29. April 1927

Artikel in der „Kölnischen Zeitung": „Die Entscheidung im Kölner Brückenstreit"

In später Nachtstunde haben die Kölner Stadtverordneten gestern den Streit um die neue Rheinbrücke bei Köln-Mülheim zugunsten der Hängebrücke ent­schieden. Weite Kreise der Öffentlichkeit werden durch dieses Ergebnis sehr überrascht sein. Einer der interessantesten Fälle - interessant deshalb, weil gerade das Gegenteil von dem beschlossen wurde, was der größte Teil der Öffent­lichkeit erwartet hatte - hat in der Geschichte der Kommunalpolitik der Stadt Köln seinen Abschluss gefunden. Nach dem Spruch des Preisgerichts, das sich aus Autoritäten auf dem Gebiet der Brückenbautechnik und Brückenbaukunst zusammensetzte und mit neun gegen zwei Stimmen für die Bogenbrücke „Aus einem Guss" der Firma Krupp aussprach, hätte eigentlich niemand daran zweifeln dürfen, dass die Kruppsche Bogenbrücke wenigstens im Rahmen des Entwurfs „Aus einem Guss" gebaut würde. War doch die Entscheidung des Preisgerichts fast einstimmig gefällt worden, und in großen Kreisen unvoreingenommener und nichtbeteiligter Fachleute des Brückenbauwesens wusste man nur Lob und Bewunderung für den genialen und kühnen Entwurf. Aber die zwei gegnerischen Stimmen wogen schwer, so schwer, dass gestern Abend das ganze Preisrich­terkollegium schachmatt gesetzt werden konnte. Denn eine von den beiden Stimmen war die des Oberbürgermeisters Dr. Adenauer. Er hatte lange gegen das System der Bogenbrücke angekämpft, mit zäher Tatkraft verstand er es, sich freie Hand zu behalten. Formell ist er im Recht, wenn er sagt, eine Bindung an die Firma Krupp sei durch den Beschluss der Preisrichter nicht gegeben. Aber tatsächlich und moralisch, daran ist nun einmal nichts zu ändern, lag doch eine Bindung vor.

Warum hat man denn überhaupt ein Preisgericht einberufen, wenn man sich dessen Weisungen doch nicht anschließen wollte? War es notwendig, die Mitglieder des Preisgerichts so bloßzustellen, an ihrem Arbeiten und Wirken vorüberzugehen und keine Notiz hiervon zu nehmen? Man weiß doch aus den Mit­teilungen der Anhänger der Bogenbrücke in der gestrigen Sitzung, dass sämtliche Preisrichter noch auf demselben Standpunkt stehen wie früher. Konnte man die Entscheidung der aus allen Berufsschichten zusammengesetzten Stadtverordne­tenversammlung überlassen, von der doch die wenigsten Mitglieder überhaupt wissen, was ein Zugband ist und was der Horizontalschub bedeutet? Man kann es, mit wenigen Ausnahmen, den Stadtverordneten überhaupt nicht zumuten, vom sachlich-technischen Gesichtspunkt aus zur Brückenfrage Stellung zu neh­men. Dafür war das Preisgericht da, und seiner Entscheidung hatte von Rechts wegen die Stadtverordnetenversammlung nachzukommen. Aber wenn man die Parteien zu Preisrichtern machen wollte, dann konnte man ja sofort diesen Weg wählen und hätte viel Geld, Zeit, Ärger und Aufwand an Gutachten gespart.

Der Andrang zu der Sitzung war außerordentlich stark. Schon eine halbe Stunde vor Beginn waren die Zuschauertribünen dicht besetzt. Auch auf der sehr unzulänglichen Pressetribüne drängte man sich in fürchterliche Enge. Der Oberbürgermeister nahm, wie bereits mitgeteilt, eingehend zu dem ganzen Pro­blem Stellung. Man kann nicht behaupten, dass seine Ausführungen geschickt waren und Überzeugungskraft besaßen. Was er über die Bedeutung einer Brücke als solcher bei Köln-Mülheim sagte, war nichts Neues. Die Bedeutung einer Brücke bei Mülheim hat man schon vor Jahren erkannt. Er bestritt wieder jede Verpflichtung, auch die moralische, gegenüber der Firma Krupp und berief sich auf das formelle Recht der Stadtverwaltung. Mit besonderm Nachdruck betonte er, dass der Rechtsausschuss auf dem Standpunkt stehe, dass die Stadt über alle Entwürfe frei verfügen könne. Er setzte sich lebhaft für die Hängebrücke ein und ritt eine scharfe Attacke gegen die Bogenbrücke, wie es nicht anders zu erwarten war. Die Hängebrücke fand er schöner, in ihrem ganzen System, ihrer Linien­führung und ihrem Überbau. Dass er in seiner Beweisführung so weit ging, die Hohenzollernbrücke als Vergleich zu dem Kruppschen Entwurf heranzuziehen, der doch, was selbst jeder Laie weiß, eine ganz anders geartete und viel höher stehende Brückenbautechnik darstellt, hat viel Kopfschütteln verursacht. Von dem überwältigenden technischen Eindruck des Kruppschen Entwurfs wollte er nichts wissen. Für viele eine Überraschung war die Haltung des Zentrums, das, obwohl sich einige führende Zentrumsmitglieder bisher eifrig der Krupp­schen Sache angenommen hatten, sich in einer Erklärung für die Hängebrücke aussprach. Es sei aber zu Ehren dieser Anhänger von Krupp im Zentrumslager gesagt, dass sie bei der Abstimmung ihrer Meinung treu blieben und gegen die Hängebrücke stimmten.

