, der inneren und der äußeren. Es gehört hier herein: die Zusammenset­zung eines obersten Restitutionsgerichts und die Befreiung von Restitutionsobjekten vom Lastenausgleich. Diese Dinge werden bald zur Verhandlung kommen. Schwierigkeiten ergaben sich durch sehr bestimmte Weisungen der USA-Regierung, während die beiden anderen Regierungen sich nicht so starr zeigten. Der Punkt ist sehr wichtig, da die Entwicklung der öffentlichen Meinung in Amerika von großer Bedeutung ist. Ein falsches Verhalten Deutschlands wäre unklug.

Bezüglich der Reparationen waren die Forderungen zunächst sehr weitgehend: Anerkennung von Bestimmungen, die bisher reine Ver­abredungen der Alliierten untereinander sind, das Recht der alli­ierten Partner, politische, territoriale oder andere Forderun­gen für Reparationen zu stellen: Wir haben das als unakzeptabel er­klärt. Außerdem die Anerkennung des Gesetzes 63, die Anerkennung der Liquidation deutschen Vermögens usw. Hier ergaben sich in den Verhandlungen gewisse Kompromissformeln, die auf folgendes hinaus­laufen. Die ganze Reparationsfrage kann jetzt nicht geregelt werden. Hier in diesem Generalvertrag kann sie schon deshalb nicht geregelt werden, weil sie ein gesamtdeutsches Problem ist, weil z.B. die Reparationen angerechnet werden müssen, die Russland aus der Sowjetzone genommen hat, die doch sehr weit über das hinaus­gehen, was nach den uns bekannten Verabredungen der Alliierten untereinander den Russen zusteht. Man wird diese Frage ausklammern mit dem Vorbehalt, dass durch die Schuldenkonferenz eine Regelung nicht notwendig wird.

Ein anderer Punkt, der Gegenstand der Verhandlungen war, ist die zivile Luftfahrt. Von Anfang an war das Angebot der Alliierten sehr fair: Eingliederung der Bundesrepublik in den internationalen Luftverkehr auf Basis völliger Gleichberechtigung.

Das letzte Kapitel betraf die Fragen bezüglich Berlins. Wir haben erreicht, dass Berlin künftig durch die Bundesrepublik im Ausland vertreten werden wird, trotz des ursprünglich sehr starken alli­ierten Widerstands. Bezüglich der Übernahme von Bundes­gesetzgebung auf Berlin wurde die Fortsetzung der bisher schon geübten Rahmen­ge­setzpraxis vereinbart. Es wurde nicht alles erreicht, was Berlin gewünscht hatte, aber doch das Wichtigste. Die Alliierten haben zugesichert, dass die Besatzungskontrolle über Berlin gelockert werden wird. Die Rechtsbasis von Berlin und für das Verhältnis von Berlin zur Umwelt ist verschieden von der künftigen Rechtsbasis der Bundesrepublik. Berlin hat nicht teil an der Rückgewinnung der Souveränität. Um diese Verschiedenheit nicht zu einer materiellen Verschiedenheit für die Berliner Bevölkerung auswachsen zu lassen, haben wir uns versprechen lassen, dass sie materiell den Zustand von Berlin dem angleichen, der in der Bundesrepublik besteht. Das wird wahrscheinlich in der Form geschehen, dass ein neues Berlin-Statut verkündet wird, oder es wird in einem Notenwechsel zwischen Bundesrepublik und Berlin und den Alliierten festgelegt werden, dass es bald zu geschehen hat.

Der Vorsitzende: Ist dazu eine Frage?

