30. Mai 1951

Rede des Bundeskanzlers zur Regelung der Saarfrage in der 144. Sitzung des Deutschen Bundestages

Dr. Adenauer, Bundeskanzler: Meine Damen und meine Herren! In der Saarfrage hat sich in der letzten Zeit einiges ereignet, was die Bundesregierung zwingt, zu dem gesamten Problem der Saar erneut Stellung zu nehmen. Zu den Tatsachen, die neuerdings eingetreten sind, gehören das Verbot der Einreise von Bundestagsabgeordneten ins Saargebiet, das Verbot der Demokratischen Partei im Saargebiet und endlich der Brief, den der französische Außenminister Herr Schuman am 9. Mai 1951 an den Ministerpräsidenten Hoffmann gerichtet hat.

Der Deutsche Bundestag hat sich zuletzt am 10. März 1950 eingehend mit der Saar befasst. Die Ausführungen, die ich damals machte, fasste ich in folgenden Punkten zusammen: „Die endgültige Regelung der Verhältnisse an der Saar muss in einem mit uns, d. h. mit der Bundesrepublik, zu schließenden Friedensvertrag erfolgen. Daraus ergibt sich, dass vor Abschluss des Friedensvertrages an der Saar keine Verhältnisse geschaffen werden dürfen, deren Änderung durch den Friedensvertrag nicht mehr möglich ist.

(Abg. Rische: Das gilt auch für Westdeutschland.)

Wir haben den dringenden Wunsch, dass an der Saar die Grundsätze der Freiheit und der Demokratie verwirklicht werden. Wir wünschen eine Regelung der Saarfrage, die den Interessen aller beteiligten Staaten einschließlich Frankreichs und auch des Saargebiets gerecht wird." Ich habe aber damals keinen Zweifel darüber gelassen, dass die Saarfrage unter keinen Umständen zu einer Störung der Bemühungen, zwischen Deutschland und Frankreich gute Beziehungen herzustellen, und damit zu einer Erschwerung des Aufbaues von Westeuropa führen dürfte.

An diesen Grundsätzen hat sich für mich nichts geändert, insbesondere auch nicht an dem letzten Grundsatz. So unangenehm und so störend die von mir eingangs erwähnten Vorfälle sind, so sind sie doch letzten Endes zeit- und personenbedingt; sie geben aber keine Veranlassung, von der Linie der für Deutschland, Frankreich, Europa und den Weltfrieden entscheidenden Politik der Integration Europas und der Herstellung eines guten Einvernehmens zwischen Frankreich und Deutschland, das die Grundlage dieser Integration Europas ist, abzugehen. Es sei mir aber gestattet, hier dem dringenden und lebhaften Wunsche Ausdruck zu geben, dass die Weltlage und die Erfordernisse unserer Zeit, die für alle Völker gelten, in Paris das gleiche Verständnis, die gleiche Würdigung finden wie bei uns, auch gegenüber bagatellhaften Querelen aus Saarbrücken.

(Sehr gut! bei den Regierungsparteien.)

Ich werde an der Verfolgung der Europapolitik und der Politik der Herbeiführung eines guten Verhältnisses zwischen Deutschland und Frankreich trotz aller Zwischenfälle unbedingt festhalten.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Ich lasse mich von der Verfolgung dieser Politik am allerwenigsten durch Herrn Hoffmann aus Saarbrücken abbringen.

(Erneuter Beifall bei den Regierungsparteien. - Zurufe von der KPD.)

Die Frage ist berechtigt, was die Bundesregierung in dem verflossenen Jahr getan hat, um die von mir wiedergegebenen Grundsätze zur Geltung zu bringen. Wir haben gegen die französisch-saarländischen Konventionen vom 3. März 1950 bei der Alliierten Hohen Kommission Verwahrung eingelegt und dabei unter anderem auf folgendes verwiesen. Nach den Erklärungen der Alliierten vom 5. Juni 1945 hat Deutschland nicht aufgehört, als Staat nach dem Gebietsstand vom 31. Dezember 1937 zu bestehen.

(Abg. Dr. Laforet: Sehr richtig!)

Das Grundgesetz der Bundesrepublik ist zwar nur von dem deutschen Volke in elf Ländern geschaffen worden; das deutsche Volk in elf Ländern hat aber zugleich für die Deutschen gehandelt, denen mitzuwirken versagt war.

(Lebhafte Zustimmung bei den Regierungsparteien. - Abg. Renner: Das ist der Denkfehler bei Ihnen!)

Die Bundesregierung, die sich auf freie demokratische Wahlen stützt, ist daher befugt und verpflichtet, die deutschen Rechte und Interessen insgesamt zu wahren. Durch das Potsdamer Abkommen

(Abg. Rische: Seit wann gilt es denn noch?! - Zuruf des Abg. Renner.)

und andere alliierte Erklärungen wurde grundsätzlich festgelegt, dass der Gebietsstand Deutschlands nur durch einen Friedensvertrag geändert werden kann.

(Sehr richtig! links. - Abg. Strauß: Oder-Neiße-Linie!)

Infolgedessen betrachtet die Bundesregierung die Saar rechtlich als einen Teil Deutschlands.

(Lebhafter Beifall bei den Regierungsparteien.)

Die alliierten Regierungen, an die diese Note, deren Inhalt ich Ihnen eben mitgeteilt habe, gerichtet war, haben die Note widerspruchslos zur Kenntnis zugenommen.

(Zuruf von der KPD: Das ist aber nett!)

Wir haben darüber hinaus die Genugtuung gehabt, dass das von uns in Anspruch genommene Recht, gesamtdeutsche Interessen international zu wahren, in der Erklärung der alliierten Außenminister zur Deutschlandfrage in New York im September vorigen Jahres beinahe mit den gleichen Worten anerkannt wurde, die sich in unserer Note zur Saarfrage vom 5. Mai finden.

(Abg. Rische: Das verstößt gegen Potsdam?! - Zurufe von rechts: Moskau-Agent! Mund halten! Ruhe!)

Die französisch-saarländischen Konventionen vom 3. März vorigen Jahres erweckten in ihrem Wortlaut den Eindruck, als sei das das letzte Wort, das die französische Regierung in der Saarfrage zu sprechen habe. Diese Konventionen haben aber dann ein merkwürdiges Schicksal gehabt. Während der saarländische Landtag die Abkommen in einer einzigen Sitzung wenige Tage nach der Unterzeichnung in Bausch und Bogen ratifizierte,

(Zuruf von der KPD: Der Landtag!)

hat es sich die französische Regierung bis zum Oktober, also volle sieben Monate, überlegt, ehe sie die Saarkonventionen ihren gesetzgebenden Körperschaften zur Zustimmung vorlegte. Über die Gründe dieser zögernden Behandlung möchte ich hier keine Vermutungen aussprechen.

