6. Februar 1963

Regierungserklärung von Bundeskanzler Adenauer in der 57. Sitzung des Deutschen Bundestages

Die Außenpolitik ist schon seit einiger Zeit in einer derartigen Bewegung, daß ich über sie zuerst sprechen möchte. Ich erinnere an die Kuba-Krise, an den Angriff Rot-Chinas auf Indien, das Stärkerwerden des Gegensatzes zwischen Moskau und Peking, die NATO-Konferenz im Dezember, das Abkommen von Nassau, die Unterzeichnung des französisch-deutschen Vertrages, den vorläufigen Stillstand der Verhandlungen über den Beitritt Großbritanniens zur EWG, den Abbruch der zwischen den Vereinigten Staaten und der Sowjetunion geführten Verhandlungen über den Stopp der Atomversuche, den Befehl des amerikanischen Präsidenten, eine neue Versuchsreihe von Atomtests vorzubereiten.

Die Kuba-Krise

Lassen Sie mich beginnen mit der Kuba-Krise: In mancher Hinsicht war sie wohl das bemerkenswerteste der oben zitierten Ereignisse. Im August vorigen Jahres kamen die ersten Berichte über sowjetische Versuche, in Kuba Raketenbasen zu errichten. Diese Nachrichten schienen aber so abenteuerlich, daß keiner sie recht glauben wollte. Erst am 16. Oktober gelang es den Amerikanern, durch Luftaufnahmen überzeugende Beweise für die Schaffung von Raketenbasen auf Kuba zu erbringen. Von diesem Augenblick an wuchsen die Ereignisse rasch zu einer sehr gefährlichen Krise heran. Am 22. Oktober verhängte Präsident Kennedy die Quarantäne, in schneller Folge wurden Briefe zwischen dem amerikanischen und dem sowjetischen Regierungschef gewechselt; andere Staaten und die Vereinten Nationen machten Vermittlungsversuche; die Krise erreichte am Sonntag, dem 28. Oktober, ihren Höhepunkt. Dann begann der Abzug der sowjetischen Raketen. Ganz vorüber ist die Angelegenheit noch immer nicht; die Amerikaner wissen das auch, und sie halten ein wachsames Auge darauf, was die über zehntausend sowjetischen Soldaten tun, die noch immer auf Kuba sind.

Aus der Kuba-Krise ist manche Lehre zu ziehen. Einmal ist sehr beachtenswert, zu welch gefährlichen, ja geradezu tollkühnen Aktionen die sowjetische Führung fähig ist. Wichtiger noch ist, daß die Krise die Bereitschaft der amerikanischen Regierung bewiesen hat, auch schwerste Entscheidungen zu treffen, wenn es um die Existenz und um die Freiheit geht. Auf uns alle hat es einen sehr tiefen Eindruck gemacht, wie geschlossen sich das amerikanische Volk hinter seine Regierung stellte und daß es bereit war, rückhaltlos für seine Überzeugungen einzustehen. Gut war der Zusammenhalt der westlichen Welt. Ich erinnere daran, daß die Bundesregierung und das deutsche Volk sich sofort zu den amerikanischen Maßnahmen bekannten. Diese Kuba-Krise war eine ernste Prüfung für die westliche Welt. Ich glaube, wir können sagen, daß der Westen, voran die Führungsmacht, die Vereinigten Staaten, diese Prüfung bestanden hat.

Deutsch-französische Zusammenarbeit

Ich kann nicht zu allen Ereignissen Stellung nehmen, die ich oben erwähnte. Das würde zu viel Zeit beanspruchen. Ich möchte aber einige Ausführungen machen zu dem bedeutsamen französisch-deutschen Vertrag, den der Präsident der Französischen Republik, Herr de Gaulle, ich, Premierminister Pompidou, der französische und der deutsche Außenminister am 22. Januar 1963 im Palais de l'Elysée unterzeichnet haben. Die Bundesregierung wird diesen Vertrag dem Hohen Hause in Kürze gemäß Artikel 59 des Grundgesetzes als Gesetzentwurf vorlegen. Wir werden dann Gelegenheit haben, ihn in aller Ausführlichkeit zu besprechen.

Sie kennen die traurige Geschichte der deutsch-französischen Beziehungen während der letzten 400 Jahre. Sie wissen, daß die Gegensätze zwischen Frankreich und Deutschland immer wieder zu Spannungen und Kriegen führten, die vielen Millionen den Tod brachten und ganz Europa schädigten. Der französisch-deutschen Aussöhnung kommt eine besondere Bedeutung für beide Länder und für ganz Europa zu. Von sehr großer Bedeutung sind die Bestimmungen des Vertrages, die sich auf die Jugend beziehen. Sie sollen dafür sorgen, daß sich die deutsche und die französische Jugend kennen und verstehen lernt, daß sie sich einander näher kommt und daß die jungen Menschen bereit sind, bei dem Anderen das Verbindende und nicht das Trennende zu suchen. Enge Verbindungen zwischen den beiden Völkern sind wichtiger als alle formellen Vereinbarungen.

Sie wissen auch, meine Damen und Herren, daß ohne die Freundschaft zwischen Frankreich und Deutschland Europa nicht bestehen kann. Dieser Gedanke war es, der den von uns allen verehrten Robert Schuman bei der Planung der Montan-Union leitete. Die Zusammenarbeit zwischen diesen Völkern ist - lassen Sie mich das besonders betonen - kein Ersatz der europäischen Integration; sie ist eine ihrer wesentlichen Voraussetzungen. Wir haben auf dem Wege zu Europa manche Enttäuschungen erlebt; wir haben uns aber in der Vergangenheit, auch im vorigen Jahre, als wir dicht vor dem Abschluß der politischen Union standen, nicht entmutigen lassen und haben weiter an dem Werk gearbeitet, dabei auch Erfolge gehabt. Ich versichere Ihnen, daß wir auch in Zukunft weiter an Europa arbeiten werden trotz aller Hindernisse, trotz aller Schwierigkeiten. In der gemeinsamen Erklärung, die der Präsident der Französischen Republik und ich am 22. Januar dieses Jahres in Paris unterzeichnet haben, heißt es daher unter anderem: "in der Erkenntnis, daß die Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern einen unerläßlichen Schritt auf dem Wege zu dem vereinigten Europa bedeutet, welches das Ziel beider Völker ist."

