6. März 1951

Schreiben des Bundeskanzlers Konrad Adenauer an die Alliierte Hohe Kommission hinsichtlich der Abgabe der Zusicherung über die Verteilung von Rohstoffen

 

Herr Hoher Kommissar,

in Beantwortung Ihres Schreibens vom 23. Oktober 1950 - AGSEC (50) - bestätige ich Ihnen hiermit, Ihrem Wunsche entsprechend, dass die Bundesregierung bei einer der Billigkeit entsprechenden Verteilung von Rohstoffen, Erzeugnissen und Dienstleistungen, die knapp sind oder knapp werden könnten oder die für die gemeinsame Verteidigung erforderlich sind oder erforderlich werden könnten, mitwirken wird.

Im Geiste dieser Zusammenarbeit ist die Bundesregierung insbesondere bereit,

a) westliche Bestellungen der oben bezeichneten Güter und Leistungen in der Bundesrepublik keinen Ausfuhrbeschränkungen zu unterwerfen, die einer der Billigkeit entsprechenden Verteilung dieser Güter und Leistungen abträglich sind;

b) Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhüten, dass der innere Verbrauch der oben bezeichneten Güter und Leistungen auf Kosten ihrer Ausfuhr über Gebühr erhöht wird, sowie um die Industrien, welche diese Güter herstellen, zu unterstützen;

c) wenn es die Lage erfordert, Maßnahmen zu ergreifen, die die Lieferung der oben bezeichneten Güter und Leistungen für den westlichen Verteidigungsbedarf zu angemessenen und nicht diskriminierenden Preisen sicherstellen, und zwar in einem der Billigkeit entsprechenden Verhältnis zum inneren Verbrauchs- und Investierungsbedarf in der Bundesrepublik sowie mit dem angemessenen Vorrang vor den Einfuhrwünschen derjenigen Staaten, die nicht an den westlichen Verteidigungsmaßnahmen teilnehmen.

gez. Adenauer

 

Quelle: Dokumentation zur Deutschlandfrage I, 121f.