31. Dezember 1956

Beispiel Saar

Von Bundeskanzler Dr. h.c. Konrad Adenauer

 

Die Regelung der Saarfrage durch ein deutsch-französisches Übereinkommen beginnt mit dieser Jahreswende wirksam zu werden. Der Saarvertrag bedeutet einen historischen Fortschritt in der deutsch-französischen und der weiteren europäischen Zusammenarbeit. Wer an die Schärfen innerdeutscher Saar-Debatten zurückdenkt, und wer sich der Spannung zwischen Deutschland und Frankreich wegen der Saarfrage erinnert, der sollte sich dieser Lösung wirklich von Herzen freuen, und zwar ohne Rücksicht auf seine parteipolitische Einstellung.

Vergessen wir nicht, dass auch nach dem Entscheid der Deutschen an der Saar noch eine sehr mühsame und langwierige Arbeit zu leisten gewesen ist. Um dies ermessen zu können, muss man sich einmal ins Gedächtnis zurückrufen, dass noch auf der Moskauer Konferenz des Jahres 1947 das Saarland den Franzosen zur Befriedigung ihrer Reparationsansprüche zugesprochen worden war. Frankreich hatte sich daraufhin dieses leistungsfähige Industriezentrum weitgehend eingegliedert.

Ohne die beharrliche Politik der deutschen Bundesregierung und das wachsende Verständnis einflussreicher Männer in Frankreich wäre es nicht zu den deutsch-französischen Vereinbarungen vom 23. Oktober 1954 und damit nicht zur Abstimmung der Deutschen an der Saar und der Kundgebung ihres Willens gekommen. Ungeachtet mancher Rückschläge hat die Bundesregierung nichts unterlassen, um eine Atmosphäre nachbarlichen Vertrauens zwischen Deutschland und Frankreich zu entwickeln.

Schließlich haben es das gegenseitige Verständnis beider Partner, ihre Verständigungsbereitschaft und ihr Verantwortungsgefühl zuwege gebracht, dass die Saar nun wieder mit dem deutschen Mutterland vereinigt wird. Jetzt kann der letzte Satz des Artikels 23 des Grundgesetzes unserer Bundesrepublik auch für die Saar praktisch wirksam werden: "In anderen Teilen Deutschlands ist es (das Grundgesetz) nach deren Beitritt in Kraft zu setzen." Somit ist der erste Schritt zur Wiedervereinigung Deutschlands gelungen.

Saarbevölkerung, Bundesregierung und französische Regierung haben dieses Ergebnis herbeigeführt. Der französischen Regierung schulden wir aufrichtigen Dank, dass sie den nach demokratischen Grundsätzen bekundeten Willen der Saarbevölkerung respektiert und die Folgerungen daraus gezogen hat. Für die Zukunft werden wir - auf beiden Seiten - dahin wirken müssen, dass kein Stachel der Verbitterung zurückbleibt.

Was die Präambel des Saarvertrages sagt, sollten darum alle als ernste Verpflichtung vor Augen haben: "Der Präsident der Bundesrepublik Deutschland und der Präsident der französischen Regierung sind entschlossen, die Saarfrage als Gegenstand zukünftiger Meinungsverschiedenheiten der beiden Staaten auszuschließen. Sie sind bestrebt, diese Frage unter Achtung der beiderseitigen Gefühle und Interessen zu regeln, und damit zu einer allgemeinen und endgültigen Befriedung beizutragen."

Es ist mein Wunsch, dass dieser Geist der Verständigung auch in der Saarbevölkerung stark und lebendig ist. Auch in der Übergangszeit muss sich die deutsch-französische Nachbarschaft bewähren, damit alle Fragen gelöst werden können. Wenn beide Partner dabei an Europa denken und danach handeln, dann ist aus dem ehemaligen Reparationspfand der Saar ein Beispiel und eine Garantie der europäischen Gemeinschaft geworden.

 

Quelle: Kasseler Post vom 31. Dezember 1956.