Die Brüsseler Verhandlungen

Die Verhandlungen über den Eintritt Großbritanniens in die EWG sind ins Stocken geraten, sie sind nicht abgebrochen. Der Leiter der Verhandlungen in Brüssel hat diese am 29. Januar mit den Worten geschlossen, "daß die Mitgliedstaaten an einer Fortsetzung der Verhandlungen gehindert seien". Das Brüsseler Geschehen ist außerordentlich bedauerlich. Die Krise ist ernst, aber sie ist heilbar. Alle Beteiligten, insbesondere auch wir, werden uns bemühen, die Verhandlungen wieder in ein normales Geleise zu bringen. Bei den Verhandlungen über den Abschluß des Vertrages von Rom gab es noch ernsthaftere Krisen. Sie wurden dann doch gemeistert. Mit Bedacht und Recht wurden schärfere Formulierungen in Brüssel vermieden. Auch die britische Regierung hat die Brüsseler Entscheidung nicht dramatisiert und den Weg in die Zukunft offen gehalten.

Auf die Zukunft möchte ich auch Ihr Augenmerk lenken, meine Damen und Herren, und mich nicht zu lange mit dem "Wenn" und "Aber" der Vergangenheit aufhalten. Lassen Sie mich wiederholen, was das Kabinett unter meinem Vorsitz vor einer Woche erklärt hat: "Die Bundesregierung nimmt mit Genugtuung davon Kenntnis, daß Großbritannien seinen Willen zum Beitritt zur EWG aufrechterhält. Die Bundesregierung ist der Überzeugung, daß die jetzt eingetretene Lage konstruktiv überwunden werden muß. Sie wird dahin wirken, daß bald die Einigkeit unter den EWG-Partnern wiederhergestellt und der Beitritt Großbritanniens zur EWG ermöglicht wird."

Der Kommunismus und Deutschland

Ich habe mit Bemerkungen zur Kuba-Krise begonnen. Die Erkenntnis, mit welchem Gegner wir es zu tun haben, und die Wachsamkeit, die in Kuba noch weiterhin erforderlich ist, gelten auch für die Lage in Mitteldeutschland und in Berlin. Vor wenigen Wochen, am 20. Januar erst, hat Herr Chrustschew in Fürstenberg an der Oder mit aller Deutlichkeit sein wirkliches Ziel erneut verkündet: "Es kommt die Zeit, und ich denke, daß sie nicht allzu fern liegt, dann kommt das einheitliche Deutschland. Das wird kein kapitalistisches, sondern ein sozialistisches Deutschland sein." In diesem Ziel bestehen keine Meinungsunterschiede im kommunistischen Lager. Während Herr Chruschtschew sich vor der Öffentlichkeit des Westens bereit erklärt, verläßliche Garantien für die Unabhängigkeit West-Berlins zu geben, spricht er dort, wo er sich unter Kommunisten glaubt, offen aus, daß das ganze Deutschland kommunistisch werden müsse. Es besteht kein Zweifel daran, daß dies das eigentliche Ziel der kommunistischen Führer ist und daß sie, wenn sie es nicht sofort erreichen können, danach trachten werden, die Spaltung Deutschlands aufrecht zu erhalten in der Hoffnung, schließlich ihre Herrschaft auf ganz Deutschland ausdehnen zu können.

Weder hinsichtlich der Wiedervereinigung noch der Freiheit Berlins gibt es für uns und unsere Freunde faule Kompromisse. Wir halten an unserer Forderung fest, daß das ganze deutsche Volk wie alle anderen Völker der Welt das Recht haben muß, über sein Schicksal selbst zu entscheiden. Entgegen denen, die heute noch - in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts - anderen Völkern das Recht auf Selbstbestimmung und auf Heimat verweigern, fordern wir es mit allem Nachdruck für das ganze deutsche Volk! Wir werden zeigen, daß das Band zu unseren Landsleuten in der Zone, die gemeinsame Kultur, Geschichte und Sprache stärker sind und länger währen als alle Spaltungsversuche. Das ist die Aufgabe des deutschen Volkes; dafür arbeitet die Bundesregierung, dafür arbeitet das Parlament. Wenn wir in unserer Beharrlichkeit und Geduld nicht nachlassen, werden wir unser Ziel der Wiedervereinigung in Frieden und Freiheit erreichen.

Mit der Steigerung der Terrormaßnahmen in Mitteldeutschland nach dem 13. August 1961 hat das Regime Ulbricht von neuem seinen Unrechtscharakter und seine politische Unhaltbarkeit offenbart. Die Lage unserer Deutschen in der sowjetisch besetzten Zone hat sich in den letzten Monaten noch verschlechtert. Das Ulbricht-Regime läßt ihnen nur eine Wahl, nämlich zwischen noch härterer Zwangsarbeit oder noch elenderer Versorgung. Das Regime in der Zone kennt keine andere Lösung der von ihm verschuldeten Lage als die Aufforderung an unsere Landsleute dort, noch mehr zu arbeiten und noch weniger zu verbrauchen. Auch Herr Chruschtschew ließ kaum eine Gelegenheit vorübergehen, ohne den Arbeitern in der Zone diesen wirklich bitteren Rat zu erteilen.

In dieser Situation ist es daher notwendiger denn je, die Verbundenheit mit unseren Brüdern und Schwestern jenseits der Zonengrenze lebendig zu erhalten. Insbesondere müssen sich unsere Bemühungen darauf richten, der Jugend zu zeigen, daß es nach wie vor nur ein deutsches Volk gibt. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern, den Lehrer- und Erzieherkreisen sowie allen Trägern staatsbürgerlicher und politischer Bildungsarbeit ist notwendig, um den Glauben an die Zukunft bei uns und in der Zone stark und lebendig zu erhalten. Die Bundesregierung appelliert mit großem Ernst an die Bevölkerung in der Bundesrepublik, in ihrer Hilfsbereitschaft und Verbundenheit gegenüber den deutschen Menschen in der Zone nicht nachzulassen und die menschlichen Verbindungen aufrechtzuerhalten.

Die Bundesregierung steht fest zum freien Berlin, das untrennbar zum freien Teil Deutschlands gehört. Die Bundesregierung wird alles tun, um die Lebensfähigkeit West-Berlins zu erhalten und weiter zu stärken. Trotz unserer angespannten Haushaltslage werden wir auch in Zukunft jedes dafür notwendige Opfer bringen. Zusammen mit unseren Verbündeten wird die Bundesregierung alles tun, um die Freiheit Berlins zu erhalten. Am 9. Oktober 1962 habe ich an die Adresse der Sowjetunion folgendes ausgeführt: "Die Bundesregierung ist bereit, über vieles mit sich reden zu lassen, wenn unsere Brüder in der Zone ihr Leben so einrichten können, wie sie es wollen. Menschliche Überlegungen spielen hier für uns eine noch größere Rolle als nationale."

