31. Mai 1963

Zustimmung des Bundesrats zum deutsch-französischen Vertrag

In der 258. Sitzung, zu deren Beginn Präsident Kiesinger insbesondere den anwesenden Bundeskanzler herzlich willkommen hieß, beschäftigte sich der Bundesrat am 31. Mai 1963 zunächst mit dem Ratifizierungsgesetz zur Gemeinsamen Erklärung und zum Vertrag vom 22. Januar 1963 zwischen der Bundesrepublik und der Französischen Republik über die deutsch-französische Zusammenarbeit.

Senatspräsident Kaisen (Bremen) verwies als Berichterstatter des Ausschusses für Auswärtige Angelegenheiten darauf, daß bereits anläßlich des ersten Durchgangs der Bundesrat das Vertragswerk eindeutig begrüßt habe und damals, um die Besorgnisse auszuräumen, die sich aus der Gleichzeitigkeit des Vertragsschlusses mit dem Scheitern der Verhandlungen über einen Beitritt Englands zur EWG ergeben hätten, eine Entschließung angenommen habe, in der festgestellt wurde, daß der deutsch-französische Vertrag nicht die politischen Ziele der Bundesrepublik beeinträchtigen dürfe. Die Bundesregierung habe ihre volle Übereinstimmung mit dieser Entschließung bekundet; auch sie sei nicht untätig geblieben. Sie habe vielmehr in etlichen Erklärungen betont, daß ihre politischen Ziele sich nicht geändert hätten. Mit Befriedigung könne ferner festgestellt werden, daß auch die französische Regierung vieles unternommen habe, um in den Nachbarländern entstandene Sorgen zu zerstreuen. Der Bundestag habe dann die Erwägungen des Bundesrats, wie sie in der Entschließung zum Ausdruck gekommen seien, wörtlich übernommen, jedoch die stärkere Form einer Präambel gewählt, was auch die Bundesregierung entgegen ihrer ursprünglichen Stellungnahme nunmehr gebilligt habe. Außerdem sei durch den Bundestag die Berlin-Klausel dahin geändert worden, daß sie nunmehr der in internationalen Verträgen üblichen Fassung entspreche.

Daher empfehle der Ausschuß, das Ratifikationsgesetz in der durch den Bundestag verabschiedeten Fassung zu billigen.

Der Bundesrat folgte dieser Empfehlung einstimmig. Präsident Kiesinger stellte anschließend ausdrücklich fest, daß damit das Vertragswerk einmütig gebilligt worden sei, und wünschte, dieses möge den beiden Völkern und darüber hinaus der ganzen Familie der europäischen Völker zum Wohl und zum Glück gereichen.

 

Quelle: Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung Nr. 96 vom 1. Juni 1963, S. 845.