(Abg. Rische: Von Washington!)

Wenn Sie die Saarpresse in dieser Zeit verfolgt haben, so werden Sie die Nervosität, ja die Angst haben feststellen können, die bei der Saarregierung wegen der verzögerten Ratifikation der Saarkonventionen herrschte. Tatsächlich sind sie dann in Kraft gesetzt worden, nämlich am 31. Dezember des vergangenen Jahres; allerdings mit einem sehr beachtlichen Unterschied: Die politischen Konventionen, d. h. die Abkommen, in denen die Separation der Saar vom übrigen Deutschen steckt, sind von der französischen Regierung ohne parlamentarische Ratifikation in Kraft gesetzt worden.

(Abg. Renner: Haben wir das hier nicht auch schon mal erlebt? Bei uns?)

Bei der Beratung der Konventionen in der französischen Nationalversammlung am 21. Oktober des vergangenen Jahres sagte Außenminister Schuman hierzu wörtlich: Die nicht ratifikationsbedürftigen Abkommen können ohne Mitwirkung der Parlamente geändert werden. Es kann notwendig sein, diese Abkommen leicht und schnell ohne Eingreifen des Parlaments den in ständiger Entwicklung befindlichen Bedürfnissen anzupassen.

Aus diesen Worten, meine Damen und Herren, durften wir entnehmen, dass die Befürchtung, die französische Regierung habe sich endgültig auf die Saarkonventionen festgelegt, nicht zu Recht besteht und dass die französische Regierung unsere Ansicht teilt, dass das letzte Wort über die Saar noch nicht gesprochen ist.

Hier knüpft der Briefwechsel, der am 18. April dieses Jahres anlässlich der Unterzeichnung des Schumanplans zwischen mir und Außenminister Schuman stattgefunden hat, unmittelbar an. Durch diesen Briefwechsel ist nicht gesagt, dass sich die Bundesregierung und die französische Regierung über eine Lösung der Saarfrage einig wären. Wohl hat die französische Regierung wiederholt erklärt, dass sie den Gedanken einer Annexion des Saargebiets, wie er 1919 bestand und wie er 1945 und später im Saargebiet propagiert wurde, endgültig aufgegeben hat. Wenn wir in diesem Punkt mit der französischen Regierung völlig einig sind - denn, meine Damen und Herren, die Saar ist deutsches Land von jeher gewesen und seine Bevölkerung wird für immer deutsch bleiben -,

(Lebhafter Beifall.)

sonst sind wir mit der französischen Regierung über die Lösung, die ihr gegenwärtig vorzuschweben scheint, aus verschiedenen Gründen nicht einig. Außenminister Schuman ist genötigt gewesen, sehr viel öfter als ich zur Saarfrage zu sprechen: Am 20. Oktober des vergangenen Jahres vor der Assemblee Nationale, am 15. November vor dem Rat der Republik, am 20. Februar dieses Jahres anlässlich der Debatte über den Etat des französischen Hohen Kommissars im Saargebiet vor der Assemblee Nationale und am 25. April dieses Jahres noch einmal vor dem Rat der Republik. Aus seinen Ausführungen ist zu entnehmen, dass die französische Regierung gegenwärtig die Lösung der Saarfrage in der Schaffung eines selbständigen, von Deutschland politisch getrennten souveränen Saarstaates, eines zweiten Luxemburg, sucht und dass sie den Wunsch hat, diesem souveränen Saarstaat die internationale Anerkennung zu verschaffen.

(Hört! Hört! rechts.)

Hierzu, meine Damen und Herren, möchte ich vorweg etwas Grundsätzliches vom europäischen Standpunkt aus sagen. Ich würde diese Lösung schon vom europäischen Standpunkte aus unbedingt ablehnen müssen. Wir streben auf ein vereinigtes Europa hin, in dem die Grenzen fallen sollen. Es erscheint mir antiquiert, in diesem Stadium der europäischen Entwicklung noch erst neue europäische Zwergstaaten schaffen zu wollen.

(Sehr richtig! und Beifall bei den Regierungsparteien und bei der SPD.)

Ich kann mir auch nicht denken, meine Damen und Herren, welchen überzeugenden Grund die französischen Verfechter dieses Gedankens ins Feld führen könnten. Auf die Frage: „Warum soll ein selbständiger Saarstaat geschaffen werden?", gibt es keine Antwort, wenn die Elemente dieser Antwort nicht in den Vorstellungen einer Vergangenheit wurzeln, in denen man sich gegenseitig Landgebiete abnahm oder sich durch Puffer- und Satellitenstaaten schützen zu müssen glaubte.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Das habe ich vom europäischen Standpunkt aus gesagt. Vom deutschen Standpunkt aus ist folgendes zu sagen. Ob das Saargebiet von Frankreich annektiert oder ob es zu einem zweiten Luxemburg gemacht wird, ist von unserem deutschen Standpunkt aus gesehen gleichgültig. Von unserem Standpunkt aus gesehen ist es immer nur die Separation, die Losreißung von Deutschland; und die Saarpolitiker, die sich für diese Lösung stark machen, können sich nicht darüber beklagen, wenn die Verfechter einer solchen Separation in unseren Augen als Separatisten gelten!

(Beifall bei den Regierungsparteien und bei der SPD. - Abg. Renner: Das ist für ihn ein gefährliches Wort!)

Mit dem Bestreben, dem Saargebiet internationale Anerkennung als Staat zu verschaffen, haben wir uns im vergangenen Jahre auseinandersetzen müssen. Die Saarregierung hat die Aufnahme des Saarlandes als assoziiertes Mitglied in den Europarat und die Zulassung eines Beobachters der Saarregierung zu den Sitzungen des Ministerkomitees in voreiliger Weise als eine Gleichstellung der Saarregierung mit der Bundesregierung und als eine internationale Anerkennung eines selbständigen Saarstaates gedeutet. Ich sagte, dass dies voreilig war. Die Saarregierung hätte gut daran getan, wenn sie sich des Beschlusses des Ministerkomitees vom 3. November 1949 erinnert hätte, der wörtlich lautete: Da die Lage in den Besatzungszonen Westdeutschlands dazu geführt hat, dass die Saar augenblicklich nicht im Europarat vertreten ist, und indem es als wünschenswert erachtet wird, dass seine Bevölkerung darin vertreten ist, bis ein Friedensvertrag das Statut der Saar endgültig regelt. [...] - Das heißt ganz klar und deutlich, dass die Bevölkerung des Saargebiets, nicht aber ein Saarstaat im Europarat vertreten sein soll.

