7. März 1933

Notiz von Oberbürgermeister Adenauer zu einer Anweisung des preußischen Innenministers und Reichskommissars Göring

Funkspruch Görings: In Freude über den außerordentlichen Wahler­folg hat die Bevölkerung vieler Orte das Hissen der Hakenkreuzfahne auf staatlichen und kommunalen Dienstgebäuden gefordert und durchgesetzt. Ich bitte, dieser verständlichen Volksstimmung in den nächsten Tagen Rechnung zu tragen.

[Göring]
Innenminister
Kommissar des Reiches IB 810.

Vorstehendes lässt der Herr Regierungs-Präsident [Elfgen] zur gefl. Kenntnisnahme weitergeben.

Notiz Adenauers:

1. Heute habe ich, als ich anliegenden Funkspruch erhielt, mich tele­fonisch mit Herrn Regierungs-Präsidenten Elfgen in Verbindung gesetzt und ihn gefragt, ob dieser Erlass so zu verstehen sei, dass die Polizei nicht zur Verfügung stehe, um gewaltsames Hissen der Hakenkreuzfahne zu verhindern. Herr Regierungs-Präsident Elf­gen erklärte, diese Auffassung sei richtig, Polizei würde für diesen Fall nicht zur Verfügung gestellt werden.

2. Vertraulich aufzubewahren.

 

Quelle: Historisches Archiv der Stadt Köln, Abt. 902, Nr. 105/4. Maschinen­schrift. In der Notiz Adenauers zwei eigenhändige Korrekturen. Abgedruckt in: Morsey, Rudolf: Vom Kommunalpolitiker zum Kanzler. In: Konrad Adenauer. Ziele und Wege. Mainz 1972, S. 75.