29. Juli 1955

Flüchtlingsfrage - ein Weltproblem

Die gewaltigen Leistungen des Bundes, der Länder und Gemeinden für die Eingliederung der Heimatvertriebenen

Von Bundeskanzler Dr. Konrad Adenauer

 

Für viele unserer Landsleute jährte sich zum zehnten Male der Tag, an dem sie durch Krieg und die Kriegsfolgen aus ihrer alten, geliebten Heimat vertrieben wurden. Zehn Jahre sind für den einzelnen eine lange Zeit; aber sie reicht nicht aus, um Vergangenes zu vergessen. Wir alle fühlen mit denen, die ihre Heimat verloren haben und die erinnert werden, was sie aufgeben mußten: Es ist altes deutsches Land, das seit Jahrhunderten von Deutschen besiedelt worden ist und dessen Städte und Dörfer dem Fleiß deutscher Hände ihre Blüte verdanken.

In der Bundesrepublik haben wir uns große Mühe gegeben, den Vertriebenen und Flüchtlingen zu helfen. Wieweit wir auch eine neue Heimat zu geben vermochten, das kann nur der einzelne für sich selbst beantworten. Unser erstes Bemühen ist darauf gerichtet gewesen, den Heimatvertriebenen materielle Hilfe zu leisten. Wir haben diese Aufgabe tatkräftig angepackt, und ich glaube feststellen zu dürfen, daß wir einen bedeutenden Erfolg erzielt haben. Das Bundesvertriebenengesetz und das Lastenausgleichsgesetz nenne ich als die bedeutsamsten gesetzlichen Grundlagen, die es Millionen von Vertriebenen und Flüchtlingen ermöglichen werden, ihr Leben in einer neuen Umwelt wieder lebenswert zu gestalten.

Die örtlichen Behörden und später die Landesregierungen - denn eine Bundesregierung gab es damals noch nicht - sahen sich vor nunmehr zehn Jahren einem schier unlösbaren Problem gegenüber. Wie ein breiter Strom kamen die Flüchtlinge vor allem nach Schleswig-Holstein, nach Niedersachsen und Bayern. Zunächst waren es noch die Kriegshandlungen, die sie vertrieben hatten, dann wurden sie auf eine Forderung Sowjetrußlands hin umgesiedelt, d. h. vertrieben aus dem Osten Deutschlands und aus den deutschen Siedlungsgebieten Mittel- und Osteuropas.

Um die Vertriebenen aufzunehmen, wurden allein in Bayern 1381 Flüchtlingslager eröffnet; denn täglich strömten Tausende von Vertriebenen und Flüchtlingen ins Land, heimatlos, mittellos. Sie vermehrten die Zahl von 735.000 Vertriebenen und Flüchtlingen, die bereits in den Monaten vor und nach dem Zusammenbruch nach Bayern gelangt waren, bis Ende 1946 auf 1,7 Millionen.

Ähnliche Zahlen lassen sich von anderen Bundesländern nennen, in die sich der große, unübersehbare Flüchtlingsstrom ergoß. Die vielleicht größte und vordringlichste soziale Frage mußte aus dem Nichts heraus angepackt und einer Lösung zugeführt werden. Wir haben einen langen, doch erfolgreichen Weg zurückgelegt von der ersten improvisierten Hilfe bis heute, wo eine stets wachsende Zahl von Vertriebenen und Flüchtlingen als eingegliedert betrachtet werden kann und besonderer Vergünstigungen nicht mehr bedarf.

Diese Erfolge erscheinen uns noch eindrucksvoller, wenn wir berücksichtigen, daß mit der eigentlichen Lösung des Flüchtlingsproblems erst vor sechs Jahren begonnen werden konnte. Erst nach der Bildung der Bundesrepublik konnte die Flüchtlingshilfe zur Aufgabe der Bundesregierung und des Bundestages werden. Auch die Errichtung eines Bundesvertriebenenministeriums zeigt das ganze Gewicht, das schon die erste Bundesregierung dem Vertriebenenproblem beigemessen hatte.

Zahlen geben zwar kein vollkommenes Bild von der wahrhaft gigantischen und vielschichtigen Aufgabe, mehr als zehn Millionen Vertriebene und Flüchtlinge aufzunehmen und einzugliedern; aber sie zeigen doch die Umrisse der Leistung, die Bund, Länder und Gemeinden vollbracht haben. Dabei darf auch nicht die Leistung des einzelnen übersehen werden; denn ohne den Mut, die Tatkraft, die Initiative des einzelnen hätte die staatliche Hilfe keinen dauernden Erfolg erzielen können. Bund und Länder haben bis Ende 1954 fast 26 Mrd. DM für die Vertriebenen und Flüchtlinge ausgegeben. Davon entfallen fast 19 Mrd. DM auf direkte Leistungen aus der öffentlichen Hand, unter ihnen mehr als 70 v. H. auf Renten, Unterstützungen, Pensionen und andere dem Verbrauch dienende Zuschüsse. An dem Rest von sieben Mrd. DM waren der Wohnungsbau mit etwa der Hälfte, Aufbaukredite und andere mittelbare und unmittelbare Hilfsmaßnahmen beteiligt.

Trotz dieser Leistungen darf nicht vergessen werden, daß noch vieles zu tun bleibt. Sonderfragen, die sich aus der Vertriebenenhilfe ergeben, sind noch ungelöst, und immer wieder werden solche Fragen aufs neue auftauchen. Die Flüchtlingsnot ist für uns noch keine Angelegenheit der Vergangenheit. Keinen Tag gibt es, an dem nicht wiederum Menschen sich gezwungen sehen, Heimat und Besitz zu verlassen, um in der Freiheit der Bundesrepublik Zuflucht zu suchen. Wir wollen auch nicht vergessen, daß das Flüchtlingsproblem ein Weltproblem ist und daß nicht nur Deutsche ihre Heimat verloren haben. Die Zahl der Flüchtlinge in der Welt ist heute größer als vor zehn Jahren. Auch ihrer Not, ihrer Sorge wollen wir gedenken, wenn wir jetzt von dem Schicksal der Vertreibung sprechen, das vor zehn Jahren über Millionen Deutsche hereingebrochen ist.

Erst eine allgemeine Befriedung in der Welt und die Beachtung der allgemeinen Menschenrechte in allen Ländern wird den Flüchtlingsstrom zum Versiegen bringen. Die allgemeinen Menschenrechte müssen nach Auffassung der Bundesregierung auch das Recht auf die Heimat einschließen.

 

Quelle: Ost-West-Kurier Nr. 31 von Ende Juli 1955. Zugleich in: Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung, Nr. 139 vom 29. Juli 1955, S. 1173f.