(Sehr gut! bei der FDP.)

Ich glaube, dass Außenminister Schuman ganz recht hatte, als er sich dem Drängen seines Parlaments, mit der Bundesregierung in eine Diskussion über die Saarfrage einzutreten, am 20. Februar dieses Jahres mit der Bemerkung entzog, er wolle in der Saarfrage keine sterilen Auseinandersetzungen mit der Bundesregierung führen; in der Politik werde der recht behalten, der die stärkeren Nerven habe. Das dürften auch wir uns zu Herzen nehmen, meine Damen und Herren, und wir können das um so eher tun, als wir bei der Behandlung der Saarfrage bisher jedenfalls bewiesen haben, dass wir Herren unserer Nerven sind.

(Abg. Renner: Ist ja schön!)

Wir haben deshalb auch im Europarat die Saarfrage ruhig auf uns zukommen lassen; ausgewichen sind wir ihr nicht. Die Zulassung der Saarregierung als Signatar der Konvention des Europarates über die Menschenrechte und Grundfreiheiten musste den Verdacht erwecken, dass hier - durch die Hintertür - der Versuch gemacht wurde, die Saarregierung und damit das zweite Luxemburg in den Kreis der europäischen Regierungen einzuführen. Wir haben hierauf mit der gebotenen Deutlichkeit reagiert und dem Generalsekretär des Europarats eine Rechtsverwahrung zugeleitet, in der ausdrücklich festgestellt ist, dass es kein politisches Statut für das Saargebiet gibt, auf Grund dessen dieses Land als völkerrechtlich handlungsfähig legitimiert wäre, und dass diese Rechtslage auch durch die Unterzeichnung eines internationalen Abkommens durch das Saargebiet nicht berührt wird. Wir haben diese Rechtsverwahrung auch der Alliierten Hohen Kommission notifiziert, die dagegen ebenso wenig Einwendungen erhoben hat wie gegen unsere Saarnote vom 5. Mai. Somit ist auch hier bei diesem Anlass unser Rechtsstandpunkt voll gewahrt worden.

Demselben Versuch, die Saar beim Abschluss eines multilateralen internationalen Vertrages als Vertragspartner in den Kreis der europäischen Staaten einzuführen, sind wir bei der Unterzeichnung des Schumanplans begegnet. Die Saarregierung hat bei der französischen Regierung die Forderung gestellt, das Saargebiet müsse als siebtes Land und damit als gleichberechtigter Partner des Schumanplans zugelassen werden. Nach den Erfahrungen, die wir mit den Ansprüchen der Saarregierung in Straßburg gemacht haben, haben wir auf diese Absicht mit der gebotenen Deutlichkeit reagiert. Ein Versuch, die Saarregierung zur Unterzeichnung des Vertrages zuzulassen, hätte ein Scheitern des Vertrags zur Folge gehabt. Hieraus haben wir der französischen Regierung gegenüber keinen Hehl gemacht. Schwierigkeiten ähnlichen Ausmaßes hätten sich auch dann ergeben, wenn die französische Regierung den Anspruch erhoben hätte, den Vertrag zweimal - d. h. einmal im eigenen Namen und im Namen der Saarregierung - zu unterzeichnen. Auch durch dieses Verfahren wäre das Saargebiet als eine politische, durch die französische Regierung vertretene völkerrechtliche Einheit anerkannt worden. Als die Saarregierung einsah, dass sie mit einer Zulassung als siebter Vertragsstaat nicht rechnen könne, konzentrierten sich ihre Anstrengungen auf diese von mir eben gekennzeichnete Lösung. Auch diesen Gedanken hat die französische Regierung, um den Schumanplan nicht zu gefährden, fallen lassen.

In dem Ihnen bekannten Briefwechsel, den ich am 18. April dieses Jahres mit dem französischen Außenminister vollzogen habe und der einen integrierenden Bestandteil des Vertrages über die Montanunion bildet, sind die deutsche und die französische Regierung, beide unter Wahrung ihrer eigenen Standpunkte, übereingekommen, dass die endgültige Regelung der Saarfrage nur durch einen Friedensvertrag oder einen gleichartigen Vertrag erfolgen kann. Ich betone - das scheint mir von besonderer Wichtigkeit zu sein -, dass bisher eine solche vertragliche Abmachung zwischen der deutschen und der französischen Regierung nicht bestanden hat. Eine solche Vereinbarung aber schließt in sich, dass bis zu dieser endgültigen Regelung von keiner Seite Handlungen vorgenommen und Verhältnisse geschaffen werden dürften, die eine endgültige Regelung durch den Friedensvertrag illusorisch machen würden.

(Abg. Dr. von Brentano: Sehr gut!)

Bereits im Frühjahr des Jahres 1950 ist durch einen Kabinettsbeschluss festgelegt worden, dass wir keinen Saarstaat anerkennen. Die Saarregierung - ich stelle das ausdrücklich vor aller Öffentlichkeit fest - ist weder von uns noch von einer anderen als der französischen Regierung anerkannt worden und von dieser, der französischen Regierung, wie der Briefwechsel vom 18. April zweifelsfrei feststellt, nur vorbehaltlich der endgültigen Regelung im Friedensvertrag oder in einem gleichartigen Vertrag.

Der Herr französische Außenminister hat diese Tatsache auch anerkannt, als er am 24. April dieses Jahres im Rat der Republik sagte:

Wenn es eine außenpolitische Souveränität für den Saarstaat geben soll, so genügt dazu keine zweiseitige Erklärung. Er muss von dritten Staaten anerkannt werden. Keiner der Signatarstaaten des Schumanplans hat den derzeitigen Zustand an der Saar anerkannt. Keiner hat daran gedacht, einen diplomatischen Vertreter bei der Saarregierung zu akkreditieren.

