7. Februar 1951

Kommentar des Bundeskanzlers Konrad Adenauer im Bayerischen Rundfunk

Zur Eröffnung der Sendereihe "Politik aus erster Hand"

Der Bundeskanzler ist nicht nur führender Politiker, er ist auch der Mann, der nach dem Grundgesetz die Richtlinien der Regierungspolitik bestimmt. Er ist daher, wenn er redet, weniger frei als ein Parteiführer, da seine Darlegungen nur zu leicht als Regierungserklärungen angesehen und im Inland und Ausland dementsprechend gewertet werden.

Drei Vorgänge beschäftigen zur Zeit die öffentliche Meinung wohl am stärksten: Der Gesetzentwurf über das Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer im Bergbau und in der eisenschaffenden Industrie, die bevorstehende Erklärung des Bundestages zu den Verhandlungen der ostdeutschen Volkskammer, die Erhaltung des Friedens und die bevorstehenden Konferenzen der vier Mächte, die Vorkonferenz und die eigentliche Viererkonferenz. Über diese drei Angelegenheiten will ich in dem mir zeitlich gesteckten Rahmen sprechen.

Der Gesetzentwurf über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bezieht sich ausschließlich auf Kohle und Eisen. Alle sind sich darin einig, dass die Industrien der Kohle und des Eisens Sondergebiete sind, bei denen eine besondere Regelung, und zwar eine weitgehende, des Mitbestimmungsrechts gerechtfertigt ist.

In der eisenschaffenden Industrie haben die Arbeitnehmer schon seit 1947 durch Anordnung der britischen Regierung, die dann später durch den amerikanischen und den französischen Hohen Kommissar bestätigt worden ist, dieses Mitbestimmungsrecht in den Aufsichtsräten erhalten. Im wesentlichen hat sich dieses Mitbestimmungsrecht auch bewährt. Ich glaube, in keinem Stadium der Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern waren die Arbeitgeber der eisenschaffenden Industrie der Meinung, dass nach der demnächstigen Ausserkraftsetzung des alliierten Rechts ein zu erlassendes deutsches Gesetz den Arbeitnehmern dieses Recht wieder nehmen solle. Wesentlich neu aber ist die Ausdehnung auf die Kohle. Eisenindustrie und Kohlenindustrie hängen so eng, nicht nur örtlich, zusammen, dass eine verschiedene Regelung in den beiden Industrien nicht möglich erscheint, sobald die Bergwerke wieder Aufsichtsräte erhalten.

Die Kündigungen, die erfolgten, ehe ich mich an den Verhandlungen beteiligt habe und die ausgespochenermaßen stattgefunden haben, um durch die eventuelle Stilllegung der Bergwerke und der eisenschaffenden Industrie einen starken Druck auf den Gesetzgeber auszuüben, waren nicht erlaubt. Ich habe in meinen Briefen an Herrn Dr. Böckler diesen Standpunkt sehr klar zum Ausdruck gebracht. Durch solche Vorgänge wird die Demokratie in ihren Fundamenten erschüttert. Das frei gewählte Parlament muss frei entscheiden können. Diese Kündigungen haben mich nicht zu meinen Vermittlungsbemühungen bestimmt, sie waren eher dazu angetan, mich jeder Vermittlung zu enthalten.

Etwas muss ich noch sagen. Jedem Recht entspricht eine Pflicht, der Berechtigte ist verpflichtet, von seinem Recht den richtigen Gebrauch zu machen. Das gilt für sämtliche Mitglieder eines Aufsichtsrats, für beide Seiten. Sie haben also in erster Linie das Gedeihen des Unternehmens im Auge zu haben. Die Arbeitnehmer und die Gewerkschaften haben in den vergangenen Jahren beim Wiederaufbau der Unternehmungen und später bei den Demontageverhandlungen eine solche Liebe und Anhänglichkeit an ihre Unternehmungen, ein solches Verantwortungsgefühl gegenüber der Gesamtwirtschaft gezeigt, dass man ihrer Tätigkeit Vertrauen entgegenbringen kann und muss.

Es freut mich sehr, feststellen zu können, dass die Verhandlungen der Sozialpartner, die unter meinem Vorsitz stattgefunden haben, von gegenseitiger Wertschätzung getragen waren. Ich glaube daher, dass man die vorgeschlagene Neuordnung als einen entscheidenden Schritt auf dem Wege der sozialen Befriedigung im Interesse des gesamten deutschen Volkes nur begrüßen kann.

Die Erklärung, die ich am 15. Januar im Namen der Bundesregierung zu dem sogenannten Grotewohlbrief der Presse übermittelt habe, wurde von Herrn Grotewohl am 30. Januar seiner Volkskammer gegenüber als ein glattes Nein bezeichnet, wobei er hinzufügte, man könne mich nicht gewaltsam an den Verhandlungstisch ziehen. Hierin beurteilt er mich nicht falsch. Ich habe in meinem Leben viele Dinge zu verhandeln gehabt. Ich habe mich nie in Verhandlungen eingelassen, von denen ich nicht vorher mit einiger Wahrscheinlichkeit wusste, dass sie zu einem positiven Ergebnis wenigstens führen können.

Die Herren in der Ostzone gedenken nun die Klippe der nur zu sehr begründeten Vorsicht der Bundesregierung dadurch zu umschiffen, dass sie sich an den Bundestag direkt wenden. Die Volkskammer der Sowjetzone hat den Vorschlag Grotewohls auf Einberufung eines paritätisch zusammengesetzten gesamtdeutschen konstituierenden Rats dahin abgewandelt, dass sie dem Bundestag die Bildung eines paritätisch zusammengesetzten parlamentarischen Ausschusses vorschlägt. Es soll also vor den konstituierenden Rat ein seinem Wesen nach gleiches, nicht von den Regierungen, sondern von den Parlamenten gebildetes Gremium vorgeschaltet werden, das der sowjetzonalen Regierung die Möglichkeit geben soll, auf die Entschließungen der Bundesregierung zu drücken.