Die Sowjetregierung hat auf diese Worte nicht reagiert. Das einzige, was ich seither erhielt, war jener Brief - den ich hier nicht näher charakterisieren will -, den mir Herr Chruschtschew an Weihnachten übermitteln ließ und der - rein formell gesehen - eine Antwort auf meinen Appell anläßlich des Todes unseres unglücklichen Landsmannes Peter Fechter war. Aber meine Worte vom 9. Oktober 1962 und auch das Memorandum der Bundesregierung vom 21. Februar 1962, in dem ich den Wunsch aussprach, das deutsch-sowjetische Verhältnis Schritt für Schritt zu entspannen, sind noch immer unbeantwortet! Nun, ich werde den Brief von Weihnachten ignorieren und werde weiter darauf hoffen, daß auch die Sowjetunion eines Tages einsehen wird, daß sie durch die Unterstützung des Terror-Regimes in der Zone, durch ihren Druck auf Berlin und durch ihr gespanntes Verhältnis zu uns letztlich nichts gewinnen wird.

Sicherheit der freien Welt

Ich wende mich jetzt der Frage der Sicherheit der freien Welt zu. Unsere Sicherheit wird seit 1949 durch die NATO gewährleistet. Das Bündnis hat sich glänzend bewährt; in ihrem Bereich hat die Sowjetunion keine Fortschritte erzielen können. Ich erinnere daran, daß es der Bundesregierung gegen eine starke Opposition gelungen ist, die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht durchzusetzen und die Aufnahme der Bundesrepublik Deutschland in die NATO zu erreichen. Seit unserem Beitritt in die NATO im Jahre 1955 haben wir trotz aller Schwierigkeiten unsere Leistungen für die NATO ständig erhöht und stellen heute einen bedeutsamen Anteil der gemeinsamen Verteidigung in Europa. Wir haben alle Kampfverbände der NATO unterstellt. Ich unterstreiche erneut unsere wiederholt erklärte Absicht, unsere Verteidigung im Rahmen der NATO zu organisieren.

Wir sind der Ansicht, daß neben dem militärischen Zusammenwirken auch die politische Zusammenarbeit im Rahmen des nordatlantischen Vertrages immer enger und vertrauensvoller werden wird. Wir alle wissen, daß die NATO ständig fortentwickelt werden muß. Erfreulicherweise hat die NATO gerade in letzter Zeit hierzu starke Impulse erhalten. Wir sehen das Abkommen von Nassau als einen großen Schritt auf dem Wege zur Schaffung einer wirksamen multilateralen nuklearen Abschreckungsmacht der NATO an. Präsident Kennedy hat uns durch den Unterstaatssekretär Ball seine Ansichten hierüber erläutern lassen. Wir haben uns entschlossen, an der Verwirklichung dieser Pläne nach Kräften mitzuarbeiten. Für uns sind zwei Gesichtspunkte wesentlich: Einmal wollen wir die volle Verantwortung an einer wirksamen nuklearen Abschreckungsmacht der NATO mittragen. Zum anderen soll die Abschreckung jede Art von Krieg unmöglich machen.

Die von der NATO geforderte gleichzeitige Verstärkung der herkömmlichen Rüstung in Europa muß für die Bundesrepublik vor allem in einer Stärkung der Kampfbereitschaft der vorhandenen Verbände der Bundeswehr, die der NATO unterstellt sind, bestehen. Hierfür hat die von dem Hohen Hause in dieser Legislaturperiode beschlossene Verlängerung der Wehrdienstpflicht wesentliche Voraussetzungen geschaffen. Die territoriale Verteidigung und die zivile Verteidigung umfassen Aufgaben, die nicht nur vom Bund, sondern auch von Ländern und Gemeinden zu erfüllen sind, so daß die Ausgaben für den Wehretat und darüber hinaus für die Verteidigung insgesamt wachsen werden. Entscheidend für unsere Sicherheit bleibt unser Verhältnis zu den Vereinigten Staaten. Bei meinem Besuch in Washington kurz nach dem Höhepunkt der Kuba-Krise erzielten Herr Präsident Kennedy und ich volle Übereinstimmung über die Beurteilung der Lage und die von uns einzunehmende Haltung. Das Gemeinschaftsgefühl der freien Völker ist stark und tief verwurzelt. Es beruht auf gleichgerichteten grundsätzlichen Interessen und auf der übereinstimmenden tiefsten Überzeugung von dem Wert der Freiheit der Völker.

Europa weiß, daß es sich nicht ohne die Unterstützung der Vereinigten Staaten verteidigen kann. Die Amerikaner wissen, daß die Vereinigten Staaten auf die Dauer nur frei bleiben können, wenn auch Europa seine Freiheit behält. Ich erkläre deshalb mit allem Nachdruck, daß es für uns immer nur eine enge Zusammenarbeit zwischen dem freien Europa und den Vereinigten Staaten geben kann. Unsere tägliche Pflicht muß es sein, alles zu tun, um die Einigkeit der freien Völker zu wahren. Diese Einigkeit ist die Quelle, aus der wir immer wieder die Kraft zum Widerstehen und zum Aufbauen schöpfen. Seit ich die Verantwortung für die Bundesregierung übernommen habe, habe ich immer wieder zur Wahrung des Zusammenhalts unter den freien Völkern aufgerufen. Nur so werden wir unsere größte Aufgabe bewältigen können, den Frieden in Freiheit zu erhalten.

Innenpolitische Aufgaben

Ich wende mich nunmehr innenpolitischen Aufgaben zu. Die Hoffnung auf die Erhaltung des Friedens entbindet uns nicht von der Verpflichtung, auch im Bereich der zivilen Notstandsplanung - einschließlich des zivilen Bevölkerungsschutzes - die notwendigen Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Die Bundesregierung schenkt diesen Maßnahmen die größte Aufmerksamkeit und wird sich auch weiterhin bemühen, die noch offenen Probleme so rasch wie möglich zu lösen. Sie hat dem Bundestag bereits den Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes und die Entwürfe der Notstandsgesetze zum Schutze der Zivilbevölkerung sowie zur Sicherstellung von Wirtschaft, Ernährung und Verkehr vorgelegt. Unter den administrativen Vorsorgemaßnahmen zum Schutze der Zivilbevölkerung stehen im Vordergrund der rasche Aufbau des Luftschutzhilfsdienstes, die personelle und materielle Vervollständigung des Warndienstes sowie eine intensivere Aufklärung der Bevölkerung über Schutzmaßnahmen. Daneben werden Vorbereitungen zur Verstärkung der Polizei und des Bundesgrenzschutzes getroffen.