Ich darf also zusammenfassend feststellen, dass die Bundesregierung nichts versäumt hat, um den deutschen Rechtsstandpunkt zu wahren. Gegen diesen Rechtsstandpunkt hat die Alliierte Hohe Kommission keine Einwendungen erhoben. Wir können mit Befriedigung feststellen, dass es durch den Briefwechsel vom 18. April 1951 zum ersten Male gelungen ist, diesem Rechtsstandpunkt Geltung in einem internationalen Vertrag zu verschaffen. Besonders wichtig erscheint es mir, dass hierbei zwischen der deutschen und der französischen Regierung, die an der Saarfrage in erster Linie interessiert sind, eine Rechtsgrundlage für die künftige Gestaltung der Verhältnisse an der Saar geschaffen worden ist. Ich betone nochmals, dass dieser Briefwechsel integrierender Bestandteil des Vertrags über die Montanunion ist. Die in ihm dargelegte Rechtsauffassung ist auch von den übrigen Signatarmächten dieses Vertrags anerkannt worden. Darin sehe ich einen Erfolg, der um so größer ist, als er ohne Lärm, ohne Drohung und ohne Geschrei zum Fenster hinaus erreicht worden ist.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Wenn wir auf diesem Weg fortfahren, wenn wir - um das Wort von Herrn Schuman nochmals zu gebrauchen - die ruhigen Nerven behalten, so könnten wir mit einer ebenso ruhig denkenden französischen Regierung zu einer Einigung über die Saarfrage auch schon vor dem Friedensvertrag kommen.

(Abg. Dr. von Brentano: Sehr gut!)

Diese Einigung kann aber nur nach dem Grundsatz erfolgen, den ich von Anfang an vertreten habe: Frankreich hat wirtschaftliche Interessen im Saargebiet; wir haben wirtschaftliche und nationale Interessen in diesem Lande. Zwischen diesen Interessen muss im Geiste einer ehrlichen und zu Kompromissen bereiten europäischen Zusammenarbeit ein Ausgleich gefunden werden, der allen gerecht wird, insbesondere aber den Wünschen der Saarbevölkerung selber.

(Abg. Rische: Die Kohlen wollen Sie wohl verschenken?!)

Die Schwierigkeiten, die uns trotz unseres guten Willens in den Weg gelegt wurden, kamen bisher sehr viel weniger von der französischen Regierung, als vielmehr von der Saarregierung,

(Sehr wahr! in der Mitte und rechts.)

die die Zeichen der Zeit nicht verstehen will und einen Verzweiflungskampf um ihre Existenz kämpft.

(Sehr gut! in der Mitte und rechts.)

Wenn die deutsche und die französische Regierung sich darüber einig sind, dass der gegenwärtige Zustand an der Saar provisorisch ist, so müssen sich auch die Herren der Saarregierung dieser Tatsache beugen.

(Abg. Rische: So wie in Westdeutschland! - Gegenrufe rechts: Kommunisten, Schnabel halten! - Abg. Rische: Undemokratische Zwischenrufe!)

Über die Saarfrage wird im Friedensvertrag oder in einem anderen Vertrag entschieden. Diese Entscheidung muss in Übereinstimmung mit dem Willen der Saarbevölkerung stehen. Die Saarregierung, meine Damen und Herren, ist nichts anderes als eine Verwaltungsbehörde in einem Lande, über das in einem Vertrage entschieden werden soll,

(Abg. Dr. Schäfer: Sehr wahr!)

an dem die Saarregierung sicherlich nicht als Verhandlungs- und Vertragspartner teilnehmen wird.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Sie hat die Pflicht, dafür zu sorgen, dass sich im Saargebiet durch eine offene und freie Aussprache ein Urteil der öffentlichen Meinung über die im Friedensvertrag oder in einem anderen Vertrag zu findende Endlösung bilden kann.

(Abg. Rische: Das haben Sie ja gerade hier verboten! - Zuruf rechts: Kommunistische Verräter, schweigen!)

Ich denke, dass wir uns hier nicht mehr bei der Bedeutung oder Bedeutungslosigkeit der Wahlen zum saarländischen Landtag von 1947 aufzuhalten brauchen.

(Zustimmung in der Mitte.)

Wir haben uns hierüber an dieser Stelle am 10. März 1950 ausgesprochen. Inzwischen sind aber der Bundesregierung weitere Dokumente bekanntgeworden, die die Machenschaften, die zu diesen Wahlen führten, vollends klarwerden ließen. Ich möchte mich hier auf das Zeugnis der katholischen Geistlichkeit des Saargebietes berufen, die in einer von den Dechanten des Saargebietes einstimmig gefassten Erklärung vom 26. März 1950, die dem Ministerpräsidenten Hoffmann zugeleitet wurde, folgendes feststellten:

Wir sehen uns heute genötigt, zur Steuerung der Wahrheit und zur Gewissensberuhigung vieler Katholiken folgendes festzustellen. Der heutige Status des Saargebietes beruht auf dem Ergebnis der Landtagswahl vom 5. Oktober 1947. Bei dieser Wahl standen die Katholiken vor der Entscheidung über christlich oder nicht christlich orientierte Politik. Mit dieser Entscheidung wurde leider verknüpft eine Entscheidung für oder gegen den wirtschaftlichen Anschluss, der eine Trennung von Deutschland und eine begrenzte Autonomie im Rahmen einer Wirtschaftsunion mit Frankreich zur Folge habe. Die Entscheidung wurde erleichtert durch die Zusicherung, dass der politische Status des Saargebiets erst durch den Friedensvertrag endgültig geregelt werde. Die christlichen Wähler, soweit sie nicht weiße Zettel abgaben, wollten mit ihrer Stimmabgabe an erster Stelle die christlich-kulturellen Forderungen schützen und durchsetzen. Viele waren sich nicht bewusst, viele haben es schweren Herzens auf sich genommen, dass sie sich damit gleichzeitig vom bisherigen Vaterland vorübergehend lossagen müssten.

(Hört! Hört! in der Mitte.)

Diese Wahl war nicht frei von Furcht, von Zwang und von Unwissenheit.

(Hört! Hört! in der Mitte. - Zuruf von der KPD: Wo war denn damals ihr Protest?)

Dieser Erklärung der Geistlichkeit des Saargebietes ist kaum noch etwas hinzuzufügen. Wenn es aber geschehen muss, so möchte ich den jetzigen Chef des Presse- und Informationsamtes der Saarregierung zitieren, der als Landtagsabgeordneter im Landtag des Saargebietes am 15. November 1947 über die Wahlen vom Oktober 1947 sagte: Die Befragung, die man hier durchgeführt hat, ist als sehr problematisch zu bezeichnen, wenn ein Volk unter der Peitsche der Not und des Hungers seine Entscheidung trifft.

(Abg. Rische: Das war doch Ihr Wahlsieg damals!)

