6. August 1957

Was wir erreicht haben

Von Bundeskanzler Dr. Konrad Adenauer

 

Die sozialpolitische Entwicklung in der Bundesrepublik hat während der jetzt ablaufenden Legislaturperiode des Bundestages zweifellos beachtenswerte Fortschritte gemacht. Die Bundesregierung hatte in ihrer Erklärung vom 20. Oktober 1953 vor dem Parlament eine weitere Erhöhung des Sozialprodukts und eine umfassende Sozialreform als die beiden Wege bezeichnet, durch die erreicht werden solle, die Arbeitslosen einzugliedern und auch die wirtschaftliche Lage der Rentner, Invaliden, Waisen und Hinterbliebenen zu verbessern. Das Ziel ist weitgehend erreicht.

Die Sozialreform erforderte sehr umfangreiche Vorarbeiten. Sie war notwendig geworden, weil sich seit der Einführung der Sozialversicherung unter Bismarck die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse in Deutschland von Grund auf geändert hatten. Bei der Neuordnung der sozialen Leistungen im Bereich der Bundesrepublik - verbunden mit einer großen soziologischen Bestandsaufnahme - war nicht nur die soziale Gesetzgebung, die in einer Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen verstreut ist, auf eine zeitgemäße Grundlage zu stellen. Es musste vor allem auch die Wandlung unserer Gesellschaftsstruktur berücksichtigt und soziale Sicherheit herbeigeführt werden. In den Bereich der "umfassenden Sozialreform" gehörten demgemäß auch die Bestrebungen zur Förderung der Familien, insbesondere der familiengerechte Wohnungsbau, die familiengerechte Steuerpolitik, die Familienausgleichskassen und die Familienrechtsreform. Diese Aufgaben waren in unmittelbarem Zusammenhang mit der Rentenreform zu sehen.

Bei dieser Reform war folgendes zu berücksichtigen: der Gedanke der wechselseitigen Verbundenheit und Verantwortlichkeit ohne Beeinträchtigung des Arbeitswillens, die eigene Initiative und die eigenständige Selbsthilfe. Außerdem musste durch einen Akt sozialer Gerechtigkeit endlich etwas für die alten Leute geschehen, deren Einkommen hinter dem der anderen Bevölkerungsschichten zurückgeblieben war.

Eine günstige Entwicklung unserer Wirtschaft und die Erhöhung des Sozialprodukts waren die Voraussetzungen für die Durchführbarkeit eines sozialen Unternehmens von solchen Ausmaßen. Beides ist erreicht worden. In der Bundesrepublik war das Sozialprodukt von 134,3 Milliarden DM im Jahre 1953 auf 180,2 Mrd. DM in 1956 angestiegen. Außerdem konnten die Arbeitslosen noch intensiver in die Wirtschaft eingegliedert werden, die heute vollbeschäftigt ist. Bei diesem Werk der Rentenreform wurde von neuem die enge Verbundenheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik offenbar. Es geht nun einmal nicht, aus einem engen, zumeist noch von Interessen bestimmten Gesichtswinkel beide getrennt zu betrachten. Eine vernünftige, erfolgreiche Wirtschaftspolitik ist die Voraussetzung einer leistungsfähigen Sozialpolitik. Andererseits schafft eine sinnvolle Sozialpolitik wieder eine Reihe unentbehrlicher Voraussetzungen für den wirtschaftlichen Aufstieg. Die Jahre seit 1949, der wirtschaftliche Aufschwung der Bundesrepublik wie die fortschreitende soziale Sicherung, sind ein anschaulicher Beweis für die Richtigkeit dieser Auffassung, nach der die Bundesregierung gehandelt hat.

Für die Rentenreform auf der Grundlage dieses wirtschaftlichen Fortschrittes waren neue Wege zu suchen. Nach gewissenhafter Prüfung wurde ein zeitgemäßes Rentenbemessungsverfahren erarbeitet, das als ein epochemachendes Ereignis für die deutsche Sozialpolitik bezeichnet worden ist. Sein Grundgedanke war, den Rentner und den Invaliden nach ihrem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben an den wirtschaftlichen Errungenschaften, den Früchten des technischen Fortschritts und dem wachsenden Lebensstandard zu beteiligen. Diese tatsächliche Wende der Sozialpolitik hat für die Rentenempfänger schon eine fühlbare zusätzliche Hilfe gebracht. Glücklicherweise haben sich auch - das kann man heute sagen - die Befürchtungen nicht bewahrheitet, die vielfach bei der Verabschiedung des Gesetzes geäußert worden sind. Die lohnverbundene Rente hatte keine inflationistische Wirkung. Sie hat auch das private Sparen, eine der Grundlagen unseres Aufstiegs und der Kapitalbildung, nicht beeinträchtigt. Unsere Rentner und Invaliden haben vielmehr von ihrem erhöhten Einkommen einen vernünftigen Gebrauch gemacht und dadurch die Rentenumstellung nachträglich gerechtfertigt.

Zu dem bedeutenden sozialen Fortschritt dieser Reform kamen noch einige andere Verbesserungen. Die knappschaftliche Rentenversicherung wurde dem Grundgedanken der Produktivitätsrente angepasst. Die Arbeiter erhalten in Zukunft höhere Unterstützung in Krankheitsfällen. Gleichzeitig wurden die Unfallrenten erhöht und die Reform dieser Versicherung eingeleitet. Die Altersversicherung der Landwirte sowie die Neugestaltung des Rechts der Krankenversicherung und des Fürsorgerechts sind weitere Teilgebiete dieser großen sozialen Reformarbeit. Da sich bei der Rentenumstellung gewisse Härten bei Empfängern von Kriegsopferrenten zeigten, wurden auch deren Leistungen überprüft und diese Härten beseitigt.

Es ist also, insgesamt gesehen, mit Genugtuung festzustellen, dass bei uns nach den ersten Jahren des Wiederaufbaus in der zweiten Legislaturperiode sozialpolitische Fortschritte von Bedeutung erzielt worden sind. Es darf als ein besonderes Anliegen der Konzeption der sozialen Marktwirtschaft angesehen werden, dass diese fruchtbare Arbeit auch in der Zukunft folgerichtig weitergeführt wird. Es gilt, auch in der Sozialpolitik Freiheit und Selbstverantwortung anzustreben. Auf diese Weise sollen bei uns Klassenkampf und wohlfahrtsstaatliches Denken überwunden und dem Kollektivismus und Materialismus durch den Geist der Solidarität Einhalt geboten werden.

 

Quelle: Tages-Anzeiger - Regensburger Anzeiger vom 6. August 1957.