Auf dem Gebiet der Beamtenbesoldung ist eine Verbesserung durch die im Dezember 1962 gewährte Überbrückungszahlung und durch das Dritte Besoldungserhöhungsgesetz erzielt worden. Dadurch ist für die Bundesbeamten der Anschluß an die von den Ländern und Gemeinden im vergangenen Jahr beschlossene Besoldungserhöhung hergestellt worden. Die besondere Sorge der Bundesregierung galt dabei den Beamtengruppen mit geringerem Einkommen. Die Bundesregierung wird auch weiterhin bemüht sein, die rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Beamten und Angestellten, insbesondere im einfachen und mittleren Dienst, zu verbessern, familiengerechte Lösungen zu finden und eine einheitliche Besoldung bei Bund und Ländern für die Zukunft sicherzustellen.

Vor einigen Monaten hat die Bundesregierung dem Bundestag den Entwurf eines neuen Strafgesetzbuchs zugeleitet. Der Gesetzentwurf ist das Ergebnis von mehr als 60jährigen Bemühungen um die Reform unseres Strafrechts. Wir wären dankbar, wenn der Entwurf möglichst bald im Bundestag behandelt würde. Ein Hinausschieben der Reform des materiellen Strafrechts würde auch die dringend notwendige, in der Öffentlichkeit immer wieder geforderte Reform des Strafverfahrens- und Strafvollzugsrechts aufhalten und erschweren. Auch die Verabschiedung einiger weiterer Gesetzentwürfe, die dem Bundestag bereits vorliegen, ist nach Auffassung der Bundesregierung besonders dringlich. Der Entwurf eines neuen Aktiengesetzes soll die Rechte der Aktionäre stärken und sie vor Gefahren der Konzernbildung schützen. Einer Beseitigung der Härten, die für Privatversicherte im Zuge der Währungsreform entstanden sind, dient das von der Bundesregierung vorgelegte Gesetz zur weiteren Aufbesserung von Leistungen aus Renten- und Pensionsversicherungen sowie aus Kapitalzwangsversicherungen. Diese Entwürfe sollten, ebenso wie die vor etwa Jahresfrist eingebrachten Gesetzentwürfe zur Urheberrechtsreform, möglichst noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden.

Zur wirtschaftspolitischen Lage

Zur wirtschaftlichen Situation und zur wirtschaftspolitischen Lage am Beginn des neuen Jahres möchte ich heute auf längere Ausführungen verzichten. Der Bundeswirtschaftsminister hat am 15. Januar 1963 einen Wirtschaftsbericht vorgelegt, der inzwischen im Kabinettsausschuß für Wirtschaft beraten wurde. Zur Zeit laufen die Verhandlungen hierüber mit den anderen Ressorts. Der Bericht wird in Kürze das Bundeskabinett beschäftigen und Ihnen dann unverzüglich vorgelegt werden. Ich glaube, daß der Bericht eine gute Grundlage für eine gründliche Erörterung der wirtschaftlichen Lage im Parlament bilden wird. Dann wird auch Gelegenheit sein, zu einzelnen wirtschaftspolitischen Fragen, insbesondere auch zur Energieplanung, über die Herr Bundesminister Erhard eine besondere Vorlage machen wird, Stellung zu nehmen. Ich möchte deshalb dieser bevorstehenden Erörterung nicht vorgreifen.

Auch im Jahre 1963 wird das Hauptproblem darin bestehen, ein immer weiteres Auseinanderklaffen zwischen den Anforderungen aller Beteiligten an die Leistungsfähigkeit unserer Volkswirtschaft und den Möglichkeiten einer Leistungssteigerung zu verhindern. Wir dürfen nicht ständig über unsere Verhältnisse leben. Das gilt für jeden Deutschen; ich sage das nicht nur an die Adresse der Arbeitnehmer, ich sage das genau so deutlich an die Adresse der Arbeitgeber. Wir müssen energisch die Anpassung an die veränderten Wachstumsbedingungen der Wirtschaft vollziehen. Wir müssen erkennen, daß die Periode des stürmischen Wiederaufbaus beendet ist. Der Spielraum für die Steigerung des Bruttosozialprodukts ist enger geworden. Das beweist bereits die geringe Zuwachsrate an Arbeitskräften. In dem Jahrzehnt von 1950 bis 1960 stieg die Zahl der Erwerbstätigen um rund 25 v. H. Für das Jahrzehnt von 1960 bis 1970 kann insgesamt nur mit einer Steigerung von 3 v. H. bis 5 v. H. gerechnet werden. Wir müssen uns daher daran gewöhnen, daß für unsere Wirtschaft insgesamt gesehen eine Periode normalen Wachstums der Produktion, der Umsätze und des Verbrauchs begonnen hat.

Der Appell zum Maßhalten richtet sich auch an die öffentliche Hand. Die öffentliche Haushaltspolitik muß sich auf allen Ebenen an der realen Wachstumsrate des Sozialprodukts orientieren. Das gilt vor allem für die Ausgaben auf dem Baugebiet, wo die Entwicklung der Preise unerträglich geworden ist. Die Bundesregierung wird alles tun, um durch abgestimmte Maßnahmen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden zu einer stabilen Wirtschaftsentwicklung beizutragen. Hierzu sind nicht nur die Regierungen, sondern mindestens ebenso nachdrücklich die Parlamente aufgerufen. Ich möchte Sie bei dieser Gelegenheit insbesondere um die baldige Verabschiedung der Gesetze zur Beruhigung der Baukonjunktur bitten. Auch die Unternehmer müssen bei allen ihren Dispositionen der Forderung nach einer stabilen Kosten- und Preisentwicklung Rechnung tragen. Ihre Investitionsprogramme sollten sich noch mehr als bisher auf Rationalisierung ausrichten. Die Möglichkeiten der Fremdfinanzierung sollten verstärkt wahrgenommen werden. Etwa auftauchenden Absatzschwierigkeiten sollte durch eine elastische Preispolitik begegnet werden.

Von den Tarifpartnern muß erwartet werden, daß sie ihre Lohnpolitik nicht mehr vorwiegend an der Arbeitskräfteknappheit orientieren. Die Einkommensansprüche aller Schichten müssen in Einklang mit der Leistungsfähigkeit unserer Volkswirtschaft gebracht werden. Hier begrüße ich es ganz besonders, daß sich in jüngster Vergangenheit bei den Tarifpartnern eine realistischere Haltung anzubahnen scheint. Es wäre zu wünschen, daß sich die jetzt erkennbaren Ansätze für ein maßvolleres Verhalten deutlicher ausprägen und verstärken mögen. Der Raum für eine Steigerung der Einkommensansprüche hängt natürlich auf das engste mit den zu bewältigenden Aufgaben, mit dem Arbeitskräftepotential und auch mit der Entwicklung der Arbeitszeit zusammen. Bei all diesen Überlegungen dürfen wir nicht vergessen, daß die Aufgaben, vor denen wir stehen, nicht kleiner, sondern größer werden.

