7. Juni 1922

Anweisung Adenauers an die Verwaltung der Stadt Köln

Verschiedene Vorgänge in der letzten Zeit geben mir Veranlassung, darauf hin­zuweisen, dass es im Interesse der Stadt Köln, der in ihrem Bezirk ansässigen Industrie und Arbeiterschaft unbedingt geboten ist, die hiesige Industrie (nach Möglichkeit) bei der Vergebung städtischer Aufträge zu berücksichtigen. Es kann unter keinen Umständen zugelassen werden, dass bei gleichen oder annähernd gleichen Preisen und Lieferungsbedingungen der Zuschlag an auswärtige Firmen erteilt wird. Es muss stets im Auge behalten werden, dass es für das Wirtschafts­leben der Stadt von ausschlaggebender Bedeutung ist, dass die hier befindliche Industrie immer ausreichende Beschäftigung hat; dazu kommt, dass die Stadt durch die hiesige Industrie auch mancherlei finanzielle Vorteile zu verzeichnen hat, die durch erhöhte Steuern und Gebühren und oft nicht unbedeutende frei­willige Spenden zu Wohltätigkeits- und sonstigen gemeinnützigen Zwecken in die Erscheinung treten.

Ich ersuche deshalb, auch in den zuständigen Kommissionen und Deputationen nötigenfalls auf diese Gesichtspunkte besonders hinzuweisen. Ferner ersuche ich mir von allen Fällen, in denen trotz gleicher oder annähernd glei­cher Bedingungen auswärtige Firmen gegenüber hiesigen bevorzugt werden, vor Erteilung des Zuschlags bei nennenswerten Aufträgen unter Darlegung der Gründe Bericht zu erstatten.

Je einen Abdruck erhalten die Herren Beigeordneten, Stadtdirektoren und sämtliche Dienststellen.

Dr. Adenauer

 

Quelle: HAStK 902/182/1, Konzept mit hs. Korrekturen. Abgedruckt in: Konrad Adenauer 1917-1933. Dokumente aus den Kölner Jahren. Hrsg. v. Günther Schulz. Köln 2007, S. 107f.