29. November 1923

Telegramm von Oberbürgermeister Adenauer an Reichskanzler Marx

(gleichlautend an den Reichsfinanzminister, den Reichsinnenminister, den Reichsminister für die besetzten Gebiete, den Preußischen Ministerpräsidenten, den Preußischen Innenminister und den Preußischen Finanzminister)

Die Stadtverordnetenversammlung hat mich einstimmig beauftragt, energischsten Einspruch gegen die ungleichmäßige Besoldung der Beamten des unbesetzten und besetzten Gebietes zu erheben. Die Beamten des besetzten Gebietes, insbesondere die Reichs-, Staats- und Kommunalbeamten in Köln, erhalten die gleichen Bezüge wie diejenigen des unbesetzten Gebiets. Dabei ist die Teuerung im besetzten Gebiet das Zwei- bis Dreifache der Teuerung in Berlin. Die Beamten des unbesetzten Gebiets erhalten zudem 70% ihrer Bezüge in der auch relativ erheblich kaufkräftigeren Rentenmark. Es besteht die dringende Gefahr der Dienstverweigerung der Beamten, namentlich derjenigen des öffentlichen Sicherheitsdienstes. Gleichzeitig erhebt die Versammlung entschieden Einspruch gegen das den Verhältnissen in keiner Weise gerecht werdende Verhalten des Sonderbevollmächtigten des Reichs und Preußens bei der Kölner Regierung [Bracht], das namentlich auch in politischer Beziehung größten Schaden anrichtet. Ich bitte, unverzüglich eine geeignete Persönlichkeit zur Untersuchung der Verhältnisse nach hier zu senden.
In seinem Antwortschreiben an Adenauer vom 9.12. weist Reichsfinanzminister Luther die Behauptung als unzutreffend zurück, dass die Beamten im besetzten und unbesetzten Gebiet die gleichen Bezüge erhielten. Vielmehr lägen die Beamtengehälter in Köln um nahezu 60% über den Gehältern im unbesetzten Gebiet. Auch könne keine Rede davon sein, dass in Köln die Teuerung das Zwei- bis Dreifache der Berliner Teuerung betrage. Die amtliche Teuerungszahl für Köln habe die Berliner am 19.11. um ca. 8%, am 26.11. um ca. 46%, am 03.12. um 25% überstiegen. Demnächst sei wieder eine stärkere Angleichung der Berliner und Kölner Zahlen zu erwarten. Die allgemein knappe Besoldung sei durch die Finanzlage des Reichs zwingend geboten. Der Reichsfinanzminister bedauert es, „dass die Stadt Köln, abgesehen davon, dass sie bereits mehrfach den städtischen Beamten die Gehälter früher als allgemein angeordnet gezahlt hat, am 24.11. d. Js. an ihre eigenen Beamten - noch dazu, wie ich annehmen muss, mit Reichsmitteln - Bezüge gewährt hat, die diejenigen der übrigen Beamten erheblich übersteigen. [...] Nach alledem kann ich nur sagen, dass ich die Maßnahme meines Sonderbeauftragten [Bracht] gegenüber dem Verhalten der Stadt Köln durchaus billige. Ich stimme mit ihm darin überein, dass eine Aufhebung der Sperre nur stattfinden kann, wenn die Stadt Köln Gewähr dafür gibt, dass ähnliche Vorkommnisse, die durch ihre Folgewirkungen die Finanzlage des Reichs ernstlich gefährden, unter allen Umständen vermieden werden."

Gemäß Rundschreiben des Reichsfinanzministers vom 17.10.23 war der MinDir. im Preußischen Wohlfahrtsministerium Bracht zum Reichskommissar für Besoldungs- und Lohnfragen im besetzten Gebiet ernannt worden.

 

Quelle: Akten der Reichskanzlei. Die Kabinette Marx I und II. 30. November 1923 bis 3. Juni 1924, 3. Juni 1924 bis 15. Januar 1925. Bd. 1, bearb. v. Günter Abramowski, Boppard 1973, S. 4.