4. September 1957

Gegendarstellung zum Artikel "Das Geschäft mit der Rüstung" der "Frankfurter Rundschau"

Die "Frankfurter Rundschau" hat in ihrer Ausgabe vom 23. August 1957 einen Aufsatz unter der Überschrift "Das Geschäft mit der Rüstung (VIII) / Von 88 veralteten Flugzeugen, die auf Befehl des Bundeskanzlers gekauft werden mussten", verfasst von ihrem Reporter Peter Miska, veröffentlicht.

In diesem Artikel wird behauptet, dass Konrad Adenauer und seine Befehlsstelle, das Bundeskanzleramt, sich in das Geschäft mit der Rüstung einmischen. Ein typischer Fall der Einmischung des Regierungschefs und seines Amtes aber sei der Kauf von 88 Flugzeugen vom Typ F 86 K. In dem Artikel wird dann weiter ausgeführt, nach einem Besuch des Generalsekretärs der italienischen Christdemokraten Fanfani am 21. Dezember 1956 habe das Bundeskanzleramt den General Kammhuber gefragt, was er denn eigentlich gegen den Kauf der F 86 K habe. Da der Luftwaffenchef hart blieb, habe nach einer nochmaligen Einschaltung der Amerikaner der Kanzler den Bundesverteidigungsminister Franz Josef Strauß zu sich rufen lassen. Der General sei umgefallen, nachdem der Bundesverteidigungsminister mit seinem Landsmann Kammhuber gesprochen habe. Die 88 Maschinen vom Typ F 86 K seien daraufhin gekauft worden.

Gleichzeitig wird ein Bild veröffentlicht mit der Unterschrift "Luftwaffenchef General Kammhuber (vorne links) musste auf Befehl des Bundeskanzlers alte Flugzeuge kaufen. Bundesverteidigungsminister Strauß (Zivil) hatte vorher mit dem General gesprochen". Aus der weiteren Darstellung geht hervor, dass der General Josef Kammhuber die Flugzeuge für ungeeignet erklärt und sich daher gegen ihren Ankauf gewehrt habe. Zum Schluss wird noch einmal die Behauptung aufgestellt, dass die Allwetterjäger F 86 K, die als solche nicht mehr zu gebrauchen seien und für die es keine Ersatzmotoren und keine Ersatzteile mehr gäbe, auf Befehl des Bundeskanzlers gekauft worden seien.

Keine der im Zusammenhang mit dem Ankauf der 88 Flugzeuge vom Typ K 86 F aufgestellten Behauptungen über den Bundeskanzler und das Bundeskanzleramt, den Bundesverteidigungsminister Strauß und den General Kammhuber ist wahr. Der Bundeskanzler und das Bundeskanzleramt haben keinerlei irgendwie geartete Einmischung vorgenommen, noch viel weniger einen diesbezüglichen Befehl erteilt.

Der Ankauf der Flugzeuge ist mit voller Billigung und zu keinem Zeitpunkt zweifelhafter Zustimmung des Luftwaffenchefs General Kammhuber vorgenommen worden. Die diesbezügliche Entscheidung der Luftwaffenabteilung des Bundesministeriums für Verteidigung fiel am 24. September 1956; die Billigung des Verteidigungsausschusses des Bundestages erfolgte am 7. November 1956; der endgültige Vertragsabschluss wurde durch den Bundesminister für Verteidigung am 29. November 1956 getätigt. Aus diesem Zeitablauf geht auch hervor, dass der Besuch des italienischen Generalsekretärs Fanfani am 21. Dezember 1956 in keinerlei Zusammenhang mit dem bereits getätigten Kaufabschluss gestanden hat.

Adenauer

(Bundeskanzler)

 

Quelle: Artikel "Das Geschäft mit der Rüstung (X)", in: Frankfurter Rundschau vom 4. September 1957.