Im Jahre 1962 ist die Einfuhr gegenüber dem Jahre 1961 um 11,6 v. H., die Ausfuhr jedoch nur um 3,9 v. H. gestiegen. Der Ausfuhrüberschuß für das Jahr 1962 ist gegenüber dem Jahre 1961 von 6,6 Mrd. DM um 3,1 Mrd. DM auf 3,5 Mrd. DM gesunken. Das ist eine Entwicklung, die nicht ernst genug genommen werden kann. Wie ich schon in meiner Regierungserklärung vom 9. Oktober 1962 festgestellt habe, geht es nunmehr darum, das Errungene zu bewahren und es in maßvoller Weise weiterzuentwickeln. Wir dürfen es nicht als Selbstverständlichkeit hinnehmen, daß uns das bisher Erreichte auch in Zukunft bleiben wird. Es wird unser aller Anstrengungen bedürfen, über das bereits Erreichte hinaus weitere Fortschritte zu erzielen.

Die Entwicklung der Haushaltslage

Die finanzpolitischen Grundsätze, wie sie in der Regierungserklärung vom 29. November 1961 dargelegt worden sind, sind auch heute noch gültig. Die Entwicklung der Haushaltslage bestätigt das eindringlich. Durch verlangsamtes Wachstum der Wirtschaft ist das Steueraufkommen des Bundes im Jahre 1962 um 566 Mill. DM hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Auf der Ausgabenseite sind erhebliche Mehrleistungen notwendig geworden; allein im Verteidigungsbereich mehr als eine Milliarde DM. Zur Einlösung internationaler Verpflichtungen und im Interesse unserer Sicherheit haben wir uns entschließen müssen, diese beträchtlichen Mittel zusätzlich zur Verfügung zu stellen. Beide Umstände - das Zurückbleiben der Steuereinnahmen sowie die hohen Mehrausgaben - haben bewirkt, daß der Bundeshaushalt 1962 mit einem Fehlbetrag von 409 Mill. DM abschließt. Dieser Fehlbetrag belastet die künftige Haushaltswirtschaft. Er wäre weit höher, wenn alle Bewilligungen für zivile Zwecke voll ausgeschöpft worden wären. Aber auch so ist er ein Warnzeichen, daß die Grenzen der Leistungsfähigkeit des Bundeshaushalts erreicht sind.

Inzwischen hat sich die Haushaltslage dadurch verschärft, daß an den Haushalt 1963 nach der Vorlage des Haushaltsentwurfs noch erhebliche Mehrforderungen gestellt werden. Insbesondere gehen die für die Verteidigung benötigten Mittel wesentlich über das hinaus, was bisher vorgesehen war. Der Raum für andere Wünsche wird dadurch stärker eingeengt, als die Bundesregierung dies bei der Aufstellung des Haushaltsplans voraussehen konnte. Die Bundesregierung ist sich aber bewußt, daß neben den Anstrengungen für unsere äußere Sicherheit auch die Maßnahmen zur sozialen Sicherung, zur Hilfe für die Landwirtschaft und zur Bewältigung der Folgen des Krieges Vorrang beanspruchen.

Alle Forderungen an den Bundeshaushalt müssen sich nach den vorhandenen Deckungsmitteln richten. Die Deckung muß in erster Linie durch Sparmaßnahmen und unter Ausschöpfung aller Ausgleichsmöglichkeiten innerhalb des Gesamthaushalts gefunden werden. Um den Ausgleich zu schaffen, ist der Bund aber auch auf die tätige Mitwirkung der Bundesländer im verstärkten Maße angewiesen. Die Bundesregierung hofft zuversichtlich, daß es gelingen wird, über die vorgeschlagene Neuregelung der Verteilung des Aufkommens in der Einkommen- und Körperschaftsteuer mit den Bundesländern einig zu werden. Die Kommission aus Vertretern des Bundes und der Länder, die sich mit dieser Aufgabe befassen soll, wird in Kürze ihre Arbeit aufnehmen. Sie wird sich dabei sicher von der Erkenntnis leiten lassen, daß die Fragen des Finanzausgleichs im Interesse unseres Volkes schnell und zufriedenstellend gelöst werden müssen. Darüber hinaus werden die Beratungen in der Kommission sich auch mit der Frage der Ausgestaltung unseres derzeitigen Steuersystems befassen. Alle diese Fragen sind im Zusammenhang mit einer umfassenden Finanzreform zu sehen, durch die unsere öffentliche Finanzwirtschaft den veränderten Verhältnissen angepaßt wird.

Die Steuerpolitik hat bisher nicht im Vordergrund gestanden, da im Jahre 1962 die Aufstellung von zwei Haushaltsplänen vorrangig zu behandeln war. Trotzdem sind die Vorarbeiten an den nach einer Lösung drängenden Steuerproblemen so weit gediehen, daß die steuerpolitischen Fragen künftig stärker in den Vordergrund treten werden. Die Bundesregierung wird bei der Behandlung dieser Fragen auf den erarbeiteten Grundsätzen aufbauen und versuchen, unseren wirtschaftspolitischen Bedürfnissen und auch den internationalen Verpflichtungen Rechnung zu tragen. Dabei muß auch die Vermögensbildung auf breiter Grundlage nach dem Beispiel der bisher getroffenen Maßnahmen weiter gefördert und dem berechtigten Wunsch nach einem klareren Steuerrecht entsprochen werden. Die geschilderte Entwicklung unserer Haushaltslage hat die finanziellen Möglichkeiten für eine Korrektur des Einkommensteuertarifs eingeengt. Die Bundesregierung hält eine solche Anpassung aber nach wie vor für wünschenswert. Sie wird jede Möglichkeit dazu sehr sorgfältig prüfen.

Der Ausgleich des Haushalts 1963 und die künftigen Entscheidungen auf dem Gebiet der Finanzpolitik werden die ganze Kraft und den guten Willen aller Beteiligten erfordern. Nur so kann das Ziel, das sich die Bundesregierung gesetzt hat, erreicht werden: Den Haushalt 1963 ohne Steuererhöhungen auszugleichen und damit eine Finanzpolitik zu treiben, die in erster Linie der Sicherung der Währung und der wirtschaftlichen Stabilität dient. Wie Sie wissen, konnte sich die Bundesregierung erst nach Abschluß der wichtigsten Aufbauarbeiten mit größeren Beträgen an den Aufgaben der Entwicklungspolitik beteiligen. Dennoch ist die Entwicklungspolitik schon in dieser kurzen Zeit ein fester Bestandteil unserer Beziehungen zu den Entwicklungsländern geworden.

