Anlage zum Schreiben an Präsident Dwight D. Eisenhower
1. Die Wiedervereinigung der Bundesrepublik mit der sowjetisch besetzten Zone und Berlin kann nur auf Grund freier, gleicher, geheimer und direkter Wahlen nach einem für das ganze Gebiet einheitlichen Wahlgesetz erfolgen. Die Freiheit der Wahl muss durch internationale Kontrolle gewährleistet sein. Die notwendigen Voraussetzungen für die Abhaltung freier Wahlen müssen nicht nur am Wahltage, sondern auch davor und danach gegeben sein.
2. Auf Grund dieser Wahlen wird eine gesamtdeutsche Regierung in freier und demokratischer Weise gebildet.
3. Die gesamtdeutsche Regierung muss von fremder Kontrolle frei sein; diese Freiheit ist sowohl vor als auch nach der Aushandlung eines Friedensvertrages wesentlich.
4. Der gesamtdeutschen Regierung darf nicht das Recht einer freien und gleichberechtigten Nation, sich zu friedlichen Zwecken mit anderen Nationen zusammenzuschließen, vorenthalten werden.
5. Die gesamtdeutsche Regierung nimmt von Anfang an als freier und gleichberechtigter Partner an den Verhandlungen über einen Friedensvertrag teil.
6. In diesem Friedensvertrag sollte das Recht aller Menschen auf die Heimat Berücksichtigung finden, wie es sich aus christlichen und naturrechtlichen Grundsätzen ergibt.
7. Keine deutsche Regierung wird je in der Lage sein, die Oder-Neiße-Linie anzuerkennen, Deutschland wird aber anstreben, die damit zusammenhängenden territorialen Fragen in einem neuen Geist internationaler friedlicher Zusammenarbeit zu ordnen.
8. Der Vertrag über die Europäische Verteidigungsgemeinschaft begrenzt die zukünftigen Streitkräfte der Bundesrepublik und gewährleistet damit die Sicherheit ihrer Nachbarn. Deutschland rechnet seinerseits damit, dass auch seine eigene Sicherheit gewährleistet wird.
Quelle: Konrad Adenauer: Briefe über Deutschland 1945-1955. Eingeleitet und ausgewählt von Hans Peter Mensing aus der Rhöndorfer Ausgabe der Briefe. München 1999, S. 152f.