29. August 1950

Memorandum des Bundeskanzlers Adenauer zur Frage der Neuordnung der Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zu den Besatzungsmächten

MEMORANDUM

I. Das gegenwärtige Besatzungsregime beruht auf einem Statut, das vor eineinhalb Jahren unter politischen Voraussetzungen geschaffen wurde, die heute zum wesentlichen Teil nicht mehr bestehen. Die Bundesrepublik hat sich seit ihrem Bestehen auf staatlichem und wirtschaftlichem Gebiet zunehmend gefestigt. Sie hat das öffentliche Leben auf demokratischer Grundlage freiheitlich gestaltet und sich als Partner in die wirtschaftliche Zusammenarbeit Europas eingeordnet.

Die Außenminister der Besatzungsmächte haben bereits in der Londoner Schlußverlautbarung vom 13. Mai 1950 ihre Bereitschaft ausgedrückt, dem "natürlichen Wunsch des deutschen Volkes nach Erleichterung der Kontrollen und Wiederherstellung der Souveränität" Rechnung zu tragen.

Seitdem hat die Wiedereingliederung Deutschlands in die europäische Gemeinschaft durch den Beitritt zum Europarat und die Verhandlungen über den Schuman-Plan weitere Fortschritte gemacht. Darüber hinaus ist in jüngster Zeit die Beteiligung der Bundesrepublik an der gemeinsamen Verteidigung Westeuropas in den alliierten Ländern in zunehmendem Maß erörtert worden.

II. Wenn die deutsche Bevölkerung die Pflichten erfüllen soll, die ihr im Rahmen der europäischen Gemeinschaft aus der gegenwärtigen Lage und ihren besonderen Gefahren erwachsen, muß sie innerlich hierzu instand versetzt werden. Es muß ihr ein Maß von Handlungsfreiheit und Verantwortlichkeit gegeben werden, das ihr die Erfüllung dieser Pflichten sinnvoll erscheinen läßt. Wenn der deutsche Mensch Opfer jeder Art bringen soll, so muß ihm wie allen anderen westeuropäischen Völkern der Weg zur Freiheit offen sein.

III. Die Bundesregierung hält es daher für notwendig, daß die Beziehungen Deutschlands zu den Besatzungsmächten auf neue Grundlagen gestellt werden. Die Bundesregierung bittet die alliierten Außenminister, auf der kommenden Konferenz in New York etwa die folgenden Erklärungen abzugeben:

1. Der Kriegszustand zwischen den alliierten Mächten und Deutschland wird beendet.

2. Der Zweck der Besatzung ist in Zukunft die Sicherung gegen äußere Gefahr.3. Die Beziehungen zwischen den Besatzungsmächten und der Bundesrepublik werden fortschreitend durch ein System vertraglicher Abmachungen geregelt.

Solche Erklärungen würden gerade im gegenwärtigen Augenblick innerhalb der deutschen Bevölkerung eine ganz besonders starke Resonanz haben.

IV. Die Verwirklichung dieser Grundsätze erfordert eine umfassende Umgestaltung des gegenwärtigen Rechtszustandes. Die Bundesregierung schlägt vor, mit deren Vorbereitung eine Kommission zu beauftragen, in der alliierte und deutsche Sachverständige zusammenwirken.

 

Quelle: Konrad Adenauer, Erinnerungen 1945-1953, S. 358f.