Die Saarregierung, meine Damen und Herren, hat bisher so gehandelt, als ob es einen vom übrigen Deutschland getrennten Saarstaat gäbe, der eine endgültige und unabänderliche Einrichtung sei. Sie hat so gehandelt, als ob die Präambel ihrer Verfassung als ein Palladium mit allen Mitteln der Gewalt zu verteidigen wäre. Die Saarregierung tut so, als ob durch die Präambel ihrer Verfassung, die die politische Trennung der Saar von Deutschland ausspricht, ein Rechtszustand geschaffen worden sei, der nicht mehr zur Erörterung gestellt werden dürfe. Aus diesem Grunde hat die Saarregierung die Demokratische Partei des Saargebietes verboten. Die deutsche Öffentlichkeit hat diese von den Kennern der innersaarländischen Kabalen und Intrigen lang erwartete Maßnahme mit der größten Empörung aufgenommen,

(Abg. Dr. Wuermeling: Sehr richtig!)

und ich zweifle nicht, dass dieses Hohe Haus mit der Bundesregierung in der Verurteilung einer Maßnahme einig sein wird, die mehr als ein Fehler ist. Die Auffassung der Saarregierung entbehrt jeder Logik. Die endgültige Lösung der Saarfrage kann nur durch den Friedensvertrag oder einen gleichartigen Vertrag herbeigeführt werden, wenn die Saarbevölkerung zuvor durch eine gründliche Erörterung Gelegenheit gehabt hat, sich über ihre eigenen Wünsche klarzuwerden. Daran, meine Damen und Herren, war die Saarbevölkerung auch während der Zeit der Verwaltung des Gebiets durch den Völkerbund nicht gehindert, der in ähnlicher Weise, wie das heute der Fall ist, eine endgültige Regelung der staatlichen Zugehörigkeit des Gebiets vorbereiten sollte.

Ich bedaure sehr, dass sich der französische Herr Außenminister durch seinen Brief an den saarländischen Ministerpräsidenten den Vorwurf gegen die Demokratische Partei zu eigen gemacht hat, sie sei verfassungswidrig und sie sei nazistisch. Da wir nach dem Briefwechsel vom 18. April dieses Jahres das gleiche legitime Interesse an der politischen Gestaltung des Saargebiets haben wie die französische Regierung, da wir uns zudem bei der Unterzeichnung des Schumanplans ganz allgemein zur gegenseitigen Konsultation verpflichtet haben, wird uns, wie ich hoffe, die französische Regierung das Material, das ihr gegen die Demokratische Partei vorliegt, zur Kenntnis bringen.

(Sehr richtig! bei den Regierungsparteien. - Zuruf des Abg. Renner.)

Auf diese Weise wird die erforderliche Klärung auch unter Mitwirkung der hierfür in Frage kommenden Stellen der Bundesregierung unschwer herbeigeführt werden können. Sollte sich dabei zeigen, dass die verfassungsrechtlichen und politischen Vorwürfe gegen die Demokratische Partei unbegründet sind, so zweifle ich nicht daran, dass die französische Regierung ihren Einfluss in Saarbrücken wiederum geltend machen wird, um einen bedauerlichen Missgriff wieder gut zu machen.

(Sehr gut! und Bravo! bei den Regierungsparteien. - Lachen bei der KPD. - Abg. Niedergall: Das glauben Sie?)

Ich würde also bitten, die Entwicklung dieser Angelegenheit, die die Bundesregierung sicherlich nicht auf sich beruhen lassen wird, mit Ruhe und mit den von Herrn Schuman empfohlenen guten Nerven abzuwarten. Ich möchte aber diese Gelegenheit benützen, um zu einigen anderen Aspekten des Saarproblems mich wenigstens kurz zu äußern. Es passt uns nicht, meine Damen und Herren, wenn Deutsche im Saargebiet auch in der Sprache der Gesetze dieses völkerrechtlich überhaupt nicht als Staat bestehenden Gebiets als Ausländer behandelt werden.

(Sehr wahr! und Sehr richtig! bei den Regierungsparteien.)

Wir möchten, dass damit endgültig Schluss gemacht wird. Die Öffentlichkeit in der Bundesrepublik hat sich mit vollem Recht hierüber und über alles, was aus dieser Konzeption hergeleitet wird, empört.

(Sehr richtig! bei den Regierungsparteien.)

Es handelt sich aber nicht nur um gefühlsmäßige, sondern in erster Linie um rechtliche Erwägungen. Diese Erwägungen sind in einem Runderlass des Bundesministers des Innern vom 9. November 1950 niedergelegt, der die Rechtslage hinsichtlich der im Saargebiet auf dem Gebiete der Staatsangehörigkeit erfolgten Regelung eindeutig klarstellt. Solange der Status des Saargebiets im Friedensvertrag nicht anders geregelt ist, als er bei dem Zusammenbruch des Hitlerregimes 1945 bestand, bleiben die Bewohner des Saargebiets, die bei Kriegsende deutsche Staatsangehörige waren, in ihrem Verhältnis zur Bundesregierung deutsche Staatsangehörige.

(Lebhafter Beifall bei den Regierungsparteien.)

Das saarländische Staatsangehörigkeitsgesetz vom 15. Juli 1947 übt auf die deutsche Staatsangehörigkeit der Bewohner des Saargebiets keinen Einfluss aus,

(Bravo-Rufe in der Mitte.)

gleich unter welchen Umständen und Voraussetzungen von einem Erwerb der saarländischen Staatsangehörigkeit gesprochen wird. Dieser unser Rechtsstandpunkt ist so unanfechtbar, dass einer der französischen Senatoren, die Außenminister Schuman seine angebliche Untätigkeit in der Saar-Angelegenheit zum Vorwurf machen - übrigens, meine Damen und Herren, ganz wie bei uns -,

(Heiterkeit.)

dazu nur folgendes zu sagen hatte: Auch wenn der deutsche Rechtsstandpunkt juristisch vertretbar ist, so liegt in ihm eine Feststellung, die wir aus politischen Gründen nicht zulassen dürfen.

(Abg. Kunze: Hört! Hört!)

Ich möchte mit diesem Hinweis nicht den Gedanken aufkommen lassen, dass die französische Regierung in der Saarfrage die Politik - mit anderen Worten: die Macht - vor das Recht stellen will. Im Gegenteil, ich bin der Auffassung, dass durch den Briefwechsel vom 18. April der Rechtsboden von beiden Regierungen eindeutig und endgültig bezogen wurde.

(Abg. von Brentano: Sehr gut!)

