29. September 1954

Erklärung des Leiters der Delegation der Bundesrepublik Deutschland, Adenauer, auf der vierten Plenarsitzung der Neunmächte-Konferenz in London

Erklärung des Bundeskanzlers der Bundesrepublik Deutschland

1.) Ziel der Politik der Bundesregierung ist die Wiedervereinigung Deutschlands in Frie­den und Freiheit. Ich lege Wert darauf, die bereits mehrfach abgegebene Erklärung zu wiederholen, dass die Bundesrepublik die Wiedervereinigung Deutschlands ausschließlich mit friedlichen Mitteln, nicht gewaltsam herbeiführen will.

2.) In der New Yorker Erklärung der Außenminister Frankreichs, Großbritanniens und der Vereinigten Staaten vom 19. September [1950] hatten diese Staaten bezüglich ihrer Politik Deutschland gegenüber gewisse Garantien gegeben. Mit der Unterzeichnung des EVG-Vertrages ist diese Erklärung durch eine Mehrzahl von Erklärungen ersetzt worden: die allgemeine Beistandszusage Amerikas durch das Zusatzprotokoll zum Nordatlantik­pakt­ über die Beistandsverpflichtungen der Teilnehmerstaaten des Nordatlantikpaktes - darunter die Vereinigten Staaten - gegenüber den Mitgliedstaaten der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft, die allgemeine Beistandszusage Großbritanniens durch den Vertrag zwischen dem Vereinigten Königreich und den Mitgliedstaaten der Verteidigungs­gemeinschaft; die allgemeine Beistandszusage Frankreichs durch die Teilnahme am EVG-Vertrag; die Erklärung der Drei Mächte bezüglich Berlins durch die Dreimächte-Er­klärung vom 27. Mai 1952. Durch die Nichtratifizierung des EVG-Vertrages sind diese Dokumente formell hinfällig geworden. Wenn es zur Aufnahme Deutschlands in den Nordatlantik­pakt und den Brüsseler Pakt kommt, wird die allgemeine Beistandspflicht der Vereinigten Staaten gegenüber Deutschland durch den Nordatlantik-Vertrag, die Bei­standspflicht Großbritanniens und Frankreichs durch den Brüsseler Pakt geregelt werden. Die Dreimächte-Erklärung bezüglich Berlins, die auf den EVG-Vertrag abgestellt war, würde jedoch alsdann einer Wiederholung mit entsprechender Anpassung bedürfen.

3.) Im Bonner Vertrag waren gewisse politische Kooperations- und Konsultationsabreden getroffen. Insbesondere war festgelegt, dass die Bundesrepublik und die drei Besatzungs­mächte zusammenwirken werden, um die Wiedervereinigung Deutschlands in Frieden und Freiheit zu verwirklichen, und dass es ebenso ein wesentliches Ziel ihrer gemeinsamen Politik ist, zwischen Deutschland und seinen ehemaligen Gegnern eine Friedensvertrags­regelung für ganz Deutschland mit endgültiger Festlegung seiner Grenzen herbei­zuführen.

Ich halte es für erforderlich, diese Abreden auch bei der neuen Vertragsregelung zu wiederholen.

 

Quelle: Aufzeichnung vom 30. Oktober 1954, in: BArch, BW 9/540, Bl. 78-80.