Mit diesem Vorschlag wird sich der Bundestag befassen. Sie werden, meine Hörer, Verständnis dafür haben, dass ich dieser Debatte nicht vorgreifen möchte. Aber trotzdem möchte ich einige Feststellungen machen.

Herr Grotewohl und die Volkskammer haben zwar von freien, allgemeinen, gleichen, geheimen und direkten Wahlen gesprochen. Kann man wirklich verlangen, dass man solchen Worten Glauben schenkt, nachdem erst am 15. Oktober 1950 die Wahlen zur Volkskammer entgegen den in der Ostzone hierfür geltenden Bestimmungen weder frei noch geheim abgehalten worden sind? Kann man solchen Worten Glauben schenken, wenn man noch am 15. Oktober 1950 die Wahl nach einer Einheitsliste mit über 99,7% der Stimmen erzwungen hat? Kann man solche Worte glauben, wenn die Gefängnisse und die Konzentrationslager in der Ostzone überfüllt sind, wenn auf Grund des sogenannten Gesetzes zum Schutze des Friedens harmlose Demonstrationen gegen das Regime mit dem Tode bestraft werden? Herr Grotewohl soll zuerst alle politisch Verfolgten aus den Gefängnissen und den Konzentrationslagern entlassen, die Zeitungen aus der Bundesrepublik in die Ostzone hineinlassen, Parteien sich frei bilden lassen, wenn er will, dass man seinen Worten nähertritt.

Warum plötzlich dieser jetzt so heftig ausgesprochene Wunsch nach Wiederherstellung der deutschen Einheit und Abhaltung von Wahlen, warum das mit allen Mitteln der Propaganda verkündete Verlangen, hierüber mit der Bundesregierung, mit dem Bundestag zu verhandeln?

Des Rätsels Lösung ist die bevorstehende Viererkonferenz, auf der nach dem Willen Sowjetrusslands über die Zukunft Deutschlands entschieden werden soll. Da die Sowjetregierung und die Sowjetzonenregierung identisch sind, würde unser Eintritt in Verhandlungen mit der Sowjetzonenregierung vor Beginn der Viererkonferenz bedeuten, dass Sowjetrussland auf dieser als der einzige Teilnehmer dastehen würde, der schon mit ganz Deutschland in Verhandlungen über die zukünftige Lösung steht.

Die Bundesrepublik ist aufgrund ihrer Lage mehr als jedes andere Land an der Festigung des Friedens unmittelbar interessiert. Deshalb begrüßt die Bundesregierung jeden Versuch, der eine friedliche Beilegung der internationalen Spannung zum Ziele hat. Dabei wird die deutsche Frage immer eine ganz entscheidende Rolle spielen. Die Bundesregierung darf daher von den drei westalliierten Mächten erwarten, dass sie von ihnen über jede Phase der Vorkonferenz und der eigentlichen Viererkonferenz selbst unterrichtet wird, und dass sie Gelegenheit erhält, zu den einzelnen Deutschland betreffenden Entscheidungen rechtzeitig vorher ihre Auffassung zum Ausdruck zu bringen.

Man darf damit rechnen, dass von sowjetischer Seite die Frage der Entwaffnung, Räumung und Neutralisierung Deutschlands aufgeworfen wird. Wir wissen, dass es hie und da, auch im Ausland, Kreise gibt, die glauben, dieser Gedanke sei zu verwirklichen. An sich hat die Idee einer Neutralisierung etwas Verführerisches, zumal für ein Volk wie das unsrige, das zwei Kriege mit seinen furchtbaren Folgen erlebt hat und dem Schrecken eines dritten Weltkrieges entgehen will. Aber entgeht man wirklich einem dritten Weltkrieg durch eine Neutralisierung Deutschlands in der von Sowjetrussland gewünschten Weise, d.h. in verständlichem Deutsch: bei völliger Wehrlosigkeit? Ein Land kann inmitten eines Kriegsgebietes nur dann neutral bleiben, wenn es so stark ist, und zwar militärisch wie wirtschaftlich, dass es seine eigenen Grenzen verteidigen kann. Wenn ein Land diese Stärke aber nicht hat, dann kann es den notwendigen Schutz nur in Verbindung mit dem Verteidigungssystem befreundeter Mächte finden. Es kann wohl niemand im Ernst glauben, dass, wenn es zum heißen Krieg kommen sollte, beide kriegführenden Parteien die Grenzen eines zwischen ihnen liegenden waffen- und wehrlosen Deutschlands respektieren würden. Mit absoluter Sicherheit kann man sagen, dass dann Deutschland zu einem der Hauptkriegsschauplätze werden würde. Das Schicksal des unglücklichen Korea, über das die Kriegsfurie unheilbringend hin und her rast, würde unser Schicksal sein. Alles das muss man sich vor Augen halten, wenn man von einer Neutralisierung Deutschlands spricht.

Das beste Mittel, trotz der aggressiven Haltung Russlands den Frieden zu sichern, ist und bleibt der Aufbau einer Schutzfront. Ich will den Frieden erhalten und meine ganze Kraft dafür einsetzen. Aber nach gewissenhaftester Prüfung muss ich erklären: Das beste, ja das einzige Mittel zur Sicherung des Friedens gegenüber Sowjetrussland ist und bleibt der Aufbau einer starken westlichen Schutzfront.

 

Quelle: Mitteilung an die Presse Nr. 107/51, Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Pressearchiv F 25.