Die Saarregierung wird ihre eigene Konzeption ebenfalls in diesen völkerrechtlich gezogenen Rahmen einbauen müssen. Sie tut das leider nicht, und damit setzt sie sich eben der Gefahr aus, dass sie auch von uns an ihre Pflichten erinnert wird. Ich denke hier in erster Linie an die leidigen Ausweisungen aus dem Saargebiet und an die Diskriminierung der deutschen Bevölkerung des Saargebiets nach politisch Berechtigten und nach politisch Rechtlosen. Nach einer Auskunft, die uns die Alliierte Hohe Kommission gegeben hat, wurden seit Kriegsende 2171 Deutsche aus dem Saargebiet ausgewiesen.

(Hört! Hört! in der Mitte.)

Ein großer Teil dieser Ausweisungen ist im Laufe der Zeit rückgängig gemacht worden, zur Zeit sind aber noch 193 saarländische Familien von ihrer Heimat ferngehalten.

(Pfui-Rufe rechts.)

Es ist für uns aber nicht entscheidend, ob einer oder ob tausend aus politischen Gründen aus dem Saargebiet ausgewiesen werden.

(Sehr richtig!)

Es handelt sich um den Grundsatz! Die Unterscheidung zwischen saarländischen Staatsangehörigen und deutschen Ausländern im Saargebiet ist völlig unzulässig.

(Lebhafter Beifall bei den Regierungsparteien.)

Ich möchte hier daran erinnern, dass sogar im Versailler Vertrag, also zu einer Zeit, als die damalige französische Regierung offen auf die Annexion des Saargebietes hinarbeitete - sie tut das heute nicht, das möchte ich nochmals unterstreichen -,

(Lachen bei der KPD. - Abg. Renner: Das glauben Sie?!)

alle Personen im Saargebiet, die am Tage des Inkrafttretens des Vertrages dort ihren Wohnsitz hatten, volle politische Gleichberechtigung genossen, auch hinsichtlich der Beteiligung an der Volksabstimmung. Der Versailler Vertrag ließ die deutsche Staatsangehörigkeit der Bewohner des Gebietes völlig unberührt. Die Autoren des Versailler Vertrages sind dabei von den zutreffenden und in der Natur der Sache liegenden Gedanken ausgegangen, dass es mit einer nur vorläufigen Rechtsstellung eines Gebietes unvereinbar ist, die Staatsangehörigkeitsverhältnisse der in dem Gebiet lebenden Menschen zu ändern. Die Saarregierung legt ihrem Staatsangehörigkeitsgesetz die Idee des Bestehens einer saarländischen Nation zugrunde, die das Staatsvolk für einen Saarstaat liefern soll. Wer eine saarländische Nation konstruiert, meine Damen und Herren, macht sich des saarländischen Nationalismus schuldig. Eine Sünde gegen Europa und dazu noch eine lächerliche Sünde!

(Sehr gut! und Heiterkeit.)

Wir haben genug der Nationen! Wer den Nationalismus überwinden will, kann nicht gleichzeitig neue Nationalgefühle züchten.

(Sehr richtig!)

Die Saar ist deutsch, und ganz Deutschland einschließlich der Saar wird sich mit Frankreich in Europa zusammenfinden.

(Lebhafter Beifall bei den Regierungsparteien.)

Herr Hoffmann hat einmal von einem Dreiklang Frankreich-Saar-Deutschland gesprochen. Ich glaube, je weniger wir von dem Misston Saarstaat hören, desto besser werden wir den Einklang mit Frankreich herstellen können.

(Sehr gut! und Beifall bei den Regierungsparteien.)

Die Saarregierung wird, wenn sie nach dem Geist und Buchstaben des deutsch-französischen Notenwechsels vom 18. April verfahren will, sich verpflichten müssen, dass die Bewohner des Saargebietes keiner Verfolgung und keiner Vergeltungsmaßnahme oder Schlechterstellung wegen der Haltung unterworfen werden, die sie in Beziehung auf Fragen einnehmen, deren Regelung dem Friedensvertrag vorbehalten bleibt.

(Abg. Rische: Das muss man hier auch tun! - Gegenrufe von der Mitte und rechts. - Abg. Renner: Quatschkopf da drüben!)

Ich habe diese Forderung bereits am 9. Februar der Alliierten Hohen Kommission gegenüber angemeldet, die unsere Note auch der Saarregierung zur Kenntnis gebracht hat. Leider haben wir bis jetzt kein Anzeichen dafür gespürt, aus dem sich entnehmen ließe, dass die Regierung des Herrn Hoffmann dieser rechtlich wohlbegründeten Forderung eine Folge geben will. Im Gegenteil, durch das Verbot der Demokratischen Partei hat sie die letzte Maske fallen lassen.

(Zuruf von der KPD: Wie Adenauer!)

Die Bevölkerung des Saargebietes fordert von ihrer Regierung die volle Freiheit der politischen Meinungsäußerung gerade in den Fragen, die die politische Zukunft des Landes betreffen.

(Zuruf des Abg. Renner: Dasselbe fordern wir für die Bevölkerung Westdeutschlands.)

Sie verwahrt sich dagegen, dass diese Freiheit durch offenen oder versteckten Druck eingeengt wird. Hier möchte ich noch einen grundsätzlichen Punkt herausstellen. Wenn die Saarfrage im Friedensvertrag gelöst werden soll, so darf die Bundesregierung hinsichtlich der Geltendmachung ihrer Auffassung im Saargebiet nicht schlechter gestellt sein, als die französische Regierung.

(Sehr richtig! Sehr gut! bei den Regierungsparteien.)

Die Saarregierung hatte es sich angewöhnt, Zeitungen aus dem Bundesgebiet, die zu Saarfragen in einer ihr unsympathisch erscheinenden Weise Stellung nahmen, entweder zu verbieten oder einfach ihre Verbreitung im Saargebiet zu verhindern.

(Pfui Rufe. - Zurufe von der KPD: Was tun Sie denn hier? Hier verbieten Sie doch auch! - Gegenrufe von der Mitte und rechts. - Zuruf des Abg. Renner. - Abg. Strauß: Moskau, halt's Maul!)

Wir haben unseren Standpunkt auch hierzu der Alliierten Hohen Kommission dargelegt, und ich möchte hoffen, dass mit dieser Methode nunmehr Schluss gemacht wird.

(Abg. Rische: Hoffentlich hier auch! - Gegenruf rechts: Wir machen Schluss mit euch!)

Es sind uns leider Fälle bekannt geworden ...

(Anhaltende Zurufe von der KPD. - Glocke des Präsidenten.)

