31. Mai 1963

Presseerklärung des Leiters des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung, Staatssekretär von Hase, nach der Zustimmung des Bundesrats zum deutsch-französischen Vertrag

Die Bundesregierung nimmt den Abschluß der parlamentarischen Ratifizierung des deutsch-französischen Vertrags zum Anlaß, ihre besondere Freude und Genugtuung über dieses Werk der Versöhnung beider Völker zum Ausdruck zu bringen. Die Debatten in beiden Häusern des Parlaments haben der Weltöffentlichkeit gezeigt, mit welcher Teilnahme das deutsche Volk die Bemühungen der Bundesregierung und der Regierung der Französischen Republik aufgenommen und unterstützt hat. Der Vertrag beendet eine jahrhundertealte Rivalität und gestaltet das Verhältnis der Deutschen und Franzosen von Grund auf neu.

Wenn der Bundespräsident das Ratifizierungsgesetz ausgefertigt hat und wenn es im Bundesgesetzblatt verkündet worden ist, erhält der Vertrag in der Bundesrepublik Gesetzeskraft. Den Auftakt für die praktische Zusammenarbeit wird dann der Arbeitsbesuch von Präsident de Gaulle am 4. und 5. Juli in Bonn bilden. Es ist der Kern des Vertrags, daß der Schwerpunkt der gemeinsamen Arbeit in der Begegnung der beiden Völker, insbesondere der Jugend, liegt. Der de Gaulle-Besuch wird hier voraussichtlich die ersten praktischen Schritte einleiten.

 

Quelle: Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung Nr. 96 vom 1. Juni 1963, S. 845.