Notwendigkeit der Entwicklungshilfe

Die Hilfe für die in Not lebenden Völker der Welt ist für uns in erster Linie eine Frage der Humanität. Sie ist aber auch Teil einer weltweiten und vorausschauenden Politik zur Verteidigung der gesamten freien Welt sowie nicht zuletzt auch ein Beitrag zur Stützung unseres Anspruches auf Anerkennung des Selbstbestimmungsrechts des deutschen Volkes. Die mit der Entwicklungspolitik verbundenen finanziellen Opfer müssen deshalb auch weiterhin vom deutschen Volk gebracht werden. Nur wenn wir zu diesen Opfern bereit sind, können wir erwarten, daß die Entwicklungsländer Verständnis für unsere lebensnotwendigen Interessen aufbringen.

Angesichts der notwendigen Verteidigungsanstrengungen und der immer noch hohen Kriegsfolgelasten sind unseren Hilfsmöglichkeiten leider Grenzen gezogen. Die Größe der Not und des Entwicklungsbedürfnisses in der Welt läßt es aber nicht zu, daß wir unsere Hilfsmaßnahmen nur auf wenige Länder beschränken. Manche Länder können daher von uns nur einen relativ bescheidenen Beitrag erhalten. Umso mehr müssen wir erwarten, daß die Entwicklungsländer unsere Mittel möglichst nutzbringend anlegen und sie vor allem als Hilfe zur Selbsthilfe betrachten. Nur wenn die Bereitschaft vorhanden ist, unsere Hilfen und die Hilfen der gesamten freien Welt durch eigene Leistungen wirksam zu ergänzen, wird das große Anliegen der Entwicklungspolitik erfolgreich durchgeführt werden können.

Die Wiedergutmachung, eine Ehrenschuld des deutschen Volkes, wird durch Novellen zum Bundesentschädigungsgesetz und zum Bundesrückerstattungsgesetz einem Abschluß zugeführt werden. Weite Teile der bäuerlichen Bevölkerung sind beunruhigt teils wegen Ernte- und Ertragsausfällen, vor allem aber auch infolge der Ungewißheit über die Produktions-, Absatz- und Preisverhältnisse innerhalb der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft. Hinzu kommt, daß sich die Landwirtschaft in einem kostspieligen und langwierigen Umstellungsprozeß befindet. Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird an diesem Freitag bei der Einbringung des Grünen Planes Gelegenheit haben, die Lage der Landwirtschaft ausführlich darzulegen. Lassen Sie mich aber heute schon einige grundsätzliche Bemerkungen machen. Die Bundesregierung sieht es als eine der vordringlichsten Aufgaben an, die bäuerliche Arbeitskraft und die bäuerliche Familie als Wirtschafts- und Lebenseinheit zu erhalten. Hierfür sind zusätzliche Maßnahmen zur sozialen Sicherung der Bauern und ihrer mitarbeitenden Familienangehörigen notwendig. Die Bundesregierung hat daher den Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beauftragt, zusammen mit den beteiligten Ressorts im Rahmen des Grünen Plans die Möglichkeiten für eine derartige Sicherung zu prüfen und der Bundesregierung entsprechende Vorschläge vorzulegen. Diese Hilfsmaßnahmen erscheinen umso dringlicher, als Untersuchungen in verschiedenen Bundesländern ergeben haben, daß der Gesundheitszustand des Bauern und im besonderen der Bäuerin im Vergleich zur übrigen Bevölkerung außergewöhnlich schlecht ist.

Diese Verschlechterung hängt nicht zuletzt auch mit der arbeitswirtschaftlichen Situation in der Landwirtschaft zusammen. Sie hat in den letzten zehn Jahren 1,6 Million Arbeitskräfte an die übrige Wirtschaft abgegeben und damit einen wesentlichen Beitrag für die Expansion der Gesamtwirtschaft geleistet. Diese Abgabe von Arbeitskräften hat in den landwirtschaftlichen Betrieben zwangsläufig Schwierigkeiten bei der Bewältigung des notwendigen Umstellungs- und Technisierungsprozesses mit sich gebracht. Mit eine Folge davon ist, daß die Landwirtschaft heute mit 14,5 Mrd. DM aufgenommenem Fremdkapital arbeiten muß. Die Bundesregierung hat in Voraussicht dieser Entwicklung und zur tragbaren Gestaltung der Zinsbelastung seit 1954 ein umfangreiches Kreditverbilligungsprogramm durchgeführt, das fortgeführt und dem jeweiligen Entwicklungsstand angepaßt werden muß.

Wie Sie wissen, hängt die Lage der Landwirtschaft weitgehend von den Kosten und Preisen ab. Die Bundesregierung hat sich daher ständig bemüht, die Landwirtschaft auf der Kostenseite zu entlasten. Sie wird es auch in Zukunft tun. Die Bundesregierung beobachtet aber auch mit Sorgfalt die Probleme, die auf der Preisseite durch die Bildung des Gemeinsamen Marktes zu einem Schwerpunkt agrarpolitischer Entscheidungen geworden sind. Ich wiederhole hier noch einmal, daß es das Ziel unserer Agrarpolitik ist, die Umstellung auf eine gemeinsame agrarpolitische Konzeption behutsam und organisch und in einem tragbaren Tempo durchzuführen und der deutschen Landwirtschaft einen angemessenen Platz innerhalb der Landwirtschaft der Gemeinschaft zu sichern, so daß sie keine Einkommensminderung erfährt und ihr die Chance einer Aufwärtsentwicklung gegeben wird.

Ein Wort des Dankes möchte ich allen in diesem außergewöhnlich harten Winter besonders beanspruchten Verkehrsträgern sagen. Vor allem sind die Leistungen der Bundesbahn und der Bundespost anzuerkennen, deren Bedienstete trotz aller Unbill der Witterung auch zusätzliche Verkehrsaufgaben übernommen und bewältigt haben. Durch den beispielhaften Einsatz aller im Verkehrswesen Tätigen konnten größere Verkehrsschwierigkeiten verhindert werden.

Fortsetzung der Sozialreform

In meiner Regierungserklärung vom 29. November 1961 habe ich die Fortsetzung der Sozialreform angekündigt. Ich habe ferner darauf hingewiesen, daß die Bundesregierung es für ihre verfassungsmäßige Pflicht hält, die auf sozialpolitischem Gebiete erzielten Fortschritte zu erhalten, zu festigen und auszugestalten. Mit Genugtuung kann ich heute feststellen, daß alles darangesetzt wurde, diese Versprechen zu halten. Das erste Gesetz, das in der neuen Legislaturperiode beraten und beschlossen werden konnte, war das Vierte Rentenanpassungsgesetz, dem sich nach Ablauf eines Jahres das Fünfte Rentenanpassungsgesetz anschloß. Am 1. Januar 1963 ist das Bundesurlaubsgesetz in Kraft getreten. Die Beratungen eines Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetzes sind soweit fortgeschritten, daß sie jetzt in diesem Hohen Hause in Zweiter und Dritter Lesung behandelt werden können.