Präsident Dr. Ehlers: Das Wort hat der Herr Bundeskanzler. Ich bitte, ihn nicht ständig zu unterbrechen.

(Abg. Renner: Ach Gott, ach Gott!)

Herr Abgeordneter Renner! Ich verbitte mir, dass Sie meine Maßnahmen kritisieren. Ich rufe Sie zur Ordnung!

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Dr. Adenauer, Bundeskanzler: Es sind uns leider Fälle bekanntgeworden, dass Bewohner des Saargebiets, die nach Bonn gekommen sind, schweren Nachteilen ausgesetzt waren.

(Pfui-Rufe in der Mitte und rechts.)

Der Chefredakteur der „Saarländischen Volkszeitung" hat deshalb seine Stellung verloren.

(Hört! Hört! bei den Regierungsparteien.)

Ich darf auch auf den Fall eines Angestellten eines saarländischen Landratsamtes hinweisen, dessen Ausweisung damit begründet wurde, er sei mit Dr. Schumacher im Briefverkehr gestanden.

(Erneute Rufe von den Regierungsparteien: Hört! Hört!)

Demgegenüber möchte ich wünschen, dass der Saarbevölkerung der Weg nach Bonn in Zukunft ebenso offensteht, wie der nach Paris.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Wer aus dem Saargebiet Gedanken, Wünsche und Vorschläge an uns heranbringen will, der soll das tun, und er soll daran ebenso wenig gehindert werden wie der Saarbewohner, der mit seinen Anliegen nach Frankreich geht.

(Zustimmung in der Mitte und rechts.)

Ich möchte aber nicht, dass hier nun wieder die gleiche Einseitigkeit entsteht, die das System des Ministerpräsidenten Hoffmann kennzeichnet. Ich würde es nur begrüßen, wenn die saarländischen Politiker, die das tun wollen, das gleiche tun würden, was wir auch tun. Auch sie sollten sich um ein Verhältnis zu Frankreich bemühen, das ihnen eine offene und freie Aussprache nach allen Seiten hin ermöglicht. Ich möchte mich vorläufig auf diese Bemerkungen beschränken. Ich habe dabei die Stellung der Saarwirtschaft im Schumanplan mit Absicht nicht erörtert, weil ich möchte, dass die innenpolitische Lage im Saargebiet, die uns zunächst beschäftigt, eine einheitliche Stellungnahme dieses Hauses möglich machen wird, wie dies auch am 10. März des vergangenen Jahres der Fall war. Die Saarfrage kann nur dann zu einer guten Lösung gebracht werden, wenn sie nicht zu einer Parteifrage gemacht wird.

(Zustimmung in der Mitte.)

Bei der Erörterung des Gesetzentwurfes über die europäische Montanunion, den wir mit tunlichster Beschleunigung einbringen werden, werden sich die partei- und innenpolitischen Gegensätze mit aller Schärfe herausstellen. Hierbei wird selbstverständlich auch auf die Saarfrage zurückgegriffen werden müssen. Bis dahin wird es sich zeigen müssen, ob der durch das Verbot der Demokratischen Partei des Saargebietes ohne unsere Schuld durch die Saarregierung aufgeworfene Konflikt bereinigt werden kann. Wir werden uns auch auf allen uns zur Verfügung stehenden anständigen Wegen darum bemühen. Es wird uns auch eine Gewähr dafür gegeben werden müssen, dass das Recht der freien Meinungsäußerung über alle im Friedensvertrag zu lösenden Fragen für die Saarbevölkerung uneingeschränkt gewährleistet wird und dass damit unsere Auffassung von der Bedeutung des Briefwechsels vom 18. April Anerkennung findet.

Das Saargebiet wurde in seiner Eigenschaft als assoziiertes Mitglied des Europarates zur Unterzeichnung der Konvention des Europarates über die Menschenrechte und Grundfreiheiten zugelassen. Die Saarregierung ist verpflichtet, diesen Grundrechten in ihrem Bereich Rechnung zu tragen. Die Bundesregierung wird die Aufmerksamkeit des Europarats auf die Tatsache lenken, dass die Saarregierung gegen diese Grundrechte verstoßen hat.

(Bravo-Rufe rechts.)

Auch die Alliierte Hohe Kommission wird gegenüber den Vorgängen im Saargebiet nicht untätig bleiben können.

(Zuruf rechts: Hoffentlich!)

Ich habe deshalb gestern dem geschäftsführenden Vorsitzenden der Alliierten Hohen Kommission eine Note zugeleitet, in der unter anderem folgendes ausgeführt ist:

Die Bundesregierung hält die drei in der Alliierten Hohen Kommission vertretenen Regierungen für verpflichtet, auf die Entwicklung der Saarfrage Einfluss zu nehmen. Nachdem bei der Moskauer Außenministerkonferenz im Jahre 1947 eine Einigung über die von der französischen Regierung erhobenen Forderungen hinsichtlich des Saargebietes nicht erzielt worden war, sind die Regierungen der Vereinigten Staaten, des Vereinigten Königreichs und der Französischen Republik übereingekommen, dass das Saargebiet in das französische Zoll- und Währungsgebiet einbezogen werden soll. Sie haben in einem Protokoll vom 20. Februar 1948 die technischen Anordnungen klargestellt, die sich aus der wirtschaftlichen Angliederung der Saar an Frankreich ergeben. Aus diesem Protokoll, das die Alliierte Hohe Kommission der Bundesregierung auf deren Bitte am 12. März dieses Jahres zur Kenntnis gebracht hat, kann die Bundesregierung in keiner Weise entnehmen, dass mit der Einbeziehung der Saar in das französische Zoll- und Währungsgebiet die politische Abtrennung des Gebietes von Deutschland verbunden sein sollte. Die These, dass die Einbeziehung der Saar in das französische Zoll- und Währungsgebiet nicht durchgeführt werden könne ohne eine gleichzeitige politische Abtrennung des Gebietes vom übrigen Deutschland, wurde niemals von allen Westalliierten angenommen, selbstverständlich auch nicht von der Bundesregierung. Die Präambel der Saarverfassung enthält zwar Bestimmungen über die politische Abtrennung des Gebietes vom übrigen Deutschland, aber abgesehen von den Tatsachen, die inzwischen über die Umstände, unter denen die Wahlen zum saarländischen Landtag stattgefunden haben, bekanntgeworden sind, kann ein solcher Landtagsbeschluss eines nicht souveränen Territoriums keine völkerrechtlichen und staatsrechtlichen Wirkungen, die sich auf Deutschland erstrecken sollen, bewirken.

(Sehr richtig! rechts.)