Aber was sollte das gegen die starke Überzahl der übrigen Zentrumsleute besagen? Die Stellungnahme der Mehrheit der Zentrumsfraktion war schon ein gefahrdrohendes Zeichen für den weiteren Verlauf der Verhandlungen, zumal auch die immerhin beträchtliche Fraktion der Kommunisten sich zur Hänge­brücke bekannte. Wenn beim Zentrum die tiefern Zusammenhänge seiner Stel­lungnahme auf der Hand liegen, so ist die Haltung der Kommunisten doch sehr merkwürdig. Es will doch niemand behaupten, dass Sachlichkeit sie zu ihrem Vorgehen berechtigte. Wenn die Kommunisten u.a. erklärten, „sie wollten überall frei sein, wo sie wären, nichts über ihrem Haupt dulden, keinen Eisenbeton und kein Eisen, zumal es diese Dinge in den Gefängnissen der Republik genug gäbe", so kann man das doch nicht als brückenbautechnische Erklärung würdigen. Eine solche verzerrte politische Darlegung musste aber wesentlich dazu beitragen, dem Urteil des Preisgerichts den Todesstoß zu versetzen. Die Mieterpartei sprach sich ebenfalls für die Hängebrücke aus.

Mit den Gegnern der Bogenbrücke rechnete der Stadtverordnete Regierungs­baumeister Kloth (Lib. Arbeitsgemeinschaft) scharf ab. Dem Antrag der Libera­len Arbeitsgemeinschaft für die Bogenbrücke hatten sich die Wirtschaftspartei und der Vertreter der Völkischen angeschlossen; auch Sozialdemokraten und Demokraten waren für die Bogenbrücke. Kloth verstand es in scharfsinniger Weise, der lahmen Begründung der Gegenseite entgegenzutreten. Er erklärte, dass seine Fraktion sich an das Urteil des Preisgerichts gebunden fühle, solange nicht nachgewiesen sei, dass dieses Urteil in technischer, ästhetischer und wirt­schaftlicher Hinsicht ein Fehlspruch sei. Mit vollem Recht konnte er behaupten, dass ein solcher Nachweis bis heute noch nicht geführt worden sei. Mit sachverständigen Worten verstand er es, den Kruppschen Entwurf eingehend und richtig zu würdigen; er pries die Bogenbrücke als ein Meisterwerk deutscher Technik. In seiner bekannten launischen und geistreichen Art stellte sich der Demokrat Fuchs in die Reihe der Bogenbrückenfreunde. Mit beißendem Spott bekämpfte er seine Gegner. Er fand den Kruppschen Entwurf technisch und künstlerisch hervorragend, der bei seiner Ausführung dem Stadtbild nur zur Zierde gereichen würde. Von den Einwänden des Oberbürgermeisters hatte er sich nicht im gering­sten überzeugen können. Auch die Sozialdemokraten traten mit überlegenen Argumenten in den Kampf für die Bogenbrücke.

Aber es nutzte alles nicht. Der Wille des Oberbürgermeisters, der sich bei sei­ner Begründung u.a. eines reizvollen Neumerkantilismus städtischer Art bedien­te, hat sich durchgesetzt. Bei der Abstimmung, die namentlich vorgenommen wurde, stimmte die Mehrheit für eine Hängebrücke. Dass diese Entscheidung in der Öffentlichkeit nicht ruhig hingenommen wird, darf nach der eigenartigen Vorgeschichte nicht überraschen, zumal die Zusammensetzung der Mehrheit in diesem Fall nicht die Gewähr für eine sachliche Erledigung des Brückenbaustreits gegeben hat.

 

Quelle: „Kölnische Zeitung", Abendausgabe 29. April 1927. Abgedruckt in: Konrad Adenauer 1917-1933. Dokumente aus den Kölner Jahren. Hrsg. v. Günther Schulz. Köln 2007, S. 79-82.