Am 7. Dezember 1962 hat Ihnen die Bundesregierung drei weitere sozialpolitisch hochbedeutsame Gesetzentwürfe vorgelegt, die Sie bereits vor vierzehn Tagen in Erster Lesung beraten und den zuständigen Ausschüssen überwiesen haben: Die Entwürfe eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung, eines Gesetzes über die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfalle und eines Bundeskindergeldgesetzes. Die Bundesregierung würde es sehr begrüßen, wenn das Parlament diese Gesetzentwürfe bald verabschieden würde.

In Kürze wird sie auch den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Neuordnung des Kriegsopferrechts vorlegen. Sie wird darin vorschlagen, besonders diejenigen Personengruppen unter den Kriegsopfern durch Leistungsverbesserungen zu fördern, die infolge ihrer gesundheitlichen Schädigung oder des Verlustes ihres Ehemanns, Vaters oder Sohnes wirtschaftlich in einer Weise geschädigt worden sind, daß sie einer besonderen, fühlbaren Hilfe bedürfen. Auch dem weiten Gebiet des Arbeitsschutzes wird die Bundesregierung in verstärktem Maße ihre Aufmerksamkeit widmen. Sie ist dabei, die technischen Verordnungen auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes zu verabschieden und ein Gesetz über Sicherheitsbeauftragte in den Betrieben vorzubereiten.

Die Bundesregierung wird bemüht bleiben, die in der Vertriebenen-, Flüchtlings- und Kriegsgefangenengesetzgebung enthaltenen Härten zu beseitigen. Im Vordergrund werden weiterhin die beschleunigte Auszahlung der Hauptentschädigung im Lastenausgleich sowie die Prüfung der Frage der sozialen Angleichung der Flüchtlinge aus der sowjetisch besetzten Zone an die Heimatvertriebenen stehen. Die Grundsätze für eine Beweissicherung oder Feststellung der in der sowjetisch besetzten Zone entstandenen Vermögensschäden werden zur Zeit ausgearbeitet. Die Bundesregierung wird außerdem bemüht bleiben, möglichst vielen heimatvertriebenen und geflüchteten Landwirten im Rahmen des bestehenden und eines neuen Mehrjahresplanes die Wiedereingliederung zu sichern. Die Unterhaltshilfe, besonders aber die Altersversorgung der ehemals Selbständigen unter den Vertriebenen und Flüchtlingen bedürfen einer Verbesserung. Die bereits verstärkte Pflege des Kulturgutes aus Ost- und Mitteldeutschland wird fortgesetzt werden.

Die Förderung des Wohnungsbaus bleibt eine der vordringlichen Aufgaben. Dabei behalten die Eigentumsmaßnahmen, insbesondere der Familienheimbau, Vorrang. Auch im Jahre 1962 wurden mehr als eine halbe Million Wohnungen neu gebaut. Davon wurden bereits erheblich mehr als ein Drittel vom Eigentümer des Gebäudes beziehungsweise der Wohnung bezogen. Die Eigentumsbildung behält Vorrang, auch wenn der gesamte Wohnungsbestand in die soziale Marktwirtschaft übergeführt ist.

Ab Mitte 1963 wird die stufenweise Überführung in die soziale Marktwirtschaft beginnen. In mindestens 300 Kreisen, vorwiegend in Landkreisen des Bundesgebietes, wird für die bis Mitte 1948 errichteten älteren Wohnungen die Mietpreisbindung aus der Zeit der Zwangswirtschaft aufgehoben. Ein neues soziales Mietrecht wird den Mietern den notwendigen Rechtsschutz geben. Ein Gesetzentwurf zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften liegt dem Bundestag bereits vor. Die schrittweise Freigabe der Altbaumieten und die Einführung des neuen sozialen Mietrechts wird jedoch erst verwirklicht werden können, wenn das endgültige Gesetz über die Wohnbeihilfen in Kraft getreten ist. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird in Kürze den gesetzgebenden Körperschaften zugehen.

Mit der Umstellung auf die soziale Marktwirtschaft und im Zusammenhang mit den bevorstehenden Aufgaben im Städtebau und in der Raumordnung wird die Stellung der gesamten unternehmerischen Wohnungswirtschaft neu bestimmt. Hierzu wird der Entwurf eines Wohnungswirtschaftsgesetzes vorbereitet. Unter anderem wird auf die gemeinnützigen Wohnungsunternehmen die Aufgabe zukommen, zur Schaffung von Eigentum für breite Bevölkerungsschichten maßgebend beizutragen. Die Erneuerung unserer Städte und Dörfer steht als große Zukunftsaufgabe vor uns. Die notwendigen gesetzlichen Maßnahmen werden vorbereitet. Ziel ist, die überalteten und ungesunden Wohn- und Arbeitsgebiete zu erneuern, die Städte aufzulockern und zu entlüften, die Baudichte herabzusetzen und die Verkehrsnotstände zu beseitigen.

Die Bedeutung der wissenschaftlichen Forschung

Die großen Aufgaben der Raumordnung, zu denen die Entlastung der Ballungsgebiete, die Ordnung des überörtlichen Verkehrs, die Erhaltung der Erholungsflächen, die Förderung der Wirtschaftskraft schwach strukturierter Gebiete sowie die Verbesserung der Agrarstruktur gehören, erfordern gemeinsame Anstrengungen von Bund, Ländern und Gemeinden. Der Entwurf eines Raumordnungsgesetzes als notwendige gesetzliche Voraussetzung ist vom Kabinett beschlossen worden. Lassen Sie mich hier ein Wort als früherer Oberbürgermeister einfügen. (Zuruf.) Das war eine gute Zeit, meine Damen und Herren, daran können Sie nichts ändern. Dieses Arbeitsgebiet, das ich eben umrissen habe, ist nach meinen Erfahrungen mit das wichtigste, aber auch das schwierigste, das in Angriff genommen werden sollte, und es gehört sehr viel guter Wille von allen Beteiligten, von Bund, Ländern und insbesondere auch von den Gemeinden dazu, um zum gemeinsamen Besten miteinander zu arbeiten, wenn auch hier und da etwas abgegeben werden oder eine gewisse Beschränkung auferlegt werden muß. Ich hoffe, daß die Gemeinden die Größe der Aufgabe für das deutsche Volk und damit auch für jede Gemeinde erkennen und nach besten Kräften mitarbeiten werden.

