6. Dezember 1949

Schreiben des Bundeskanzlers an den Geschäftsführenden Vorsitzenden der Alliierten Hohen Kommission für Deutschland, François-Poncet, zur Frage der deutschen Kriegsgefangenen (Pressemitteilung vom 21. Dezember 1949)

Die Sorge um das Schicksal der immer noch nicht heimgekehrten deutschen Kriegsgefangenen hat die Bundesregierung veranlaßt, an die Westmächte vor Weihnachten noch einmal das dringende Ersuchen zu richten, alles in ihrer Macht stehende zu tun, damit die osteuropäischen Staaten ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen nachkommen, wie dies die Westmächte bereits getan haben, und allen Kriegsgefangenen und Verschleppten die Rückkehr in ihre Heimat ermöglichen.

Der Bundeskanzler hat daher an den geschäftsführenden Vorsitzenden der Alliierten Hohen Kommission, Botschafter François-Poncet, das folgende Schreiben gerichtet:

"Seit der Einstellung der Feindseligkeiten am 8. Mai 1945 sind nunmehr mehr als 4 1/2 Jahre vergangen. Bis zum heutigen Tage warten noch immer große Teile des deutschen Volkes auf die Heimkehr ihrer Angehörigen aus der Kriegsgefangenschaft in der Sowjet-Union und anderen Ländern Europas. In den letzten Kriegsjahren und in der Nachkriegszeit sind darüber hinaus Hunderttausende deutscher Zivilpersonen nach der Sowjet-Union verschleppt worden. So lebt ein großer Teil des deutschen Volkes auch heute noch in qualvoller Ungewißheit über Verbleib und Schicksal seiner Gatten, Eltern und Kinder. Oft hat sich mit dem Ablauf der Jahre das Dunkel um Kriegsgefangene und Verschleppte noch verdichtet. Von vielen, die in den ersten Nachkriegsjahren in regelmäßiger, wenn auch beschränkter Verbindung mit ihren Verwandten in Deutschland standen, fehlt seit langem jedes Lebenszeichen.

Das deutsche Volk empfindet diese Zurückhaltung der Kriegsgefangenen und Verschleppten als bitteres Unrecht. Deutsche amtliche und private Stellen haben wiederholt darauf hingewiesen, daß der völkerrechtliche Grund der Kriegsgefangenschaft, eine weitere Teilnahme der Soldaten an Kampfhandlungen zu verhindern, längst fortgefallen und damit die Berechtigung für die weitere Festhaltung dieser Deutschen hinfällig geworden ist. Da es seit Kriegsende keine Schutzmächte mehr gibt, die für die Wahrung der Rechte der deutschen Kriegsgefangenen eintreten können, ist der deutsche Kriegsgefangene schutzlos der Willkür der Gewahrsamsländer preisgegeben. Zahlreiche Kriegsgefangene sind, oft aus geringfügigem Anlaß, zu langjährigen Freiheitsstrafen oder Zwangsarbeiten verurteilt worden, ohne daß ihnen eine irgendwie ausreichende Verteidigungsmöglichkeit oder ein unparteiischer Rechtsschutz zugebilligt worden ist.

Wiederholte öffentliche Zusicherungen, sämtliche deutschen Kriegsgefangenen bis zum Ende des Jahres 1948 oder wenigstens im Laufe des Jahres 1949 in die Heimat zu entlassen, sind weder von der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken, noch von anderen osteuropäischen Regierungen eingehalten worden. Über den Verbleib der im Verlauf des sowjetischen Vormarsches in den Jahren 1944 bis 1945 und auch späterhin aus ihrer Heimat Verschleppten ist niemals eine Erklärung abgegeben worden. Irgendwelche Verfehlungen dieser Personen, die die Verschleppung rechtfertigen könnten, sind nicht einmal behauptet worden; es genügt im übrigen, daran zu erinnern, daß sich unter ihnen Tausende von Frauen und Kindern befinden, die weder mit den Kriegshandlungen noch auch nur mit politischen Vorgängen etwas zu tun hatten.

Die Bundesregierung ist davon überzeugt, daß die in der Alliierten Hohen Kommission vertretenen Regierungen den Empfindungen des deutschen Volkes in dieser es zutiefst bewegenden Frage volles Verständnis entgegenbringen. Die Bundesregierung hat mit Genugtuung davon Kenntnis genommen, daß sich diese Regierungen wiederholt auch öffentlich für die Heimsendung der deutschen Kriegsgefangenen aus den östlichen Gewahrsamsländern eingesetzt haben. Die Errichtung der Bundesrepublik und das bevorstehende Weihnachtsfest gibt Veranlassung, darüber hinaus der Alliierten Hohen Kommission das dringende Ersuchen zu unterbreiten, alle ihr geeignet erscheinenden Schritte zu unternehmen, damit die von den osteuropäischen Staaten zurückgehaltenen deutschen Kriegsgefangenen und Verschleppten möglichst umgehend freigelassen und in ihre Heimat zurückgeführt werden.

gez. Dr. Adenauer"

Auf diese Note hin hat die Alliierte Hohe Kommission die Bundesregierung gebeten, einen Sachverständigen zu ernennen, der mit den zuständigen alliierten Sachverständigen das erforderliche statistische Material vorbereitet und Wege überlegt, um die beschleunigte Freigabe der deutschen Kriegsgefangenen und Verschleppten zu erreichen.

 

Quelle: Mitteilung an die Presse Nr. 71. Presse- und Informationsamt der Bundesregierung. Pressearchiv F 1/25.