7. November 1949

Aide-mémoire der Bundesregierung über die deutsch-französischen Beziehungen

Aide-mémoire

Das deutsch-französische Problem ist in erster Linie ein psychologisches Problem. Von diesem Gedanken war die Bundesregierung getragen, als sie in ihrem an den Geschäftsführenden Vorsitzenden der Alliierten Hohen Kommission gerichteten Schreiben vom 1. November 1949 erklärte, daß sie das Sicherheitsbedürfnis gegenüber der Bundesrepublik Deutschland als eine Realität in Rechnung stellen würde und ihm, soweit irgend möglich, Rechnung zu tragen gewillt sei. Um sowohl im französischen als auch im deutschen Volk die nötigen Voraussetzungen für eine endgültige und dauernde Bereinigung des deutsch-französischen Problems zu schaffen, besteht auf Seiten der Bundesrepublik die Bereitschaft, in dem mit oben angeführten Schreiben vom 1.11. vorgeschlagenen Ausschuß folgende Fragen zu erörtern:

1. Beitritt Deutschlands zum Ruhrstatut

2. Engere Zusammenarbeit mit der bestehenden Sicherheitskommission

3. Beteiligung ausländischen Kapitals an deutschen Werken

4. Möglichst frühzeitige Beteiligung Deutschlands an der engeren wirtschaftlichen Verbindung zwischen Frankreich, Italien und Benelux

5. Beendigung des Kriegszustandes.

Um auch im deutschen Volke die erforderlichen psychologischen Voraussetzungen zu schaffen, müsste vor Eintritt in diese Erörterungen eine sichtbare Verlangsamung der bereits eingeleiteten Demontagen und ein Verzicht auf den Beginn neuer Demontagen ausgesprochen werden.

Zu Punkt 3) wird der anliegende, von den Vereinigten Stahlwerken ausgearbeitete Entwurf über die Neuordnung der Kapitalverhältnisse dieser Industrie unter Heranziehung ausländischen Kapitals beigefügt, der als Grundlage für die Erörterung in dem obengenannten Ausschuß dienen könnte.

Bonn, den 7. November 1949

 

Quelle: BA, NL Blankenhorn N 1351/1b, Bl. 77, 106. Stenogr. Berichte 1. Deutscher Bundestag. Bd. 1, 398f.