Die Bundesregierung wird ihre Familienpolitik fortsetzen, um der Familie in unserer staatlichen und sozialen Ordnung den Rang zu sichern, der ihr wegen ihrer großen Bedeutung für Bestand und Zukunft unseres Volkes zukommt. Die innere Kraft der Familie muß auch unter den veränderten Verhältnissen unserer Zeit voll erhalten bleiben, weil hauptsächlich in der Familie Gesinnung und Gesittung der nächsten Generation gebildet werden.

Im Rahmen der Jugendpolitik wird die Bundesregierung den Entwurf eines Ausbildungsbeihilfegesetzes vorlegen. Die Programme des Bundesjugendplanes werden weitergeführt und, soweit erforderlich, ausgebaut werden. Darüber hinaus wird die Bundesregierung dem neuen französisch-deutschen Vertrag entsprechend alle Bestrebungen unserer Jugend fördern, sich mit der französischen Jugend zu dem großen Werk der europäischen Gemeinschaft zu vereinen. Der Sport ist zur Vorbeugung gegen Zivilisationsschäden, zur körperlichen Ertüchtigung, aber auch zur Charakterbildung unserer Jugend sowie für die Gesunderhaltung unserer gesamten Bevölkerung von erheblicher Bedeutung. Die Bundesregierung wird daher den Sport auch in Zukunft besonders fördern.

Wegen der großen Bedeutung, die der wissenschaftlichen Forschung beigemessen werden muß, hat sich die Bundesregierung entschlossen, ihre Bemühungen auf diesem Gebiet zusammenzufassen und zu verstärken. Aus diesem Grunde wurde das Bundesministerium für Atom- und Kernenergie zu einem Bundesministerium für wissenschaftliche Forschung erweitert. Dieses Ministerium soll außer den bisherigen Aufgaben, die tatkräftig weiterzuführen sind, die sachliche und finanzielle Förderung der bei den übrigen Ressorts verbleibenden Forschungsaufgaben koordinieren. Die Arbeit dieses Ministeriums wird nicht nur den Naturwissenschaften, sondern auch den Geisteswissenschaften zu dienen haben. Mit der Errichtung dieses Ministeriums und der Erweiterung seiner Aufgaben ist weder beabsichtigt, die Zuständigkeit des Bundes gegenüber den Ländern zu erweitern, noch die bisherige erfolgreiche Tätigkeit der Selbstverwaltungsinstitutionen der deutschen Wissenschaft einzuengen. Es soll vielmehr allein durch Koordinierung, Straffung und Stärkung der Anteil des Bundes an der Förderung der wissenschaftlichen Forschung in wirksamer Weise verbessert werden.

Dem gleichen Zweck dient auch der Entwurf eines Verwaltungsabkommens zwischen Bund und Ländern zur Förderung kulturpolitischer Aufgaben, dem die Bundesregierung zugestimmt hat. Dieses Abkommen sieht gemeinsame Bemühungen zum Ausbau der landwirtschaftlichen Hochschulen, zur Finanzierung der Deutschen Forschungsgemeinschaft, der Max-Planck-Gesellschaft und des Honnefer Modells vor. Außerdem ist die Einrichtung einer Ständigen Kommission zur gegenseitigen Unterrichtung und Abstimmung der Förderungsmaßnahmen geplant. Die Bundesregierung hofft, daß auch die Länder diesem Abkommen bald ihre Zustimmung erteilen werden. Darüber hinaus würde die Bundesregierung es begrüßen, wenn das Verwaltungsabkommen über den Wissenschaftsrat, das in diesem Jahr ausläuft, erneuert und ihr dadurch Gelegenheit gegeben würde, mit den Ländern weiterhin zur gemeinsamen Planung für die Förderung der Wissenschaften zusammenzuarbeiten. Die Bundesregierung ist davon überzeugt, daß diese Bestrebungen nicht nur der deutschen Wissenschaft und der modernen Technik, sondern dem ganzen deutschen Volk zugutekommen werden.

Unter den Aufgaben des Bundesministeriums für Gesundheitswesen stehen wichtige gesetzgeberische Aufgaben im Vordergrund, die zum Teil dicht vor dem Abschluß stehen. Sie betreffen bestimmte Heilberufe, das Arzneimittelwesen, das Lebensmittelrecht, den Strahlenschutz im medizinischen Bereich und nicht zuletzt den Schutz von Mutter und Kind. Wenn auch das Arzneimittelgesetz sich im ganzen bewährt hat, so wird es doch notwendig sein, die Prüfung neuer Heilmittel, wenn sie Stoffe bisher nicht bekannter Wirksamkeit enthalten, zu verschärfen und die Vorschriften über die Verschreibungspflicht zu erweitern. Die Arbeiten an dem Gesetz über die Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens werden mit besonderem Nachdruck fortgesetzt.

Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Gesundheitspolitik ist der Kampf gegen die Zivilisationsschäden. Die Bundesregierung betont erneut ihre Absicht, wirksame Maßnahmen zur Reinhaltung des Wassers und der Luft sowie zur Lärmbekämpfung zu treffen. In diesen Zusammenhang gehört auch die vom Bundestag geforderte Lösung des Problems der Beseitigung von Abfallstoffen. Auf diesen Gebieten strebt die Bundesregierung eine intensive Zusammenarbeit mit den Ländern an.

Ich habe versucht, Ihnen wenigstens einen Überblick zu geben über die Aufgaben, die der Bundesregierung und dem Bundesparlament bevorstehen. Sie werden aus meinen Worten, die nicht erschöpfend alle Aufgaben aufgezählt haben und nicht aufzählen konnten, ersehen haben, daß eine Fülle von sehr wichtigen und großen Aufgaben unserer gemeinsamen Arbeit bedarf. Um diese gemeinsame Arbeit bitte ich das Parlament herzlich, das ja in vielen Sachen letzthin entscheidend ist. (Zurufe aus der SPD.) Ach, meine Damen und Herren, auch die Opposition kann helfen, wenn sie nur will und immer ganz gut wäre; ich bitte auch um eine vernünftige Opposition. Ich meine, nach all den Jahren hier im Bundestag müßten Sie mich doch soweit kennen, daß ich nicht glaube, daß die Opposition ohne Weisheit ist. Ich bitte Sie nur, uns alle an dieser Weisheit teilnehmen zu lassen im Interesse des ganzen deutschen Volkes.

 

Quelle: Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung Nr. 25 vom 7. Februar 1963, S. 213-219.