28. September 1951

Ansprache des Bundeskanzlers anlässlich der Einweihung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe

 

Herr Bundespräsident! Meine verehrten Anwesenden!

Die Bundesregierung begrüßt mit aufrichtiger Freude diesen Tag, an dem der organische Aufbau unseres Staatswesens seine Vollendung erfährt. Wir wünschen Ihnen, den Mitgliedern des Bundesverfassungsgerichtes, seinem Vizepräsidenten und seinem Präsidenten von Herzen Glück. Mögen Sie Ihre Tätigkeit zum Nutzen und zum Segen des deutschen Volkes und zu Ihrer eigenen Befriedigung ausüben. Lassen Sie mich den Worten unseres verehrten Herrn Bundespräsidenten nur einige wenige Sätze noch hinzufügen.

Die hinter uns liegenden Jahrzehnte haben jedem denkenden Deutschen die absolute Notwendigkeit eines Organs zum Bewusstsein geführt, das im staatlichen und verfassungsmäßigen Leben das Recht als den schlechthin entscheidenden Faktor erkannt hat. Die überragende Bedeutung, die das Bundesverfassungsgericht in unserem staatlichen Leben erhalten soll, ist dadurch gekennzeichnet, dass es als der oberste Hüter des Rechts im Staate in Erscheinung zu treten hat. Gekennzeichnet sind damit die Größe der Aufgabe, aber auch zugleich die Größe der Verantwortung, die auf den Schultern der Mitglieder, des Vizepräsidenten und des Präsidenten ruhen.

Aufgabe und Verantwortung sind aus mehrfachen Gründen besonders groß. Unser junges staatliches Gefüge ist unter inneren und äußeren Umständen aufgebaut worden, die einer staatlichen Entwicklung nicht besonders günstig waren. Das Bundesverfassungsgericht hat nicht die Möglichkeit, aus früheren reichen Quellen der Erkenntnis und der Erfahrung, die eine vorhandene Tradition jedem staatlichen Orga­nismus und besonders einem gerichtlichen Organ gewährt, schöpfen zu können. Und vor allem: Das Bundesverfassungsgericht beginnt seine Tätigkeit in einer Zeit, in der ganz allgemein, besonders aber auch in unserem Volke, der Rechtsgedanke an sich schweren Schaden gelitten hat und vielen zu einem überholten antiquierten Begriff geworden ist.

Ihre besondere Aufgabe wird es daher sein, im deutschen Volke die Überzeugung wiederzuerwecken, dass das Recht die einzig dauerhafte und entscheidende Grundlage eines Volkes und der menschlichen Gesellschaft überhaupt darstellt. Die Bundesregierung weiß, dass Sie sich von diesem Gedanken bei ihrer Arbeit leiten lassen werden. Sie weiß zugleich, dass Sie dieselbe Überzeugung besitzen, die davon aus­geht, dass allein das Recht das Fundament eines Volkes sein kann.

Möge Gott Sie in Ihrer Arbeit segnen zum Wohle und Heile des deutschen Volkes!

 

Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung. Pressemitteilung Nr. 866/51.