Dieser Ansicht sind offenbar die drei westalliierten Regierungen ebenfalls, da sie ja trotz dieser Präambel der Bundesregierung immer wieder erklärt haben, dass die endgültige Regelung der Saarfrage dem Friedensvertrag vorbehalten bleibt. Hierüber wurde auch an die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl in Paris am 18. April dieses Jahres zwischen der Bundesregierung und der französischen Regierung in einem Briefwechsel ein Einvernehmen erzielt. In diesem Briefwechsel, der einen integrierenden Bestandteil des Vertragswerks bildet, sind die beiden Regierungen übereingekommen, dass die endgültige Regelung des Status der Saar nur durch einen Friedensvertrag oder einen gleichartigen Vertrag erfolgen kann. Diese Vereinbarung schließt weiter in sich, dass an der Saar nichts geschehen darf, was der Regelung im Friedensvertrag vorgreift und diese so zu einer inhaltslosen Geste macht.

Die Regierung der französischen Republik - so heißt es in dieser Note an die Hohe Kommission zwecks Weitergabe an die westalliierten Regierungen -, die sich in dem Briefwechsel vom 18. April ihren eigenen Standpunkt bewahrt hat, würde nicht nach den Grundsätzen des Briefwechsels vom 18. April handeln, wenn sie die Bestrebungen der Saarregierung unterstützen würde, die darauf hinauslaufen, jede Erörterung über die endgültige Lösung der Saarfrage im Friedensvertrag durch die Bevölkerung des Saargebietes vor dem Zustandekommen des Friedensvertrages zu unterbinden. Selbst wenn man die Vorschriften der Präambel als einen integrierenden Bestandteil der Verfassung des Saargebietes ansehen will, so ist es doch in keinem demokratischen Staat der Welt einzelnen Gruppen oder Parteien verwehrt, über Wert oder Unwert bestimmter Verfassungsvorschriften, soweit es sich nicht um die demokratische Grundordnung selbst handelt, zu diskutieren und auch Vorschläge für die Änderung der Verfassung auf legalem Wege zu machen.

(Abg. Renner: Wer lacht da? Wie steht's denn damit bei uns, Herr Adenauer?)

Ach, Sie alter „Demokrat", seien Sie doch ruhig!

(Heiterkeit. - Abg. Renner: Sie alter Westrheinländer! Was verstehen Sie schon unter „Demokratie"!)

Die Saarregierung hat durch zahlreiche Gesetze - so fährt die Note fort -, die in der Öffentlichkeit vielfach unbemerkt blieben, weil im Saargebiet keine oppositionelle Presse geduldet wird, sich die Mittel zur Unterdrückung jeder ihr nicht genehmen politischen Meinung geschaffen. Hierher gehören die Verordnung über die Regelung des Versammlungswesens im Saarland vom 24. Februar 1948, die Verordnung über die vorläufige Regelung des Pressewesens vom 9. März 1948, das Gesetz über den Aufenthalt im Saarland vom 29. Juli 1948, das Gesetz zur Abänderung des Strafgesetzbuches vom 9. Juli 1950 sowie die zur Zeit dem saarländischen Landtag zur Beratung vorliegenden Gesetze zum Schutz der demokratischen Ordnung des Saarlandes, über die Zulassung politischer Parteien und über den Schutz des saarländischen Arbeitsmarktes. Ohne hier auf Einzelheiten eingehen zu wollen, muss im vorliegenden Zusammenhang wenigstens darauf hingewiesen werden, dass im Saargebiet politische Parteien nur auf Grund eines einstimmigen Beschlusses der Regierung mit Zweidrittelmehrheit des Landtages zugelassen werden können. Dies bedeutet praktisch die Ausschaltung jeder der Regierung nicht genehmen Opposition.

(Abg. Renner: Die machen wenigstens noch ein Gesetz, wenn sie verbieten!)

Der politische Druck, unter dem die Saarbevölkerung steht, findet in der polizeilichen Überwachung aller Versammlungen und in einer mit aller Gründlichkeit durchgeführten Telefon- und Postüberwachung im Hinblick auf das auch in der Saarverfassung anerkannte Grundrecht der Freiheit der politischen Meinungsäußerung einen besonders beschämenden Ausdruck.

(Abg. Rische: Genau wie bei uns! - Gegenruf von der Mitte: Genau wie in Moskau! - Zurufe von der KPD.)

Manchmal glaube ich, Sie sind Beauftragter des Herrn Hoffmann.

(Beifall rechts. - Abg. Renner: Nein, nein! - Wir sind auch nicht Beauftragte von Herrn Truman!)

Da es im Saargebiet in den vier Jahren nicht möglich war, eine ordentliche Verwaltungsgerichtsbarkeit zu schaffen, besitzt die Saarbevölkerung auch keine Rechtsmittel zur Wahrung ihrer staatsbürgerlichen Rechte. Die Bundesregierung sieht in dem Verbot der Demokratischen Partei eine Schlechterstellung einer politischen Gruppe, die in Hinsicht auf den im Friedensvertrag oder einem gleichartigen Vertrag zu regelnden Status der Saar eine andere Ansicht vertritt als die Saarregierung. Die Bundesregierung bittet die in der Alliierten Hohen Kommission vertretenen Regierungen, die infolge der Besetzung Deutschlands und durch das Abkommen vom 20. Februar 1948 über die Einbeziehung der Saar in das französische Zoll- und Währungsgebiet die Verantwortung für die Wahrung der demokratischen Grundrechte an der Saar übernommen haben, die geeigneten Schritte zu unternehmen, damit im Saargebiet die uneingeschränkte Freiheit der Meinungsäußerung und der Willensbildung hinsichtlich der Fragen hergestellt wird, die im Friedensvertrag ihre endgültige Regelung finden sollen.

Ich zweifle nicht daran, dass die in der Alliierten Hohen Kommission vertretenen Regierungen dem Standpunkt der Bundesregierung Verständnis entgegenbringen werden. Wir fordern die Freiheit der politischen Meinungsäußerung und Willensbildung für die Saar und die Beseitigung aller gesetzlichen und verwaltungsmäßigen Beschränkungen, die dieser Freiheit heute im Wege stehen. Ich hoffe, dass das Hohe Haus der Regierung hierbei seine uneingeschränkte Zustimmung geben wird.

(Lebhafter Beifall in der Mitte und rechts, teilweise Beifall bei der SPD.)

 

Quelle: Stenographische Berichte 1. Deutscher Bundestag. Bd. 7, 144. Sitzung, S. 5664-5672.