Senatspräsident Kaisen: Ich habe gehört, dass die Besatzungsmächte im Generalvertrag eine Bestimmung verankern wollen, dass der Inter­zonenhandel weiterhin von ihnen abhängig bleibt. Das ist für uns eine sehr schwerwiegende Angelegenheit, ich weiß nur nicht, wie weit das beabsichtigt ist. Wir haben allein im letzten Jahr 63000 t Fisch im Binnenhandel unterbringen müssen, weil wir ihn nicht in unsere früheren Absatzgebiete liefern konnten, die jetzt aber von anderen westeuropäischen Staaten (Norwegen usw.) beliefert werden. Es besteht die Gefahr, dass die Ostzone eine eigene Fischversor­gungsbasis aufzieht. Weiterhin möchte ich gern wissen, ob beabsichtigt ist, die Repara­tionsregelung mit der privaten Schuldenregelung zu ver­binden.

Prof. Dr. Hallstein: Ich darf vorweg bitten, meine Ausführungen vertraulich zu behandeln, denn wenn irgend etwas in die Öffent­lichkeit dringt, könnte das der Taktik unserer weiteren Verhand­lungen sehr schaden.

Wir werden infolge der Rückgewinnung der Souveränität völlig frei sein. Ich bin der Meinung, dass davon keine Ausnahme gelten darf, die nicht durch die Vorbehalte begründet wird. Es ist mir geant­wor­tet worden, wir hätten nichts zu befürchten, dass wir Beschrän­kun­gen im Interzonenhandel auferlegt bekommen.

Der Vorsitzende: Darf ich noch eine Frage stellen? An der Gestal­tung des Generalvertrags selbst hat sich nichts geändert?

Der Staatssekretär bestätigte dies.

Senator Dr. Klein: Was die Berlin betreffenden Fragen angeht, so haben wir dieselbe Befürchtung einer Versteinerung des Besatzungs­rechts auch hinsichtlich der Beziehungen zwischen Berlin und der Bundesrepublik. Wenn es jetzt nicht möglich ist, einen weiteren Fortschritt zu erzielen, als es in den Erläuterungen zum Ausdruck kommt, dann wäre es zweckmäßig, dass eine Revisionsmöglichkeit eingebaut wird.

Bürgermeister Dr. Nevermann: Zivile Flugzeuge sollen nicht gebaut werden. Der Herr Staatssekretär hat vorgetragen, dass Aussicht besteht, eine deutsche Luftschifffahrt wieder einzuführen, wir müssten aber die Flugzeuge chartern oder importieren. Ich sehe darin einen Widerspruch im Standpunkt unserer Vertragspartner. Wenn man uns zubilligt, dass wir Flugzeuge besitzen, dann ist die Gefahr, sie umzubauen und nach England fliegen zu lassen - falls wir uns einmal von den Alliierten abwenden würden - genau so gegeben.

Der Bundeskanzler: Das trifft zu, aber England fürchtet sowohl auf dem Gebiete des Schiffsbaus wie auf dem Gebiet des Flugzeugbaus eine deutsche Konkurrenz. Aber wir haben ja jetzt und bis auf weiteres auch keine Mittel, selbst Flugzeuge zu bauen. Wir haben diese Dinge früher schon besprochen, wir sind finanziell gar nicht in der Lage, solche Werke einzurichten.

Minister Dr. Blücher: Wir werden aber die Grundlage bekommen, weil wir selbst reparieren dürfen.

Dr. Nevermann: Nur die Argumentation ist unlogisch.

Der Vorsitzende: Ist hierzu noch eine Frage? Wenn das nicht der Fall ist, dann können wir diesen Tagesordnungspunkt verlassen. Ich möchte es nicht tun, ohne dem Herrn Bundeskanzler und Herrn Staats­sekretär Hallstein zu danken und die Bitte anzuschließen, dass wir wieder unterrichtet werden, um auf dem laufenden zu bleiben.

Nachdem auch unter Punkt „Verschiedenes" die Erörterung einer anderen Frage nicht gewünscht wurde, schloss der Vorsitzende die Sitzung um 17.30 Uhr.

Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Herrn Ausschussvorsitzenden
Beglaubigt: gez. Dr. Wegmann
[Hs.:] Schäfer (Ministerialrat)

 

Quelle: Niederschrift vom 3. März 1952, in: BR/P 50 A.